Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Regulierung von Inhalten, speziell am Beispiel Facebook. Welche Instanz wählt aus, was publiziert werden darf und was nicht? Gibt es etwas mit einem klassischen Gatekeeper aus dem Journalismus vergleichbares auf Facebook? Da Facebook ja eine privat betriebene Firma ist, stellt sich die Frage, wie weit eine allfällige Regulierung gehen darf und ob Kriterien willkürlich gesetzt werden können. Sind dazu theoretische Grundlagen aus dem Journalismus anwendbar?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Übersicht über Facebook
2.1 Registrierung
2.2. Publikationsmechanismen auf Facebook
2.2.1 Profile
2.2.2 The Wall
2.2.3 Messages
2.2.4 Photos
2.2.5 Tags
3. Regulierung von Inhalten auf Facebook
3.1 Richtlinien des Unternehmens Facebook
3.1.1 Nutzungsbedingungen
3.1.2 Verhaltenskodex
3.1.3 Datenschutzrichtlinien
3.2 Selbstregulierung auf Facebook durch die User
4. Vergleich mit dem Journalismus
5. Fallbeispiel
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis und Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
Facebook hat sich seit seiner Gründung durch Mark Zuckerberg im Oktober 2003 von einemHarvardrinternen Studentennetzwerk zu einem internationalen Unternehmen mit 700Angestellten1 und einem Jahresumsatz von 300 Millionen USD2 an die Spitze der social networkingWebseiten katapultiert. Mit 50.6 Milliarden Seitenaufrufen pro Monat hat sich Facebook im Mai2008 sogar vor dem Hauptkonkurrenten MySpace positionieren können3. Nicht zuletzt durch einegewaltige mediale Präsenz ist Facebook zu einem Teil des Alltages vieler geworden. Der Drang zukommunizieren und seine Mitmenschen am eigenen Leben teilhaben zu lassen ist kaum jemalsgrösser gewesen als in unserer Zeit, da bietet die breite Auswahl an Web 2.0rSeiten natürlich eineideale Plattform zur Publikation eigener Inhalte. Laut der ARD/ZDFrOnlinestudie 2007r2008benutzen 49% der 14r29 jährigen Internetnutzer4 in Deutschland wöchentlich eineOnlinecommunity5, dies ist ein Indikator für die grosse Bedeutung von social networking.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Regulierung dieser Inhalte, speziell am Beispiel Facebook. Welche Instanz wählt aus, was publiziert werden darf und was nicht? Gibt es etwas mit einem klassischen Gatekeeper aus dem Journalismus vergleichbares auf Facebook? Da Facebook ja eine privat betriebene Firma ist, stellt sich die Frage, wie weit eine allfällige Regulierung gehen darf und ob Kriterien willkürlich gesetzt werden können. Sind dazu theoretische Grundlagen aus dem Journalismus anwendbar?
Da dieser Forschungsbereich sehr jung ist und sich erst im Entstehen befindet, sind theoretische Grundlagen spezifisch zu Facebook schwierig zu finden. Als Fallbeispiel wird ein Kriminalfall aus der Stadt Bern vom 1. Januar 2009 dienen. Ein Aufruf zur Tätersuche mit dem Versprechen einer finanziellen Belohnung hat ein mediales Echo und eine öffentliche Diskussion über die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens geführt (siehe Kapitel 5).
2. Übersicht über Facebook
2.1 Registrierung
Das Formular zur Registrierung auf Facebook ist gleich auf der ersten Seite prominent positioniert. Eine einfache Eingabemaske fragt nach dem vollen Namen, der EmailrAdresse, einem frei wählbaren Passwort, dem Geschlecht sowie dem Geburtsdatum. Ein Hinweis erklärt auf Wunsch, warum man das Geburtsdatum angeben muss:
“Facebook requires all users to provide their real date of birth as both a safety precaution and as a means of preserving the integrity of the site. You will be able to hide this information from your profile if you wish.”6
Bereits hier wird ein Prinzip der Regulierung auf Facebook sichtbar: Der User kann wählen, welcheDaten öffentlich einsehbar sein sollen. Auf diese Funktion wird im Kapitel 3.1.3 nähereingegangen. Ein kleiner Hinweis teilt dem User mit, dass er sich mit den Nutzungsbedingungensowie den Datenschutzrichtlinien einverstanden erklärt, sobald er auf die “Sign Up”rSchaltflächeklickt. Danach erfolgt die Bestätigung der Registrierung via Email. Der neu registrierte Benutzer hatjetzt eine Fülle von Möglichkeiten, Details zu seiner Person und zu seinem Leben und Arbeitenanzugeben. Die möglichen Angaben sind in die Kategorien Baiscr, Personalr und ContactrInformations sowie Work and Education unterteilt. Das Spektrum reicht vom Beziehungsstatusund sexueller Gesinnung über Hobbies und Lieblingsbands zu Handynummer und akademischemTitel. Bemerkenswert ist, dass keine Daten ausser dem angegebenen Namen publiziert werdenmüssen.
2.2. Publikationsmechanismen auf Facebook
2.2.1 Profile
Wie unter 2.1 beschrieben wurde, steht es jedem Benutzer offen, wie viel er von sich selbst preisgeben will. Die Bandbreite reicht von nur dem Namen bis zu einer kompletten Biographie. Der Benutzer kann wählen, ob alle FacebookrUser oder nur User, die er als Freunde anerkannt hat, sein Profil einsehen dürfen.
2.2.2 The Wall
Jeder Benutzer auf Facebook verfügt über eine Pinnwand, auf dem er oder seine Freunde Beiträge verfassen können, die dann jeweils für den Kreis seiner Freunde einsehbar sind. Hier sind Textnachrichten, Bilder sowie Videos möglich. Diese Ebene ist mir einer Themenr oder Versammlungsöffentlichkeit vergleichbar.7
2.2.3 Messages
Facebook bietet ein instantrmessaging System an, mit dem Benutzer unter sich kommunizieren können. Diese Nachrichten können an einen einzelnen User oder an eine Gruppe von Usern gerichtet sein. Jedoch sind sie nur für den Kreis an Personen einsehbar, an den sie gerichtet sind (im Gegensatz zur Wall). Hier ist der Vergleich mit F2FrKommunikation naheliegend.8
2.2.4 Photos
Jeder Benutzer kann Fotoalben anlegen. Die maximale Anzahl der enthaltenen Bilder ist auf 60 limitiert. Es steht dem User frei zu wählen, für wen das Album einsehbar sein soll: Für jeden User, für Leute im selben Netzwerk (z.B. „Schweiz“ oder „Uni Fribourg“), für Freunde von Freunden, die nicht zwingend im selben Netzwerk sein müssen, oder nur für Freunde. Dann gibt es unter „Customize“ noch die Möglichkeit, den Kreis der Personen weiter einzuschränken, bis die Fotos nur noch für den User selbst einsehbar sind. Ein wichtiges Detail fällt nicht auf den ersten Blick auf: Wenn man die URL eines Albums kennt, kann uneingeschränkt und unabhängig vom Freigabekreis jeder Internetbenutzer darauf zugreifen.
2.2.5 Tags
Es besteht die Möglichkeit, Personen auf einem Bild mit einem „Tag“ zu versehen. Dies ist eine Markierung, die auf das Profil eines Users verweist. Die Anzahl an Fotos, auf denen ein Benutzer markiert ist, wird auf der Profilseite angezeigt. Ebenso können diese mit einem Klick eingesehen werden. Auch Personen, die keinen FacebookrAccount besitzen, können namentlich verlinkt werden. Jeder User hat die Möglichkeit, Tags von ihm wieder zu entfernen, oder das Taggen mit seinem Namen ganz zu unterbinden (siehe dazu 3.2).
[...]
1 Das, Anupreeta (2008). Zuckerberg, edition Web 2.0. URL: http://blogs.reuters.com/mediafile/2008/11/07/zuckerbergreditionrwebr20/ (12.02.2009).
2 Bertoni, Steven / Gell, Erin (2008): By The Numbers: Billionaire Bachelors. In: Forbes Magazine, 16.09.2008. URL: http://www.forbes.com/2008/09/16/billionairerbachelorsrsinglerlistsr cx_mm_0916bachelor_slide_11.html (12.02.2009).
3 Vgl. McCarthy, Caroline (2008): ComScore: Facebook is beating MySpace worldwide. URL:http://news.cnet.com/8301r13577_3r9973826r36.html (09.02.2009).
4 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in diesem Text stellvertretend nur die männlichen Formen verwendet (Bsp. Nutzer, User). Selbstverständlich gelten alle Aussagen für beide Geschlechter.
5 Vgl. Fisch, Martin / Gscheidle, Christoph (2008): Mitmachnetz 2.0. Rege Beteiligung nur in Communitys. In: Media Perspektiven, 7/2008, S. 356r364, hier S. 359.
6 http://www.facebook.com (09.02.2009).
7 Vgl. Bonfadelli, Heinz et al. (Hrsg.) (2005): Einführung in die Publizistikwissenschaft. 2., überarbeitete Aufl., Bern. S. 152.
8 Vgl. Bonfadelli et al. 2005, S. 88.
- Quote paper
- Manuel Imboden (Author), 2009, Regulierung auf Facebook, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139973
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