Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist die Darstellung der disziplinarrechtlichen Folgen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrer. Hierbei soll sich die rechtliche Betrachtung in erster Linie auf die verbeamteten Lehrkräfte beziehen, die dem Landesrecht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen.
Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen riskieren den sittlichen Reifeprozess und die friedliche Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Folglich werden sexuelle Kontakte Erwachsener mit Minderjährigen von Staat und Gesellschaft nicht geduldet und in der Regel durch das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Auch bei Lehrern setzt die Öffentlichkeit im Hinblick auf den Umgang mit Minderjährigen daher ein striktes Distanzgebot voraus, weshalb sich Lehrer nicht nur im schulischen Alltag, sondern auch im privaten Umfeld, in sexueller Hinsicht, von ihren Schülern fernhalten sollten. Diese Erwartungshaltung der Allgemeinheit gegenüber Lehrkräften wird bei verbeamteten Lehrern durch die beamtenrechtlichen Pflichten verschärft.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Rechtlicher Hintergrund von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrer............
- I. Anwendungsbereich
- II. Beamtenrechtliche Pflichten......
- III. Pflichten eines Lehrers
- C. Disziplinarrechtliche Beurteilung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrkräfte.
- I. Schwere des Dienstvergehens
- 1. Eigenart und Bedeutung des Dienstvergehens
- 2. Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens
- 3. Persönlichkeitsbild des Beamten........
- 4. Umstände des Dienstvergehens ...
- II. Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung
- III. Verhältnismäßigkeit..
- I. Schwere des Dienstvergehens
- D. Fazit....
- Literaturverzeichnis ..
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit den disziplinarrechtlichen Folgen, die sich für verbeamtete Lehrer aus sexuellen Kontakten mit Minderjährigen ergeben. Im Fokus steht dabei die Analyse der rechtlichen Lage in Nordrhein-Westfalen.
- Definition von sexuellen Kontakten im Kontext von Minderjährigen
- Beamtenrechtliche Pflichten und deren Verletzung durch sexuelle Kontakte mit Minderjährigen
- Spezifische Pflichten von Lehrern im Umgang mit Minderjährigen
- Bewertung der Schwere eines Dienstvergehens im Falle sexueller Kontakte mit Minderjährigen
- Verhältnismäßigkeit der disziplinarrechtlichen Maßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die gesellschaftliche Relevanz des Themas und die besonderen Anforderungen an Lehrer im Umgang mit Minderjährigen. Darüber hinaus wird die Zielsetzung der Hausarbeit vorgestellt.
- B. Rechtlicher Hintergrund von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrer: Dieser Abschnitt definiert den Begriff „sexuelle Kontakte“ und erläutert die relevanten strafrechtlichen Normen. Zudem werden die beamtenrechtlichen Pflichten und die spezifischen Pflichten von Lehrern im Umgang mit Minderjährigen dargelegt.
- C. Disziplinarrechtliche Beurteilung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrkräfte: Dieses Kapitel untersucht die disziplinarrechtliche Beurteilung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrer. Dabei werden die Schwere des Dienstvergehens, das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung und die Verhältnismäßigkeit der disziplinarrechtlichen Maßnahmen analysiert.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit den Themen Disziplinarrecht, Beamtenrecht, sexuelle Kontakte, Minderjährige, Lehrer, Schulgesetz, Nordrhein-Westfalen, Dienstvergehen, Vertrauensverhältnis, Verhältnismäßigkeit, Strafgesetzbuch, Kindesmissbrauch, Schwerer Kindesmissbrauch.
Häufig gestellte Fragen
Welche disziplinarischen Folgen drohen verbeamteten Lehrern bei Missbrauch?
Bei sexuellen Kontakten mit Minderjährigen droht in der Regel die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Schwere des Dienstvergehens.
Gilt das Distanzgebot für Lehrer auch im Privatleben?
Ja, von Lehrkräften wird erwartet, dass sie sich auch privat in sexueller Hinsicht von Schülern fernhalten, um das Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden.
Wie wird die Schwere eines Dienstvergehens beurteilt?
Die Beurteilung berücksichtigt die Eigenart des Vergehens, das Persönlichkeitsbild des Beamten und das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung bei Dienstherrn und Allgemeinheit.
Spielt das Strafrecht bei diesen Fällen eine Rolle?
Ja, sexuelle Kontakte mit Minderjährigen sind meist Straftatbestände im StGB, was parallel zum Disziplinarverfahren verfolgt wird.
Welches Landesrecht ist für Lehrer in NRW maßgeblich?
Maßgeblich sind das Landesbeamtengesetz und das Landesdisziplinargesetz von Nordrhein-Westfalen sowie das Schulgesetz NRW.
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- Anonym (Author), 2022, Disziplinarrechtliche Folgen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch verbeamtete Lehrpersonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1390473