Umweltschutz ist eine wesentliche Kernfunktion staatlichen Handelns. Sie ist nicht willkürlich entstanden, sondern als eine Reaktion auf ökologische Herausforderungen und externen Umwelteffekten der industriellen Entwicklung, bei denen der Markt als Steuerungsmechanismus versagt hat (Fehlallokation kollektiver Güter). Die globale Ausbreitung der Industrien führt dazu, dass die Umweltprobleme der Länder sich immer häufiger ähneln. Was wiederum Anreize zur gemeinsamen Suche nach politischen Problemlösungen und zu einer konzeptionellen Vorreiterrolle erzeugt.
Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Vorwort
1.2. Problemaufriss
1.3. Ziel der Arbeit
2. Funktionsweise der EU
2.1. Aufbau und Struktur der EU
2.1.1. Verträge
2.1.2. Institutionen der EU
2.2. Durchsetzungsmöglichkeiten der EU als Akteur für Nachhaltigkeit
2.2.1. Interessen der EU
2.2.2. Richtlinien
2.2.3. Verordnungen
2.2.4. Förderprogramme
2.2.5. Aktionsprogramme für die Umwelt (UAP)
3. Handlungsspielräume der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
3.1. Instrumente einer (starken) Nachhaltigkeitspolitik
3.1.1. Gütezeichen für umweltfreundliche Erzeugnisse (1992)
3.1.2. EU-Förderprogramm LIFE (1992)
3.1.3. Verabschiedung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (2001)
3.1.4. EG –Emissionshandelsrichtlinie (2003)
3.1.5. Überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie (2006)
3.2. Erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie (2007) – Lissabon-Strategie
3.2.1. Nationalen Bericht über die Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
3.2.2. Mitteilung der EU Kommission an den EU Rat
3.2.3. Bericht des EU Rates vom 30.10.2007
4. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland und die EU als Vorreiter
4.1. Ausgangssituation
4.2. Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Einfluss der EU
4.3. Erneuerbare Energieträger als Zukunftssystem für Deutschland
4.3.1. Photovoltaik (PV)
4.3.2. Offshore Windkraftanlagen
4.3.3. Biomasse
4.3.4. Solarenergie
4.3.5. Solarthermische Kraftwerke
4.3.5. Elektrische Wärmepumpen (EW)
4.4. Kyoto-Protokoll und seine Folgen (Emissionshandelsgesetz)
4.4.1. Hintergrund zum Kyoto-Protokoll
4.4.2. Mögliche Klimaauswirkungen nach UNEP
4.4.3. Die Kyoto-Verpflichtungen und die Mechanismen
4.4.4. Zeitlicher Ablauf der Klimakonvention und des Kyoto-Protokoll
4.4.5. Die EU und ihre Führungsrolle bei der Durchsetzung und Erfüllung des KP
4.4.6. Umsetzung des Kyoto-Protokolls (KP) durch das ECCP
4.4.7. Beispiel: Emissionsrechtehandel
5. Nachhaltiges Unternehmertum in Deutschland
5.1. Integriertes Energie- und Klimaprogramm des Bundeskabinetts zum Klimaschutz
5.2. Nachhaltiges Unternehmertum gemäß Ranking-Bewertung nach IÖW und future
5.2.1. Nachhaltigkeitsberichterstattung
5.2.2. Ranking der TOP-Zehn Unternehmen in Deutschland
5.2.3. Ergebnisse des TÖW/future Ranking
6. Fazit und Ausblick
IV. Glossar
V. Literaturnachweis
VI. Gesetzestexte
VII. Amtsmitteilungen
VIII. Pressemitteilungen
IX. Internetadresse
X. Anhang
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 – Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach
Abbildung 2 – Treibhausgasmission in Deutschland
Abbildung 3 – Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Deutschland
Abbildung 4 – Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Deutschland
Abbildung 5 – Dreidimensionen Modell
Abbildung 6 – Anteile des EE am Energieverbrauch (Trendanalyse)
Abbildung 7 – Anteil am Mittelfluss in den Jahren 2003 bis
Abbildung 8 – Beurteilung der Instrumente des Konzeptes der energiepolitischen Wende
Abbildung 9 – einfache Darstellung des Treibhauseffektes
Abbildung 10 – Mögliche Auswirkungen des Klimawandels (UNEP Bericht 1999)
Abbildung 11 – Reduktionsverpflichtungen und aktueller Stand
Abbildung 12 –Konzept der EU zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen
Abbildung 13 – Beurteilung der Instrumente des Kyoto-Protokolls
Abbildung 14 – Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz des Bundeskabinett (2007)
Abbildung 15 – CO2-Emissionen in Deutschland / in Prozent
Abbildung 16 – Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland
Abbildung 17 – Auswertung der Berichttypen
Abbildung 18 – Art der Berichte
Abbildung 19 – Gewichtung der Hauptkriterien und Ounktevergabe
Abbildung 20 – Gewichtung der ökologischen, sozialen und integrierten Aspekte
Abbildung 21 – TOP-10 der Anforderungskriterien
III. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Vorwort
In den letzten Jahren haben sich Begriffe wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Umweltmanagement im Allgemeinen bereits bei jedem Bürger und auch Unternehmen etabliert. Insgesamt ist das ein schöner Trend. Durch neue umweltorientierte Entwicklungen und Gesetzgebungen trennen die Deutschen Bundesbürger fleißig ihren Müll und Unternehmen wollen auch den neuen Ansprüchen folgen. Da sich bekannter Weise die Theorie nicht unbedingt in der Praxis wiederspiegelt, hat die Politik stark nachhelfen müssen. Im besonderen Maße treibt hier die EU, mit Hauptsitz in Brüssel, durch Umweltrichtlinien, Verordnungen, Förderprogrammen und Aufklärung voran1. Denn was die EU beschließt soll in Gesetzgebungen der Nationalen Staaten sanktioniert werden2, einzige Ausnahme: der jeweilige Staat hat hier bereits tiefer in seiner eigenen Gesetzgebung (Nationales Recht) eingegriffen3.
Um den Prozess zu unterstützen wurde neben den Umweltmanagementsystemen DIN ISO 140014 und EMAS5 ebenso die Forderung eines Qualitätsmanagementsystem, i.d.R. die DIN ISO 9001 in der Unternehmenslandschaft aufgegriffen mit dem Ergebnis, dass bereits fast alle Wirtschaftsbranchen ein entsprechendes System eingeführt haben. Auch dies ist nicht zuletzt den Forderungen von Kunden zuzuschreiben. Denn der Qualitätsanspruch ist gestiegen und der Kunde als Messindikator bewertet die Qualität der Produkte. Nur eine positive Bewertung führt zu einem Unternehmensgewinn6.
Letzten Endes wirkt es, als würde die Wirtschaft immer nur dann folgen, wenn die Kundenforderungen und -Ansprüche nicht mehr zu überhören sind. Tatsächlich spielen hier aber auch die neuen Anforderungen der Globalisierung und die EU als Akteur eine immense Rolle. Allgemein gehen Experten davon aus, dass der EU sogar eine Vorreiterrolle zugesprochen werden kann, was in dieser Arbeit Untersuchungsgegenstand sein soll.
1.2. Problemaufriss
Umweltschutz ist eine wesentliche Kernfunktion staatlichen Handelns. Sie ist nicht willkürlich entstanden, sondern als eine Reaktion auf ökologische Herausforderungen und externen Umwelteffekten der industriellen Entwicklung, bei denen der Markt als Steuerungsmechanismus versagt hat (Fehlallokation kollektiver Güter). Die globale Ausbreitung der Industrien führt dazu, dass die Umweltprobleme der Länder sich immer häufiger ähneln. Was wiederum Anreize zur gemeinsamen Suche nach politischen Problemlösungen und zu einer konzeptionellen Vorreiterrolle erzeugt.7
Europa wird immer wärmer. Die Klimaveränderung in Europa (Dürreperioden in Südeuropa, Überschwemmungen in Mitteleuropa) wird zu größten umweltpolitischen Herausforderung der Europäischen Gemeinschaft. Die Jahre 1998, 2002, 2003 und 2004 wurden als die heißesten in Europa ermittelt. Die alpinen Gletscher schmelzen in einem Tempo, dass z.B. in gut 50 Jahren drei Viertel der Schweizer Gletscher verschwinden. Eine derartig rasante Klimaveränderung hat Europa seit 5.000 Jahren nicht mehr erlebt (vgl. Studie EUA, 20058).
Auch die neuste EU-Studie, welche demnächst veröffentlicht werden soll, zeigt an, dass in Europa im Jahr 2071 die durchschnittliche Jahrestemperatur um zwei Grad steigt mit resultierenden Dürreperioden in Italien, Spanien und Portugal und ca. 90 000 Menschen werden der Hitze zum Opfer gefallen sein. Die Tourismus-Branche wird Verluste von 100 Milliarden Euro verbuchen. Dem Gegenüber stehen Erntesteigerungen im Norden von Europa. Jedoch steigt der Meeresspiegel um rund einen Meter: die Niederlande und Teile Belgiens stehen unter Wasser.
Die Ergebnisse der EU-Klimastudie sind daher geradezu als alarmierend zu bezeichnen:
... ist das Ergebnis einer Klimastudie der EU, die erst in einigen Wochen vorgestellt werden soll, verbunden mit Vorschlägen, wie die Katastrophe verhindert werden kann. Die Experten, die von Brüssel mit der Zusammenstellung der Daten beauftragt wurden, kommen zu zwei Szenarien. In einem Fall gehen sie von 2,2 Grad Erwärmung aus, mit den oben geschilderten Folgen. Der weitaus schlimmere Fall würde beim zweiten Modell mit einem Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur von drei Grad eintreten. Grundlage der Berechnungen sind Auswertungen von neuesten Satellitenbildern und statistischen Daten.
Die EU-Kommission ist alarmiert und hat den Mitgliedstaaten eine Rückführung der klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 20 Prozent verordnet. Zusammen mit einem ehrgeizigen Programm zur Energieeinsparung (ebenfalls 20 Prozent auf der Basis von 2006) will man die Atmosphäre retten. Ein Effekt, der sich, wie die Klimaforscher betonen, allerdings erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahrzehnten zeigen wird, wenn alle mitmachen.
Asien hat beim letzten Gipfeltreffen mit der EU bereits einem Klimaschutz-Abkommen zugestimmt. Vor diesem Hintergrund, so hei /3 t es in Brüssel, nehme es sich allerdings gar nicht gut aus, dass ausgerechnet die Bundesrepublik versuche, die Vorgaben der EU-Kommission zu torpedieren. Sogar von einem Investitionsstopp war bereits die Rede, falls die Kommission die deutschen Firmen zu mehr Klimaschutz zwingen werde.
Die neue Studie belege aber eindeutig, dass noch längst nicht reicht, was wir bisher tun, hei /3 t es im Umfeld von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Es sei in jedem Fall billiger, in die Umwelt zu investieren und sie zu erhalten, als die Schäden der Katastrophen im Nachhinein zu bezahlen.“9
Die drastischen Klimaveränderungen stellen aber nicht die einzige umweltpolitische Herausforderung für Europa dar, weitere Problemfelder wie Verlust der Artenvielfalt, Flächen- und Wasserressourcen, Luftverschmutzung und Gesundheit sind ebenfalls zu bewältigen. Gegenüber den positiven Effekten der EU-Umweltgesetzgebung, durch die in den letzten 20 Jahren die Wassergüte und die Luftqualität verbessert, ozonschädigende Stoffverbindungen verringert und die Abfallquote kontinuierlich verbessert worden ist, steht das Umweltverhalten der Zivilbevölkerung, welches sich durch das individuelle Konsummuster auszeichnet. Verstädterung und Zersiedelung, höhere Lebenserwartung, Mobilitätssteigerung (insbesondere im Flugverkehr) und unverhältnismäßige Zunahme des Verbrauchs an natürlichen Ressourcen zur Weltbevölkerung beeinflussen die Europäische Umweltpolitik in erheblichem Maß. Es ist höchste Zeit, dass politische Entscheidungsträger, Unternehmen und die Zivilgesellschaft jetzt Maßnahmen gegen Umweltprobleme ergreifen, statt später einen hohen Preis zu zahlen. Es reicht nicht aus, aktuelle Umweltprobleme kurzfristig zu bekämpfen, sondern die Weichen für eine nachhaltige Umweltpolitik müssen langfristig gestellt werden.
1.3. Ziel der Arbeit
Untersuchungsgegenstand der Arbeit, die hier aufgezeigt wird, soll sein, die Tätigkeiten der EU dahingehend zu untersuchen, ob die Konzepte, Lösungen und die daraus entwickelten Gesetze, Normen und Richtlinien tatsächlich zu einem nachhaltigen Agieren speziell in den Unternehmen in Deutschland Wirkung zeigen und zeigen können. Um zu Aussagen zu kommen, müssen die verscheiden Institutionen der EU untersucht werden sowie deren Wechselwirkung untereinander. In welchen maßen Reformen angestrebt wurden in der Vergangenheit und wie diese in der Praxis umgesetzt werden.
Der Übersichtlichkeit halber starte ich mit einer Hintergrundskizzierung der EU. Besonderes Augenmerk erhalten hierbei die umweltrelevanten Maßnahmen sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Die Arbeit ist aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Abschließend wird ein Fazit gezogen mit einem zukunftsweisenden Ausblick.
Theoretischer Teil:
2. Funktionsweise der EU
2.1. Aufbau und Struktur der EU
Die EWG/EG/EU ist seit 1950 ein Zusammenschluss von demokratischen und europäischen Staaten, welches sich insbesondere die Wahrung des Friedens und das Streben von Wohlstand auf die Fahne geschrieben hat. Die EU ist kein Oberstaat sondern vielmehr eine internationale Gruppe, welche darüber hinaus wie ein flexibles Gebilde funktioniert, dass sich besonders in den vielen Verträgen seit Gründung wiederspiegelt und hinsichtlich neuer Strukturen und Aufgabefelder und der permanenten Aufnahme von neuen Mitgliedsstaaten10.
Die Mitgliedstaten haben Teile Ihrer einzelstaatlichen Souveränität in die gemeinen Organe der EU gepackt, damit bei gemeinsamen Interessen auf EU Ebene entschieden werden kann. Das Verhältnis zwischen Union und dem einzelnen EU Bürger/innen sind die Grund- und Bürgerrechte. Neben diese bestehen noch die Unionsbürgerschaften (seit 1993, ergänzend) und die Charta der Grundrechte (von 2000)11. Insgesamt basiert der Grundsatz auf dem Grundprinzip der Subsidiarität.
Der Aufbau der EU wird gern als Säulendiagramm dargestellt und gliedert sich in folgende Bereiche auf12: Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und Juristische Zusammenarbeit in Strafsachen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 – Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach
2.1.1. Verträge
Die Europäische Union fungiert als ein flexibler Gemeinschaftsverbund. Daher wurden im Laufe der Zeit immer wieder neue Verträge geschlossen: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951), Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957), Vertrag über die Europäische Union – Maastrichtvertrag (1992), Vertrag von Amsterdam (1997) mit Art. 2 des Vertrages, welcher die Festschreibung des Grundsatzes der nachhaltigen-zukunftsfähigen Entwicklung beinhaltet und den Vertrag von Nizza (2001), Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004) und zur Stärkung der institutionellen Gemeinschaft den Vertrag von Lissabon (2007).13
2.1.2. Institutionen der EU
Die EU setzt sich aus verschiedenen Institutionen zusammen wie der Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Europäische Kommission (EK) und der Rat der europäischen Union14. Weitere Ausführungen sind im Glossar zu nachzulesen.
2.2. Durchsetzungsmöglichkeiten der EU als Akteur für Nachhaltigkeit
2.2.1. Interessen der EU
Die Interessen der EU sind vielfältiger Natur. Der Spannungsbogen der EU Tätigkeiten erstreckt sich über Wirtschaft, Politik, Soziales und Umwelt. Hauptziel der EU ist daher aus ihrer Entstehungszeit (Stärkung der Wirtschaft und Wahrung des Friedens ) die Vorreiterrolle als Globelplayer. Um dieser Rolle besser Gerecht zu werden und unter Berücksichtigung der Umwelt als Raum der nicht endlich vorhanden ist, hat sich die EU einer Politik der Nachhaltigkeit gestellt. Erste Schritte wurden eingeleitet mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1996) mit eigenen Teil Umwelt im EWG Vertrag. Die EU forderte Umweltschutz unter Berücksichtigung der Erfordernisse. Der Maastricht Vertrag (1992) verstärkte diese Positionierung und im Amsterdamer Vertag (1997) strengte man die Bemühungen unter der Einhaltung der Nachhaltigkeit ein. Abgerundet mit der Ausarbeitung und Umsetzung von
Nachhaltigkeitsstrategien in Göteburg (2001)15 und dem Beschluss zur Nachhaltigkeitsstrategie (Lissabon Strategie)16. Mit der Stratgie wurden folgende Forderungen laut:
Kooperative und transparente Politik, Hegemoniestreben der EU-Mitglieder und darüber hinaus weltweit, Reduzierung des Ressourcenverbrauches, Schutz der Biosphäre, Erhalt der Artenvielfalt, Friedens- und Sicherheitspolitik, Ökologisches, Ökonomisches und Soziales Gleichgewicht und Sicherheit sowie Frieden weltweit.
2.2.2. Richtlinien
Um die Interessen der EU durchzusetzen können die EU Richtlinien erlassen, welche bindend für die EU Mitgliedsstaaten sind. Die Richtlinie versteht sich als ein Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften. Die Verbindlichkeit bezüglich der Ziererreichung einer Richtlinie für die Mitgliedsstaaten ergibt sich aus dem Art. 249 Abs. 3 EG. Die Richtlinie selber gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor – die Staaten bestimmen selber, wie dieser zu gestalten ist. Die Richtlinie wirkt folglich nicht unmittelbar, sondern durch die Umsetzung ins nationale Recht der einzelnen Staaten (Ausnahme: nationales Recht schützt die Bürger/innen stärker als EU-Richtlinie)17.
2.2.3. Verordnungen
Die Verordnung gilt dagegen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und unmittelbar. Sie setzt supranationales Recht gemäß Art. 249 Abs. 2 EG, die keiner Umsetzung durch nationales Recht mehr bedürfen. Als direkte Befugnisse stellt es das Europäische Gesetz dar18.
2.2.4. Förderprogramme
Neben dem Erlassen von Verordnungen und Richtlinien stellen die Förderprogramme eine weitere wichtige Säule der öffentlichen dar. Förderprogramme haben eine internationale
Ausrichtung und sind daher stärker zu bewerten, da sie alle Maßnahmen, Kooperationen und Erfahrungsaustauschmöglichkeiten (Know-how-Transfer) grenzüberschreitend fördert19.
2.2.5. Aktionsprogramme für die Umwelt (UAP)
Der Europäische Umweltschutz geht zurück in Jahr 1972 bei einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs. Er führte in einer Gemeinschaftsakte (1998) zu insgesamt 200 Richtlinien, 92 Verordnungen und 236 Entscheidungen. Seit dem sind 6 Umweltaktionsprogramme (UAP)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das 6. Umweltaktionsprogramm soll läuft unter dem Thema: „Umwelt in unserer Hand“ und stützt sich auf das 5. UAP, allerdings unter dem Aspekt einer Nachhaltigen Umweltstrategie. Es impliziert einen Wandel von einer gesetzgebenden Umweltprogramm zu einem strategischen Konzept und soll zu einer Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften führen, Einbeziehung der Umweltbelange in die Politik und Wirtschaft, Integration des Marktes und seine Umweltleistung, eine Beeinflussung der Verhaltensänderungen der Bürger verstärken, zu mehr Beachtung der Umweltbelange im Flächennutzungs- und Raumordnungsplan finden, Klimawandel, Natur- und biologische Vielfalt schützen und natürliche Ressourcen und Abfälle nachhaltig nutzen20.
3. Handlungsspielräume der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
Der Startschuss für das europäische Umweltschutzrecht begann mit der Konferenz der Regierungs- und Staatschefs am 20. Oktober 1972 in Stockholm auf der eine gemeinsame und eigenständige Umweltpolitik verankert wurde. Bis dahin wurden Umweltprobleme meist „durch die Hintertür“ gelöst und die Wirksamkeit der Umweltpolitik blieb weit hinter den anderer Politikbereiche zurück. Das Augenmerk lag verstärkt auf der Gefahrenabwehr (End-of-Pip-Technologien). Durch die Erkenntnis der grenzüberschreitenden Struktur der meisten Umweltprobleme, die auf eine supra- und internationale Entwicklung deuten, ist der Fokus zur Bewältigung diese Entwicklung mehr und mehr auf die europäische und globale Ebene gerichtet.21 Ziel ist der Erhalt und Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der sinnvolle Einsatz von Ressourcen sowie die Förderunge von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme. Zukünftig sollten die Belange des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung aller umweltrelevanter Politikbereiche Berücksichtigung finden (Integrationsprinzip)22.
Die Rechtsgrundlage für die Umweltpolitik bilden 1992 der Vertrag von Maastrich und 1997 der Vertrag von Amsterdam, welche die Bedeutung der Umweltschutzpolitik verstärken und den Grundsatz Nachhaltige Entwicklung (Leitbild der Rio-Konferenz 1992 ) zu einer Aufgabe der gemeinschaftlichen EU-Politik konstatieren.23
Wegweisend für eine Nachhaltigkeitspolitik kann in diesem Zusammenhang das 5. Aktionsprogramm (1992). Die europäische Nachhaltigkeitsstrategie, gedacht als politischer Katalysator für politische Entscheidungsträger, zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit sowie treibende Kraft für institutionelle Reformen enthält u.a. Zielvereinbarungen und Maßnahmen zu Bekämpfung der Klimawandels, verantwortungsbewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie eine effektivere Flächennutzung.24 Dabei sollen entstehende Umweltschadenskosten verursachergerecht aufgeteilt werden und unverhältnismäßige Subventionsstrategien, die den Ressourcenabbau forcieren, vermindert werden.
Das 6. Umweltaktionsprogramm (2002) bildet hierbei das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Gegensatz zum deutschen Regelungsansatz hat sich hingegen in der europäischen Umweltpolitik ein gesellschaftlich geprägtes Verständnis von Umweltpolitik etabliert, welches auf Partizipation mit der Öffentlichkeit, mehr Informationstransfer und Transparenz beruht. Nennenswert ist die UVP-Richtlinie oder die Klagebefugnis dritter bei Verstößen gegen die Umwelt. Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Umsetzung der Agenda 21, ein Leitpapier zur Nachhaltigen Entwicklung wieder. An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche Organisationen teil.25 Nachhaltige Entwicklung - und damit die Agenda 21 - ist vielerorts zur Leitlinie öffentlichen Handelns geworden, um Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen („Global denken – lokal Handeln“)!26
3.1. Instrumente einer (starken) Nachhaltigkeitspolitik
Die Maßnahmen und Instrumente, die politischen Entscheidungsträgern zur Umsetzung der Umweltpolitik zur Verfügung stehen, bewegen sich in einem engen Zusammenhang zwischen staatlichen Zwang und dem Freiwilligkeitsprinzip.27
Im folgenden Kapitel wird untersucht, welche Instrumente28 der EU-Politik zur Verfügung stehen und inwieweit sie zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung dienlich sind. Hierzu werden Maßnahmen und Ergebnisse auf umweltpolitischen Ebene der EU herangezogen. 1987 Verabschiedung der Einheitlichen europäischen Akte (EEA)
- Grundsteinlegung für die Schaffung eines Binnenmarktes bis 1992
- Integration bestimmter Politikbereich (Umwelt-, Forschung- und Technologiepolitik) in den gemeinsamen Kompetenzbereich der Römischen Verträge29
1990 Errichtung der Europäischen Umweltagentur (EUA) und eines europäischen Umweltinformations – und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet)
- Bereitstellen von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen an Entscheidungsträger (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) und Öffentlichkeit (NGO’s, Unternehmen) zur Durchführung wirksamer Umweltschutz-politiken und umweltschutzrelevanter Rechtsvorschriften (Bericht alle 5 Jahre).
- Informationsquelle: Europäisches Umweltinformations- u. Beobachtungsnetzwerk30.
3.1.1. Gütezeichen für umweltfreundliche Erzeugnisse (1992)
- Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (Öko-Gütesiegel) anhand von spezifisch festgelegten Kriterien durch die EU-Kommission.
Ziel:
- Erhöhung der Transparenz für den Verbraucher (z.B. Siegel Blauer Engel) zur Umweltverträglichkeit eines Produkts. Wichtiges Kommunikationsmittel zur
- Kritikpunkte: Inkonsequente Verfolgung durch mangelnde Information zur Bedeutung und Irreführung durch Überreizung privatwirtschaftlicher (firmeninterner) Umwelt-zeichen31.
3.1.2. EU-Förderprogramm LIFE (1992)
- Gemeinschaftliches Finanzierungsinstrument der EU für vorrangige Umweltschutz-maßnahmen (Unterteilung in 3 Aktionsbereiche: Natur, Umwelt und Drittländer)32. Ziel:
- Entwicklung von Vorzeigeprojekten, die von anderen Industrien, NGOs und öffentlichen Stellen aufgegriffen und nachgeahmt werden.
- 1993 Bildung eine Europäischen Beratenden Forums für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung („Forum“).
Aufgaben:
- Beteiligung am 6. Umweltaktionsprogramm und der EU-Nachhaltigkeitsstrategie.
- Überwachung der Umsetzung der Vereinbarungen aus der Kyoto –Konferenz.
1997 Umweltverträglichkeitsprüfung (Novellierung) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
Wichtigste Grundsätze:
- Grenzüberschreitende Unterrichtung der Öffentlichkeit beim Bau von bestimmten Anlagen, z.B. von Kraftwerken und Anlagen zur thermischen Behandlung von Sonderabfällen oder bei der Rodung großer Flächen.
2001 Öko-Audit-Verordnung (EMAS II ) in Kraft
Erweiterung des bestehenden Anwendungsbereichs von gewerblichen Unternehmen auf sog. Organisationen (Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe, Unternehmen, Behörden).
- Verbesserung der Verbindung an die Industrienorm ISO 14001.
> Umsetzung in Deutschland: Umweltauditgesetz 2002.
3.1.3. Verabschiedung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie (2001)
Grundsätze:
> Prüfung und Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Auswirkungen aller Politikbereiche.
- Überwachung einer "korrekten Preisgestaltung" (Externalisierung), bei der die Preise die tatsächlichen Kosten widerspiegeln.
3.1.4. EG –Emissionshandelsrichtlinie (2003)
Grundlage Kyoto-Protokoll: Verpflichtung der Industriestaaten zur Reduzierung ihrer Emissionen an Treibhausgasen bis 2012 (Stufenplan).
Vorteile:
- Positive Lenkungswirkung, da Maßnahmen zur Emissionsminderung dort stattfinden, wo sie am kostengünstigsten realisierbar sind.
- Überschuss an Zertifikaten kann wieder verkauft werden, durch eine schrittweise Senkung der festgelegten Gesamtmenge erfolgt stufenweise Absenkung der Gesamtemissionen.
- Umsetzung in Deutschland: Das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz 200433
Künftig:
Beschluss eines „Europäischen Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen“
2006
Es handelt sich hierbei um kein Rechtsinstrument, sondern um ein Dach für neue oder bereits bestehende CSR-Initiativen von Unternehmen und ihren Stakeholdern.
Ziel:
- Bildung von neuen Partnerschaften mit allen Stakeholdern.
- Verbreitung von CSR (Corporate Social Responsibility) in europäischen Unternehmen und Anerkennung von CSR als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie als
Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
Nachdem wichtige Ziele und Maßnahmen der europäischen Umwelt-/Nachhaltigkeitspolitik dargestellt worden sind, kann an dieser Stelle zusammenfassend konstatiert werden:
- Innerhalb Europas ist durch die Europäische Gemeinschaft ein flächendeckendes Netz an Umweltschutzmaßnahmen gewährleistet sowie genügend Spielraum für lokale Gegebenheiten geschaffen worden.
- Die gesamte Umweltschutzpolitik basiert auf dem Verursacherprinzip. So obliegt es dem Verursacher, Investitionen zu tätigen, um höhere Standards zu erreichen oder Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen, wiederzuverwerten oder zu entsorgen.
- Bei eher potenziellen als nachgewiesenen Umweltgefahren handelt die Europäische Kommission nach dem Vorsorgeprinzip, d. h. Schutzmaßnahmen werden vorgeschlagen, wenn offenbar ein Risiko besteht, selbst wenn wissenschaftlich gesehen keine letzte Gewissheit besteht.34
- Als Teil ihrer Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels im Einklang mit dem Kyoto-Protokoll hat die EU das weltweit 1. Emissionshandelssystem eingeführt. Die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls gelten nur bis 2012, die Kommission hat jedoch bereits Verhandlungen über die Klimaschutzpolitik nach 2012 eingeleitet (Vorreiterrolle).
Die letzten Umweltaktionsprogramme haben den Blickwinkel in der Umweltpolitik deutlich erweitert, von der reinen Kontrolle der Verwendung bestimmter Stoffe oder Produkte wegzukommen, verstärkt auf sichere Alternative zu setzen und über den Verbleib des Produkts nach Ablauf der Nutzungsdauer nachzudenken (Integrierte Produktpolitik).
3.1.5. Überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie (2006)
Am 13. Dezember 2005 hat die Kommission ihre Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Der Europäischen Rat hat diese auf dieser Basis am 15./16.06.2006 erneuert. Die neue Strategie, die im Juni 2006 unter österreichischer Ratspräsidentschaft beschlossen wurde, umfasst diverse Schlüsselbereiche wie35:
- Klimawandel
- saubere Energie
- nachhaltiger Verkehr
- nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster
- öffentliche Gesundheit,
- Demografie und Migration
Insgesamt muss jedoch festgehalten werden, dass das ökonomische Entwicklungsgefälle der einzelnen EU-Länder stark divergent ist. Der Standort Deutschland wird jedoch als fortschrittlich betrachtet und seine „Luftreinhaltepoltik“ bereits seit den achtziger Jahren exportiert36.
Zusätzlich wird die Bildung der EU ökonomisch und ökologisch für sinnvoll von den Wissenschaftlern, Politikern und Bürgern gehalten, da sie den Beitrittsländern neuen Chancen garantiere z.B. auch was die Allokation der natürlichen Ressourcen betrifft, allerdings wird auch hier auf Problemfelder hingewiesen. Entscheidungsverfahren sind umständlich und kompliziert. Darüber hinaus wird wie in de Agenda 21 auf veränderte internationale Rahmenbedingungen hingewiesen und die damit verbundenen Schwierigkeiten im Nord-Süd Dialog und den Iran Konflikt37. Nachhaltige Entwicklung, als übergeordnetes Ziel der EU muss folglich ähnlich einem KVP ständig verbessert werden um eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität und einen Schutz der Erde für die heutige und zukünftige Generation zu erzielen durch eine dynamische Wirtschaft, Bildung und Umweltschutz für eine friedliche und sichere Welt. 2007 erneuerte die Europäische Union ihre Nachhaltigkeitsstrategie (Anknüpfend an die Lissabon-Strategie von 2001). Sie bekräftige Ihre Vorreiterrolle für die Bekämpfung des Klimawandels und die Erneuerung der Ziele des Kyoto-Protokolls für seine Zeit nach 2012. In diesem Zuge hat die Bundesregierung wie von der EU gefordert ihren nationalen Bericht über die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt.38
3.2. Erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie (2007) – Erneuerung der Lissabon-Strategie
Bei Vertrag von Lissabon wurde der Nachhaltigkeitsansatz verstärkt integriert. Es folgten
Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfung durch die EK mit Empfehlung an das EP.
3.2.1. Nationalen Bericht über die Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Aus diesem Bericht geht hervor, dass zum Schutz des Klimas die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 verdoppelt werden soll. In diesem Rahmen soll das Gebäudesanierungsprogramm mittels Förderprogramme ausgebaut werden. Gemäß dem Koyoto-Protokoll und dem ebenfalls erweiterten Emissionshandel will Deutschland auch seinen gestellten Forderungen nachkommen und sich mit 21% reduzierten CO2 Emissionen aufstellen. Für den eigenen Dienstbereich will die Bundesregierrung den selbstverschuldeten Emissionssauschuss durch Dienstreisen für das Jahr 2007 ausgleichen und durch weitere Klimaprojekte neutralisieren.
Folgende Übersicht soll die bereits vorgenommene Reduzierung der sog. 6 Kyotogase anschaulich darstellen (eine genaue Nennung dieser Gase erfolgt weiter unten).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 – Treibhausgasmission in Deutschland
[...]
1 Vgl.: www.europa.wfg-hagen.de, zuletzt eingesehen 8. Oktober 2007
2 Vgl.: Dietrich, Au, Dreher, S. 24, Umweltrecht der Europäischen Gemeinschaft, ESV-Verlag, Berlin, 2003
3 Vgl.: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), i.d.F. vom 2. Oktober 1997 (Amsterdamer Vertrag), Artikel 174, 175 und 176
4 Vgl.: Skript, Abschnitt B, Umweltmanagement (ISI 14:001, EMAS und Ökoprofit, Prof. Dr. Anja Grothe-Senf, Karsten Schomaker
5 Vgl.: Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung der Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung (EMAS), Anmerkung des Autors: EMAS wird speziell für Unternehmen gefördert
6 Vgl.: Rita Rizk-Antonious; S 23, Qualitätswahrnehmung aus Kundensicht, Gabler Verlag, Wiesbaden 2002 und Buzzell, R. D./Gale, B. T.: Das PIMS-Programm: Strategien und Unternehmenserfolg, Wiesbaden 1089
7 Vgl. 20 Jahre BMU (Hrsg.), Leistungen-Herausforderungen-Perspektiven, Mai 2006, S. 23
8 Pressemitteilung der Europäischen Umweltagentur, Brüssel, November 2005
9 www.umweltschutz-news.de/302artikel1543.html, gesehen am 10.07.2007
10 Vgl.: www.europarl.de - Die Europäische Union – Übersicht – gesehen am 10.7.2007
11 Vgl.: www.europarl.de - Gemeinsame Organe, gemeinsame Rechte – gesehen am 10.7.2007
12 Vgl.: www.europarl.de - Der Aufbau der Union: drei Säulen - ein Dach – gesehen am 10.7.2007
13 Vgl.: www.europarl.de – Verträge – gesehen am 10.7.2007
14 Vgl.: www.europarl.de – gesehen am 10.7.2007
15 Vgl.: Holger Rogall – Akteure der nachhaltigen Entwicklung, S. 154-156, Ökomischer Verlag, München, 2002
16 Vgl.: www.itas.fzk.de – gesehen am 10.7.2007
17 Vgl.: Der Euro –Das Lexikon zur Währungsunion, vgl. S. 101-102, Dudenverlag, Mannheim 1998
18 Vgl.: Dietrich, Au, Dreher, S. 24, Umweltrecht der Europäischen Gemeinschaft, ESV-Verlag, Berlin, 2003
19 Vgl.: www.europa.wfg-hagen.de – gesehen am15.7.2007
20 Vgl.: www.nachhaltigkeit.info.de – gesehen am 15.7.2007
21 Vgl. Beck-Umweltrecht, 17.Auflage 2005, S. XXI
22 Vgl. BMU (Hrsg.): 20 Jahre BMU, Leistungen-Herausforderungen-Perspektiven, Mai 2006, S.28
23 Vgl. Rogall, H.: Akteure einer nachhaltigen Entwicklung, München 2003 S. 155
24 Vgl. www.nachhaltigkeits.info/artikel/nachhaltigkeitsstrategie
25 http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_21 – gesehen am 10.7.2007
26 Derzeit existieren ca. 708 rechtliche Gemeinschaftsakte in diesem Bereich, davon sind 266 Richtlinien, 124 Verordnungen und 318 Entscheidungen zu nennen (Stand 2000, EU-Parlament).
27 Vgl. www.wikepedia.org/wiki/Umweltpolitik
28 Vgl. Glossar unter direkten, indirekten und marktwirtschaftlichen Instrumenten
29 Vgl. http://www.bpb.de/themen – gesehen am 20.7.2007
30 Vgl. www.eea.eu.int – gesehen am 20.7.2007
31 Vgl. http://ec.europa.eu/environment/forum/ipp_de.pdf – gesehen am 20.7.2007
32 Vgl. http://www.life.lu/online/life_d/about.html – gesehen am 20.7.2007
33 Vgl. Stefan Klinski: Skript zur Lehrveranstaltung: Grundzüge des Umweltrechts, 2005
34 Vgl. http://europa.eu/pol/env/print_overview_de.htm
35 Vgl. http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/62007/1/146
36 Vgl. Hey, Christian; Schleicher-Tappeser Ruggero: Nachhaltigkeit trotz Globalisierung, S. 85-87, Springer Verlag, Berlin Heidelberg, 1998
37 May, Hermann (Herausgeber); Kruber Klaus Peter, S. 567-569, Handbuch zur ökonomischen Bildung, Oldenburg Verlag, München 2003
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Inhaltsverzeichnis dieses Dokuments?
Das Dokument enthält ein Inhaltsverzeichnis mit folgenden Hauptpunkten: Einleitung, Funktionsweise der EU, Handlungsspielräume der EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, Wirtschaftliche und Ökologische Entwicklung in Deutschland und die EU als Vorreiter, Nachhaltiges Unternehmertum in Deutschland, Fazit und Ausblick, Glossar, Literaturnachweis, Gesetzestexte, Amtsmitteilungen, Pressemitteilungen, Internetadresse und Anhang.
Welche Abbildungen werden im Dokument aufgeführt?
Das Dokument listet verschiedene Abbildungen auf, darunter Darstellungen des Aufbaus der EU, Treibhausgasemissionen in Deutschland, Anteile erneuerbarer Energien am Energieverbrauch, ein Dreidimensionen-Modell, eine Trendanalyse von erneuerbaren Energien, Anteile am Mittelfluss, Beurteilungen von Instrumenten der Energiewende und des Kyoto-Protokolls, Maßnahmenpakete zum Klimaschutz, CO2-Emissionen, Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Auswertungen von Berichttypen, Gewichtungen von Hauptkriterien und Aspekten, sowie die TOP-10 der Anforderungskriterien.
Welche Abkürzungen werden verwendet?
Das Dokument enthält ein Abkürzungsverzeichnis (nicht in dieser Leseprobe enthalten).
Was sind die Hauptthemen der Einleitung?
Die Einleitung behandelt Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Umweltmanagement, die Rolle der EU bei der Förderung von Umweltrichtlinien und -verordnungen, sowie die Bedeutung von Qualitätsmanagementsystemen und die wachsende Rolle der Globalisierung und der EU als Akteur.
Welches Problem wird in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit befasst sich mit Umweltproblemen als Kernfunktion staatlichen Handelns, insbesondere mit der Klimaveränderung in Europa, und den daraus resultierenden Herausforderungen für die Europäische Gemeinschaft. Sie thematisiert auch den Verlust der Artenvielfalt, Flächen- und Wasserressourcen, Luftverschmutzung und Gesundheit.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel der Arbeit ist es, die Tätigkeiten der EU im Hinblick auf die Konzepte, Lösungen und daraus entwickelten Gesetze, Normen und Richtlinien zu untersuchen, um festzustellen, ob diese tatsächlich zu einem nachhaltigen Agieren von Unternehmen in Deutschland beitragen.
Wie ist die EU aufgebaut?
Der Aufbau der EU gliedert sich in drei Bereiche: Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, sowie Polizeiliche und Juristische Zusammenarbeit in Strafsachen. Sie basiert auf Verträgen und Institutionen wie dem Europäischen Rat, Europäischen Parlament, Europäische Kommission und dem Rat der Europäischen Union.
Wie setzt die EU ihre Interessen als Akteur für Nachhaltigkeit durch?
Die EU setzt ihre Interessen durch Richtlinien, Verordnungen, Förderprogramme und Aktionsprogramme für die Umwelt (UAP) durch.
Welche Handlungsspielräume hat die EU zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie?
Die EU kann Instrumente wie das Gütezeichen für umweltfreundliche Erzeugnisse, das EU-Förderprogramm LIFE, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie und die EG-Emissionshandelsrichtlinie nutzen.
Was beinhaltet die überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie von 2006?
Die überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie umfasst Schlüsselbereiche wie Klimawandel, saubere Energie, nachhaltiger Verkehr, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, öffentliche Gesundheit, Demografie und Migration.
Was ist die erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie (2007) – Lissabon-Strategie?
Die erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie integrierte den Nachhaltigkeitsansatz verstärkt, gefolgt von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Prüfung durch die EK mit Empfehlung an das EP.
Welche Ziele verfolgt der Nationale Bericht über die Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung?
Der Bericht beinhaltet Ziele wie die Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2020, den Ausbau des Gebäudesanierungsprogramms, die Einhaltung des Kyoto-Protokolls, die Reduzierung der CO2-Emissionen um 21% und die Neutralisierung der Emissionen durch Dienstreisen.
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- Yasemin Liebscher (Author), 2008, Die EU - Ein Wegbereiter für nachhaltiges Unternehmertum am Beispiel des Standortes Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138270