„Das HGB wird nicht mehr dasselbe sein!“ Mit diesen Worten lässt sich eine der
wohl größten Reformen des deutschen Bilanzrechts beschreiben. Am 8.11.2007 hat
das Bundesministerium der Justiz den erwarteten Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) veröffentlicht. Der Gesetzgeber verfolgt
mit diesem Entwurf das Ziel, das Handelsgesetzbuch zu modernisieren und somit
den Unternehmen im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards
eine gleichwertige, aber weniger komplexe und kostengünstigere Alternative zu
bieten. Eine wesentliche geplante Änderung stellt die Abschaffung des Prinzips des
entgeltlichen Erwerbs, welches in § 248 Abs. 2 HGB3 kodifiziert ist, dar. Folglich
möchte der Gesetzgeber Entwicklungskosten aktiviert wissen, was keine Neuerung
im internationalen Kontext darstellt, da in IAS 38 die Aktivierung von Entwicklungskosten
bereits vorgeschrieben ist. So soll durch diese Änderung der zunehmenden
Bedeutung von immateriellen Vermögensgegenständen Rechnung getragen
werden, was eine Stärkung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses
bewirken soll, wobei an der Zahlungsbemessungsfunktion festgehalten werden
soll.
An dieser ambitionierten dualistischen Zielsetzung gilt es den Gesetzgeber zu
messen. Als erstes stellt sich die Frage, ob den Adressaten durch die Abschaffung
des Aktivierungsverbots ein Mehr an Informationen bereitgestellt wird. Es ist auch
zu hinterfragen, ob dem Bilanzierenden ein subjektiver Ermessensspielraum ermöglicht
wird und dadurch zu einer Entobjektivierung der Jahresabschlussinformationen
führt. Eine der zentralen Zielsetzungen an denen sich der Gesetzgeber
messen lassen muss, ist die Frage, in wieweit diese geplante Neuregelung mit
den elementaren Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses harmonisiert,
insbesondere mit der durch die Ausschüttungsstatik geprägten objektivierten und
vorsichtigen Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Gang der Untersuchung
3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung
4 Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1 Das Vermögenswertprinzip
4.2 Das Greifbarkeits- und Übertragbarkeitsprinzip
4.3 Das Prinzip selbständiger Bewertbarkeit
5 Die konkrete Aktivierungsfähigkeit: Das Prinzip des entgeltlichen Erwerbs
6 Kritische Würdigung der Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs
7 Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die geplante Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs für immaterielle Vermögensgegenstände durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Ziel ist es zu analysieren, ob diese Neuregelung tatsächlich die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses stärkt oder ob sie zu einer Entobjektivierung durch Ermessensspielräume führt und die bewährten Funktionen der Rechnungslegung gefährdet.
- Analyse der abstrakten und konkreten Aktivierungsfähigkeit nach deutschem Handelsrecht
- Untersuchung der Auswirkungen auf die Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion
- Kritische Würdigung des Ermessensspielraums bei der Trennung von Forschung und Entwicklung
- Bewertung der Vergleichbarkeit mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
- Diskussion der Notwendigkeit von Ausschüttungssperren als Gläubigerschutzinstrument
Auszug aus dem Buch
4.2 Das Greifbarkeits- und Übertragbarkeitsprinzip
Der mit einem Vermögensgegenstand einhergehende Nutzen ist sehr stark ermessensbehaftet und eröffnet dem Bilanzierenden einen erheblichen Spielraum. Als Vermögensgegenstände können nur solche vermögenswerten Vorteile angesehen werden, deren Werthaltigkeit nicht nur vom subjektiven Ermessen abhängt, weshalb es einer Eingrenzung des Begriffs des vermögenswerten Vorteils bedarf.24
Daher ist für die Konkretisierung des vermögenswerten Vorteils das Greifbarkeitsprinzip notwendig. Der BFH hat schon darauf hingewiesen, dass der vermögenswerte Vorteil „als Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar“25 sein muss. Das Greifbarkeitskriterium bildet damit im Rahmen der handelsrechtlichen Objektivierungskriterien eine bedeutende Säule. Das Unentziehbarkeitstheorem konkretisiert das Greifbarkeitskriterium näher, wonach vermögenswerte Vorteile dann als greifbar werthaltig gesehen werden, wenn sie dem Bilanzierenden ohne die Befürchtung einer Sanktion zum Bilanzstichtag von keinem Dritten mehr entzogen werden können.26
Aus diesem Kriterium lässt sich umgekehrt ein Rückschluss auf die aktivierungsfähigen Objekte ableiten. Physisch greifbare Objekte gelten auch im handelsrechtlichen Sinne als greifbar und damit als aktivierungsfähig. Auch Rechte, deren Umsetzbarkeit gemäß ihres von Natur aus justiziablen Charakters als sicher gesehen werden, können bzw. müssen nach dem Kriterium der Greifbarkeit aktiviert werden. Bei rein wirtschaftlichen Gütern kann sich dieser Sachverhalt anders darstellen. So kann bspw. das Know-How von Mitarbeitern in einem Unternehmen zwar das Vermögenswertprinzip erfüllen, da sich an dieses durchaus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen knüpfen lässt. Allerdings wird rein wirtschaftlichen Gütern aufgrund des fehlenden Bestandsschutzes die rechtliche Absicherung gegen Dritte zunächst abgesprochen.27 Damit wird das Greifbarkeitsprinzip als nicht erfüllt angesehen und die Aktivierung als nicht zulässig erachtet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Einführung in die Reform des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG und Darstellung der geplanten Abschaffung des Aktivierungsverbots für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände.
2 Gang der Untersuchung: Kurzer Abriss über den methodischen Aufbau der Arbeit, beginnend bei den theoretischen Grundlagen bis hin zur kritischen Würdigung der Gesetzesänderung.
3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung: Herleitung der Fundamentalprinzipien der Rechnungslegung, insbesondere der Bedeutung des Vorsichtsprinzips und der Ausschüttungsstatik.
4 Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit: Untersuchung der Kriterien Vermögenswertprinzip, Greifbarkeits- und Übertragbarkeitsprinzip sowie selbständige Bewertbarkeit als notwendige Voraussetzungen für die Bilanzierung.
5 Die konkrete Aktivierungsfähigkeit: Das Prinzip des entgeltlichen Erwerbs: Erläuterung des bestehenden Aktivierungsverbots im HGB und der Definitionen von Immaterialität, Anlagevermögen und Erwerb.
6 Kritische Würdigung der Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs: Analyse der Auswirkungen auf die Informationsfunktion, die Ermessensspielräume bei Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Wechselwirkungen mit dem Gläubigerschutz.
7 Thesenförmige Zusammenfassung: Zusammenfassende Darstellung der zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen der Untersuchung zur Beibehaltung des bisherigen Aktivierungsverbots bei gleichzeitiger Stärkung der Anhangsangaben.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierung, entgeltlicher Erwerb, Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion, Vorsichtsprinzip, Entwicklungskosten, Greifbarkeitsprinzip, Übertragbarkeitsprinzip, Gläubigerschutz, Ausschüttungssperre, Bilanzierung, Handelsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der geplanten Abschaffung des Aktivierungsverbots für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und prüft deren Konsequenzen für die Bilanzierung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Handelsbilanzrecht, die Kriterien für eine ordnungsgemäße Aktivierung, das Vorsichtsprinzip sowie die Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll kritisch hinterfragt werden, ob die Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs tatsächlich die Informationsqualität erhöht oder ob sie durch zu große Ermessensspielräume das bewährte System der handelsrechtlichen Gewinnermittlung gefährdet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze, unter Einbeziehung der einschlägigen Fachliteratur und der Bilanzrechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit, die Analyse des bestehenden Prinzips des entgeltlichen Erwerbs und eine kritische Würdigung der geplanten Reformen des Gesetzgebers.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das BilMoG, die Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion, immaterielle Anlagewerte und die Abkopplungsthese.
Warum hält der Autor eine Ausschüttungssperre für notwendig?
Der Autor argumentiert, dass die Aktivierung von Entwicklungskosten das Risiko birgt, nicht realisierte Gewinne auszuschütten, weshalb eine Sperre den Gläubigerschutz gewährleisten muss.
Wie steht der Autor zur Vergleichbarkeit mit den IFRS?
Der Autor bezweifelt, dass durch das BilMoG eine echte Vergleichbarkeit mit den IFRS erreicht wird, da konzeptionelle Unterschiede, wie etwa die fehlenden Objektivierungskriterien beim BilMoG, bestehen bleiben.
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- Andreas Kleinke (Author), 2008, Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände: Kritische Würdigung der Abschaffung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138250