Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unterscheidende
Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach
den US-GAAP in SFAS 131 Disclosures about Segments of an Enterprise and
Related Information und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14
Segment Reporting. Mit der Verabschiedung des neuen Standards IFRS 81 am
30.11.2006 durch das IASB, im Rahmen des Short Term Convergence Project,
wurde eine Angleichung an SFAS 131 angestrebt. Dies hatte zur Folge, dass eine
Abkehr vom Risks and Rewards Approach zum Management Approach stattgefunden
hat, worin ein Paradigmawechsel gesehen werden kann. Zu den wesentlichen
Änderungen in der Segmentberichterstattung durch IFRS 8 zählt das Heranziehen
von internen Organisationsstrukturen für die externe Berichterstattung,
wodurch dem Adressaten die Möglichkeit gegeben werden soll das Unternehmen
through the eyes of management zu sehen. Durch die Anwendung des IFRS 8
sollen dem Adressaten mehr entscheidungsnützliche Informationen bereitgestellt
werden, was der IASB insbesondere mit Resultaten von empirischen Studien, die
auch schon als Begründung zur Einführung von SFAS 131 durch das FASB herangezogen
wurden, begründet (IFRS 8.BC6). Darüber hinaus führt der IASB an, dass
IFRS 8 zu einer Reduktion der Erstellungskosten führt (IFRS 8.BC9).
An dieser ambitionierten Zielsetzung gilt es den IASB zu messen. Als Erstes stellt
sich die Frage, ob dem Adressaten durch die Einführung von IFRS 8 ein Mehr an
entscheidungsnützlichen Informationen, im Vergleich zu IAS 14, zur Verfügung gestellt
wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob durch IFRS 8 dem Management ein
subjektiver Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies könnte einen negativen Einfluss
auf den Informationswert der Adressaten der externen Rechnungslegung haben.
Die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen ist eine der zentralen
Zielsetzungen, an denen sich die Neufassung der Segmentberichterstattung messen
lassen muss. Abschließend muss hinterfragt werden, ob eine Einführung des IFRS 8 als positiv angesehen werden kann und mit einer Reduzierung der Erstellungskosten
für die Segmentberichterstattung verbunden ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkiirzungsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Sinn und Zweck der Segmentberichterstattung
3 Aktueller Stand und geplante A nderungen unter Beachtung derzugrundeliegenden Ans a tze
3.1 Der Anwendungsbereich des IAS 14 und IFRS
3.2 IAS 14 und der „Risks and Rewards Approach"
3.3 IFRS 8 und der „Management Approach"
4 Kritische Wtirdigung der Segmentberichterstattung: „Risks and Rewards Approach" vs. „Management Approach"
4.1 Sinn des Jahresabschlusses und die Grundprinzipien „Relevanz" und „Verlasslichkeit"
4.2 Die Segmentberichterstattung nach IFRS/IAS und die Auswirkungen auf die Grundprinzipien
4.2.1 Der Standard IAS
4.2.2 Der Standard IFRS
4.3 Vor- und Nachteile des IAS 14 und „Risks and Rewards Approach"
4.4 Vor- und Nachteile des IFRS 8 und "Management Approach"
5 Fazit: Ist die Ubernahme von IFRS 8 zu beftirworten?
6 Thesenförmige Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Gesetzeund Regelwerke
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemstellung
Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unter-scheidende Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach den US-GAAP in SFAS 131 „Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information" und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14 „Segment Reporting". Mit der Verabschiedung des neuen Standards IFRS 81 am 30.11.2006 durch das IASB, im Rahmen des "Short Term Convergence Project", wurde eine Angleichung an SFAS 131 angestrebt. Dies hatte zur Folge, dass eine Abkehr vom „Risks and Rewards Approach" zum „Management Approach" statt-gefunden hat, worin ein Paradigmawechsel gesehen werden kann.2 Zu den wesent-lichen Anderungen in der Segmentberichterstattung durch IFRS 8 zählt das Heran-ziehen von internen Organisationsstrukturen fiir die externe Berichterstattung, wodurch dem Adressaten die Möglichkeit gegeben werden soll das Unternehmen „through the eyes of management"3 zu sehen. Durch die Anwendung des IFRS 8 sollen dem Adressaten mehr entscheidungsniitzliche Informationen bereitgestellt werden, was der IASB insbesondere mit Resultaten von empirischen Studien, die auch schon als Begriindung zur Einfiihrung von SFAS 131 durch das FASB heran-gezogen wurden, begriindet (IFRS 8.BC6). Dariiber hinaus fiihrt der IASB an, dass IFRS 8 zu einer Reduktion der Erstellungskosten fiihrt (IFRS 8.BC9).
An dieser ambitionierten Zielsetzung gilt es den IASB zu messen. Als Erstes stellt sich die Frage, ob dem Adressaten durch die Einfiihrung von IFRS 8 ein Mehr an entscheidungsniitzlichen Informationen, im Vergleich zu IAS 14, zur Verfiigung ge-stellt wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob durch IFRS 8 dem Management ein subjektiver Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies könnte einen negativen Ein-fluss auf den Informationswert der Adressaten der externen Rechnungslegung haben. Die Vermittlung von entscheidungsniitzlichen Informationen ist eine der zentralen Zielsetzungen, an denen sich die Neufassung der Segmentberichterstattung messen lassen muss. AbschlieBend muss hinterfragt werden, ob eine Einfiihrung des IFRS 8
als positiv angesehen werden kann und mit einer Reduzierung der Erstellungskosten fir die Segmentberichterstattung verbunden ist.
2 Sinn und Zweck der Segmentberichterstattung
Der Jahresabschluss gewahrt dem Adressaten aufgrund seiner stark aggregierten Dar-stellung einen nur begrenzten Einblick in das Unternehmen, wodurch Abschatzungen der Chancen und Risiken der einzelnen Bereiche nur begrenzt vorgenommen werden konnen.4 Eine disaggregierte Darstellung des Unternehmens gewinnt an Bedeutung, gerade aufgrund von Diversifikations- und Globalisierungsbestrebungen5 und des daraus resultierenden Wachstums der Produktportfolios und der immer weiter grenz-iberschreitenden Geschaftstatigkeit von Unternehmen. Durch die Bereitstellung von disaggregierten Informationen wird eine Informationsverzerrung verhindert,6 da durch eine aggregierte Darstellung gegenlaufige Ergebnisse im Konzernabschluss saldiert werden.7 Dem Adressaten soll somit ein besseres Bild iber die Risiko- und Chancenstruktur ermoglicht werden, damit dieser zu einer fundierten Entscheidung gelangen kann,8 um die bisherige Ertragskraft des Unternehmens besser beurteilen und verstehen zu konnen, sowie zu einer besseren Einschatzung von Risiken und Er-tragen zu gelangen (IAS 14). Das Kernprinzip in IFRS 8.1 bringt den Sinn und Zweck der Segmentberichterstattung auf dem Punkt: „An entity shall disclose information to enable users of its financial statements to evaluate the nature and finacial effects of the business activities in which it engages and the economic environments in which it operates.".
3 Aktueller Stand und geplante A nderungen unter Beachtung der zugrundeliegenden Ans a tze
3.1 Der Anwendungsbereich des IAS 14 und IFRS 8
IAS 14 (revised 1997) ist anzuwenden fir Geschaftsjahre, die am oder nach dem
01.07.1998 beginnen. Der am 30.11.2006 durch das IASB verabschiedete Standard IFRS 8 soll fir Geschaftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2009 beginnen, retro-spektiv angewendet werden. Eine vorzeitige Anwendung ist moglich, sofern darauf entsprechend hingewiesen wird (IFRS 8.35). Aufgrund des noch nicht erfolgten Endorsement wiirde eine vorzeitige Anwendung in Europa gegen geltendes EU-Recht verstoBen,9 wodurch eine Anwendung zum jetzigen Zeitpunkt fraglich ist. Die Segmentberichterstattung ist nach IAS 14 und IFRS 8 fr alle kapitalmark-torientierten Unternehmen vorgeschrieben, deren Aktien oder schuldrechtlichen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die die Zulassung ihrer Wertpapiere zum öffentlichen Handel beantragt haben (IFRS 8.2, IAS 14.3). Dies gilt fr den Konzern- als auch fr den Einzelabschluss. Sollte ein Unternehmen freiwillig eine Segmentberichterstattung aufstellen, dann muss diese dem jeweils zugrunde liegenden Anforderungen des Standards entsprechen (IFRS 8.3, IAS 14.5).
3.2 IAS 14 und der „Risks and Rewards Approach"
Im Rahmen der Berichterstattung nach IAS 14 wird eine strikte Segmentierung in Geschaftssegmente und geografische Segmente vorgeschrieben. Diese stellen unter-scheidbare Teilaktivitaten eines Unternehmens dar, die sich hinsichtlich der Risiken und Chancen von anderen Geschaftssegmenten bzw. geografischen Segmenten unter-scheiden (IAS 14.9). Aufgrund der Fokussierung auf Chancen und Risiken wird dieser Ansatz „Risks and Rewards Approach" genannt, welcher die Kernidee ver-folgt, dass Segmente eine in sich homogene und zueinander heterogene Risiko- und Chancenstruktur darstellen (Segmenthomogenitat).10
Aber auch Elemente des „Management Approach" finden Einzug in die Segment-berichterstattung nach IAS 14, da davon ausgegangen wird, dass die interne Organisations- und Managementstruktur eines Unternehmens als Grundlage zur Be-stimmung der hauptsächlichen Herkunft der Risiken und der Eigenkapitalverzinsung dient (IAS 14.27). MaBgeblich fr die Segmentabgrenzung sind die organisatorischen Einheiten fr die Informationen, zum Zweck der Beurteilung der Ertragskraft, an die Unternehmensleitung berichtet werden (IAS 14.31). Somit richtet sich die Segmen-tierung nach dem internen Berichtswesen. Da sowohl der „Management"- als auch der „Risks and Rewards Approach" zur Anwendung kommt, wobei dieser durch den erst Genannten dominiert wird,11 spricht man in der Literatur auch von einem „management approach with a risks- and- rewards safety net"12.
Nach Ulbrich kann zur Bestimmung der Segmente ein Stufenmodell angewendet werden. Auf der ersten Stufe ist zu hinterfragen, ob die interne Segmentierung auf oberster Ebene den Anforderungen des IAS 14.9 entspricht. Sollte dies der Fall sein, dann kann die interne Segmentierung fir externe Darstellungszwecke herangezogen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss die nachstniedrigere Ebene be-trachtet und iberprift werden, ob diese den Kriterien eines operativen Segments ent-spricht. Findet sich auf keiner Ebene eine IAS 14.9 konforme interne Segmentierung, so muss eine solche Segmentierung nur fir externe Berichterstattungszwecke ge-bildet werden.13 Dieses Vorgehen entspricht dem sog. „Drill Down Prozess"14.
In einem nachsten Schritt ist zu prifen, ob die zuvor identifizierten Segmente dem Wesentlichkeitsgrundsatz des IAS 14.35 entsprechen. Aufgrund von unter-schiedlichen Informationsvolumina wird zwischen einem primaren und sekundaren Berichtsformat unterschieden (IAS 14. 26). Die Differenzierung ist davon abhangig, ob die Ertrage und Risiken eines Unternehmens eher vom Produktportfolio oder von der regionalen Verteilung der Unternehmensaktivitat abhangen.15 In Abhangigkeit hiervon bilden entweder die Geschaftssegmente oder die geografischen Segmente das primare bzw. sekundare Berichtsformat.
3.3 IFRS 8 und der „Management Approach"
Nach IFRS 8 wird eine Segmentabgrenzung nur nach Geschaftssegmenten vor-genommen, somit entfallt eine duale Segmentierung in ein primares und sekundares Berichtsformat. Segmente sind definiert als ein Teilbereich, der aus seinen Ge-schaftsaktivitaten Ertrage und Aufwendungen erwirtschaftet, dessen operatives Er-gebnis regelmaBig zur Performancebeurteilung und Ressourcenallokation an die Unternehmensleitung (chief operating decision maker) berichtet wird und fir den eigenstandige Finanzinformationen verfigbar sind (IFRS 8.5).
[...]
1 Trotz der positiven Ubernahmeempfehlung durch EFRAG und ARC kommt es zur Durchfiihrung einer Auswirkungsanalyse durch die EU-Kommission. Daher wird ein Endorsement friihestens im Dezember 2007 erwartet; vgl. hierzu Oversberg (2007), S. 1601 sowie EFRAG (2007), S. 1.
2 Vgl. Alvarez (2006), S. 308.
3 IFRS 8.BC60.
4 Vgl. Heuser/Theile (2007), S. 712 Rz. 4600.
5 Vgl. Alvarez (2004), S. 9.
6 Vgl. Haller (2006), S. 5159.
7 Vgl. Kerschbaumer (2002), S. 1736.
8 Vgl. Kerschbaumer (2002), S. 1736.
9 Vgl. Casey (2007), S. 328.
10 Vgl. Böcking/Benecke (1999), S. 840; vgl. hierzu auch Böcking/Benecke (1998), S. 96.
11 Vgl. Ulbrich (2006), S. 100.
12 Vgl. McConnell/Pacter (1995).
13 Vgl. Ulbrich (2006), S. 98.
14 Vgl. Benecke (2000), S. 191; hierzu auch Peskes (2006), S. 820.
15 Vgl. Hitten (2007), § 36 Rz. 77.
- Quote paper
- Andreas Kleinke (Author), 2007, Segmentberichterstattung - Stand und aktuelle Entwicklungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138246
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