Die vorliegende Hausarbeit „Albinos in Afrika“ behandelt allgemein das Thema Behinderung in Afrika. Sie umreißt zunächst das Verständnis von Behinderung im europäischen und afrikanischen Kontext. Anschließend wird auf Albinismus eingegangen und hinterfragt, ob und inwieweit die Erkrankten in Afrika heutzutage von sozialer Benachteiligung bzw. gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen sind. Welche Erklärungen gibt es dafür?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Behinderung
2.1 Definitorische Annäherung an das Phänomen „Behinderung“
2.2 Behinderung nach der WHO-Klassifikation ICIDH
2.3 Disability-Studies
3. Behinderung in Afrika
3.1 Anzahl der Behinderten in Afrika
3.2 Behinderung als kulturspezifisches Phänomen
3.3 Erklärungsversuche für Behinderung
3.4 Ursachen für Behinderung
3.5 Folgen für Menschen mit Behinderung
4. Albinismus
4.1 Begriffsklärung
5. Albinos in Afrika – Die weißen Außenseiter
5.1 Grausame Behandlung
5.2 Soziale Akzeptanz
6. WHO-Klassifikation auf Albinismus angewandt
6.1 Impairment
6.2 Disability
6.3 Handicap
7. Schluss
8. Quellen
8.1 Literaturverzeichnis
8.2 Internetquellen
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit „Albinos in Afrika“ behandelt allgemein das Thema Behinderung in Afrika. Sie umreißt zunächst das Verständnis von Behinderung im europäischen und afrikanischen Kontext. Anschließend wird auf Albinismus eingegangen und hinterfragt, ob und inwieweit die Erkrankten in Afrika heutzutage von sozialer Benachteiligung bzw. gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen sind. Welche Erklärungen gibt es dafür?
2. Behinderung
„In Wirklichkeit ist eine Behinderung die Art von Verschiedenheit, die benachteiligt wird.“
Richard von Weizsäcker, 1993
2.1 Definitorische Annäherung an das Phänomen „Behinderung“
Im Sinne des klassischen Krankheitsbegriffs ist eine Behinderung eine irreversible Beeinträchtigung des Menschen als Folge eines vorausgegangenen Krankheitsprozesses oder einer angeborenen Schädigung.[1] Eine Behinderung liegt demnach vor, „wenn ein durch Erkrankung oder eine angeborene Schädigung bedingter – voraussichtlich nicht nur kurzfristig oder vorübergehender – Zustand der Beeinträchtigung der individuellen Leistungsfähigkeit gegeben ist“.[2]
Im deutschen Recht wird Behinderung im Sozialgesetzbuch IX § 2 Abs. 1 folgendermaßen definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
2.2 Behinderung nach der WHO-Klassifikation ICIDH
1980 entwickelte die WHO mit der ICIDH („International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“) ein Klassifikationsschema von Krankheiten und Behinderung. Dieses ermöglicht eine noch umfassendere Beschreibung der Behinderung und die Unterscheidung zwischen Schädigung und Behinderung. Die internationale Klassifikation basiert auf folgenden Trias:
a) Impairment / Schädigung: Störung auf der organischen Ebene
b) Disability / Behinderung: Störung auf der personalen Ebene
c) Handicap / Benachteiligung: Mögliche Konsequenzen auf der sozialen Ebene[3]
2.3 Disability-Studies
Grundlage des interdisziplinären Forschungsgebiets ist die Annahme, dass Behinderung nicht mit medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen gleichgesetzt werden kann, sondern vornehmlich aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht. Die betroffenen Menschen werden durch diese Barrieren daran gehindert, am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Behinderte Menschen sind danach in erster Linie Angehörige einer unterdrückten Minderheit. Diskriminierung und Behindertenfeindlichkeit sind die wesentlichen Probleme, die mit einer Behinderung einhergehen.[4]
Nach der WHO-Klassifikation versteht man unter Behinderung demnach „die sich aus dem Schaden (impairment) ergebende funktionelle Einschränkung (disability) und die darauf beruhende soziale Beeinträchtigung (handicap)“.[5]
Eine Schädigung kann eine Verminderung der in der Gesellschaft norm-üblichen Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Ein Behinderter wird also erst dadurch behindert, dass er in einer für Nichtbehinderte eingerichteten Welt lebt. Behinderung ist die vorhandene Schwierigkeit, die den jeweiligen sozialen Normen und Werten entsprechende Rolle zu erfüllen.
Die dritte Kategorie der Benachteiligung wird als soziale Folge von Schädigung und/oder Behinderung verstanden. Dies bedeutet, dass derjenige, der von der Norm abweicht auch gesellschaftlich benachteiligt ist, da diese Normabweichung auf negative Reaktionen, schlimmstenfalls auf Ablehnung und Aussonderung stößt.[6]
Diese Beschreibung verdeutlicht, dass auch eine über den rein somatischen Schaden hinausgehende Beeinträchtigung vorliegt: eine soziale Behinderung nämlich, im Sinne einer erschwerten Teilnahme am Leben der Gesellschaft. Haeberlin unterscheidet hier zwei Bedeutungskomponenten: „Behinderung als Beeinträchtigung eines Individuums bei der Ausübung von Tätigkeiten“ und „Behinderung als Beeinträchtgung der Funktion gesellschaftlicher Einrichtungen durch störende Individuen“.[7]
In den gängigen Begriffsdefinitionen finden sich zwei typische Elemente: Erstens wird Behinderung auf einen pathologischen Zustand von gewisser Dauerhaftigkeit zurückgeführt. Dafür hat sich der Begriff „Schädigung“ eingebürgert. Schädigungen sind vorwiegend somatisch, können aber auch geistig oder psychisch bedingt sein. Üblicherweise wird die Gruppe der Behinderten in sieben Untergruppen unterteilt:
- Körperbehinderte
- Sinnesbehinderte
- Geistigbehinderte
- Sprachbehinderte
- Lernbehinderte
- Verhaltensgestörte bzw. Verhaltensbehinderte
- Schwerst(mehrfach)behinderte[8]
Zweitens wird Behinderung als Ergebnis eines sozialen Bewertungsprozesses angesehen, der über die Schädigung hinaus auch soziale Benachteiligung bewirkt. Folglich wird Behinderung medizinisch und sozial bestimmt.
Die ausschließliche Betrachtung von Behinderung als Defektmerkmal eines Menschen reicht nicht aus; sie muss darüber hinaus als Merkmal eines Bezugs zwischen einem Individuum und seiner Alltagswirklichkeit begriffen werden. Dies meint Pfeffer mit seiner Aussage:
[...]
[1] Tröster, 1990, Einstellungen und Verhalten gegenüber Behinderten. Konzepte, Ergebnisse und Perspektiven sozialpsychologischer Forschung, Bern, S. 20
[2] Seifert, 1977, Psychologische und soziologische Grundlagen der Rehabilitation. In: Seifert (Hrsg.): Handbuch der Berufspsychologie, Göttingen, S. 629
[3] WHO, 1980, Genf, S. 27ff.
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Disability_Studies
[5] Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1984, S. 193
[6] Bruhns, 1989, Zur Situation Behinderter in Zimbabwe, Afrika-Hefte Nr. 4, Bremen, S. 25
[7] Haeberlin, 1978, Identität und Behinderung. Zeitschrift für Heilpädagogik, 12, S.724
[8] Mattner, 2000, Behinderte Menschen in der Gesellschaft. Zwischen Ausgrenzung und Integration, Stuttgart, S. 9
- Arbeit zitieren
- Jasmin Neumann (Autor:in), 2009, Albinos in Afrika. Die weißen Außenseiter., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138190
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