Zahlreiche Vorfälle in jüngster Vergangenheit haben den Arbeitnehmerdatenschutz in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Medien berichteten von Datenskandalen in verschiedenen Unternehmen. So wurden unter anderem beim Einzelhandelskonzern Lidl Arbeitnehmer per Videokameras überwacht und Mitarbeiterprofile angefertigt. Auch andere Handelsketten wie Edeka und Plus kontrollierten ihre Mitarbeiter. Die Deutsche Post speicherte Krankendaten und fertigte geheime Krankenakten der Arbeitnehmer an. Das sind nur einige wenige Datenskandale, die in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Die Empörung ist groß und ein Bewusstseinswandel macht sich bemerkbar. Seitdem wird in der Bevölkerung und Politik heftig diskutiert, was im Rahmen des Arbeitnehmerdatenschutzes erlaubt ist und was nicht bzw. welche gesetzliche Änderungen notwendig sind.
Die vorliegende Arbeit stellt die wichtigsten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz übersichtlich dar. Darüber hinaus wird unter Einbeziehung des Anfang September 2009 vorgestellten Entwurfs eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ein kurzer Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes gegeben. .
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
3 Zentrale Begriffe des Datenschutzes
3.1 Personenbezogene Daten
3.2 Verarbeitung personenbezogener Daten
3.3 Verantwortlicher der Verarbeitung
4 Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten
4.1 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
4.1.1 Einwilligung
4.1.2 Erlaubnis durch andere Rechtsvorschriften
4.1.3 Erlaubnis durch das BDSG
4.2 Prinzipien der Erforderlichkeit und Zweckbindung
4.3 Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung
4.4 Transparenz der Datenverarbeitung
5 Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
5.1 Rechte des Arbeitnehmers
5.1.1 Recht auf Benachrichtigung
5.1.2 Auskunftsanspruch und Recht auf Einsicht
5.1.3 Recht auf Korrektur
5.1.4 Indirekter Schutz durch Datenschutzbeauftragte
5.2 Rechte des Arbeitgebers
5.2.1 Fragerecht
5.2.2 Telefondatenerfassung
5.2.3 Videoüberwachung
5.2.4 Nutzung von Internet und E-Mail
5.2.5 Rechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6 Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
7 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, analysiert die Rechte von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern und bewertet den Entwurf eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes hinsichtlich seiner praktischen Relevanz und Notwendigkeit.
- Grundlagen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis
- Verfassungsrechtliche Einordnung (informationelle Selbstbestimmung)
- Rechte der Arbeitnehmer (Transparenz, Auskunft, Korrektur)
- Befugnisse des Arbeitgebers (Fragerecht, Überwachung)
- Bewertung des Entwurfs zum Beschäftigtendatenschutzgesetz
Auszug aus dem Buch
5.2.1 Fragerecht
Insbesondere vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, also in der Phase der Bewerbung, hat der Arbeitgeber Interesse daran, möglichst viele Informationen über seinen potentiellen Arbeitnehmer zu erhalten. Diese spielen bei der Entscheidung zur Einstellung eine bedeutende Rolle, da sich der Arbeitgeber dadurch ein umfassendes Bild über die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers machen kann. Das Informationsinteresse des Arbeitgebers steht jedoch dem Recht des Bewerbers auf Schutz der Privatsphäre entgegen. Bezüglich des Fragerechts gibt es zahlreiche Einzelentscheidungen, die die Interessen beider Seiten gegeneinander abwägen und aufzeigen, was erlaubt ist und wo die Grenzen sind. Grundsätzlich wird das Fragerecht des Arbeitgebers durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beschränkt. Der Arbeitgeber darf nur Daten erheben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und nach objektiven Gesichtspunkten für die Einstellungsentscheidung „(…) von gravierender Bedeutung (…)“ sind.
So sind Fragen zur Ausbildung und zu den bisherigen beruflichen Tätigkeiten erlaubt. Bezüglich des Gesundheitszustandes gibt es bestimmte Schranken, da Fragen dazu erheblich in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers eingreifen. Grundsätzlich dürfen Krankheiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfragt werden. Ferner muss der Arbeitnehmer nur derartige Erkrankungen angeben, die Einfluss auf die auszuübende Tätigkeit haben oder haben könnten, zum Beispiel ein Bandscheibenschaden bei einem Fernfahrer. Bei Vorstrafen gelten ähnliche Regelungen wie beim Gesundheitszustand. Fragen dahingehend dürfen nur gestellt werden, wenn sie „(…) für die in Aussicht genommene Tätigkeit ‚einschlägig’ sind“. Der Arbeitgeber hat beispielsweise das Recht, einen Kassierer im Einzelhandel nach vermögensrechtlichen Vorstrafen zu fragen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet aktuelle Datenskandale in Unternehmen und definiert die Zielsetzung der Arbeit, die Rechtslage sowie neue Gesetzesentwürfe zu untersuchen.
2 Verfassungsrechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als zentrale Basis für den Datenschutz nach dem Volkszählungsurteil.
3 Zentrale Begriffe des Datenschutzes: Hier werden grundlegende Definitionen, wie personenbezogene Daten und die Rollen der an der Verarbeitung beteiligten Parteien, geklärt.
4 Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten: Das Kapitel behandelt die Kernprinzipien wie den Erlaubnisvorbehalt, die Zweckbindung und die Transparenz bei der Datenverarbeitung.
5 Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Dieser Schwerpunkt untersucht detailliert die unmittelbaren Rechte der Beschäftigten und die Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis.
6 Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes: Die Ausführungen befassen sich mit den Zielen und Inhalten des neuen Gesetzesentwurfs sowie der Kritik an dieser geplanten Neuregelung.
7 Zusammenfassung und Ausblick: Der abschließende Teil resümiert die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Grundlage, um bestehende Lücken im Arbeitnehmerdatenschutz zu schließen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerdatenschutz, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, BDSG, Beschäftigtendatenschutzgesetz, personenbezogene Daten, Fragerecht, Videoüberwachung, Transparenz, Zweckbindung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzbeauftragte, Datenskandale
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der aktuellen Rechtslage des Arbeitnehmerdatenschutzes in Deutschland und analysiert, inwieweit geltendes Recht die Privatsphäre von Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern schützt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den zentralen Themen gehören die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Prinzipien der Datenverarbeitung sowie die konkreten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über den Schutz von Arbeitnehmerdaten zu geben und die Relevanz sowie den Inhalt des Entwurfs eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes kritisch zu würdigen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse einschlägiger Vorschriften wie des BDSG, des BetrVG und des TKG sowie der Auswertung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesentwürfe.
Welche Aspekte werden im Hauptteil vertieft?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Darstellung der Arbeitnehmerrechte, wie Auskunft und Korrektur, sowie der Befugnisse des Arbeitgebers bei Überwachung und Befragung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie informationelle Selbstbestimmung, Datensparsamkeit, Videoüberwachung und den Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes charakterisiert.
Wie bewertet die Autorin das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz?
Die Autorin erachtet das Gesetz grundsätzlich als sinnvoll und notwendig, um die bisher unübersichtliche Rechtsprechung zu bündeln, weist jedoch auf die Kritik hin, dass es teilweise kaum über die bestehende Lage hinausgeht.
Welche Rolle spielt das Fragerecht des Arbeitgebers laut der Arbeit?
Das Fragerecht ist durch das Persönlichkeitsrecht beschränkt; der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die für die Eignung und das Arbeitsverhältnis unmittelbar und objektiv von Bedeutung sind.
- Arbeit zitieren
- Susann Störl (Autor:in), 2009, Arbeitnehmerdatenschutz - Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137655