Die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV genannt – ist die 1.
eigenständige Gesellschaftsform europäischen Rechts.
Sie ist ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit für kleine und
mittlere Unternehmen – KMU genannt. Aber auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen
wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern usw. mit nur geringem
wirtschaftlichen Interesse können EWIV`s gründen.
Da die Mitgliedschaft einer breiten Palette von Unternehmen aus unterschiedlichen
Wirtschaftsbereichen offen steht, bringt dies interessante Ergänzungsmöglichkeiten
auf fachlicher, kommerzieller und finanzieller Ebene.
Interessenten können sich somit an gemeinschaftsweiten Projekten beteiligen und
sind nun der Internationalisierung gewachsen.
Die EWIV hat eine flexible und einfache Struktur. Kooperationsvorhaben wird damit
ein formeller Rahmen gegeben. Grundvorrausetzung ist nur die Willenserklärung von
mindestens 2 Partnern aus unterschiedlichen EU-Ländern. Im Jahr 1989 trat eine
Verordnung über die Schaffung einer EWIV in Kraft. Seit dieser Zeit haben sich
bereits über 800 EWIV, in denen mehr als 3000 Mitglieder zusammenarbeiten,
gegründet. 68% davon sind KMU`s.
Im Zuge der Bildung hat sich ein Informationsdienst gebildet, der die Erfassung,
Aktualisierung und Verbreitung von zweckdienlichen Informationen über bestehende
EWIV´s zur Aufgabe hat und diese auch fachlich berät.
Dieser Informationsdienst heißt „ REGIE“ – Réseau europèen des GEIE).
Vorteile einer EWIV:
· unabhängige Rechtsform
· rechtliche Neutralität aller Mitglieder der EWIV
· effektives Gleichgewicht der Rechtskenntnisse
· freie vertragliche Gestaltungsfreiheit
· flexible Anpassung an wirtschaftliche Bedingungen
· kein Grundkapital erforderlich
· volle Rechtsfähigkeit , Autonomie der Organe
· komplexes Auftreten durch internationale Partnerschaft
· Mitglieder behalten rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gründung einer EWIV
3. Zweck
4. Rechtsgrundlagen
4.1 Das EWG-Gesetz
4.2 Das deutsche EWIV – Ausführungsgesetz
5. Außenverhältnis
5.1 Vertretung
5.2 Rechts- und Prozessfähigkeit
5.3 Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der EWIV
6. Innenverhältnis
6.1 Die Organe der EWIV
6.1.1 Der / die Geschäftsführer
6.1.2 Die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder
6.2 Rechte und Pflichten der Mitglieder
6.3 Das Gesellschaftsvermögen
7. Gesellschafterwechsel
8. Beendigung dieser Gesellschaft
9. Schlussbetrachtung
10. Anhang
10.1 Gesellschafterbeschluss vom 30.09.2001
10.2 Gesellschafterbeschluss vom 01.06.2002
11. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV genannt – ist die 1. eigenständige Gesellschaftsform europäischen Rechts.
Sie ist ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit für kleine und mittlere Unternehmen – KMU genannt. Aber auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern usw. mit nur geringem wirtschaftlichen Interesse können EWIV`s gründen.
Da die Mitgliedschaft einer breiten Palette von Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen offen steht, bringt dies interessante Ergänzungsmöglichkeiten auf fachlicher, kommerzieller und finanzieller Ebene.
Interessenten können sich somit an gemeinschaftsweiten Projekten beteiligen und sind nun der Internationalisierung gewachsen.
Die EWIV hat eine flexible und einfache Struktur. Kooperationsvorhaben wird damit ein formeller Rahmen gegeben. Grundvorrausetzung ist nur die Willenserklärung von mindestens 2 Partnern aus unterschiedlichen EU-Ländern. Im Jahr 1989 trat eine Verordnung über die Schaffung einer EWIV in Kraft. Seit dieser Zeit haben sich bereits über 800 EWIV, in denen mehr als 3000 Mitglieder zusammenarbeiten, gegründet. 68% davon sind KMU`s.
Im Zuge der Bildung hat sich ein Informationsdienst gebildet, der die Erfassung, Aktualisierung und Verbreitung von zweckdienlichen Informationen über bestehende EWIV´s zur Aufgabe hat und diese auch fachlich berät.
Dieser Informationsdienst heißt „ REGIE“ – Réseau europèen des GEIE).
Vorteile einer EWIV:
- unabhängige Rechtsform
- rechtliche Neutralität aller Mitglieder der EWIV
- effektives Gleichgewicht der Rechtskenntnisse
- freie vertragliche Gestaltungsfreiheit
- flexible Anpassung an wirtschaftliche Bedingungen
- kein Grundkapital erforderlich
- volle Rechtsfähigkeit , Autonomie der Organe
- komplexes Auftreten durch internationale Partnerschaft
- Mitglieder behalten rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit
2. Gründung einer EWIV
Unser Beispiel soll nun eine EWIV von der Gründung, Arbeitsweise bis hin zur Auflösung zeigen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.ZWECK
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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