Die vorliegende Arbeit betrachtet die bisherige Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bezüglich der möglichen Folgen einer Rauschfahrt auf einem E-Scooter oder einem anderen Elektrokleinstfahrzeug. Dabei geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen insbesondere eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt.
Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) hat der Bundesgesetzgeber 2019 mit Wirkung zum 15.06.2019 den öffentlichen Verkehrsraum für eine neue Klasse von Kraftfahrzeugen geöffnet. Diese Arbeit verwendet den Begriff des E-Scooters, der wohl am verbreitetsten unter den mit der eKFV neu für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugtypen ist, die Ergebnisse dürften aber grundsätzlich für alle darin enthaltenen Fahrzeugtypen gelten.
Die E-Scooter sind seit ihrer Einführung in vielen Städten als flexibel mietbare Fahrzeuge für die kurze Fahrten verfügbar. Seit ihrer Einführung sind sie Gegenstand der juristischen Debatte, wie mit dem neuen Fahrzeugtyp umzugehen sei und in welchen Bereichen noch weiterer Regelungsbedarf bestehe.
Da für das Führen eines E-Scooters keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Erreichen des Mindestalters von 14 Jahren gemäß § 3 eKFV erforderlich ist, stellen sie ein niederschwelliges Angebot dar, das einen einfachen Zugang zu einem Kraftfahrzeug ermöglicht.
Vor dem Hintergrund der Teilnahme einer neuen Fahrzeugart am Straßenverkehr stellt sich auch die Frage nach deren rechtlicher Einordnung. Deutlich wird das etwa bei der Frage, welcher Maßstab beim Umgang mit Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel anzulegen sei. Die vorliegende Arbeit will anhand der bisherigen straf- und verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung skizzieren, wie insbesondere die Fahrerlaubnisbehörden im weiteren Verfahrensverlauf einen angemessenen Umgang mit Personen finden können, die unter dem Einfluss berauschender Mittel einen E-Scooter oder ein anderes Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben.
Als Rauschfahrt im Sinne dieser Arbeit werden solche Fahrten bezeichnet, bei denen der Fahrzeugführer im rechtlichen Sinne aufgrund des vorherigen Konsums berauschender Substanzen, etwa von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen, als fahruntüchtig anzusehen war.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Einordnung und Gefährdungspotential
- Bisherige Rechtsprechung
- Rechtsprechung der Strafgerichte
- Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
- Fazit und Implikationen für das verwaltungsbehördliche Handeln
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Rauschfahrten mit E-Scootern. Im Speziellen untersucht sie die Frage, wie Fahrerlaubnisbehörden mit Personen umgehen sollten, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht alle Betroffenen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
- Rechtliche Einordnung von E-Scootern im Straßenverkehr
- Gefährdungspotential von Rauschfahrten mit E-Scootern
- Relevante Rechtsprechung in Straf- und Verwaltungsverfahren
- Implikationen für das verwaltungsbehördliche Handeln
- Spezielle Herausforderungen im Zusammenhang mit jungen und unerfahrenen E-Scooter-Fahrern
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Kapitel stellt die Thematik der Arbeit vor und beleuchtet die Relevanz von E-Scootern im Straßenverkehr, insbesondere im Hinblick auf Rauschfahrten. Es verdeutlicht die Bedeutung der Frage, wie Fahrerlaubnisbehörden in solchen Fällen reagieren sollten.
- Rechtliche Einordnung und Gefährdungspotential: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtliche Einordnung von E-Scootern im Straßenverkehr und untersucht das Gefährdungspotential von Rauschfahrten mit E-Scootern. Dabei wird auf die relevante Rechtsprechung eingegangen, insbesondere auf die Rechtsprechung der Strafgerichte und der Verwaltungsgerichte.
Schlüsselwörter
E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeuge, Rauschfahrt, Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Rechtsprechung, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Alkoholisierung, Drogenkonsum, Gefährdungspotential, Verkehrssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Kann das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
Ja, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, kann eine Rauschfahrt (Alkohol oder Drogen) straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis für Autos.
Benötigt man für einen E-Scooter einen Führerschein?
Nein, für das Führen eines E-Scooters ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Man muss lediglich das Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben.
Welche rechtliche Verordnung regelt den Verkehr mit E-Scootern?
Seit Juni 2019 gilt in Deutschland die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Wie definiert die Arbeit eine „Rauschfahrt“?
Als Rauschfahrt gelten Fahrten, bei denen der Führer aufgrund von Konsum berauschender Mittel (Alkohol, Cannabis, Drogen) im rechtlichen Sinne als fahruntüchtig anzusehen ist.
Was passiert, wenn ein E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein berauscht fährt?
Auch ohne vorhandene Fahrerlaubnis können Behörden Maßnahmen ergreifen, wie etwa eine Sperre für die Neuerteilung oder die Anordnung einer MPU.
- Quote paper
- Christopher Krogull (Author), 2023, Rauschfahrten mit E-Scootern. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1373383