Die Schülerinnen und Schüler sollen die politischen Standpunkte von Abgeordneten während der Beratung des Antrages der Linken mit dem Titel: "Die deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anerkennen und wiedergutmachen.", die am 1. März 2012 im Bundestag gehalten wurden, vergleichen und unter Rückgriff auf ihr Vorwissen eine eigenständige Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen.
Thema der Unterrichtsstunde:
Der Herero-Aufstand. Ein Genozid?
Unterschiedliche Positionen zur Darstellung des Herero-Aufstandes als Völkermord.
I. Lernziele
a) Groblernziel:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die politischen Standpunkte von Abgeordneten während der Beratung des Antrages der Linken mit dem Titel: „Die deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anerkennen und wiedergutmachen.“, die am 1. März 2012 im Bundestag gehalten wurden, vergleichen und unter Rückgriff auf ihr Vorwissen eine eigenständige Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen.
b) Feinlernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ...
1. ihr Vorwissen in Bezug auf einen möglichen Völkermord durch Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama im Jahr 1904/05 reorganisieren und mit dem Zitat von Joachim Zeller und Jürgen Zimmerer in Verbindung bringen.
2. erste Überlegungen dazu anstellen, ob es sich im Allgemeinen um einen Genozid handeln kann.
3. wissen, dass es sich laut Artikel II der UN-Völkermordkonvention um einen Genozid handelte.
4. erkennen, dass die Standpunkte der politischen Akteure 2012 eine Kontroverse darstellen.
5. erkennen, dass die Bewertung der Niederschlagung des Herero-Aufstandes aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden kann.
6. erkennen, dass politische Akteure auch ökonomische Ziele verfolgen.
7. In einem eigeständig begründeten Werturteil [Urteilkompetenz] Stellung dazu nehmen, ob es sich bei dieser Situation um einen Völkermord handeln kann.
8. erörtern, welche Folgen dies für den gesellschaftlichen Umgang mit Namibia heute haben kann.
9. in einem eigenständig begründeten Sachurteil [Urteilskompetenz] unter Rückgriff auf Vorwissen Stellung dazu nehmen, wann und wie mit dem kolonialen Erbe Deutschlands verfahren wird. [Multiperspektivität]
10. erkennen, dass es verschiedene Standpunkte und Möglichkeiten gibt, diese Situation zu bewerten.
11. für die Notwendigkeit des kritischen Umgangs mit kolonialer Geschichte und Politik, sowie heutiger Politik sensibilisiert werden.
II. Sachanalyse
„Ein Genozid liegt dann vor, wenn nachweisbar ist, dass eine politische Absicht bestanden hat, ein Volk oder einen Teil eines Volkes auszulöschen. Diese Absicht ist zwar nicht der Regierung zu unterstellen - im Gegenteil, Reichskanzler Fürst von Bülow hat das Vorgehen von General von Trotha missbilligt und auf sofortige Einstellung des Vernichtungskrieges gedrängt (im November 1905 musste von Trotha seinen Dienst quittieren) - wohl aber dem Verantwortlichen General von Lothar von Trotha, dessen Absicht, die Herero zu vernichten, nicht bezweifelt werden kann.“ (Zeller und Zimmerer, 2016).1
Die Bewertung dieser Situation wird sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Politik von unterschiedlichen Standpunkten aus betrachtet. Die Frage, ob die Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama im Jahr 1904/05 in Deutsch-Südwestafrika als Genozid betrachtet werden kann, ist bis heute nicht vollends geklärt.
Der größte Teil der Historiker, darunter fallen unter anderem Bley, Eckert, Marx, Melber, Speitkamp, van der Heyden, Zeller und Zimmerer, sehen deutliche Züge eines Völkermords. Durch den von der Regierung eigens für die Niederschlagung dieses Aufstandes eingesetzten General Lothar von Trotha, der zweifelsohne eine Vernichtungspolitik gegenüber der Herero und Nama betrieb, sehen die oben genannten Parteien einen Beweis für Beteiligung der deutschen Regierung an einem Völkermord. Dennoch gibt es auch Historiker, die zu diesem Thema eine differenziertere Position einnehmen.2 Bartholomäus Grill - Afrika-Korrespondent der Zeitschrift „SPIEGEL“ nimmt dazu folgende Stellung ein: „Der Vorwurf eines unter seiner Regie durchgeführten Völkermordplans der Reichsregierung lässt sich ebenso wenig erhärten, wie die These [die z.B. von dem Hamburger Historiker Jürgen Zimmerer], dass Deutschland damals einen Sonderweg eingeschlagen habe, der in den Faschismus mündete und im Holocaust gipfelte. Alle Kolonialmächte überzogen die eroberten Territorien mit Mord und Terror: die Spanier auf Kuba, die Belgier im Kongo, die Briten im Sudan, in Südafrika oder Tasmanien. Im Zeitalter der kolonialen Gewaltexzesse sei die Vernichtung von Zivilisten, ,Teil von Unterwerfung und Herrschaft’ gewesen, es habe keinen deutschen ,Tabubruch’ gegeben, befindet der Militärhistoriker Robert Gerwarth“ (Grill, 2016)
Auch unter Politikern sind die Meinungen bezüglich der Frage nach einem Völkermord an den Herero und Nama geteilt. Bei der Beratung zur Forderung der Linken, sich zu den deutschen Kolonialverbrechen zu bekennen und sie folglich wiedergutzumachen, werden in Reden und Gegenreden die unterschiedlichen Standpunkte deutlich gemacht.
Bei einer Gedenkfeier am Waterberg bat die ehemalige Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) im Jahr 2004 um Entschuldigung. Dabei gelobte sie, mehr Entwicklungshilfe zu leisten. Entschädigungszahlungen konnte sie jedoch nicht versprechen.
Auf diese Entschuldigung beruft sich auch Hartwig Fischer (CDU) in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 1. März 2012. „Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund der deutschen kolonialen Vergangenheit wiederholt zu dem schweren historischen Erbe und der daraus resultierenden ethisch-moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia bekannt und die damaligen Geschehnisse zutiefst bedauert. So bat die damalige Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul am 14. August 2004 um Entschuldigung im Namen der gesamten deutschen Regierung’.“ (Fischer, 2012) Dem Antrag der Linken auf Anerkennung und Wiedergutmachung des Völkermordes an den Herero und Nama steht Fischer entgegen. Dabei verweist er auf die bereits getätigte Entschuldigung Wieczorek-Zeul und auch auf die bereits in Entwicklungshilfe geflossenen Gelder, die seit 1990 bei über 700 Millionen Euro liegen. Auch beruft er sich auf das geltende Völkerrecht von 1904. Er zeigt an, dass die Beschlüsse der UN-Völkermordskonvention erst 1955 in Kraft traten und somit nicht auf die damalige Situation von 1904 angewendet werden könnten, da sie keine Verletzung des Völkerrechtes beinhalteten.3
In der Gegenrede zu Fischers Kommentar vertritt Niema Movassat (DIE LINKE) einen anderen Standpunkt. Er betont die Verantwortung, die das koloniale Erbe Deutschlands mit sich bringt und bezieht sich im Konkreten auf den Schießbefehl Lothar von Trothas, der die Vernichtungspolitik deutlich macht. „Es ist absolut unbestritten, dass die deutschen Kolonialtruppen zwischen 1904 und 1908 in Deutsch-Südwestafrika einen Völkermord nicht nur planten, sondern auch umsetzten! Es ist unbestritten, dass sie die Rückendeckung dazu von der Berliner Reichsregierung hatten. Von der Mehrheit der Fachhistoriker über internationale Organisationen wie der UNO bis zur deutschen und internationalen Presse. Sie alle erkennen diesen Völkermord an, sie alle kennen die historischen Fakten. Die Bundesregierung jedoch verweigert bis heute die offizielle Anerkennung dieses Völkermords. Das ist beschämend!“ (Movassat, 2012) Er appelliert daran, einen Dialog mit der namibischen Nationalversammlung zu suchen und spricht auch das respektlose Verhalten der deutschen Regierung während eines Besuchs namibischer Politiker zur Rückführung von historischen Artefakten an.4
Im Sommer 2016 kam nun diplomatische Bewegung in die ungeklärte Situation. Ruprecht Polenz (CDU) wurde zum Sonderbeauftragten in dieser Sache ernannt. Gemeinsam mit dem namibischen Bevollmächtigten Zedekia Ngavirue soll eine gemeinsame Völkermord-Erklärung erarbeitet werden. Die Bemühungen sind bis heute erfolglos. Wichtig zu erwähnen ist hier, dass damit nicht automatisch die Entschädigungsforderungen von Seiten der Herero und Nama sowie anderer Ethnien anerkannt würden. Diese summieren sich wiederum auf einige Milliarden Euro. Schließlich gilt Namibia, mitunter wegen der enormen deutschen Entwicklungshilfe, als dritt-reichstes Land der Subsahara-Staaten.5
III. Didaktische Analyse
a) Einordnung in den Lehrplan und Stellung des Stundenthemas in der Unterrichtsreihe
Das Thema dieser Stunde wird im Lehrplan der 13. Jahrgangsstufe, dem übergreifenden Block „Internationale Beziehungen“ zugeordnet. Zudem befindet es sich innerhalb des Teilthemas „Globale Krisen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“. Dabei wird darauf hingewiesen, dass hier vor allem die Interdependenz ökologischer, ökonomischer, politischer, gesellschaftlicher und religiöser Probleme herausgearbeitet werden sollen. Inhaltlich sollen Krisen und Herausforderungen der globalisierten Welt heutzutage thematisiert werden.6 Das gewählte Stundenthema beschäftigt sich daher vorwiegend mit dem Themenfeld des Postkolonialismus. Speziell diese Stunde beinhaltet den Umgang mit dem kolonialen Erbe Deutschlands und die verschiedenen Standpunkte in Politik und Wissenschaft, die das Bild unserer Gesellschaft prägen und somit auch ein Teil der Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Zu Beginn der Unterrichtsreihe „Postkolonialismus“ wurde von den Schülerinnen und Schülern eine Problemstellung entwickelt, die als Leitfrage für die ganze Unterrichtsreihe gelten kann. [„Wann und wie findet in der gegenwärtigen Gesellschaft eine Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe Deutschlands statt?“] Unter dieser Leitfrage soll das Thema Postkolonialismus und der Umgang mit diesem innerhalb der deutschen Gesellschaft untersucht werden. Demzufolge wurden von den Schülerinnen und Schülern Untersuchungswege erarbeitet, die eine Beantwortung jener Leitfrage zum Ziel haben sollen. Um dieses Thema adäquat abzudecken, müssen die Schülerinnen und Schüler zunächst unter Rückgriff auf ihr bisheriges Wissen den deutschen Kolonialismus im Allgemeinen und auch speziell in DeutschSüdwestafrika rekonstruieren können, um auf der Grundlage der historischen Fakten überhaupt zu einem Urteil über den Umgang mit dieser vergangenen Zeit zu kommen. Dabei werden der deutsche Kolonialismus im Allgemeinen, die Auswirkungen des Kolonialismus auf DeutschSüdwestafrika, der Aufstand der Herero und Nama im Jahr 1904/05, der Schießbefehl Lothar von Trothas und auch die politischen und wissenschaftlichen Standpunkte zum Umgang mit dieser Zeit thematisiert. Bei jeder Thematisierung steht der Rückgriff auf die Gegenwart bzw. der Umgang mit dem jeweiligen Thema in der Gegenwart im Vordergrund. Die heutige Stunde stellt die sechste und letzte Stunde in der Sequenz zum Postkolonialismus dar. Zunächst wurde hier eine allgemeine Betrachtung des Kolonialismus auf deutscher Seite dargestellt. Dabei gingen die Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Gruppenarbeit vor allem auf die Aufstände innerhalb der anderen deutschen Kolonien ein, die in der folgenden Stunde vorgestellt wurden. Anschließend wurde speziell die historische Entwicklung von Deutsch-Südwestafrika beleuchtet, woran die vierte Stunde dieser Sequenz mit der genaueren Betrachtung des Aufstandes der Herero und Nama 1904/05 anschloss. In der fünften Stunde beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler ausführlich mit dem Schießbefehl Lothar von Trothas7. Dabei galt vor allem der Frage nach einem Genozid laut UN-Völkerrechtskonvention besondere Aufmerksamkeit. In der heutigen Stunde sollen die politischen Standpunkte der heutigen Zeit und das Verfahren mit historischen Urteilen und Erkenntnissen thematisiert werden. Ziel ist es dabei, eine Synthese zu erreichen, die zur Beantwortung der übergeordneten Leitfrage führen soll und im Zuge dessen auch eine selbstständige Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bezüglich eines Völkermordes abverlangt. Demnach werden hier nicht nur der Umgang mit historischer Vergangenheit, sondern auch die Folgen dieses Umgangs aufgezeigt. Die folgenden Stunden werden sich damit beschäftigen, wie andere europäische Länder mit ihrem kolonialen Erbe verfahren.
b) Bedeutsamkeit des Themas für die Schülerinnen und Schüler
Zunächst bietet die inhaltliche Komponente ein wichtiger Bestandteil für die Schülerinnen und Schüler. Unsere Gesellschaft gestaltet sich zunehmend multikulturell. Demnach ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler mit anderen Kulturen konfrontiert werden und auch Fehler im Umgang mit anderen Kulturen in der Vergangenheit erkennen können, mit denen sie im heimischen Umfeld ggf. nicht konfrontiert werden. Der Kolonialismus im Deutschen Reich gehört außerdem zur kulturellen Vergangenheit unserer heutigen Gesellschaft. Auch Teile des Grundgesetzes, wie zum Beispiel die Menschenrechte, basieren unter anderem auf den Erfahrungen dieser Zeit.8 Der Kolonialismus stellt des Weiteren eine wichtige Epoche der deutschen Geschichte dar. Diese zeigt internationale Beziehungen der Vergangenheit auf, die dementsprechend auch mit internationalen Beziehungen der Gegenwart verglichen werden können.9 Die Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Behandlung des Themas „Postkolonialismus“ die Möglichkeit, aktuelle Debatten rund um Afrika in Politik und Gesellschaft zu verstehen. Die Verantwortung für die Vergangenheit der eigenen Gesellschaft ist ein „Schlüsselthema“ unserer heutigen Zeit, dass uns auch in der Zukunft noch lange beschäftigen wird. Auch der Umgang mit fremden Kulturen stellt einen solchen Sachverhalt dar. Demzufolge bietet das Thema die Perspektive für eine Grundlage des Zusammenlebens innerhalb einer multikulturellen Gesellschaft. Durch das konkrete Beispiel des Aufstandes der Herero und Nama können die Lernenden eine Orientierung für die Gegenwart gewinnen.10 Auch sind sie dadurch in der Lage, politische Entscheidungen bezüglich Afrikas eigenständig zu bewerten. Die kritische Auseinandersetzung mit historischen Quellen einerseits und politischen Reden andererseits stellt für die Schülerinnen und Schüler einen methodischen Mehrwert dar. Folglich können sie im Anschluss an diese Unterrichtsreihe historische Urteile kritisch bewerten und in die jeweilige Zeit einordnen und über die politischen Reden der Gegenwart einen Bezug zu ihrer eigenen Lebenswirklichkeit herstellen.11 Auch wird deutlich, dass Politik und Forschung nicht immer einer Meinung sind und dass politische Entscheidungen oft mehr von ökonomischen als von moralischen Gesichtspunkten abhängig sind. Die Schulung des kritischen Bewusstseins und der Urteilsbildung von Schülerinnen und Schülern fördert außerdem die Mündigkeit und qualifiziert sie dazu, an öffentlichen Diskursen zu partizipieren und diese auch fundiert zu bewerten.
c) Schwerpunktsetzung und didaktische Reduktion
Der Mittelpunkt der heutigen Stunde liegt bei der Frage, wann und wie mit dem kolonialen Erbe Deutschlands umgegangen wird. Dabei soll auch erörtert werden, ob es sich bei der Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama um einen Genozid handelte und wie mit diesem Sachverhalt in der heutigen Zeit zu verfahren ist. Die besondere Relevanz des Themas zeigt sich vor allem in seiner Aktualität bzw. darin, dass bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine adäquate Lösung für den Umgang mit diesem historischen Sachverhalt gefunden wurde. Auch ist das Thema von besonderer Bedeutung, da es sich mit einem wichtigen Teil der deutschen Geschichte beschäftigt, der noch immer Auswirkungen auf gegenwärtige Verhältnisse hat. Weiterhin stellt auch der Erfahrungsschatz und die Lehren, die daraus gezogen wurden eine weitere Relevanz des Sachverhaltes dar. Durch die Beschäftigung mit dem Thema „Postkolonialismus“ soll aufgezeigt werden, wie sich die politischen Standpunkte unterscheiden und weshalb diese Kontroversitäten dazu führen können, dass eine Lösung für die jeweilige Situation ausbleibt. Wichtig ist dieses Thema außerdem für das Verständnis um die internationalen Beziehungen europäischer Staaten mit denen Afrikas. Das Thema bietet eine Erklärung für die Notwendigkeit von Entwicklungshilfe und bietet außerdem einen Zugang zu anderen Kulturen, der eine Orientierung in einer multikulturellen Gesellschaft vereinfachen oder auch erst möglich machen kann. Die didaktische Schwerpunktsetzung dieser Stunde liegt auf der Bewertung der Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama im Jahr 1904/05 und dem Umgang mit der Frage nach einem möglichen Genozid wie auch den Folgen, die eine solche These mit sich bringt. Die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit dem kolonialen Erbe Deutschlands ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Formulierung eines eigenständigen Urteils am konkreten Fallbeispiel. Somit erwerben die Lernenden eine Historische Kernkompetenz - die historische Urteilsbildung.12 Durch den Vergleich der beiden politischen Reden zum Antrag der Linken im Deutschen Bundestag können unterschiedliche Standpunkte zu einem politischen Thema aufgezeigt werden. Dabei steht vor allem die Kontroversität der jeweiligen Standpunkte im Vordergrund. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern das Differenzieren verschiedener Meinungen auf der Grundlage historischen Wissens. Dabei wird ein weiterer wichtiger Aspekt historischen Lernens, der der Multiperspektivität, sichtbar gemacht.13 Dieses konkrete Fallbeispiel des Umgangs mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands bezüglich Namibias zeigt besonders deutlich verschiedene Standpunkte zu einem Thema und auch wie mit dieser Kontroversität verfahren wird und welche Aspekte dabei in den Vordergrund gerückt werden.
[...]
1 Historische Inhalte bezüglich des Herero-Krieges, sowie konkrete Inhalte des Schießbefehls von Lothar von Trotha werden an dieser Stelle nicht weiter thematisiert, da sie bereits den Inhalt vorangegangener Stunden darstellen und somit als Grundwissen vorausgesetzt werden. Vgl. dazu ausführlich Winfried Speitkamp: Kleine Geschichte Afrikas. Stuttgart, 2007.
2 vgl. Rainer Tetzlaff: Afrika. Eine Einführung in Geschichte, Politik und Gesellschaft. Wiesbaden, 2018.
3 vgl. Hartwig Fischer: Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht (Plenarprotokoll17/162), 17. Wahlperiode, 162. Sitzung, S.19354 f. In: Bastian Ludwig: Kolonialismus und Imperialismus. Die Deutschen und die Herero. Schwalbach/TS., 2015, S.21.
4 vgl. Niema Movassat: Deutscher Bundestag. Stenografische rBericht (Plenarprotokoll 17/162), 17. Wahlperiode, 162. Sitzung, S.19358 f. In: Bastian Ludwig: Kolonialismus und Imperialismus. Die Deutschen und die Herero. Schwalbach/TS., 2015, S.22.
5 vgl. Rainer Tetzlaff: Afrika. Eine Einführung in Geschichte, Politik und Gesellschaft. Wiesbaden, 2018.
6 vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Hrsg.), Lehrplan Gesellschaftswissenschaften MSS, S.24-28.
7 Die Textgrundlage ist dem Anhang beigefügt.
8 vgl. dazu Klaus Bergmann: Der Gegenwartsbezug im Geschichtsunterricht. Methoden historischen Lernens. Schwalbach/TS. 2002,
9 vgl. dazu ebd.
10 vgl. dazu ebd.
11 vgl. dazu Michael Sauer: Geschichte unterrichten. Eine Einführung in die Didaktik und Methodik, Seelze 52006.
12 vgl. dazu Nicola Brauch: Geschichtsdidaktik. Berlin/Boston, 2015.
13 vgl. dazu Klaus Bergmann: Multiperspektivität. In: Klaus Bergmann, Annette Kuhn, Jörn Rüsen und Gerhard Schneider (Hrsg.): Handbuch der Geschichtsdidaktik. Hannover, 51997, S.301-303.
- Quote paper
- Nina-Sophie Bank (Author), 2020, Die Niederschlagung des Herero-Aufstands. Ein Genozid? (Unterrichtsentwurf Postkolonialismus, Geschichte Leistungskurs Klasse 13), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1368190
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