Diese Seminararbeit widmet sich der Lehre vom Kirchenamt aus kanonistischer Sicht.
In einem ersten Schritt sollen die wesentlichen Begriffe aus can. 145, der das Kirchenamt als solches definiert, bestimmt und eingeordnet werden.
Als nächstes wird die Verleihung der Kirchenämter differenziert. Als erstes wird die kanonische Amtsverleihung allgemein vorgestellt. Daran schließt sich die Unterscheidung von freier Verleihung, der Präsentation der Wahl und der Postulation.
Im letzten Schritt wird der Amtsverlust dargestellt.
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