Bachelorarbeit (Geschichtswissenschaft), Institut für soziale Bewegungen [Ruhr-Uni-Bochum], geschrieben bei Prof. Klaus Tenfelde
Die vorliegende Arbeit „Kontakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bis zum Stinnes-Legien-Abkommen, November 1918“ beleuchtet das Verhältnis und den Wandel dieses Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hierbei stehen die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer und die Unternehmer bzw. Arbeitgeberverbände als Vertreter der Arbeitgeber. Im Fokus des Interesses stehen hierbei die unterschiedlichen Ansichten der beiden Parteien. Erklärend muss daher auf den Beginn der Gewerkschaftsbewegung hingewiesen werden; die Unternehmerseite kann hierbei vernachlässigt werden, da bekannt ist, dass mit Beginn der Industrialisierung das Deutsche Reich von großer industrieller Dichte geprägt war.
Entscheidend bei der Entstehung und Entwicklung sind die unterschiedlichen negativen Faktoren, die auf die Gewerkschaften einwirkten. Konnten die Gewerkschaften sich nach dem Auslaufen des Sozialistengesetzes 1890 neu konstituieren und zu einer Massenorganisation heranwachsen, so mussten sie sich dennoch den Weg über viele Stolpersteine bahnen, die nicht zuletzt von den Unternehmern, mehr noch aber vom kaiserlichen Obrigkeitsstaat in den Weg gelegt wurden.
Prägend für die Geschicke der Gewerkschaften war die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, die die immer größer werdende gewerkschaftliche Organisation und Politik leitete. Hierbei muss vor allem auch die Person Carl Legien gesondert betrachtet werden. Seine Ideen und Überlegungen, mit denen er die Leitung der Gewerkschaften fast 30 Jahre lang ununterbrochen führte, werden im Schlusskapitel betrachtet.
Gegliedert ist die Arbeit in 3 Teile. Im ersten Teil wird die Vereinigung der sogenannten Freien Gewerkschaften im Kontext der gewerkschaftsfeindlichen Politik Bismarcks und dessen Nachfolger erörtert sowie die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Freien Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Zwar konnten Kontakte zu den Unternehmern aufgenommen werden und durch Tarifverträge positiv abgeschlossen werden, aber es zeigte sich, dass es vor allem die Großindustriellen waren, die gewerkschaftsfeindlich waren und an einer Zusammenarbeit mit den Freien Gewerkschaften nicht interessiert waren. Im 2. Teil [...] sich das Verhältnis zwischen den Freien Gewerkschaften und dem Obrigkeitsstaat sowie den Unternehmern zu Gunsten der Arbeiterschaft verändert hatte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vom Sozialistengesetz bis zur Vereinigung der Freien Gewerkschaften auf dem Halberstädter Kongress
2.1 Das Sozialistengesetz
2.2 Die gesellschaftspolitischen Folgen für die Freien Gewerkschaften
2.3 Der Halberstädter Kongress
3. Arbeit und Kapital vor
3.1 Die wilhelminische Arbeiter- und Sozialpolitik
3.2 Die Gründung von Arbeitgeberverbänden
3.3 Tarifverträge
3.4 Die Gewerkschaften im innerverbandlichen Spannungs-verhältnis
4. Der 1. Weltkrieg
4.1 Burgfrieden
4.2 1915: Kriegsausschuss für die Metallbetriebe Groß-Berlins
4.3 Hilfsdienstgesetz (HDG),
4.4 Die Entfremdung eines Teiles der Arbeiterschaft von den Freien Gewerkschaften
5. Das Stinnes-Legien-Abkommen / Die Zentralarbeitsgemeinschaft (ZAG) [November 1918]
5.1 Die Zentralarbeitsgemeinschaft (ZAG)
5.2 Grundlagen der ZAG
5.3 Die Haltung der Gewerkschaften
5.4 Kritik an der ZAG
5.5 Zur Beurteilung des ZAG-Abkommen
5.6 Carl Legien: Theorien & Ideen vom Klassenkampf
5.7 Eingliederung des Themas in den Forschungsstand
6. Fazit
Anhang
A1: Abkürzungsverzeichnis
A 2: Quellenverzeichnis
A 3: Literaturverzeichnis.
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit „Kontakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bis zum Stinnes-Legien-Abkommen, November 1918“ beleuchtet das Verhältnis und den Wandel dieses Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hierbei stehen die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer und die Unternehmer bzw. Arbeitgeberverbände als Vertreter der Arbeitgeber. Im Fokus des Interesses stehen hierbei die unterschiedlichen Ansichten der beiden Parteien. Erklärend muss daher auf den Beginn der Gewerkschaftsbewegung hingewiesen werden; die Unternehmerseite kann hierbei vernachlässigt werden, da bekannt ist, dass mit Beginn der Industrialisierung das Deutsche Reich von großer industrieller Dichte geprägt war.
Entscheidend bei der Entstehung und Entwicklung sind die unterschiedlichen negativen Faktoren, die auf die Gewerkschaften einwirkten. Konnten die Gewerkschaften sich nach dem Auslaufen des Sozialistengesetzes 1890 neu konstituieren und zu einer Massenorganisation heranwachsen, so mussten sie sich dennoch den Weg über viele Stolpersteine bahnen, die nicht zuletzt von den Unternehmern, mehr noch aber vom kaiserlichen Obrigkeitsstaat in den Weg gelegt wurden.
Prägend für die Geschicke der Gewerkschaften war die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, die die immer größer werdende gewerkschaftliche Organisation und Politik leitete. Hierbei muss vor allem auch die Person Carl Legien gesondert betrachtet werden. Seine Ideen und Überlegungen, mit denen er die Leitung der Gewerkschaften fast 30 Jahre lang ununterbrochen führte, werden im Schlusskapitel betrachtet.
Gegliedert ist die Arbeit in 3 Teile. Im ersten Teil wird die Vereinigung der sogenannten Freien Gewerkschaften im Kontext der gewerkschaftsfeindlichen Politik Bismarcks und dessen Nachfolger erörtert sowie die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Freien Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Zwar konnten Kontakte zu den Unternehmern aufgenommen werden und durch Tarifverträge positiv abgeschlossen werden, aber es zeigte sich, dass es vor allem die Großindustriellen waren, die gewerkschaftsfeindlich waren und an einer Zusammenarbeit mit den Freien Gewerkschaften nicht interessiert waren. Im zweiten Teil thematisiert die Arbeit den weiteren Verlauf der Kontakte und zeigt, dass sich das Verhältnis zwischen den Freien Gewerkschaften und dem Obrigkeitsstaat sowie den Unternehmern zu Gunsten der Arbeiterschaft verändert hatte.
Die Freien Gewerkschaften wurden nun als offizielle Interessensvertretung der Arbeiterschaft angesehen. Die Gründe für diesen Wandel in der Beziehung von Arbeit und Kapital werden dargestellt und erläutert. Auf der anderen Seite zeigte sich jedoch, dass die Bipolarität der gewerkschaftlichen Kriegspolitik – einerseits Vertretung der Arbeiterschaft, andererseits Zusammenarbeit mit staatlichen und unternehmerischen Instanzen – dazu führte, dass sich innerverbandliche Oppositionsströmungen entwickelten.
Aus diesen Protestbewegungen, die auf die verschiedenen sozialen und politischen Faktoren zurückzuführen sind, entwickelte sich unter anderem die revolutionäre Masse, die am 9.11.1918 mit dem Matrosenaufstand in Kiel eine ganze Revolution auslöste. Im dritten Teil wird dargestellt, inwiefern diese revolutionäre Macht dazu beitrug, dass mit dem ZAG oder auch dem Stinnes-Legien-Abkommen ein Vertragswerk zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterzeichnet wurde, welches sozialpolitische Errungenschaften darstellte, für die die Gewerkschaften jahrzehntelang verbissen gekämpft hatten.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Freien Gewerkschaften, die die meisten Mitglieder aller Gewerkschaften besaßen und die somit den Kurs der gesamten gewerkschaftlich gebundenen Arbeiterschaft bestimmten. Ebenfalls mitgliederstark, aber im Vergleich zu den Freien Gewerkschaften nur ein Bruchteil der Mitglieder der Freien Gewerkschaften umfassend, waren die Hirsch-Dunkerschen Gewerkvereine und die christlichen Gewerkschaften. Von daher werden sie in der Arbeit jeweils nur kurz erwähnt und treten dann in Erscheinung, wenn sie zusammen mit den Freien Gewerkschaften, wie z.B. beim Hilfsdienstgesetz (HDG) oder bei der Gründung der ZAG (Zentralarbeitsgemeinschaft) aktiv in den Kontakten und Verhandlungen mit dem Staat und den Unternehmern in den Vordergrund traten.
2. Vom Sozialistengesetz bis zur Vereinigung der Freien Gewerkschaften auf dem Halberstädter Kongress 1892
2.1 Das Sozialistengesetz
Am 21. Oktober 1878 wurde das Gesetz „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ erlassen. Das sogenannte Sozialistengesetz wurde insgesamt dreimal erneuert und lief erst im Jahre 1890 aus. Reichskanzler von Bismarck hatte bereits im Mai 1878 dem Reichstag einen Entwurf für obiges Gesetz vorgelegt, doch dieser wurde von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt. Erst nach einem zweiten Attentat auf den Kaiser, welches angeblich von zwei Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Sozialistischen Arbeiter Partei (SAP) verübt worden war, bei denen Kaiser Wilhelm I. schwer verletzt worden war, wurde die Gesetzesvorlage nach einer Neukonstituierung des Reichstages - diesmal mit den Stimmen der Konservativen und Nationalliberalen - angenommen. Bismarck hatte es geschafft, die Attentate auf den Kaiser politisch und gesellschaftlich zu instrumentalisieren, sodass das Sozialistengesetz nicht nur für die Mehrheit der Parlamentarier, sondern auch für die Gesellschaft als ein notwendiges und wichtiges Mittel im Kampf gegen die Sozialistische Arbeiterpartei und gegen alle anderen sozialistischen Vereinigungen erschien. Es sei noch darauf hingewiesen, dass trotz intensiver Bemühungen der Polizei keine Verbindung zwischen dem zweiten Attentäter, Dr. Nobiling, der offensichtlich geisteskrank war, und der SAP nachgewiesen werden konnte.[1]
Die Grundintention Bismarcks bestand jedoch darin, die sozialistischen Einflüsse, die sich seit Beginn der Industrialisierung in Deutschland im gesellschaftspolitischen Leben ausgebreitet hatten, abzuwenden. Das Ausnahmegesetz verbot alle der SAP nahestehenden sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Organisationen, sofern sie sozialistische Bestrebungen aufwiesen.
Als Gegenstück zum Sozialistengesetz ist die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung) zu betrachten, deren Doppelstrategie darin bestand, die soziale Situation der proletarischen Massen zu verbessern und sie zugleich den sozialdemokratischen Ideen zu entfremden.
Das Intensität des Sozialistengesetzes lässt sich in drei Phasen aufteilen. In der ersten Phase von 1878-1881 verbot die exekutive Staatsgewalt alles, was mit den sozialistischen Bestrebungen in Verbindung gebracht werden konnte. Auch wurde in jener Zeit über Berlin der „Kleine Belagerungszustand“ verhängt, der für Sozialdemokraten die Möglichkeit der Ausweisung bedeutete.[2] Die Tatsache, dass mehrere Tausend Menschen aufgrund des „Kleinen Belagerungszustandes“ auswanderten und dass mehrere Tausend Menschen aufgrund von sozialistischen Agitationen wie z.B. Verteilen von Flugblättern oder der Teilnahme an sozialistischen Veranstaltungen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, unterstreicht Allbrechts Darstellung. Sie zeugt von der Schwere des Schicksals dieser Menschen[3].
In der zweiten Phase, der sogenannten „milden“ Phase, agierten die Behörden eher aus einer beobachtenden Position heraus; man versuchte einen größeren Einfluß auf die Arbeiterbewegung zu gewinnen, indem man den Organisationen einen gewissen Spielraum gewährte und sogar die Bildung örtlicher Wahlvereine und gewerkschaftlicher Fachvereine zuließ.[4]
Die dritte Phase des Sozialistengesetzes von 1886-1890 ist gekennzeichnet durch einen verstärkten Druck der exekutiven Staatsgewalt auf die sozialistischen Organisationen. Hierfür verantwortlich war der enorme Mitgliedergewinn der Freien Gewerkschaften und der Stimmengewinn bei den Reichstagswahlen für die Sozialdemokraten im Jahr 1884 (s.u.).
Trotz der staatlichen Unterdrückung und Verfolgung sämtlicher sozialistischer Organisationen konnten die Sozialdemokraten bereits während der Zeit des Sozialistengesetzes ihre Stimmenanteile von 7,6% im Jahre 1878 auf 19,7% im Jahre 1890 erhöhen und waren bereits im Jahre 1890 die stimmenstärkste Partei im Deutschen Reichstag.[5]
Auch die Mitgliederentwicklung der gewerkschaftlichen Spitzenverbände zeigt, dass die Arbeiterbewegung entgegen der Intention des Sozialistengesetzes stärker wurde. So wuchs die Zahl der Mitglieder in den Freien Gewerkschaften von 56.275 im Jahre 1878 auf 294.551 im Jahre 1890.[6]
Die Gründe für den enormen Zuwachs an Mitgliedern in den Freien Gewerkschaften bereits während des Sozialistengesetzes sind vielfältig. Sicher ist, dass die Phase der Unterdrückung und Repressionen dazu führte, dass die Bewegung – entgegen der ursprünglichen Intention Bismarcks – sich nicht auflöste, sondern eher erstarkte. Die Arbeiter rückten näher zusammen gegen die staatliche Gewalt und versuchten mit allen Mitteln, ihre Meinung in der Öffentlichkeit kund zu tun.
August Bebel hatte bereits am 18. September 1878 im Reichstag über das abzustimmende Sozialistengesetz verkündet:
„Die Arbeiter werden, dessen seien Sie sich sicher, mit der äußersten Zähigkeit für ihre Überzeugungen eintreten, sie werden in Werkstätten, in der Familie, und im Bierhaus, auf der Eisenbahn, Sonntags auf Spaziergängen und an vielen anderen Orten, wo sie niemand genau zu kontrollieren im Stande ist, zusammenkommen. Jeder wird seine zwei, drei vielleicht auch zehn Broschüren in der Tasche mitnehmen; Sie werden ihre Freunde und Bekannte auf dem Lande und in den abgelegensten Theilen der Städte besuchen und ihnen diese Broschüren geben. Und diese Thätigkeit lahm zu legen wird Ihnen ganz unmöglich sein.“[7]
In diesem Auszug aus der Rede skizzierte Bebel fast schon prophetisch den Kampf der Arbeiterbewegung gegen das Sozialistengesetz. Der Kampf der Arbeiter für die sozialistischen Interessen wurde überall dort geführt, wo die Exekutive nur schwer einschreiten konnte. Die sogenannten Exilsozialisten organisierten sich im Ausland und produzierten z.B. das Parteiorgan „Der Sozialdemokrat. Internationales Organ der Sozialdemokratie“ in Zürich. Die Zeitungen wurden nach Deutschland geschmuggelt und unter den Arbeitern verteilt. Besonders beliebt waren die völlig legalen Beerdigungsumzüge bewährter Parteimitglieder, zu denen Tausende von Sozialdemokraten pilgerten, um diese in Massenversammlungen und Demonstrationszüge umzuwandeln.[8] Ebenfalls im Ausland, in Wyden in der Schweiz, wurden geheime Kongresse abgehalten, an denen auch die sozialdemokratischen Parlamentsmitglieder aus Deutschland teilnahmen.
Auch die unter Decknamen neugegründeten Verein, wie Turn-, Gesangs- oder Wandervereine wirkten stark hinein in das sozialdemokratische Milieu.[9]
2.2 Die gesellschaftspolitischen Folgen für die Freien Gewerkschaften
Die Freien Gewerkschaften verloren in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Sozialistengesetzes 17 gewerkschaftliche Zentralverbände, 63 Lokalvereine und 16 Unterstützungsvereine, denen ca. 55.000 Mitglieder angehörten.[10] Durch die Zerschlagung der 17 gewerkschaftlichen Zentralverbände fand ein Austausch der kompletten gewerkschaftlichen Führungsschicht statt. Dadurch kamen junge Männer in die Verantwortung, die zu dieser Zeit im Gegensatz zu den alten Parteiführern in der SPD gerade einmal um die 30 Jahre alt waren. Diese jungen Gewerkschaftsführer, Carl Legien, August Brey, Alexander Schlicke, Theodor Bömelburg oder Oswald Schumann repräsentierten eine neue Generation von Führungspersönlichkeiten, die selbst proletarischer Abstammung waren, aber aufstrebend und ehrgeizig genug, um institutionelle Normen und programmatische Prinzipien zu erwirken[11], mithilfe derer der Auf- und Ausbau der Gewerkschaften zur Massenbewegung möglich war.
Als das Sozialistengesetz im Herbst 1890 auslief, hatte sich die Gewerkschaftsbewegung neu formiert. Eng verbunden mit der Organisationswilligkeit der Arbeiter und als ein wesentliches Movens der Gewerkschaftsbewegung anzusehen, war ihre Bereitschaft in einen Streik zu treten. Der aus dem englischen stammende Begriff Streik (engl. to strike à zurückschlagen) wurde von den Gewerkschaften bewusst eingesetzt und ersetzte den spontanen sozialen Protest. Die Arbeiter gingen in den Streik, um ihren unmittelbaren Interessen – Lohnsteigerung und Arbeitszeitreduzierung – Nachdruck zu verleihen, doch nach und nach erkannten sie, welches bedeutsame Machtinstrument sie mit der Arbeitskampfform des Streiks besaßen. So hatte die Streikwelle von 1889/90 für die Arbeiter eine „greif- und zählbare bewusstseinsfördernde Funktion“[12].
Der 1. Mai 1890 zeigte jedoch, dass die Gewerkschaftsbewegung vor allem darunter litt, dass viele verschiedene gewerkschaftliche Vereine, Organisationen und Vereinigungen nebeneinander existierten. Die einzelnen lokalen Fachvereine erlitten teilweise schwere Niederlagen. In Hamburg wurden beispielsweise 20.000 Arbeiter von den Unternehmern ausgesperrt. Auch 3000 Hamburger Tabakarbeiter wurden von November 1890 bis März 1891 ausgesperrt. Ebenso symptomatisch waren die Streikniederlage der Buchdrucker im Winter 1891/92 oder die Streiks von 20.000 Ruhrbergarbeitern 1891.[13]
Die Unternehmer gingen nun sehr viel stärker und rigoroser gegen die Streikenden vor, indem sie monatelang die jeweiligen Arbeiter von der Arbeit aussperrten und sie erst wieder einstellten, wenn diese ihren Austritt aus den Gewerkschaften erklärten. Die entstandenen Kosten für die monatelangen Streiks der Arbeiter mussten die jeweiligen Verbände tragen, was einerseits einen enormen finanziellen Verlust bedeutete, andererseits einen beträchtlichen Mitgliederschwund zur Folge hatte.
2.3 Der Halberstädter Kongress 1892
Einige Historiker nennen den 01. Mai 1890 als Geburtstunde einer neuen Epoche in der Geschichte der sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften[14], da nach diesen Ereignissen deutlich wurde, dass die Organisation der Gewerkschaften darunter litt, dass das Nebeneinander der vielen Fachvereine, der Berufsvereine u.a. zu einer Schwächung der Gesamtbewegung führte. Aus diesem Grund rückte die Organisationsfrage der Gewerkschaften 1890 in den Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Tagesordnung. Am 16. November fand in Berlin eine Konferenz sämtlicher Gewerkschaftsorganisationen statt, auf der sich Vertreter der unterschiedlichsten gewerkschaftlichen Vereinigungen trafen, um über die zukünftige Organisationsform der Gewerkschaften zu debattieren. Die Mehrheit sprach sich für ein zentralisiertes Organisationsmodell aus. Argumente, die gegen die lokale Organisationsform sprachen, beschrieben vor allem die Notwendigkeit der zentralistischen Organisationsform, da nur sie die wirtschaftliche Notlage des Arbeiterstandes beheben könne.[15]
Aus der Grundsatzentscheidung gegen die lokalistische Organisationsform erwuchs auch die Auffassung, dass die Hauptaufgabe der Gewerkschaften in der Vertretung wirtschaftlicher Interessen bestand. Die Lokalorganisationen waren seit dem Sozialistengesetz die Basis für den radikalen Teil der Arbeiterschaft. Diese Basis war politisch motiviert, da man sich an dem Konzept der Syndikalisten in den romanischen Ländern orientierte, welche keine Trennung von politischer und ökonomischer Bewegung kannten.[16]
Auf der Berliner Konferenz wurde noch eine zweite wichtige Entscheidung getroffen:
Die Gründung einer überverbandlichen gesamtgewerkschaftlichen Kommission, die Organisations- und Koordinationsaufgaben übernahm. In die Kommission wurden die bereits oben genannten Führungspersönlichkeiten gewählt. Mit der Herausgabe des Correspondenzblatts, das 1891 erstmals erschien, hatte Carl Legien sich und den Gewerkschaften eine beachtliche publizistische Plattform geschaffen,[17] der vor allem im ersten Jahr die Fragen nach der zukünftigen gewerkschaftlichen Organisation gewidmet waren.
Vom 14. bis zum 18. März 1892 fand in Halberstadt der erste zentrale Gewerkschaftskongress statt. Die seit der Konferenz in Berlin 1890 getroffenen Grundlinien der zukünftigen Gewerkschaftspolitik wurden auf dem Kongress von Halberstadt mit deutlicher Mehrheit beschlossen und auch die Mitglieder der vorläufigen Generalkommission wurden endgültig gewählt.
Die Lokalisten verließen nach der Entscheidung von Halberstadt den Kongress. Aus ihnen sollte sich 1901 die Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften bilden. Den endgültigen Entschluss gegen eine lokale Organisationsform kann man auch als eine klare Absage der Freien Gewerkschaften an den Syndikalismus werten. Dass dies eine kluge Entscheidung gewesen war, zeigte sich spätestens, als sich die Lokalisten eindeutig für den Standpunkt der Anarcho-Syndikalisten entschieden.[18]
Die auf dem Halberstädter Kongress beschlossene Organisationsform – Organisation nach Berufsverbänden und zentrale Organisation – sollte bis in die Weimarer Republik hinein bestimmend bleiben.[19]
3. Arbeit und Kapital vor 1914
3.1 Die wilhelminische Arbeiter- und Sozialpolitik
Nachdem das Sozialistengesetz 1890 ausgelaufen war und sich die Freien Gewerkschaften und die Sozialdemokraten (Gründung der SPD auf dem Parteitag in Erfurt 1891) neu konstituiert hatten, standen sich im konstitutionellen Herrschaftsgefüge zwei divergierende Kräfte gegenüber. Demnach mussten die Nachfolger Bismarcks dessen Doppelstrategie des Drohens und des Lockens[20] übernehmen, im Wissen, dass eine einseitige Konfrontationsstrategie gegen die sozialdemokratische Arbeiterbewegung eine destabilisierende Wirkung des gesamten politischen und gesellschaftlichen Systems zu Folge gehabt hätte.
So hatte der Nachfolger von Reichskanzler Bismarck, Leo von Caprivi, versucht, eine Politik des Ausgleichs und der Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Arbeiterschaft versuchte er durch eine Reihe von Sozialgesetzen, wie z.B. Verbot der Sonntagsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit (unter 14 Jahre) und Beschränkung der Arbeitszeit für Frauen und Jugendliche, an den Staat zu binden und der Sozialdemokratie zu entfremden.[21]
Damit führte er Bismarcks Sozialgesetzgebung fort.
Die sozialen Reformen waren aus Sicht der Gewerkschaftsführer allerdings nicht ausreichend, da eine der zentralen Forderungen Legiens, die Arbeiterschaft als gleichberechtigten Partner anzuerkennen, vom Obrigkeitsstaat nicht vorgesehen war.
Vielmehr waren die Bedingungen, unter denen die Gewerkschaften im gesellschaftspolitischen Klima leben mussten, noch alles andere als gewerkschaftsfreundlich. Die Arbeiterbewegung lebte immer noch in einem Milieu, in dem man weiterhin Angst vor Repressionen und Verfolgungen haben musste und in welchem ihr durch viele Fälle deutlich gemacht wurde , wer im Konfliktfall die Sympathien der Regierenden besaß.[22]
Die antigewerkschaftliche Rechtssprechung, die auch ausdrücklich von Reichskanzler von Caprivi angeordnet wurde[23], die das Koalitionsrecht schikanös auslegte und sich das Prädikat „Klassenjustiz“ verdiente[24], das rigorose Ein- und Durchgreifen der exekutiven Staatsgewalt gegen Streikende und eine Staatsintervention, die den Unternehmer bei Arbeitskämpfen unterstützte, waren auch alles Merkmale der Sozial- und Arbeiterpolitik der Reichsregierung vor 1914.
Lujo Brentano, Heinrich Herkner und Max Weber, namhafte Sozialwissenschaftler in der Zeit des späten Kaiserreiches, unterstützten den „Neuen Kurs“ der Integration der Arbeiterschaft in die monarchische Gesellschaftsordnung von Reichskanzler von Caprivi, während auf der anderen Seite vor allem die Vertreter der Schwerindustrie die Niederschlagung aller gewerkschaftlichen Umtriebe mitsamt der Arbeiterbewegung als unersetzliche Voraussetzung für den Erhalt des Status Quo (und damit ihrer unternehmerischen Autonomie) favorisierten.[25]
3.2 Die Gründung von Arbeitgeberverbänden
Wie oben bereits thematisch aufgegriffen, benutzten die Unternehmer verschiedene Strategien, um auf die Arbeitskämpfe der Arbeitnehmer – insbesondere die Arbeitskampfform des Streiks – zu reagieren. Gängige Praxis war es, die Streikenden auf schwarze Listen zu setzen, einhergehend mit einem Ausschluss vom Betrieb. Da die Arbeitgeber oftmals am sprichwörtlichen längeren Hebel saßen, war diese Praxis sehr erfolgreich, da den lokalen gewerkschaftlichen Verbänden zwangsläufig irgendwann das Geld ausgehen musste, mit denen die Streikenden finanziell unterstützt wurden. Doch nachdem die Gewerkschaften seit 1892 finanziell potenter geworden waren, griffen die Unternehmer das Verbandsprinzip der Gewerkschaften auf und gründeten ihrerseits Verbände, nämlich die Arbeitgeberverbände.
Die ersten Arbeitgeberverbände wurden als Reaktion auf einen aktuellen Streik gegründet, sodass sie den Charakter von Anti-Streikverbänden besaßen.
Ab 1903/1904 – Ausgangspunkt hierfür war der Streik der Textilarbeiter im sächsischen Crimmitschau - gründeten sich flächendeckend im Reichsgebiet die Arbeitgeberverbände, die allerdings in den Anfangsjahren eher den Charakter von Anti-Streikverbänden besaßen und zudem eine sehr kurze Lebenserwartung hatten.[26]
Erst mit dem Erstarken des Einflusses der Gewerkschaften vor allem in der Großindustrie, wuchsen die anfänglichen Anti-Streikvereine zu einer dauerhaften Institution im gesellschaftspolitischen Leben heran. Im Kern allerdings waren die Gegenverbände – so werden diese in der Literatur oftmals benannt[27] - eine geschlossene Abwehrfront gegen die Gewerkschaften. Die Mitglieder wurden unter Androhung von erheblichen Konventionalstrafen gezwungen, sich nicht den Streikenden anzuschließen bzw. in irgendeiner Weise mit diesen zu „kollaborieren“.
Im Jahre 1904 wurden die „Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände“ und der „Verein deutscher Arbeitgeberverbände“ gegründet. 1913 wurde aus diesen beiden Verbänden die „Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände“, welche sich nun als Institution gegenüber den Freien Gewerkschaften etabliert hatte. Wie bereits oben erwähnt, unterstützten die obrigkeitsstaatlich orientierten Justiz- und Verwaltungsstellen die Unternehmerinteressen, indem die Gesetzte zur Polizeiverordnung und des Vereins- und Gewerberechts extensiv und sozial einseitig ausgelegt wurden.[28]
Zusätzlich zu den Arbeitgeberverbänden etablierten sich seit 1905 im Deutschen Reich auch noch die sogenannten Gelben Gewerkschaften. Die Gelben Gewerkschaften besitzen den Charakter von wirtschaftsfriedlichen Organisationen, deren Gründungen auch von den Unternehmen initiiert wurden. Die erste Gelbe Gewerkschaft wurde auf eine Initiative eines Augsburger Fabrikanten hin gegründet. Auch ihr Hauptziel war es, die Arbeiter von der gewerkschaftlichen Organisation fernzuhalten. Die Gelben Gewerkschaften fanden durchaus Verbreitung im Reich.[29]
Durch die Akkumulation der unternehmerischeren Macht in Arbeitgeberverbänden wurden die Freien Gewerkschaften auf dem Feld der Arbeitskämpfe in die Defensive gedrängt.
Die Zahlen für die Aussperrungen sprechen eine deutliche Sprache. 1909 wurden 36.870 Arbeiter vom Betrieb ausgeschlossen, 1910 waren es aber bereits 314.988 vom Betrieb aufgrund von Streikaktivitäten ausgeschlossene Arbeiter. Diese offensive Taktik der Unternehmer zielte auch darauf, die Kassen der Gewerkschaften ausbluten zu lassen. So kosteten die Streiks im Jahre 1909 die Gewerkschaften 4.043.261 und 1910 5.933.913 Millionen Reichsmark.[30]
[...]
[1] Allbrecht, Willy: Bismarck und die sozialdemokratische Arbeiterbewegung, in: Bismarck in der Sozial- und Kulturgeschichte. Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts. Hrsg.: Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., Halle 1999, S. 24 [im Folgenden zitiert als: Allbrecht, Willy: Bismarck und die sozialdemokratische Arbeiterbewegung].
[2] Ebd., S. 27.
[3] Ebd., S. 28.
[4] Scherer, Peter: Der Kampf gegen das Sozialistengesetz, Hrsg.: Vorstand der IG Metall für die Bundesrepublik Deutschland. Abteilung Bildungswesen/Bildungspolitik, Frankfurt a.M. 1978 [im Folgenden zitiert als: Scherer, Peter: Der Kampf gegen das Sozialistengesetz]. S. 26.
[5] Ritter, Gerhard: Die Ausbreitung der Sozialdemokratie: Reichstagswahlen 1871-1912, Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch. Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871-1919, München 1980, S. 38-42.
[6] Hohorst, Gerd/ Kockka, Jürgen/ Ritter, Gerhard: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch des Kaiserreiches 1870-1914, München 1975, S. 135-137.
[7] Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, IV. Legislaturperiode, 1. Session 1878, S. 46.
[8] Scherer, Peter: Der Kampf gegen das Sozialistengesetz, S. 21.
[9] Allbrecht, Willy: Bismarck und die sozialdemokratische Arbeiterbewegung
[10] Ritter, Gerhard/ Tenfelde, Klaus: Arbeiter im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1914, Bonn 1992, S. 93f. [im Folgenden zitiert als: Ritter/Tenfelde: Arbeiter im Deutschen Kaiserreich].
[11] Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration. Studien zur Entwicklung der Freien Gewerkschaften im Wilhelminischen Deutschland 1890 bis 1914. Stuttgart 1980, S. 93 [im Folgenden zitiert als: Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration].
[12] Ritter/Tenfelde: Arbeiter im Deutschen Kaiserreich, S. 86.
[13] Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration, S. 98f.
[14] Schröder, Wolfgang: Klassenkämpfe und Gewerkschaftseinheit; zitiert nach: Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration, S. 98.
[15] Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration, S. 265ff.
[16] Klönne, Arno/ Reese, Hartmut: Die deutsche Gewerkschaftsbewegung. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Hamburg 1984, S. 68f. [im Folgenden zitiert als: Klönne, Arno/ Reese, Hartmut: Die deutsche Gewerkschaftsbewegung.
[17] Schönhoven, Klaus: Expansion und Konzentration, S. 271f.
[18] Abendrotb, Wolfgang: Einführung in die Geschichte der Arbeiterbewegung. Vorlesungen: Band 1: Von den Anfängen bis 1933, Heilbronn 1985, S. 131 [im Folgenden zitiert als: Abendroth, Wolfgang: Einführung in die Geschichte der Arbeiterbewegung].
[19] Kuhn, Axel: Die deutsche Arbeiterbewegung, Stuttgart 2004, S. 105f.
[20] Schönhoven, Klaus: Die deutschen Gewerkschaften, Frankfurt 1987, S. 87 [im Folgenden zitiert als: Schönhoven, Klaus: Die deutschen Gewerkschaften].
[21] Neugebauer, Wolfgang: Handbuch der preussischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens (BD III), Berlin 2000, S. 115f.
[22] Schönhoven, Klaus: Die deutschen Gewerkschaften, S. 86.
[23] Fricke, Dieter: Zur Organisation und Tätigkeit der deutschen Arbeiterbewegung (1890-1914). Dresden 1962, S. 272; zitiert nach: Dormann, Gudrin/ Decker, Alexander: Die deutsche Sozialdemokratie, in: Materialien zum historisch-politischen Unterricht 1, hrsg. von H. Hoffacker. Stuttgart 1975/79, S. 11.
„Einstweilen wird darauf Bedacht zu nehmen sein, alle diejenigen Mittel bis aufs Äußerste auszunutzen, welche das allgemeine Recht zur Bekämpfung der Sozialdemokratie bietet. Geschieht dies sowohl seitens der Justiz als auch seitens der Polizeibehörden, so läßt sich schon auf diesem Wege viel erreichen [...]“
[24] Schönhoven, Klaus: Die deutschen Gewerkschaften, S. 86.
[25] Ebd., S. 87.
[26] Schroeder, Wolfgang: Arbeitgeberverbände, in: von Winter, Thomas/ Willems, Ullrich (Hrsg.): Interessenverbände in Deutschland, Wiesbaden 2007, S. 199.
[27] Ebd., S. 199.
[28] Klönne, Arno/ Reese, Hartmut: Die deutsche Gewerkschaftsbewegung, S. 88.
[29] Ebd., S. 79f.
[30] Tenfelde, Klaus/ Volkmann, Heinrich: Streik. Zur Geschichte des Arbeitskampfes in Deutschland während der Industrialisierung, München 1981, S. 295f [im Folgenden zitiert als: Tenfelde, Klaus/ Volkmann, Heinrich: Streik].
- Quote paper
- Ingo-André Mess (Author), 2009, Kontakte und Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zum Stinnes-Legien-Abkommen, November 1918, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136485
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