Das Thema dieser Arbeit lautet: „Die englische Garantieerklärung vom 31. März 1939 im Kontext der Appeasement-Politik“. Um diesen Gegenstand der Arbeit näher zu beleuchten, wird als erstes Appeasement als Begriff geklärt, um danach die englische und deutsche Außenpolitik von 1933 bis 1937 bzw. 1937 bis 1939 zu betrachten. Dies erscheint der Verfasserin zum Verständnis und für die Einordnung der englischen Beistandserklärung an Polen als notwendig. Fraglich ist, ob die seitens der Regierung Chamberlain abgegebene Garantie an Polen das Ende der Appeasement-Politik bedeutet. Jene Frage gilt als die Hauptleitfrage dieser wissenschaftlichen Arbeit. Um sie beantworten zu können, werden der Weg zur Garantieerklärung, d.h. welche genauen Ereignisse und Zusammenhänge dazu führten, der Inhalt sowie die Ziele dieser erläutert. Im Anschluss daran betrachtet die Verfasserin direkte Folgen und Reaktionen auf den Beistandspakt aus den verschiedenen Perspektiven. Weiterhin wird der Frage im Sinne der Hauptleitfrage nachgegangen, ob die Garantie als Mittel der Appeasement-Politik anzusehen ist und es wird diesbezüglich eine Bewertung abgegeben.
Im Folgenden schließt sich eine Erläuterung der englischen Politik bis zum Kriegsausbruch an. Ein Fazit schließt den Hauptteil der Arbeit ab. In der Zusammenfassung wird sodann dargelegt, welche Erkenntnisse die Verfasserin bzgl. der Frage nach der Bedeutung der Garantieerklärung an Polen im Kontext der Appeasement-Politik erschlossen hat.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Appeasement-Politik von 1933 bis 1939
1. Die Appeasement-Politik
2. Die Appeasement- Politik von 1933-1937
3. Die Appeasement-Politik von 1937-1939
III. Die Garantieerklärung und die Appeasement-Politik bis zum Kriegsausbruch
1. Der Weg zur Garantieerklärung
a) Polen – Deutsches Reich
b) Polen - England
2. Inhalt und Ziele des Abkommens
a) Inhalt
b) Ziele
3. Direkte Reaktionen und Folgen
4. Die Garantie als Mittel der Appeasement-Politik
5. Bewertung
6. Die Appeasement-Politik bis zum Kriegsausbruch
IV. Fazit
V. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhang: Die Garantieerklärung vom 31. März 1939
I. Einleitung
Das Thema dieser Arbeit lautet: „Die englische Garantieerklärung vom 31. März 1939 im Kontext der Appeasement-Politik“. Um diesen Gegenstand der Arbeit näher zu beleuchten, wird als erstes Appeasement als Begriff geklärt, um danach die englische und deutsche Außenpolitik von 1933 bis 1937 bzw. 1937 bis 1939 zu betrachten. Dies erscheint der Verfasserin zum Verständnis und für die Einordnung der englischen Beistandserklärung an Polen als notwendig. Fraglich ist, ob die seitens der Regierung Chamberlain abgegebene Garantie an Polen das Ende der Appeasement-Politik bedeutet. Jene Frage gilt als die Hauptleitfrage dieser wissenschaftlichen Arbeit. Um sie beantworten zu können, werden der Weg zur Garantieerklärung, d.h. welche genauen Ereignisse und Zusammenhänge dazu führten, der Inhalt sowie die Ziele dieser erläutert. Im Anschluss daran betrachtet die Verfasserin direkte Folgen und Reaktionen auf den Beistandspakt aus den verschiedenen Perspektiven. Weiterhin wird der Frage im Sinne der Hauptleitfrage nachgegangen, ob die Garantie als Mittel der Appeasement-Politik anzusehen ist und es wird diesbezüglich eine Bewertung abgegeben.
Im Folgenden schließt sich eine Erläuterung der englischen Politik bis zum Kriegsausbruch an. Ein Fazit schließt den Hauptteil der Arbeit ab.
In der Zusammenfassung wird sodann dargelegt, welche Erkenntnisse die Verfasserin bzgl. der Frage nach der Bedeutung der Garantieerklärung an Polen im Kontext der Appeasement-Politik erschlossen hat.
II. Die Appeasement-Politik von 1933 bis 1939
1. Die Appeasement-Politik
Nach dem Wortlaut kann man Appeasement folgendermaßen definieren: „die Befriedigung von Forderungen der Gegenseite, um Konflikte zu vermeiden.“[1] Nicht ganz eindeutig ist, wann genau die Appeasement-Politik Englands einsetzte. Einerseits kann man den Beginn nach dem Ende des Ersten Weltkrieges festsetzen, als England als eine Hauptgarantiemacht des Versailler Vertrages abzurüsten begann (bis 1933) und zum Vermittler zwischen den übrigen europäischen Mächten wurde. Im Unterschied der Appeasement-Politik während der Regierungsphase des Neville Chamberlains agierte England in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg als Siegermacht, welche Zugeständnisse an Deutschland als bestraften Verlierer zuließ.
Unter Neville Chamberlain, so kann man behaupten, war diese Politik der Beschwichtigung im Gegensatz dazu durch einen „Rückzug vor den Drohungen“
Hitlers bestimmt.[2]
Mann könnte die Politik vor Chamberlain aber als eine Politik des „peaceful change“ bezeichnen, die ab 1937 in die Appeasement-Politik mündete. Die Beweggründe dieser Politik sind folgende: Auf dem europäischen Kontinent sollte eine „Ruhelage“ herbeigeführt werden. Des Weiteren war es ein Ziel, dabei die eigene Wirtschaft zu schonen, welche durch die Folgen des Ersten Weltkrieges und durch die Weltwirtschaftskrise stark geschwächt war. England wollte seine Imperialstellung bewahren und insofern den Deutschen Revisionswünsche zugestehen, als dass diese keine kriegerischen Absichten bezwecken würden. Durch Verträge und Verhandlungen wollte die englische Regierung den friedlichen Wandel herbeiführen.[3]
Näher betrachtet werden soll in dieser wissenschaftlichen Arbeit die Entwicklung der Politik Englands während der Regierungszeit Chamberlains unter der speziellen Frage nach der Bedeutung der Garantie an Polen. Als dieser 1937 das Amt des Premierministers von Stanley Baldwin übernahm, führte er dessen Politik aber zumindest ein Stück weit fort und deshalb wird im Folgenden auch kurz die Politik Englands ab der Machtergreifung Hitlers dargestellt sowie die konträre Perspektive Hitlers und damit des deutschen Regimes näher beleuchtet.
2. Die Appeasement- Politik von 1933-1937
Auch 1933, also 15 Jahre nach dem Ersten Weltkrieg, war das englische Volk gezeichnet von der Kriegserfahrung und ihr aus diesen Erlebnissen entstandener Pazifismus lenkte die Politik ebenso in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Mit den Zielen der Auflösung der Armee und der Entwaffnung der Luftstreitkräfte kam die Politik den Wünschen des britischen Volkes entgegen. 1935, kurz nach der Wiederaufrüstungsverkündung des deutschen Regimes, stimmten über 27,9 % der Wahlteilnehmer in England für die radikale Abrüstung und für die Abschaffung der Luftwaffe durch weltweite Verträge.[4]
England war Hitlers Wunschbündnispartner neben Italien. Um sein „Programm“ verwirklichen zu können, welches die Eroberung von „Lebensraum“ im Osten und die rassische Umgestaltung beinhaltete, sollte es vermieden werden, einen Zweifrontenkrieg zu riskieren.[5] Deshalb lag es im Interesse Hitlers, Bündnisse mit den Mächten zu schließen, die gegensätzliche Interessen zu Frankreich hatten und neben der Vermeidung des Zweifrontenkrieges auch den „Eroberungszug gen Osten“ zulassen würden.[6] England galt jedoch als „Bewahrer des Status quo“ sowie als Schutzmacht des europäischen Gleichgewichts.[7] Dies lag nicht in der Sichtweise Hitlers; er dachte, wenn er auf Kolonien und auf die Seemacht, auf einen Welthandel und auf eine starke Flotte verzichte, würde eine für die Deutschen so verheerende Konstellation wie vor dem Ersten Weltkrieg nicht noch einmal zu Stande kommen - im Gegenteil, er glaubte, England würde so zum Verbündeten des Deutschen Reiches. Durch die ideologische Gegnerschaft Großbritanniens zur Sowjetunion müsse sich England nach Meinung des deutschen Diktators früher oder später dem Reich annähern. Ebenso wolle sich England gegen die Konkurrenz, d.h. gegen die Vereinigten Staaten von Amerika, weltpolitisch behaupten und deswegen würde Großbritannien den Beistand Deutschlands suchen.[8] Was jedoch aus realistischer Sicht für den Diktator zu erwarten war, beinhaltet, dass England dazu bereit war, bei der Befreiung von den strengen Versailler Strafen zu helfen - in Bezug auf die Beschränkung der Rüstung und Rückgewinnung der verlorenen Territorien.[9]
Nach dem Austritt aus dem Völkerbund (1933) und dem gescheiterten Putschversuch in Österreich wachten die europäischen Mächte wie Frankreich und England, aber auch Italien zwar stärker über die außenpolitische Vorgehensweise des Deutschen Reiches, jedoch kamen gemeinsame Maßnahmen gegen diesen Kurs auf Grund vieler Interessensgegensätze unter den Mächten schon hier nicht zustande.[10] Die Rückgliederung des Saarlandes im Januar 1935 und die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im März desselben Jahres, welche die bedeutendste Bestimmung des Versailler Vertrages einseitig außer Kraft setzte, öffnete den europäischen Mächten schon eher die Augen. Aber auch hier konnte wegen den divergierenden Interessen keine geeignete Vorgehensweise auf der Konferenz in Stresa im April 1935 geplant werden.[11]
Ende 1934 kamen bilaterale Beratungen zwischen der englischen und deutschen Regierung zustande, welche die Flottenrüstungsbeschränkung zum Thema hatten. Im April 1935 wurde Joachim von Ribbentrop, späterer Außenminister, von Hitler zum Sonderbotschafter ernannt. Seine Aufgabe war, die Flottenverhandlungen zu lenken. Jene Verhandlungsgespräche mündeten in das deutsch-britische Flottenabkommen vom Juni 1935. Dies war ein Erfolg für das deutsche Regime, weil auch hier eine weitere Beschränkung des Versailler Vertrages gelockert wurde. Für Hitler wuchs die Zuversicht auf eine Einigung mit England im Sinne seiner Einteilung der Interessensphären.[12] Aus Englands Sicht war es ein Zugeständnis an das durch den Versailler Vertrag geknebelte Deutschland (s.u.).
Der Abessinienkrieg und die Annexion des Landes durch Mussolini entfernte Italien von Frankreich und England. Es näherte sich den Deutschen an. Kurz vor dem deutsch-österreichischen Abkommen vom Juli 1936 ereignete sich die Rheinland-Besetzung, wobei sich hier die nun günstigere Beziehung zu Italien als eine Hauptgarantiemacht des Vertrages von Locarno bezahlt machte. Diese Besetzung war ein strategisch bedeutender Erfolg für Hitler, da nun das osteuropäische Bündnissystem mit Frankreich nicht mehr sehr wertvoll war. Die Westmächte reagierten nur mit verbalen Protesten und mit einer durch den Völkerbund ausgesprochenen Verurteilung. Somit ging Hitler davon aus, dass England und Frankreich auch bei weiteren Schritten, die eine Expansion des Reiches auch über seine Grenzen hinaus zum Ziel haben würden, militärisch nicht aktiv werden würden. Es folgte der Vierjahresplan im August 1936, der beinhaltete, dass die Wirtschaft des Reiches in vier Jahren fähig sein müsse, einen Krieg zu führen.[13] Im Spanischen Bürgerkrieg stellte sich Hitler auf die Seite Francos und damit auch auf die von Mussolini. Dem folgte sodann die „Achse“ Berlin-Rom. Die Verbindung ließ die Abhängigkeit Italiens vom Deutschen Reich steigen. Für Hitler wiederum galt es als ein Druckmittel, um England zum Einlenken zu bewegen.[14]
Im November 1936 wurde durch den Botschafter Ribbentrop, der nach dem Flottenabkommen keine weiteren Erfolge hinsichtlich Hitlers Wunschpartner England erzielte, der „Antikominternpakt“ mit Japan geschlossen, dem ein Jahr später Italien beitrat. Obwohl offiziell die Bekämpfung des Kommunismus zum Ziel, richtete sich das Abkommen eher gegen England.[15]
Wie oben bereits angedeutet, setzten sich die Interessen des Empires aus vielen Komponenten zusammen. England als Siegermacht des ersten Weltkrieges war zugleich auch ein Verlierer, weil der Außenhandel erlahmte, die Vorkriegsmärkte wurden von den USA übernommen, die ohnehin schon hohe Arbeitslosigkeit verdoppelte sich während der Weltwirtschaftskrise. Ebenso war die Schiffsbauindustrie von einem herben Rückschlag getroffen. Man musste sparen und dies führte zu den Abrüstungsplänen und dem Ziel der internationalen Abrüstung.[16]
Diese Ereignisse und diese Konstellationen waren nun die vorgegebene Situation, als Chamberlain mit seiner Appeasement-Politik versuchte, das Blatt zu wenden.
[...]
[1] Die Welt, 06.02.2006.
[2] Doherty, Julian Campbell: Das Ende des Appeasement. Die britische Außenpolitik, die Achsenmächte und Osteuropa nach dem Münchener Abkommen. Berlin 1973, S. 12.
[3] Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 40.
[4] Vgl. Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 41.
[5] Vgl. Recker, Marie-Luise: Die Außenpolitik des Dritten Reiches. München 1990, S. 5.
[6] Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 117.
[7] Ebenda, S. 118.
[8] Vgl. Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 118-119.
[9] Vgl. Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 121.
[10] Vgl. Recker, Marie-Luise: Die Außenpolitik des Dritten Reiches. München 1990, S. 9.
[11] Vgl. ebenda, S. 10.
[12] Vgl. ebenda, S. 11.
[13] Vgl. Recker, Marie-Luise: Die Außenpolitik des Dritten Reiches. München 1990, S. 13f.
[14] Vgl. ebenda, S.15f.
[15] Vgl. ebenda, S. 17.
[16] Vgl. Hildebrand, Klaus: Deutsche Außenpolitik 1933-1945. Kalkül oder Dogma? Stuttgart 1990, S. 64; . Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 36ff.
- Quote paper
- Cora Wenzel (Author), 2006, Die englische Garantieerklärung vom 31. März 1939 im Kontext der Appeasement-Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136409
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