Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik des ,,Europäischen Verfassungsvertrages“. Wobei hierzu verschiedene nationale Positionen einzelner Mitgliedsstaaten aufgezeigt werden sollen, um zu analysieren welche Konflikte mit welchen Kernthemen des Vertrages in Verbindung stehen. Dazu erachten wir es als notwendig zunächst einmal in Punkt 2 einen Überblick über den EU-Verfassungsvertrag zu erstellen, um besser in die Thematik einleiten zu können. Zum einen wird unter Punkt 2.1 ein allgemeiner Überblick zum europäischen Verfassungsvertrag dargestellt. Die Kernthemen des Vertrages sollen hierbei herausgefiltert werden und stehen gesondert unter Punkt 2.2. Unter Punkt 3 bzw. den folgenden Unterpunkten stellen wir drei verschiedene nationale Positionen einzelner Mitgliedsstaaten dar bzw. gegenüber. Diese wären dann, in der Reihenfolge stehend, die Sichtweise der Bundesrepublik Deutschland, die von Österreich und die von Großbritannien. Allerdings werden wir ausdrücklich differenzieren, ob es sich um die Sichtweise der Bevölkerung dieses Staates oder der der vorherrschenden Regierung handelt, da beide Ansichten nicht immer deckungsgleich sein müssen. Im vierten Punkt der Arbeit werden dann die Konflikte der einzelnen Staaten mit dem Verfassungsvertrag reflektiert. Die Themenwahl ergab sich unter anderem im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt des Seminars, welcher sich auf „die Europäische Verfassung als Prozess“ bezieht, sowie auf Grund eines Vorschlages des zuständigen Dozenten, welcher das Seminar leitet. Gleichermaßen ist die vorliegende Arbeit auch durch ein persönliches Interesse motiviert, welches durch die vorgetragenen Referate der Kommilitonen, als auch die Aktualität des Themas entstand. Die grundsätzliche Fragestellung in dieser Seminararbeit richtet sich danach, per Fallanalyse von drei ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU, die Konflikte und Kernthemen in der EU-Verfassungsdebatte in den betreffenden Ländern herauszuarbeiten. Die geplante methodische Vorgehensweise in dieser Arbeit richtet sich nach dem Inhalt-Fazit-Prinzip, d.h. jeder zu behandelnde Gliederungspunkt wird durch eine Quellenanalyse inhaltlich zusammengefasst und durch ein persönliches Fazit bewertet. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist der europäische Verfassungsvertrag ?
2.1 Zum europäischen Verfassungsvertrag
2.2 Zu den Kernthemen des Verfassungsvertrages
3. Zu den nationalen Positionen einzelner Mitgliedsstaaten anhand von drei Beispielen
3.1 Zur nationalen Position der Bundesrepublik Deutschland
3.2 Zur nationalen Position von Österreich
3.3 Zur nationalen Position von Großbritannien
4. Zu den Konflikten der Mitglieder mit den Kernthemen
5. Resümee
6. Analyse und Ausblick
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik des ,,Europäischen Verfassungsvertrages“. Wobei hierzu verschiedene nationale Positionen einzelner Mitgliedsstaaten aufgezeigt werden sollen, um zu analysieren welche Konflikte mit welchen Kernthemen des Vertrages in Verbindung stehen. Dazu erachten wir es als
notwendig zunächst einmal in Punkt 2 einen Überblick über den EU-Verfassungsvertrag zu erstellen, um besser in die Thematik einleiten zu können. Zum einen wird unter Punkt 2.1 ein allgemeiner Überblick zum europäischen Verfassungsvertrag dargestellt. Die Kernthemen des Vertrages sollen hierbei herausgefiltert werden und stehen gesondert unter Punkt 2.2. Unter Punkt 3 bzw. den folgenden Unterpunkten stellen wir drei verschiedene nationale Positionen einzelner Mitgliedsstaaten dar bzw. gegenüber. Diese wären dann, in der Reihenfolge stehend, die Sichtweise der Bundesrepublik Deutschland, die von Österreich und die von Großbritannien. Allerdings werden wir ausdrücklich differenzieren, ob es sich um die Sichtweise der
Bevölkerung dieses Staates oder der der vorherrschenden Regierung handelt, da beide Ansichten nicht immer deckungsgleich sein müssen. Im vierten Punkt der Arbeit werden dann die Konflikte der einzelnen Staaten mit dem Verfassungsvertrag reflektiert. Die Themenwahl ergab sich unter anderem im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt des Seminars, welcher sich auf „die Europäische Verfassung als Prozess“ bezieht, sowie auf Grund eines Vorschlages des zuständigen Dozenten Prof. Dr. Heinz Kleger, welcher das Seminar leitet. Gleichermaßen ist die vorliegende Arbeit auch durch ein persönliches Interesse motiviert, welches durch die vorgetragenen Referate der Kommilitonen, als auch die Aktualität des Themas entstand. Die grundsätzliche Fragestellung in dieser Seminararbeit richtet sich danach, per Fallanalyse von drei ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU, die Konflikte und Kernthemen in der EU-Verfassungsdebatte in den betreffenden Ländern herauszuarbeiten.
Die geplante methodische Vorgehensweise in dieser Arbeit richtet sich nach dem Inhalt-Fazit-Prinzip, d.h. jeder zu behandelnde Gliederungspunkt wird durch eine Quellenanalyse inhaltlich zusammengefasst und durch ein persönliches Fazit bewertet. Unter Gliederungspunkt 5 werden die Arbeitsergebnisse noch einmal zusammenfassend wiedergeben. Abschließend analysieren wir Art und Qualität der Diskussion um den Verfassungsvertrag in den von uns vorgestellten Ländern und geben einen kleinen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen, zu finden unter Punkt 6.
Zur Literatur ist anzumerken, dass wir uns mit deutschsprachiger und englischsprachiger Literatur bzw. Quellen befasst haben. Selbstverständlich haben wir versucht die aktuellste Literatur zu diesem Thema zu bevorzugen.
Fakt aber ist, dass wir Quellen datiert von verwendet haben. Die verwendete Literatur bzw. Quellen sind in der Universitätsbibliothek Potsdam, der Stadtbibliothek Berlin und dem Internet erhältlich. Nähere Angaben zur Literatur sind unter Gliederungspunkt 7 zu finden.
Zum Schluss muss noch erwähnt werden, dass die vorliegende Arbeit gemäß der neuen Rechtschreibung verfasst wurde.
Eine Verfassung ist ein Rechtsakt, der die Grundordnung eines Staates oder eines Staatenbundes festlegt. Die „europäische Verfassung“ ist sowohl ein völkerrechtlicher Vertrag, als auch eine Verfassung, da sie konstitutionelle Elemente enthält. Wer mehr Demokratie will in Europa, muss für diese Verfassung stimmen.
Gerhard Schröder
2. Was ist der europäische Verfassungsvertrag ?
2.1 Zum europäischen Verfassungsvertrag
Der Verfassungsentwurf den der Europäische Konvent erarbeitet hat und der am 29. Oktober 2004 von den Staats und Regierungschefs der 25 Mitgliedsstaaten in Rom unterzeichnet wurde ist das Ergebnis einer Jahrzehnte langen Annäherung der Europäischen Staaten. Bereits am 25 März 1957 unterzeichneten sechs Länder in Rom den „Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“. Die unterzeichnenden Länder waren: Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande[1]. Der Vertrag wurde im Zuge des Maastrichter Vertrages in „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ umbenannt und gilt als Gründungsvertrag der
„Europäischen Gemeinschaft“. Zweck des sog. EG-Vertrages war es, die Zusammenarbeit in Europa zu verbessern und zwar zunächst auf wirtschaftlicher Ebene. Der Vertrag gehört innerhalb des Europarechts zu den wichtigsten Rechtsquellen und geniest Vorrang vor nationalrechtlichen Vorschriften[2]. Der nächste große Schritt in Richtung einer Europäischen Verfassung ist der sog. „Vertrag über die Europäische Union“, auch als „Vertrag von Maastricht“ bezeichnet. Dieser tritt nach seiner Unterzeichnung am 7. 02. 1992 und der anschließenden Ratifikation durch die Mitgliedstaaten am 1 November 1993 in Kraft. Der Vertrag gilt als vertragliche Grundlage zur Gründung der Europäischen Union. Kernthemen sind die umfassende Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts und die Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen der Mitgliedstaaten. Der Vertrag ersetzt die EG- Verträge nicht, sondern reformiert diese. Zusammen mit den zwei neuen Kooperationsbereichen, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bildet er die drei Säulen der Europäischen Union. Zudem wurde einen Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen[3]. Der am 2 Oktober 1997 in Kraft tretende „ Vertrag von Amsterdam“ stellt die nächste umfassende Reform der EG-Verträge dar. Inhaltlich schließt der Vertrag an den „Vertrag vom Maastricht“ an, berücksichtigt jedoch auch soziale Komponenten der beschlossenen Wirtschafts- und Währungsunion. Außerdem wird die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Weitere wichtige Reformen wurden im Bereich der Innen- und Justizpolitik beschlossen, welche die innere Sicherheit gewährleisten sollen[4].
Der „Vertrag von Nizza“ ist das Ergebnis einer im Februar 2000 zusammengetretenen Regierungskonferenz. Er wurde am 26. Februar 2001 von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet und trat am 1 Februar 2003 nach seiner Ratifizierung in Kraft. Ziel und Zweck des Vertrages war es, die EU durch Überarbeitung der bestehenden Verträge in vier Schlüsselbereichen auf die bevorstehende Erweiterung vorzubereiten, und zwar:
Größe und Zusammensetzung der Kommission
- Stimmengewichtung im Rat Ausweitung der
- Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit
- Verstärkte Zusammenarbeit
Allerdings wurde kritisiert, die Änderungen würden nicht weit genug gehen. Tatsächlich änderte der Vertrag nichts Grundsätzliches am bestehenden institutionellen Gefüge sondern befasste sich eher mit der Frage der Arbeitsweise und Zusammensetzung der Organe sowie auf die verstärkte Zusammenarbeit. Abschließend wird in dem Vertrag von Seite der Regierungskonferenz der Wunsch geäußert, dass es eine breitere und intensivere Debatte über die Zukunft der Union geben solle. Insbesondere was die folgenden vier Schlüsselbereiche angeht.
- Genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Eu und den Mitgliedstaaten.
- Status der Charta der Grundrechte der Eu
- Vereinfachung der Verträge
- Rolle der nationalen Parlamente in Europa
Zudem wurde die Eiberufung einer weiteren Regierungskonferenz im Jahre 2004 beschlossen[5]. Nach welcher Methode die Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen vonstatten gehen sollte gab der Europäische Rat in seiner „Erklärung von Laeken“ im Dezember 2001 bekannt. Als Methode wurde die Form eines Konvents gewählt. Dieser erhielt nicht den eindeutigen Auftrag eine europäische Verfassung auszuarbeiten sondern die nächste Regierungskonferenz möglichst umfassend vorzubereiten und Reformen für die EU auszuarbeiten um den Weg für eine europäische Verfassung frei zu machen. Gemäß der
„Erklärung von Laeken“ trat der Konvent am 28. Februar 2002 erstmals zusammen. Der Konvent bestand aus insgesamt 105 Mitgliedern. Teilnehmer waren Vertreter der Regierungen und der nationalen Parlamente, der Mitgliedstaaten sowie der Bewerberstaaten als auch aus Vertreter des Europäischen Parlamentes und der Kommission.[6] Der Konvent erarbeitete einen Vertragsentwurf über eine Verfassung für Europa aus, der vom Präsidenten des Konvents Valerie Giscard d`Estaing auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki vorgestellt wurde. Beendet wurden die Arbeiten des Konvents im Juli 2003.[7]
2.2 Zu den Kernthemen des Verfassungsvertrages
Der Konvent hat mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes für Europa die Erwartungen die an ihn gestellt wurden bei weitem übertroffen. Die Regierungskonferenz, die ihr Zustimmung zu geben hatte übernahm daher auch weitestgehend die Vorschläge des Konvents. Die einzigen wesentlichen Änderungen betrafen den Umfang der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit. Im Folgenden sollen nun die wesentlichen Kernthemen und Elemente des Verfassungsvertrages dargestellt werden. Künftig wird es nur noch die Europäische Union geben. Die bisherigen „Europäischen Gemeinschaften“ und die
„Europäische Union“ werden unter diesem Begriff zusammengefasst. Allerdings werden bestimmte Verfahren in den Bereichen Außenpolitik sowie Verteidigungs- und Sicherheitspolitik beibehalten. Alle bisherigen Verträge einschließlich des Eu und des EG Vertrages werden durch den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ ersetzt. Die „Charta der Grundrechte“ wird vollständig übernommen. Ebenso ist ein klares Bekenntnis zu den Zielen und Werten der Union enthalten[8]. Zusammenfassend hier noch einmal die wichtigsten Bestimmungen[9]:
Der Verfassungsentwurf fasst alle bisherigen Vertragstexte der Gemeinschaft in einem einheitlichen Vertragsrahmen zusammen. Damit wird die Arbeit der Europäischen Union effizienter und transparenter für die europäischen Bürger.
Die Charta der Grundrechte, die bereits beim EU-Gipfel von Nizza im Dezember 2000 verabschiedet wurde, wird integraler Bestandteil der Verfassung.
Die Werte, auf denen sich die Union gründet, sind: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. Des Weiteren strebt die Union eine friedliche Gesellschaft an, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet.
Die durch die Grundrechtscharta garantierten Rechte und Freiheiten sind einklagbar. Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit und kann somit internationale Verträge abschließen.
Die Verfassung ermöglicht es den Bürgern, europäische Plebiszite auf den Weg zu bringen. Der Artikel I-47 über den „Grundsatz der partizipativen Demokratie“ auf europäischer Ebene sieht vor, dass mit mindestens einer Millionen Unterschriften die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht wird.
Das Subsidiaritätsprinzip (es fordert, dass Eingriffe auf europäischer Ebene nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils niedrigere hierarchische Ebene (Bund, Länder, Kommunen) nicht in der Lage ist, die erforderliche Leistung zu erbringen) wird gestärkt, und die nationalen Parlamentskammern (in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat) erhalten neue Kontrollmöglichkeiten in punkto Subsidiarität.
Die Kompetenzabgrenzung zwischen europäischer und nationaler Ebene ist klarer gefasst.
Auch in Hinsicht der Reform des institutionellen Rahmens wurden fast alle Vorschläge von der Regierungskonferenz übernommen. Die Rolle des Rates, der Kommission und des europäischen Parlaments wird in der Verfassung klar festgelegt. Insbesondere werden die verschiedenen Aufgaben der Kommission anerkannt. Dazu gehört ihr fast ausschließlich legislatives Initiativrecht, die exekutiven Aufgaben sowie die Vertretung der Union nach Außen, mit Ausnahme der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Ebenso erweitert die Verfassung im erheblichen Maße den Umfang des Mitentscheidungsverfahrens, das ab sofort Gesetzgebungsverfahren genannt wird. Als wichtigste institutionelle Neuerung wurde das Amt eines „Außenministers der Union“ geschaffen, der die Union auf der internationalen Ebene repräsentieren soll.
[...]
[1] Vgl. http://europa.eu.int/constitution/download/brochure_160904_de.pdf
[2] Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zur_Gr%C3%BCndung_der_Europ%C3%A4ischen_Gemeinschaft
[3] Vgl. www.dhm.de/lemo/html/WegeInDieGegenwart/DeutschlandInEuropa/maastrichterVertrag.html
[4] Vgl.www.dhm.de/lemo/html/WegeInDieGegenwart/DeutschlandInEuropa/vertragVonAmsterdamBody
[5] Vgl. http://europa.eu.int/scadplus/nice_treaty/introduction_de.htm
[6] Vgl. http://www.eu-kommission.de/html/themen/verfassung.asp#meinung
[7] Vgl. http://europa.eu.int/scadplus/nice_treaty/introduction_de.htm
[8] Vgl. http://europa.eu.int/constitution/download/summ_de.pdf
[9] www.eu-kommission.de/html/themen/verfassung.asp#was
- Arbeit zitieren
- Magister Artium Timo Hannemann (Autor:in), 2006, Europäischer Verfassungsvertrag - Nationale Positionen, Konflikte und Kernthemen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136099
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