Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf Immanuel Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ [1785] (1786). Alle Seitenangaben richten sich nach der Reclam-Ausgabe. Kants Menschenbild soll anhand ausgewählter Textstellen erörtert und dargelegt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem von Kant vorgestellten Begriff der Würde und auf seinem Verständnis von der Autonomie des Willens. Deshalb wird der erste Abschnitt des Textes, der „Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen“ kaum behandelt werden. Ich werde insbesondere auf den zweiten Abschnitt, den „Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten“ und – in Bezug auf den Begriff der Freiheit verbunden mit der Autonomie des Willens – auch auf den dritten Abschnitt, den „Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft“ eingehen. Kants Menschenbild soll an den beiden Säulen „Würde“ und „Autonomie des Willens“ erläutert und aufgezeigt werden. Sein Menschenbild generell wird dagegen in Anbetracht des Rahmens einer einfachen Hausarbeit nur grob umrissen werden können, wenn ich mir auch der Tatsache bewusst bin, dass ein Hinweis darauf eigentlich in jeder einzelnen Zeile des Werkes „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ zu finden ist, denn wie jedes philosophische Werk hat auch dieses natürlich mit dem Menschen zu tun und entwirft eine Vorstellung davon, wie und was der Mensch ist und wie und was er sein soll und könnte.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Kants Menschenbild – eine kurze Einführung
2.1 Kants Vorstellung vom einzelnen Menschen
2.2 Kants Vorstellung vom Menschen als Teil der menschlichen Gattung
3. Die Würde des Menschen
3.1 Das Reich der Zwecke und die Maxime des Handelns
3.2 Die Würde und der Preis
3.3 Würde, Moralität und Vernunft
4. Autonomie als Grund der Würde
4.1 Autonomie des Willens
4.2 Autonomie als Grund der Würde und die Beschaffenheit von Maximen
4.3 Der gute Wille
4.4 Heteronomie des Willens
4.5 Autonomie des Willens und der Begriff der Freiheit
4.6 Freiheit als Eigenschaft des Willens
4.7 Freiheit als Voraussetzung für Moralität
4.8 Freiheit und Naturnotwendigkeit
5. Kants Menschenbild unter den betrachteten Gesichtspunkten
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf Immanuel Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ [1785] (1786). Alle Seitenangaben richten sich nach der Reclam-Ausgabe. Kants Menschenbild soll anhand ausgewählter Textstellen erörtert und dargelegt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem von Kant vorgestellten Begriff der Würde und auf seinem Verständnis von der Autonomie des Willens. Deshalb wird der erste Abschnitt des Textes, der „Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen“ kaum behandelt werden. Ich werde insbesondere auf den zweiten Abschnitt, den „Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten“ und – in Bezug auf den Begriff der Freiheit verbunden mit der Autonomie des Willens – auch auf den dritten Abschnitt, den „Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft“ eingehen.
Kants Menschenbild soll an den beiden Säulen „Würde“ und „Autonomie des Willens“ erläutert und aufgezeigt werden. Sein Menschenbild generell wird dagegen in Anbetracht des Rahmens einer einfachen Hausarbeit nur grob umrissen werden können, wenn ich mir auch der Tatsache bewusst bin, dass ein Hinweis darauf eigentlich in jeder einzelnen Zeile des Werkes „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ zu finden ist, denn wie jedes philosophische Werk hat auch dieses natürlich mit dem Menschen zu tun und entwirft eine Vorstellung davon, wie und was der Mensch ist und wie und was er sein soll und könnte.
2. Kants Menschenbild – eine kurze Einführung
2.1 Kants Vorstellung vom einzelnen Menschen
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, soll Kants Menschenbild – unabhängig von der Würde und der Autonomie des Willens – nur skizziert werden. Ich möchte vorab in Kants Vorstellung vom Menschen nur einführen, um die Grundlage für ein Verständnis seiner Begriffe von Würde und von der Autonomie des Willens zu bereiten.
Der Mensch wird von Kant in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ meist als „vernünftiges Wesen“ bezeichnet, worin zugleich nicht nur der Ist-Zustand des Menschen, sondern auch die von Kant entworfene Ethik steckt. Denn der Mensch ist nicht nur vernünftig im Sinne von vernunftbegabt, also dass er im Gegensatz zu Tieren die Möglichkeit zu einem von der Vernunft geprägten Handeln hat, sondern nach Kant soll er eben auch vernünftig sein. Er soll sich der Tatsache bewusst sein, dass er über Vernunft verfügen kann, und soll sich ihrer auch bedienen. Wie ich weiter unten noch ausführen werde, bildet genau diese Vorstellung vom Menschen als einem „vernünftigen Wesen“ den Grundgedanken von Kants Ethik. Die Vernunft soll und muss als Prinzip des Handelns anerkannt werden – daraus ergeben sich viele weitere Gedankengänge.
Doch dies soll nicht den Eindruck erwecken, dass Kant davon ausgeht, dass der Mensch tatsächlich immer vernünftig handelt. Kant ist sich sehr wohl der Tatsache bewusst, dass es neben der Vernunft noch viele andere Einflussfaktoren gibt, die den Menschen in seinem Denken und Handeln leiten. Er erkennt auch an, dass es für den Menschen nicht einfach ist, sich vernünftig zu verhalten, da er so vielen Faktoren unterworfen und häufig zwischen diesen hin- und hergerissen ist: „…. Alle Moralphilosophie [….] gibt ihm, als vernünftigem Wesen, Gesetze a priori, die freilich noch durch Erfahrung geschärfte Urteilskraft erfordern, um teils zu unterscheiden, in welchen Fällen sie Anwendung haben, teils ihnen Eingang in den Willen des Menschen und Nachdruck zur Ausübung zu verschaffen, da dieser, als selbst mit so viel Neigungen affiziert, der Idee einer praktischen reinen Vernunft zwar fähig, aber nicht so leicht vermögend ist, sie in seinem Lebenswandel in concreto wirksam zu machen“ (S.22). Der Mensch ist also nicht nur ein vernunftbegabtes, sondern auch ein „mit so viel Neigungen affiziertes“ Wesen, dass es durch Erfahrung geübte Urteilskraft braucht, um die Gesetze der Moralphilosophie, die Idee einer praktischen reinen Vernunft, nicht nur einzusehen, sondern auch verwirklichen zu können. Es ist so, als ob uns Kant vermitteln wolle, dass ja die Theorie von jedem Menschen verstanden werden müsste, dass sie aber leider nicht so leicht umzusetzen sei, da wir eben alle menschlich und darum nicht frei von Schwächen sind.
Allerdings darf dies nicht verwechselt werden mit dem theoretischen Beurteilungsvermögen im Gegensatz zum praktischen Beurteilungsvermögen, wovon der „gemeine Menschenverstand“, so Kant, eben doch das Praktische dem Theoretischen vorzieht, weil es ihm leichter fällt: „Hier kann man es doch nicht ohne Bewunderung ansehen, wie das praktische Beurteilungsvermögen vor dem theoretischen im gemeinen Menschenverstande so gar viel voraus habe. In dem letzteren, wenn die gemeine Vernunft es wagt, von den Erfahrungsgesetzen und den Wahrnehmungen der Sinne abzugehen, gerät sie in lauter Unbegreiflichkeiten und Widersprüche mit sich selbst, wenigstens in ein Chaos von Ungewissheit, Dunkelheit und Unbestand. Im praktischen aber fängt die Beurteilungskraft dann eben allererst an, sich recht vorteilhaft zu zeigen, wenn der gemeine Verstand alle sinnliche Triebfedern von praktischen Gesetzen ausschließt“ (S.44/45). Und das ist ja auch ein Verdienst von Kant: dass am Ende seiner theoretischen Überlegungen sehr praktische ethisch-moralische Gesetze stehen, die jeder Mensch umsetzen könnte.
Auf den für den Menschen häufig nicht leicht zu bewältigenden Widerspruch zwischen Neigungen und Vernunft geht Kant noch einige weitere Male ein. Dabei kommt dann auch der Wille ins Spiel: „Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu handeln, oder einen Willen“ (S.56). Der Wille wird demnach von der Vernunft bestimmt. Der Wille wählt aus, was die Vernunft als gut erkennt, was (also) unabhängig von der Neigung ist, ist jedoch selbst von subjektiven Bedingungen geprägt: „Bestimmt aber die Vernunft für sich allein den Willen nicht hinlänglich, ist dieser noch subjektiven Bedingungen (gewissen Triebfedern) unterworfen, die nicht immer mit den objektiven übereinstimmen; mit einem Worte, ist der Wille nicht an sich völlig der Vernunft gemäß (wie es bei Menschen wirklich ist)“ (S.56) . Kant spricht auch von der „Bestimmung des Willens eines vernünftigen Wesens zwar durch Gründe der Vernunft, denen aber dieser Wille seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist“ (S.56). An anderer Stelle in dem für diese Arbeit herangezogenen Werk heißt es: „mithin hat es [das vernünftige Wesen] zwei Standpunkte, daraus es sich selbst betrachte und Gesetze des Gebrauchs seiner Kräfte, folglich aller seiner Handlungen erkennen kann, einmal, sofern es zur Sinnenwelt gehört, unter Naturgesetzen (Heteronomie), zweitens, als zur intelligibelen Welt gehörig, unter Gesetzen, die von der Natur unabhängig, nicht empirisch, sondern bloß in der Vernunft begründet sind“ (S.112). Diese Zugehörigkeit des Menschen einmal zur Sinnenwelt und einmal zur Intelligenz ist es, die dazu führt, dass der Mensch überhaupt Schwierigkeiten mit Moralität hat und über Prinzipien des Handelns und Maximen nachdenken muss. Sie ist es auch, die überhaupt die Möglichkeit kategorischer Imperative eröffnet (vgl. S.113 ff.), worauf ich unter 4.7 noch näher eingehen werde.
2.2 Kants Vorstellung vom Menschen als Teil der menschlichen Gattung
Nicht nur von der Eigenart des menschlichen Wesens als Individuum, sondern auch vom menschlichen Wesen als Teil der Gattung Mensch hat Kant eine klare Vorstellung. Diese hat wiederum sehr viel mit seiner Moralphilosophie/Vernunftethik zu tun: „Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Gesetz, dass jedes derselben sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandeln solle“ (S.85). Dies ist ein sehr wichtiger Satz in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, da er deutlich die humanistische Grundlage von Kants Denken aufzeigt. Es gibt also seiner Meinung nach zwar Menschen, die eher nur einen „gemeinen Menschenverstande“ haben im Gegensatz zu anderen Menschen, deren theoretisches Urteilsvermögen stärker ausgeprägt ist. Vom „gemeinsten Verstand“ zeichnet Kant in einem anderen Zusammenhang beispielhaft folgendes Bild: „….der, wie bekannt, sehr geneigt ist, hinter den Gegenständen der Sinne noch immer etwas Unsichtbares, für sich selbst Tätiges zu erwarten, es aber wiederum dadurch verdirbt, dass er dieses Unsichtbare sich bald wiederum versinnlicht, d. i. zum Gegenstande der Anschauungen machen will, und dadurch also nicht um einen Grad klüger wird“ (S.111). Und doch stehen alle Menschen, was die Moralphilosophie angeht, auf gleicher Stufe; keiner ist dem anderen unter- oder übergeordnet. Jeder Mensch soll wiederum von jedem anderen Mensch „niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst“ behandelt werden. Auf diesen Grundgedanken kommt Kant an späterer Stelle noch einmal zurück: „Das Subjekt der Zwecke, d. i. das vernünftige Wesen selbst, muss niemals bloß als Mittel, sondern als oberste einschränkende Bedingung im Gebrauche aller Mittel, d. i. jederzeit zugleich als Zweck, allen Maximen der Handlungen zum Grunde gelegt werden“ (S.92).
Dies bedeutet auch, dass der Gedanke des vernünftigen Menschen an sich als stets vorhandene und das Handeln beeinflussende Idee über dem einzelnen Menschen steht, nicht als bedrohliches Ideal, sondern vielmehr als praktische Hilfestellung. „Hiedurch aber entspringt eine systematische Verbindung vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche objektive Gesetze, d. i. ein Reich, welches, weil diese Gesetze eben die Beziehung dieser Wesen aufeinander als Zwecke und Mittel zur Absicht haben, ein Reich der Zwecke (freilich nur ein Ideal) heißen kann“ (S.85/86).
Alle Menschen sind also dadurch miteinander verbunden durch ihre Beteiligung an einem Reich der Zwecke, welches aus gemeinschaftlichen objektiven Gesetzen besteht und die Beziehung aller Menschen zueinander bestimmt. An diese Vorstellung schließt sich gleich Kants gedanklicher Weg zum Begriff der Würde an.
3. Die Würde des Menschen
3.1 Das Reich der Zwecke und die Maxime des Handelns
Der Begriff der Würde des Menschen hat bei Kant viel mit dem unter 2. ausgeführten Gedanken von der Verbindung der Menschen durch das Reich der Zwecke zu tun. Der Mensch, so Kant, kann in diesem Reich der Zwecke nun als einfaches Glied oder als Oberhaupt beteiligt sein: Als Oberhaupt ist er gesetzgebend, aber nicht dem Willen eines anderen Menschen unterworfen, als Glied ist er gesetzgebend, aber diesen Zwecken auch unterworfen: „Das vernünftige Wesen muss sich jederzeit als gesetzgebend in einem durch Freiheit des Willens möglichen Reiche der Zwecke betrachten, es mag nun sein als Glied, oder als Oberhaupt“ (S.86). Interessant ist, dass an dieser Stelle bereits die Freiheit des Willens erwähnt wird, auf die ich später noch näher eingehen werde.
Kant erläutert nun sein berühmtes Prinzip, so zu handeln, dass die Maxime des Handelns ein allgemeines Gesetz sei und dass der Wille sich dadurch, durch eben diese Maxime des Handelns, selbst als allgemein gesetzgebend betrachten könne (vgl. S.86). „Demnach muss ein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre. Das formale Prinzip dieser Maximen ist: handle so, als ob deine Maxime zugleich zum allgemeinen Gesetze (aller vernünftigen Wesen) dienen sollte“ (S.92/93).
Nun gibt es für den Menschen zwei Wege, dieses Prinzip über das eigene Handeln zu stellen: Entweder ist der Mensch schon durch seine Natur mit diesem „objektiven Prinzip der vernünftigen Wesen“ einig, oder er handelt nach diesem Prinzip notwendigerweise in „praktischer Nötigung“, also Pflicht (vgl. S.86). Diese Pflicht basiert allein auf dieser Verbindung aller Menschen miteinander, in welcher „der Wille eines vernünftigen Wesens jederzeit zugleich als gesetzgebend betrachtet werden muss, weil es sie [die Menschen] sonst nicht als Zweck an sich selbst denken könnte“ (S.87).
Und dies alles beruht auf der Idee der Würde des Menschen. Die Idee der Würde besteht nämlich nach Kant darin, dass der Mensch, also das vernünftige Wesen, nur dem Gesetz unterworfen ist, das er selbst gibt (vgl. S.87). Ein Mangel an Würde wäre also in einem Handeln nach nicht selbst gegebenen Gesetzen zu erkennen. Doch durch diese Würde, die also darin besteht, dass das Wesen nur dem Gesetz gehorcht, das es zugleich selbst gibt, bezieht die Vernunft „also jede Maxime des Willens als allgemein gesetzgebend auf jeden anderen Willen und auch auf jede Handlung gegen sich selbst“ (S.87).
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- Quote paper
- Nicole Schmidt (Author), 2007, Kants Menschenbild: Der Begriff der Würde und der Autonomie des Willens in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135754
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