Das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit ist der Stellenwert von Kulturarbeit in der sozialen Arbeit am Beispiel von ausgewählten Projekten in Berlin und Brandenburg. Bekannterweise lebt der Mensch ja nicht vom Brot alleine und daraus folgt, dass die Kultur, also die Gesamtheit der Lebensäußerungen der menschlichen Gesellschaft in Sprache, Religion, Wissenschaft und Kunst, und somit auch die Kulturarbeit verfassungsrechtlich geschützt sein müssen.
In Anbetracht eines mehr oder minder stagnierenden Sozialstaates, versteht sich die klassische Sozialarbeit häufig als eingreifendes Element, das gesellschaftlichen Dysfunktionen entgegentritt. Kulturarbeit in der sozialen Arbeit indes setzt als präventives Element an.
Dieser wissenschaftlichen Untersuchung liegt folgende zentrale Fragestellung zugrunde: Ist kulturelle Bildung ein Menschenrecht, welche Rolle spielt die kulturelle Bildung von jungen Menschen für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung und wie bedeutsam ist die Kulturarbeit innerhalb der sozialen Arbeit?
Zur Klärung dieser Frage wurden folgende Hypothesen entwickelt:
a) Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ ist eine wichtige ratgebende Institution zur Sicherstellung soziokultureller praktischer Arbeit und damit zur geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung, u. a. von Kindern und Jugendlichen. (Kapitel 2 und Kapitel 3)
b) Es gibt spezifische Wirkungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen Familie, Schule, Ausbildung und Freizeit junger Menschen und es gibt Schnittstellen zwischen Sozial- und Kulturarbeit. Die diversen Methoden und Handlungsfelder der Sozial- und Kulturarbeit bieten adäquate Möglichkeiten zur gesellschaftlich, sozialen und kulturellen Erziehung und Bildung von Jugendlichen und tragen zu ihrer persönlichen Entwicklung bei. (Kapitel 4 und 5)
c) Die ausgewählten Projekte stellen im Sinne der soziokulturellen Erziehung charakteristische Beispiele dar, um Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und die persönliche Entwicklung Heranwachsender zu fördern, damit sie nahe ihres Lebensalltags lernen, bedeutende historische und persönliche Ereignisse zu verstehen und kritisch zu reflektieren. (Kapitel 6)
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
THEORIETEIL
2. DIE ENQUETE-KOMMISSION „KULTUR IN DEUTSCHLAND“
2.1 Inhalt
2.2 Ziel.
2.3 Auswirkungen für Berlin und Brandenburg
3. BEGRIFFLICHE GRUNDLAGEN
3.1 Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit
3.2 Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit
4. METHODEN UND HANDLUNGSFELDER
4.1 Methoden und Handlungsfelder der Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit
4.1.1 Erlebnispädagogik
4.1.2 Themenzentrierte Interaktion
4.2 Methoden und Handlungsfelder der Jugendarbeit / Jugendkulturarbeit
4.2.1 Medien- undKommunikationsarbeit
4.2.2 Bildende Kunst..
5. SCHNITTSTELLEN ZWISCHEN SOZIALARBEIT / JUGENDSOZIALARBEIT UND KULTURARBEIT / JUGENDKULTURARBEIT.
6. PROJEKTARBEIT
6.1 Metallkunstprojekt mit erlebnispädagogischem Ansatz und historischer Aufarbeitung deutscher Geschichte in Brandenburg
6.1.1 Teampartner
6.1.2 Projektdarstellung
6.1.3 Konzeptioneller Ansatz und Vorbereitungsphase
6.1.4 Durchführungsphase
6.1.5 Nachbereitungsphase
6.2 Kreativprojekt mit Elementen bildender Kunst im Rahmen von Jugendarbeit / Jugendkulturarbeit..
6.2.1 Träger.
6.2.2 Projektdarstellung.
6.2.3 Konzeptioneller Ansatz und Vorbereitungsphase
6.2.4 Durchführungsphase
6.2.5 Nachbereitungsphase
7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
ANHANG
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 : Methoden der Sozialarbeit
Abb. 2 : Beispiel zur Kategorisierung Konzept / Methode / Technik
Abb. 3: Schnittstellen Sozialarbeit/ Jugendsozialarbeit und Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit.
Abb. 4: Bevölkerung in der Region -Pankow / Ortsteil: Französisch Buchholz
1. Einleitung
Das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit ist:
Der Stellenwert von Kulturarbeit in der sozialen Arbeit am Beispiel von ausgewählten Projekten in Berlin und Brandenburg. Bekannterweise lebt der Mensch ja nicht vom Brot alleine und daraus folgt, dass die Kultur, also die Gesamtheit der Lebensäußerungen der menschlichen Gesellschaft in Sprache, Religion, Wissenschaft und Kunst1 und somit auch die Kulturarbeit verfassungsrechtlich geschützt sein müssen. So heißt es im Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“2 Und weiter im Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“3 „Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Kunst in weit verstandenem Sinne als Grundrecht. Die Kunstfreiheit wird so in den schrankenlos geschützten Verfassungsrang gehoben.“4
In Anbetracht eines mehr oder minder stagnierenden Sozialstaates, versteht sich die klassische Sozialarbeit häufig als eingreifendes Element, das gesellschaftlichen Dysfunktionen entgegentritt. Kulturarbeit in der sozialen Arbeit indes setzt als präventives Element an. „Kulturelle Bildung ist Allgemeinbildung, die mit Methoden der Kulturpädagogik vermittelt wird. Zu diesen Methoden gehören die künstlerischen Tätigkeiten wie Musizieren, Tanzen, Theaterspielen, Malen und plastisches Arbeiten, aber auch das Spiel sowie ein kreativer Umgang mit neuen Medien.“5 Doch hinsichtlich der rezessiven wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Monaten und Jahren zog sich der Staat zunehmend aus seiner gesellschaftlichen Verantwortung zurück. Wenn vielerorts von einer „Aushöhlung des Sozialstaates“ und von der „Aufkündigung sozialer Aufgaben“ die Rede ist, so ist in diesem Fall die Auswirkungen für die Kulturarbeit in der sozialen Arbeit besonders prekär. Eine Institution die sich der Lösung dieser schwierigen Aufgabe annimmt, ist die EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“.
Dieser wissenschaftlichen Untersuchung liegt folgende zentrale Fragestellung zugrunde: Ist kulturelle Bildung ein Menschenrecht, welche Rolle spielt die kulturelle Bildung von jungen Menschen für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung und wie bedeutsam ist die Kulturarbeit innerhalb der sozialen Arbeit? Zur Klärung dieser Frage wurden folgende Hypothesen entwickelt:
a) Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ ist eine wichtige ratgebende Institution zur Sicherstellung soziokultureller praktischer Arbeit und damit zur geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung, u. a. von Kindern und Jugendlichen. (Kapitel 2 und Kapitel 3)
b) Es gibt spezifische Wirkungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen Familie, Schule, Ausbildung und Freizeit junger Menschen und es gibt Schnittstellen zwischen Sozial- und Kulturarbeit. Die diversen Methoden und Handlungsfelder der Sozial- und Kulturarbeit bieten adäquate Möglichkeiten zur gesellschaftlich, sozialen und kulturellen Erziehung und Bildung von Jugendlichen und tragen zu ihrer persönlichen Entwicklung bei. (Kapitel 4 und 5)
c) Die ausgewählten Projekte stellen im Sinne der soziokulturellen Erziehung charakteristische Beispiele dar, um Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und die persönliche Entwicklung Heranwachsender zu fördern, damit sie nahe ihres Lebensalltags lernen, bedeutende historische und persönliche Ereignisse zu verstehen und kritisch zu reflektieren. (Kapitel 6)
Diese Behauptungen werden in den angegebenen Kapiteln untersucht und auf ihre Richtigkeit überprüft. Ihre Bestätigung bzw. Widerlegung erfolgt anhand unterschiedlicher sozialpolitischer Literatur, veröffentlichter Indikatoren sowie durchgeführter Projekte.
In dieser Arbeit können nicht alle Möglichkeiten zur kulturellen Bildung von Menschen betrachtet und untersucht werden. Daher beschränkt sich die Ausrichtung auf die soziokulturelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und auf die sich daraus ergebnen Chancen für ihre persönliche Entwicklung. Die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der sozialen Arbeit wird dabei aber nicht gänzlich außer Acht gelassen. Gerade bei diesem Thema wäre eine umfassende, interdisziplinäre Orientierung notwendig, ist doch eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte von entscheidender Bedeutung - angefangen von der Allgemeinbildung der Betroffenen, über rechtliche Grundlagen, bis hin zur tatsächlichen Chancengleichheit junger Menschen im System der BRD. Um der Komplexität des Themas, dass kulturelle Bildung zur kulturellen Identifikation und zur persönlichen freien Entfaltung beiträgt und somit ein Menschenrecht darstellt, gerecht zu werden, müssten diese Aspekte fixiert und synthetisiert werden. In dieser Diplomarbeit kann aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Zeit und des vorgegebenen Umfangs nur eine verkürzte Darstellung reproduziert werden. Um das Thema dennoch sorgfältig bearbeiten zu können, müssen von vornherein Prioritäten gesetzt werden. Das bedeutet, dass einzelne mögliche Teilprobleme bevorzugt, andere dagegen zurückgestellt werden. Grundsätzlich werden vertiefende Analysen nur an den Punkten vorgenommen, wo sich wichtige Erkenntnisse für den Untersuchungsbereich ergeben bzw. wo ein wesentlicher Beitrag zur Beantwortung der zentralen Fragestellung erwartet wird.
2. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
„Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament,auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut.
Es ist Aufgabe der Politik, dieses zu sichern und zu stärken.“6
(Vorwort Schlussbericht Enquete-Kommission: „Kultur in Deutschland“)
Diese politische Aussage steht am Beginn des 2. Kapitels, weil sie auf eine gesellschaftliche und globale Problematik hindeutet. Kulturelle Bildung als ein Menschenrecht und der Stellenwert der Kulturarbeit in der sozialen Arbeit. Die vorliegende Ausarbeitung soll einen Einblick in die kulturpolitische Debatte bieten und in den gegenwärtigen Stand der kulturellen Bildungsförderung der BRD. Sie ist jedoch nicht als abschließende Ausführung eines fest umrissenen Themas zu verstehen. Mit diesem Kapitel möchte ich vielmehr zur Meinungsbildung, zum Nachund Weiterdenken sowie zur Diskussion anregen.
2.1 Inhalt
In diesem Abschnitt schaffe ich eine inhaltliche Übersicht zum Schlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vom 11.12. 2007, um auf den Wirkungsbereich dieser Institution zu verweisen. Abgesehen von den formalen Aspekten, wie den allgemeinen Hinweisen und dem Anhang, umfasst der o. g. Schlussbericht weitere Kapitel um über die Entstehung, Leitsätze, Bedeutung der Kommission und deren Auftrag Aufschluss zu geben. So beginnt der Bericht mit dem Vorwort, in dem über die Höhepunkte und über die Tiefphasen während der vierjährigen Schaffenszeit berichtet wird. In der schlagwortartigen Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen werden die Schwerpunkte übersichtlich dargestellt, um den interessierten Leser einen schnellen Zugriff zu den Inhalten zu ermöglichen.
Folgend wird von der Entstehung der Enquete-Kommission im Jahr 2003 sowie von ihrem Auftrag, ihrer Zusammensetzung und den veränderten Arbeitsweisen berichtet. So hat die Enquete-Kommission der 16. Wahlperiode ihre Arbeit nicht mehr auf der Grundlage von drei Themenschwerpunkten organisiert sondern diverse Berichtserstattungsgruppen gebildet.7
In der feierlichen Einleitung ihres Schlussberichtes informiert die Enquete- Kommission über die Verpflichtungen des demokratischen Gemeinwesens, in Hinsicht auf die kulturelle Entwicklung in Deutschland, über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie über die kulturelle Identität in Deutschland, aus welchen Wurzeln sie entstand, wie sie sich begründet und mit welchen Brüchen sie zurechtkommen muss. Es gilt die kulturelle Vielfalt zu sichern und dafür bedarf es einerseits der staatlichen Unterstützung in Form von Finanzen, aber auch der Schaffung und des Erhaltes von Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement.8
Das erste Kapitel nimmt sich der Bedeutung von Kunst und Kultur für das Individuum und die Gesellschaft an. So heißt es u. a.: „Um der Bedeutung von Kunst und Kultur für Individuum und Gesellschaft gerecht zu werden, bedarf es einer Kulturpolitik, die insbesondere den Prozess der kulturellen Partizipation vorantreibt. ‚Sie soll die in der Individualisierung angelegten Möglichkeiten persönlicher Freiheit im Sinne von Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung unterstützen. Notwendig ist dafür eine plurale Kulturpolitik, die sich darum bemüht, das soziale und kulturelle Kapital aller Menschen zu stärken und ihm Anerkennung zu verschaffen.’ Aber nicht alle Menschen können und wollen ihre Selbstvergewisserung über künstlerische Erlebnisse erfahren; nicht für alle ist die Sphäre der Kultur der ihnen gemäße Ort oder Anlass des Nachdenkens über den Sinn ihres Lebens, der Suche nach ideeller Bereicherung oder purem Vergnügen. […] Durch die Künste werden Individualität und soziale Gebundenheit thematisiert. Damit wirken die Künste weit über die Sphäre der künstlerischen Kommunikation in die Gesellschaft und prägen deren menschliche Sinn- und Zwecksetzung. Und deshalb bedarf es einer Kulturpolitik, die sich als Gesellschaftspolitik versteht und daher Kunst und Kultur ermöglicht, verteidigt und mitgestaltet.“9
Kultur als öffentliche und gesellschaftliche Aufgabe, ist Gegenstand im folgenden Kapitel. „Kultur - Politik - Gesellschaft sind drei große, in Wechselwirkung zueinander stehende Bereiche.“10 Die Enquete-Kommission legt ihren Fokus an dieser Stelle auf die gesellschaftliche Aufgabe der Kulturpolitik, ferner auf die Kompetenzverteilung innerhalb Europas, des Bundes, der Länder und Kommunen und auf deren rechtliche Rahmenbedingungen, des Weiteren auf den Punkt des Zwischenberichtes der 15. Wahlperiode, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Außerdem auf die Sicherung der kulturellen Infrastruktur sowie auf das Verhältnis der freiwilligen Leistungen und der Pflichtaufgaben.
Im dritten Kapitel geht es um die öffentliche und private Förderung, um die Finanzierung von Kunst und Kultur sowie um den Strukturwandel. „Die Enquete- Kommission ist laut Einsetzungsauftrag aufgefordert, geeignete Rechtsformen für Kultureinrichtungen sowie Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Strukturreformen zu untersuchen. Auch die Optimierung von Leitungs- und Entscheidungsstrukturen ist zu thematisieren. Die Enquete-Kommission hat sich daher mit den Organisationsformen und Steuerungsmodellen im Kulturbereich auseinandergesetzt.“11 Das bedeutet im Einzelnen, hier geht es um Lage und Strukturwandel der öffentlichen, der öffentlich-nichtstaatlichen und der privaten Kulturförderung. Außerdem wird die gemeinsame Verantwortung der drei Sektoren Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Förderbereiche die von besonderer Bedeutung sind, sowie die kulturellen Auswirkungen des demographischen Wandels thematisiert.12
Folgend wird über die wirtschaftliche und soziale Lage von Künstlern berichtet. D.h. über deren Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Künstlerförderung, rechtliche und wirtschaftliche Situationen sowie die soziale Lage in den Künstler- und Kulturberufen.13 Unter anderem „setzt sich das sachverständige Mitglied Heinz Rudolf Kunze mit der Frage nach Künstlerbildern im historischen Wandel, Künstlerautonomie und Künstlerhabitus auseinander“14. Im Folgenden wird über Kultur- und Kreativwirtschaft informiert. Wie diese Begriffe definiert sind, was es zur statistischen Erfassung bedarf, wie die Förderung gestaltet ist und was die politisch- administrative Institutionalisierung von Kultur- und Kreativwirtschaft meint.15
Im sechsten Kapitel geht es um die kulturelle Bildung. An dieser Stelle wird auf die kulturelle Erwachsenenbildung, die interkulturelle Bildung sowie den Erhalt und die Förderung der deutschen Sprache eingegangen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, auch im Hinblick auf das Thema dieser Diplomarbeit, die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Explizit bedeutet dies, dass die Enquete-Kommission klären musste, welcher Voraussetzungen es zur kulturellen Bildung in der Früherziehung, in der Schule, in außerschulischen Einrichtungen und zur Aus-, Fort- und Weiterbildung bedarf. In den folgenden Kapiteln dieser Arbeit, werden wir immer wieder auf prägnante Merkmale dieser Vorschläge treffen.16
In den Kapiteln sieben und acht befasst sich die Enquete-Kommission abschließend mit der europäischen Kultur und in welchem Kontext diese zur Globalisierung zu betrachten ist. Es werden wichtige Grundlagen geklärt und Instrumente europäischer Kulturpolitik vorgestellt. Ferner wird auf die Wirkung für die Kultur in Deutschland hingewiesen und welchen Einfluss die Globalisierung nimmt. Als erwiesen gilt, dass die Kulturstatistik in der BRD und der EU ein wichtiges Instrument ist, da statistische Daten zum kulturellen Leben in Deutschland für kulturpolitische Entscheidungen und finanzielle Zuwendungen einen grundlegenden Ausgangspunkt darstellen.17
2.2 Ziel
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ der 16. Wahlperiode, „wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. am 15. Dezember 2006 mit Zustimmung aller Fraktionen einstimmig erneut eingesetzt und am 13. Februar 2006 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, konstituiert.“18
Die Enquete-Kommission versteht sich als ratgebende Institution, welche sich zum Ziel gesetzt hat, die Kunst und Kulturlandschaft in Deutschland zu beschreiben, zu fördern und für deren Erhalt einzutreten. Sie entwirft Handlungsempfehlungen mittels des gesammelten Wissens und dessen Austausches, mit den Erfahrungen aller Mitglieder sowie mit Delegationsreisen an die entsprechenden Orte, mehr Möglichkeiten für den Kunst- und Kulturausbau in Deutschland zu erzielen sind. Außerdem waren neue Arbeitsschwerpunkte festzusetzen: Kulturwirtschaft sowie Kultur in Europa und im Kontext der Globalisierung. Die Enquete-Kommission betrachtet Kunst- und Kulturentwicklungen langfristig, um wissenschaftlich arbeiten zu können und um den pragmatischen Ansatz zu erhalten. Der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ geht es unter anderem darum, praxistaugliche Vorschläge für gesetzgeberisches Handeln zu entwickeln und nachfolgenden Generationen einen Eindruck der gegenwärtige Kunst- und Kulturlandschaft zu vermitteln.19 Des Weiteren wird nach Möglichkeiten gesucht, Künstler und Kulturschaffende unter den bestehenden Rahmenbedingungen sozial besser abzusichern und kulturelle Bildung, besonders für Heranwachsende, in den politischen und gesellschaftlichen Vordergrund zu stellen. Aber auch Erwachsene und Senioren sollen dabei berücksichtigt werden. Zu den zweifelsohne wichtigsten Zielen gehören jedoch, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und Vorschläge für ein ausgewogenes Wechselspiel der drei Sektoren Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu unterbreiten.20
Die Enquete-Kommission traf nach intensiven Recherchen Aussagen über folgende Schwerpunktthemen:21
-Infrastruktur, Kompetenzen, rechtliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Staat und Zivilgesellschaft
-öffentliche und private Förderung und Finanzierung von Kunst und Kultur - Strukturwandel
-wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler Kulturwirtschaft - Kulturlandschaft und Kulturstandort
-Kulturelle Bildung, Kultur in der Informations- und Mediengesellschaft - Vermittlung und Vermarktung
-Kultur in Europa, Kultur im Kontext der Globalisierung
-Kulturstatistik in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union.
„Damals wie heute einte die Mitglieder der Kommission ein Ziel: Wir müssen die einmalige Kulturlandschaft in Deutschland, ihre beispiellose kulturelle Vielfalt schützen und fördern. Diese Zielsetzung ist nicht selbstverständlich.“22
2.3 Auswirkungen für Berlin und Brandenburg
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 festgelegt, dass die Zuständigkeit in Sachen Kunst und Kultur bei den Ländern liegt. Das Bundesverfassungsgericht nennt dies „Kulturhoheit der Länder“. Das heißt Kulturpolitik in der BRD ist primär Kommunalpolitik auf Grundlage des Art. 28 Abs. 2 GG und der Landeskommunalverfassung, weil sich der örtliche Lebenszusammenhang schneller erfassen lässt und auf Besonderheiten reagiert werden kann. Der Bund trägt insofern kulturpolitische Mitverantwortung, indem er eigenständige Aufgaben übernimmt. In Anknüpfung an föderale, deutsche Traditionen und in Hinsicht auf die Sicherung eines facettenreichen kulturellen Lebens orientiert sich die Kulturpolitik Deutschlands seither an den Prinzipien der Subsidiarität und der Kooperation. Bund, Länder und Kommunen müssen jeweils ihren Beitrag leisten und eine verlässliche, vielfältige Zusammenarbeit garantieren.23 Der Bund trägt derzeit zehn Prozent der öffentlichen Kulturausgaben, der Rest muss eigenständig von den Ländern und Kommunen erbracht werden.
Berlin und Brandenburg fallen im Hinblick auf die föderale Aufteilung eine besondere Bedeutung zu. Brandenburg zählt mit zu den Regionen, deren kulturelle Substanz es aus Sicht des Einigungsvertrages zu sichern, zu schützen und zu fördern gilt.24 Kunst und Kultur wurden während und insbesondere nach der deutschen Teilung als ein verbindendes Element gesehen, insofern wurde besonders nach der Wiedervereinigung das Engagement vom Bund nicht nur begrüßt, sondern auch erwartet.25 Allerdings gilt eben auch für Brandenburg, dass es einen großen Teil für Kultur selbst aufbringen muss. Im Hinblick auf die angespannte Brandenburger Haushaltslage ist aber nicht damit zu rechnen, dass für Kultur freiwillig mehr Gelder bereitgestellt werden als die, die zu den so genannten Pflichtausgaben gehören. Es kommt einem Desaster gleich wenn verbunden mit dem demographischen Wandel und in Hinblick auf die infrastrukturellen Veränderungen dies dazu führt, dass unterm Strich immer weniger Anreize für die verbleibenden Bürger vorhanden sind, auch den ländlichen Raum mit Leben und vor allem mit kulturellem Leben zu füllen.
Berlin nimmt als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Stellung ein. Zwar kann Berlin aufgrund der föderalen Struktur kein kulturelles Definitionsmonopol für sich beanspruchen, jedoch muss es seiner Hauptstadtfunktion gerecht werden. Dazu zählt unter anderem die Repräsentationsaufgabe. Berlin soll den Ländern Raum bzw. Spielstätten zur Verfügung stellen, damit diese sich kulturell präsentieren können. Die Repräsentationsgewährleistung ist lt. Berlin-Klausel in Art. 22 Abs. 1 GG, Aufgabe des Bundes.26 Die Rolle der Kultur in der Hauptstadt wird insgesamt durch vier Faktoren bestimmt:27
-Historische Bedingungen
-Geopolitische Lage
-Repräsentative Funktion
-Identifikationsstiftende Bedeutung
Gerade in der Hauptstadt gibt es ein breites Spektrum an Kunst- und Kulturleben. Berlin muss sich seiner großen kulturellen Vielfalt bewusst sein, da Kunst- und Kultur bestimmende Faktoren für Identifikationsprozesse in einer globalisierenden Welt sind. Der Hauptstadtkulturvertrag, inklusive der Finanzierung für hauptstadtbedingte Sonderausgaben, zeigt die Bemühungen des Bundes, Berlin hierbei zu unterstützen. Ein hervorragendes Beispiel für den kooperativen Kulturföderalismus, für produktiven Umgang mit kulturellem Erbe und mit Historie, ist die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“.28
Die vorliegenden Punkte erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch beinhalten sie wichtige Elemente für eine nachhaltige Sicherstellung soziokultureller praktischer Arbeit. An dieser Stelle kann aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse dieses Kapitels der erste Teil der Hypothese a) bestätigt werden. Die EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“ ist tatsächlich eine wichtige ratgebende Institution zur Sicherstellung soziokultureller praktischer Arbeit und damit zur geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung.
3. Begriffliche Grundlagen
Zu den charakteristischen Vorgehensweisen einer wissenschaftlichen Arbeit gehört es, dass die für das zentrale Thema wichtigen und notwendigen Begriffe vorgestellt und ggf. definiert werden. Aber warum sind im vorliegenden Fall Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit, Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit, im Hinblick auf den Stellenwert von Kulturarbeit in der sozialen Arbeit am Beispiel von ausgewählten Projekten in Berlin und Brandenburg zu erläutern?
Da es sich bei den in Kapitel sechs vorzustellenden Projekten um soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen handelt, sind insbesondere die spezifischen Merkmale dieser Zielgruppe darzulegen und zu erläutern, dazu werde ich mich den Besonderheiten von Jugendsozialarbeit und Jugendkulturarbeit in den zwei folgenden Abschnitten deduktiv nähern.
3.1 Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit
„Menschen sind für ihr Überleben wie ihr Wohlbefinden nicht nur auf eine natur und menschengerechte ökologische Umwelt, sondern auch auf eine menschen- und sozial gerechte Gesellschaft angewiesen.“29 Sozialarbeit ist eine Profession, deren Mitarbeiter sich im Rahmen der gegebenen Bedingungen mit den gesellschaftlichen und menschlichen Bedürfnissen, den Problemen und etwaigen Lösungsansätzen beschäftigen. Der von der Sozialarbeit zu betrachtende Wirklichkeitsausschnitt sind soziale Probleme, wobei diese in Sprache, Bilder und Begriffe gefasstes und bewertetes stummes, subjektives Leiden von Menschen in und an der Gesellschaft und der Kultur sind.30 Aus sozialprofessioneller Sicht wird der Mensch nie losgelöst von seinen Lebensumständen betrachtet, sondern als Teil eines Systems mit vielfältigen Subsystemen verstanden. Aufgabe der sozialprofessionell Tätigen ist es daher, als Mediatoren oder als Anleitende zu fungieren, um „Hilfe zur Selbsthilfe“31 zu geben und damit eine „psychosoziale Emanzipation“32 oder „individuelle Autonomie“33 zu erreichen. Zur Umsetzung dieser Ziele operiert die
Sozialarbeit mit verschiedenen Arbeitsweisen. Dazu gehören „… ressourcenerschließende, beratende, erziehende, bildende, kritisch deutende, kulturell übersetzende, partizipationsfördernde, sozial vernetzende, interessenausgleichende oder -durchsetzende, ermächtigende wie machtbegrenzende, und schließlich planend-organisierende, zuteilende, leitende, verhandelnde, wie verwaltende Aktivitäten“34.
Jugend ist ein Abschnitt im Leben eines Menschen, der durch vielerlei Faktoren, wie z.B. Familie, Peer Groups, Schule, Ausbildung etc. gekennzeichnet ist. Von daher muss Jugendsozialarbeit als Teilgebiet der Sozialarbeit verstanden werden, welches auf die spezifischen Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr eingeht. Das SGB VIII (KJHG) definiert dabei genau was Jugendsozialarbeit bedeutet. Im § 13 Jugendsozialarbeit des SGB VIII (KJHG) heißt es dazu:
(1) „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.“35
Wenn festgestellt ist, dass die betroffenen jungen Menschen Anrecht auf Leistungen nach dem § 13 SGB VIII (KJHG) haben, damit sie ihre sozialen Benachteiligungen ausgleichen oder ihre individuellen Beeinträchtigungen überwinden können, bedeutet dies nicht, dass die Betroffenen in eine Bildungsmaßnahme eingesetzt werden können, eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und dann „funktionieren“. Vielmehr muss Jugendsozialarbeit an dieser Stelle primär Beziehungsarbeit leisten, um das Vertrauen der Jugendlichen und jungen Menschen zu gewinnen. Kompetente Sozialpädagogen /-arbeiter müssen Wünsche, Interessen und Zukunftspläne der Betroffenen ermitteln und reflektieren, um geeignete Wege zu finden, die im Gesetz geforderten Leistungen umzusetzen. Ein Weg dies zu erkunden und Ressourcen zu erschließen kann mit Hilfe sozialpädagogischer, kultureller, soziokultureller Angebote und Projekte erfolgen.
3.2 Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit
Kultur ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen und gesellschaftlichen Identifikation, denn sie umfasst das gesamte soziale Erbe, bestehend aus dem Wissen, den Glaubensvorstellungen, den Sitten, Gebräuchen und den Fertigkeiten, die ein Mitglied von einer Gesellschaft übernimmt. Eine Kultur besteht aus verschiedenen, materiellen und immateriellen Elementen, welche in ihrem
Zusammenwirken diese Kultur konstruieren.36 „Durch das Studium verschiedener Kulturen kann man feststellen, dass eigene Kulturelemente, insbesondere Werte und Normen, keinen Absolutheits- und Richtigkeitsanspruch erheben können, weil in anderen Kulturen gleiche Sachverhalte (ebenso funktional) anders geregelt sind. Diese Relativität der Kultur ist eine wichtige Erkenntnis“37, denn sie zeigt uns das diverse Kulturelemente erlernt werden müssen und nicht von Natur aus gegeben sind. Kulturarbeit ist eine Profession, die sich mit den Methoden und Handlungsfeldern zur pädagogischen Vermittlung von kulturellen Elementen befasst. Alle Menschen in diversen Altersgruppen und jede Gemeinschaft haben Spezifika und aufgrund ihrer Historie und ihrer gesellschaftlichen Gegenwart auch ein mal mehr, mal weniger ausgeprägtes spezifisches Kulturinteresse. Eine öffentlich verantwortungsbewusste Kulturpolitik muss dafür sorge tragen und Rahmenbedingungen schaffen, dass sich die Kulturen aller Menschen und Bevölkerungsgruppen und ihr Kulturinteresse gleichrangig entfalten können, und zwar im Bereich der Künste auf allen Qualitätsstufen genauso wie in der kulturellen Amateurarbeit.38 Jugendkulturarbeit soll „Jugendlichen ermöglichen, sich kreativ zu entfalten und sich dabei künstlerisch-medialer Mittel und Techniken zu bedienen. Dazu gehören neben Musik, Tanz und Rhythmik, Spiel und Theater, bildnerisches Gestalten, Werken sowie Literatur auch die modernen technischen Möglichkeiten wie Foto, Film und Video.“39 Die Teilhabe von jungen Menschen am kulturellen Leben in der BRD ist ungleich, denn sie hängt heute zumeist davon ab, ob ihre Familien und ihr Freundeskreis zur „bildungsnahen“ oder „bildungsfernen“ Schicht gehören und somit nicht nur über die geeigneten geistigen, sondern auch über die erforderlichen materiellen Ressourcen verfügen. Wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, ist Jugend ein Abschnitt im Leben eines Menschen, der durch vielerlei Faktoren, wie z.B. Familie, Peer Groups, Schule, Ausbildung etc. gekennzeichnet ist. Die Normen, Werte, Vorstellungen und die daraus resultierenden Verhaltensweisen unterscheiden sich aber systematisch und typisch von denen der Erwachsenen.40
Jugendkulturarbeit berücksichtigt diese Besonderheiten und motiviert junge Menschen ihre Kultur aktiv mitzugestalten, indem sie dauerhafte Angebote und zeitlich befristete Projekte schafft. Daher ist die Jugendkulturarbeit ein wichtiger Bereich, für den die Kulturpolitik Sorge tragen und geeignete Rahmenbedingungen schaffen muss. Als ratgebende Institution, hat sich die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ der 16. Wahlperiode im Schlussbericht, im 6. Kapitel 2. Abschnitt mit ihren Handlungsempfehlungen zur Außerschulischen kulturellen Bildung, wie folgt geäußert:
1. „Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, öffentlich geförderte Kultureinrichtungen in den Bewilligungsbestimmungen zu verpflichten, kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und nachzuweisen.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt Ländern und Kommunen, Aufgaben der kulturellen Bildung insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Bestandteil der Arbeitsverträge von Leitern der Kultureinrichtungen zu machen.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, die Förderung von kulturellen Bildungsangeboten zu verstetigen und neben befristeten Projekten und Modellversuchen auch längerfristige Maßnahmen zu finanzieren.
4. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern und Kommunen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Kultureinrichtungen zu erleichtern, unter anderem durch Kulturgutscheine.
5. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, Programme zu entwickeln, in denen Kinder und Jugendliche als aktive Vermittler, zum Beispiel als Mentoren oder Multiplikatoren, in die außerschulische kulturelle Kinder- und Jugendbildung einbezogen werden.
6. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, durch gesetzliche Regelungen die kulturelle Infrastruktur im Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung in ihrem Bestand auch qualitativ zu garantieren. Dies gilt insbesondere für das Musik- und Jugendkunstschulwesen. Angebote der kulturellen Bildung aus dem rechtlichen Status der „freiwilligen Leistung“ herauszuführen, soll auch mit Blick auf die Gestaltungsfreiheit der Kommunen entscheidendes Element gesetzlicher Regelungen sein. Denn gerade bei knappen Kassen sollen die Kommunen ihrer Verantwortung für die kulturelle Bildung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe nachkommen können.
7. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, denjenigen Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, auch dann Finanzierungswege zu ermöglichen, die bedarfsgerechte Angebote der kulturellen Bildung zulassen.
8. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, sich angemessen an der Finanzierung der außerschulischen kulturellen Bildung als öffentlicher Gemeinschaftsaufgabe zu beteiligen. Dazu gehört ein Konzept, dass auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen haupt- und nebenberuflichem Personal sowie ehrenamtlich Tätigen vorsieht
9. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, unter Mitwirkung der Beteiligten, Regelungen zu erarbeiten, die außerschulischen kulturellen Einrichtungen ein Zusammenwirken auf Augenhöhe mit den allgemein bildenden Schulen ermöglichen.
10. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, die Bundeszentrale für politische Bildung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der neu einzu- richtenden Bundeszentrale für kulturelle Bildung eine exemplarische Dokumentation von Methoden des generationenübergreifenden Dialogs zu politischhistorischen Themen in die Wege zu leiten. Weiterhin sollten geeignete und altersspezifische mediale und perspektivische Aktions- und Präsentationsformen zur Aneignung authentischer Geschichtsorte durch Kinder und Jugendliche entwickelt und eingesetzt werden.“41
In Bezug auf die Sicherstellung soziokulturell-praktischer Arbeit und damit zur geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung, u. a. von Kindern und Jugendlichen, ist die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ eine außerordentlich wichtige ratgebende Institution, die von den Kulturpolitik gestaltenden Akteuren nicht überhört werden kann. Somit kann, anhand der gewonnenen Erkenntnisse dieses Kapitels, der zweite Teil der Hypothese a) vollständig bestätigt werden.
4. Methoden und Handlungsfelder
In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels werden verschiedene Methoden und Handlungsfelder der Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit und der Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit vorgestellt und skizziert. Da es spezifische Wirkungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen Familie, Schule, Ausbildung und Freizeit junger Menschen gibt, werde ich darstellen, welche Methoden und Handlungsfelder geeignete Möglichkeiten zur gesellschaftlich, sozialen und kulturellen Erziehung und Bildung von Jugendlichen bieten und welche weniger geeignet sind. Im 5. Kapitel werde ich sukzessive die Schnittstellen zwischen Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit und der Kulturarbeit / Jugendkulturarbeit kenntlich machen.
4.1 Methoden und Handlungsfelder der Sozialarbeit / Jugendsozialarbeit
Im Verlauf der letzten Jahrzehnte haben sich die Methoden der Sozialarbeit verändert und sich dem gesellschaftlichen Kontext angepasst. Zu den klassischen Methoden der 70er bis 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zählen die soziale Einzelfallhilfe, die Gruppenpädagogik und die Gemeinwesenarbeit.42 Die bis in die Gegenwart gültigen Handlungskonzepte und Methoden der Sozialarbeit wurden erweitert und in verschiedene Kategorien und Subkategorien eingeteilt. So werden diese nach direkten interventionsbezogenen Konzepten und Methoden, welche sich in Einzelfall- und primär Gruppenbezogenene Methoden sowie Gruppen- und sozialraumbezogenen Methoden aufteilen, und nach indirekt interventionsbezogenen Methoden sowie Struktur- und Organisationsbezogenen Methoden, unterschieden.43 Die auf Seite 19 dargestellte Abb.1 Methoden der Sozialarbeit44, soll einen Überblick auf die dazugehörigen subkategorisierten Methoden geben und die Dimension der Ausdifferenzierung der klassischen Methoden der Sozialarbeit hervorheben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1
[...]
1 Vgl. Meyers Lexikonredaktion (Hrsg.): Meyers grosses Handlexikon, 19. neu bearb. Aufl., 1997, op. cit., S. 502.
2 Art. 2 Abs. 1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben
3 Art. 5 Abs. 3 GG Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft
4 Deutscher Bundestag 16.Wahlperiode: Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, 2007, Drucksache 16/7000, op. cit., S. 59.
5 v. Welck, Karin; Schweizer, Margarete (Hrsg): Kinder zum Olymp! Wege zur Kultur für Kinder und Jugendliche, 2004, op. cit., S. 33.
6 Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 4.
7 Vgl. Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 34 ff..
8 Vgl. Ebd. S. 43 ff..
9 Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 49 f..
10 Ebd. S. 51.
11 Ebd. S. 91.
12 Ebd. S 91 ff..
13 Vgl. Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 238 ff..
14 Ebd. S. 230.
15 Ebd. S. 349 ff..
16 Ebd. S. 397 ff..
17 Ebd. S. 414 ff..
18 Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 36.
19 Vgl. Ebd. S. 5.
20 Vgl. Ebd. S. 7 ff..
21 Vgl. Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 6.
22 Ebd. S. 4.
23 Vgl. Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 43 ff..
24 Vgl. Ebd. S. 54 ff..
25 Vgl. Ebd. S. 202 f..
26 Vgl. Ebd. S. 204.
27 Vgl. Ebd. S. 203.
28 Vgl. Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 203.
29 Stimmer, Franz; u.a.: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, op. cit., S. 619.
30 Vgl. Ebd. S. 620.
31 Stimmer, Franz; u.a.: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, op. cit.. S. 620.
32 Ebd.
33 Ebd.
34 Ebd. S. 621.
35 § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit
36 Vgl. Reinhold, Gerd; u.a.: Soziologielexikon, op. cit., S. 375 ff..
37 Ebd. S. 379.
38 Vgl. Liebich, Heimo; u.a.: Kommunale Kinder- und Jugendkulturarbeit im Aufwind?, op. cit., S. 33 f..
39 Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (Hrsg.): Jugendkulturarbeit, op. cit., S.13.
40 Vgl. Stimmer, Franz; u.a.: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, op. cit, S. 319 f..
41 Schlussbericht Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, op. cit., S. 399.
42 Vgl. Stimmer, Franz; u.a.: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, op. cit. S. 382 ff..
43 Vgl. Galuske, Michael: Methoden der Sozialen Arbeit, Eine Einführung, op. cit., S. 161 ff..
44 Vgl. Ebd. S. 163.
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- Wolfgang Amadeus van d' Böhm (Author), 2009, Der Stellenwert von Kulturarbeit in der sozialen Arbeit am Beispiel von ausgewählten Projekten in Berlin und Brandenburg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135128
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