„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“
Diese Aussage sollte bei Unternehmensakquisitionen, dessen zukünftiger Erfolg oder Misserfolg auf Basis von Vergangenheits-, Gegenwarts- und Plandaten einzuschätzen ist, im Fokus stehen. In diesem Prozess ist eine Due Diligence und eine Unternehmensbewertung unverzichtbarer Bestandteil, um einerseits eine fundierte Entscheidung treffen zu können und andererseits zu einem angemessenen Preis für das Unternehmen zu gelangen.
In der existierenden Literatur werden diese Lehren häufig isoliert voneinander betrachtet bzw. wird lediglich kurz auf Unterschiede eingegangen. Dies soll mit dieser Seminararbeit geändert werden. Gegenstand dieser Arbeit ist das Aufzeigen sowohl von Gemeinsamkeiten als auch Unterschieden zwischen Due Diligence und Unternehmensbewertung.
Es erfolgt zunächst eine Begriffsklärung als Überblick. Danach wird auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede anhand konkreter Aspekte eingegangen. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse bildet den Abschluss.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsklärung
2.1 Due Diligence
2.2 Unternehmensbewertung
3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3.1 Anbieter
3.2 Anlässe
3.3 Funktionen und Ziele
3.4 Organisation und Durchführung
3.5 Methoden der Durchführung
4 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionen der Unternehmensbewertung nach der Kölner Funktionenlehre
Abbildung 2: Ablauf der Unternehmensbewertung
1 Einleitung
„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“[1]
Diese Aussage sollte bei Unternehmensakquisitionen, dessen zukünftiger Erfolg oder Misserfolg auf Basis von Vergangenheits-, Gegenwarts- und Plandaten einzuschätzen ist, im Fokus stehen. In diesem Prozess ist eine Due Diligence und eine Unternehmensbewertung unverzichtbarer Bestandteil, um einerseits eine fundierte Entscheidung treffen zu können und andererseits zu einem angemessenen Preis für das Unternehmen zu gelangen.
In der existierenden Literatur werden diese Lehren häufig isoliert voneinander betrachtet bzw. wird lediglich kurz auf Unterschiede eingegangen. Dies soll mit dieser Seminararbeit geändert werden. Gegenstand dieser Arbeit ist das Aufzeigen sowohl von Gemeinsamkeiten als auch Unterschieden zwischen Due Diligence und Unternehmensbewertung.
Es erfolgt zunächst eine Begriffsklärung als Überblick. Danach wird auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede anhand konkreter Aspekte eingegangen. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse bildet den Abschluss.
2 Begriffsklärung
2.1 Due Diligence
Der englische Begriff „Due Diligence“, der aus dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht kommt, bedeutet wörtlich übersetzt „erforderliche, gebührende Sorgfalt“. Er beschreibt einen Verhaltensmaßstab, der im Rahmen von geschäftlichen Transaktionen angewandt wird.[2]
Die Due Diligence umfasst eine detaillierte und sorgfältige Analyse eines Unternehmens bzw. Funktionsbereiches eines Unternehmens. Dabei werden mit der erforderlichen und gebührenden Sorgfalt die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken aufgezeigt, um fundierte und rationale Entscheidungen treffen zu können.[3] Dazu wird die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Situation des Unternehmens je nach Zielsetzung untersucht.[4]
Eine Due Diligence kommt vor allem im Rahmen von Mergers & Acquisitions[5] (M&A) vor. Sie kann dabei entweder durch den Verkäufer (Vendor Due Diligence oder Sell Side Due Diligence) oder den Käufer (Acquiror Due Diligence oder Buy Side Due Diligence) veranlasst sein.[6]
2.2 Unternehmensbewertung
„Heute weiß man von allem den Preis, von nichts den Wert.“[7] Der Preis eines Guts bildet sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt, wo es zur effizienten Allokation von Ressourcen kommt. Bei dem Gut „Unternehmen“ trifft diese Aussage grundsätzlich auch zu. Dennoch ist eine Preisbildung nicht ohne weiteres möglich, da es sich um ein Erfahrungsgut, sog. experience good, handelt, dessen Qualität aufgrund vorherrschender Informationsasymmetrien erst nach der Transaktion durch Erfahrungen prüfbar ist. Um jedoch einen Preis für ein Unternehmen ermitteln zu können, ist eine Unternehmensbewertung im Vorwege notwendig.
Gegenstand einer Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens je nach Anlass (vgl. Kapitel 3.2).[8] Der Wert bestimmt sich grundsätzlich nach dem Nutzen, den es dem Eigner stiftet und wird durch die Ergebnisse einer Due Diligence beeinflusst.[9]
Es wird zwischen objektiver, subjektiver und funktionaler Unternehmensbewertung unterschieden.[10] Letztere, die auch als Kölner Funktionenlehre[11] bezeichnet wird, hat sich seit den 1970er Jahren in der betriebswirtschaftlichen Literatur durchgesetzt. Danach ist der Unternehmenswert nicht nur abhängig vom subjektiven Bewerter, sondern auch vom Zweck der Unternehmensbewertung.[12] Im Zuge der internationalen ökonomischen Verflechtung hat die marktorientierte Bewertungslehre aus dem angelsächsischen Raum Einzug in die deutsche Lehre gefunden. Danach soll die Subjektivität des Bewerters durch die Objektivität des Marktes ersetzt werden.[13]
3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3.1 Anbieter
Bevor eine Due Diligence durchgeführt werden kann, muss der Auftraggeber einen Gutachter mit dieser Aufgabe betrauen. I.d.R. handelt es sich hierbei um einen Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstige Spezialisten, die über die notwendigen Kompetenzen der zu prüfenden Funktionsbereiche verfügen (vgl. Kapitel 3.5).
Im Rahmen von Transaktionen sind neben der Due Diligence Unternehmensbewertungen typischerweise Bestandteil des Dienstleistungsumfangs, sodass die Anbieterstruktur überwiegend identisch ist. Neben Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Steuerberatern bieten auch Investmentbanken und Corporate Finance-Abteilungen von Universalbanken Unternehmensbewertungen an.[14]
[...]
[1] Albert Einstein (1879-1955), Physiker und Nobelpreisträger.
[2] Vgl. Berens, W. / Strauch, J. (2008), in: Berens, W. / Brauner, H. U. / Strauch, J. (Hrsg.), S. 5; Uebelhart, P. / Jaggi, M. (2006), in: Der Schweizer Treuhänder, S. 238.
[3] Vgl. Blöcher, A. (2002), in: Scott, C. (Hrsg.), S. 31.
[4] Vgl. ebd., S. 30.
[5] Nach Sherman, A. J. / Hart, M. A. (2006), S. 11 versteht man unter einer Merger „a combination of two or more companies of which the assets and liabilities of the selling firm(s) are absorbed by the buying firm. … after the merger, .. [the buying firm] retains its original identity.” Eine Acquisition ist “the purchase of an asset such as a plant, a division, or even an entire company.”
[6] Vgl. Blöcher, A. (2002), in: Scott, C. (Hrsg.), S. 32.
[7] Oscar Wilde (1854-1900), irischer Dramatiker und Schriftsteller.
[8] Vgl. Behringer, S. (2009), S. 53.
[9] Vgl. Blöcher, A. (2002), in: Scott, C. (Hrsg.), S. 30; 35.
[10] Zur historischen Entwicklung der Unternehmensbewertungslehre vgl. Matschke, M. J. / Brösel, G. (2007), S. 14 ff.; Zu Kritiken an den Werttheorien vgl. Peemöller, V. H. (2005), in Peemöller, V. H. (Hrsg.), S. 4 ff.
[11] Diese Lehre wurde an der Universität zu Köln hauptsächlich von Matschke, M. J. und Sieben, G. entworfen, vgl. Matschke, M. J. / Brösel, G. (2007), S. 22.
[12] Vgl. ebd., S. 22.
[13] Vgl. Cheridito, Y. / Hadewicz, T. (2001), in: Der Schweizer Treuhänder, S. 321.
[14] Vgl. Kuhner, C. / Maltry, H. (2006), S. 4.
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