Die Arbeit analysiert die Lehre von der Generalprävention aus dem Blickwinkel absoluter und relativer Straftheorien. Hierzu stellt sie zunächst den aktuellen Diskussionsstand der Straftheorien dar und erläutert den Unterschied zwischen den Fragen nach dem Grund und dem Zweck des Strafens. Anschließend erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem generalpräventiven Strafzweck. Im Mittelpunkt stehen seine Vereinbarkeit mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG, der ihm fehlende Maßstab zur Begrenzung des Strafmaßes und der bisher nicht erfolgte empirische Nachweis seiner Funktionsfähigkeit. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die rechtsphilosophischen Grundlagen der Generalprävention.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Straftheorien – Diskussionsstand
- I. Sühnetheorien
- II. Vergeltungstheorien
- III. Präventive Straftheorien
- 1. Spezialpräventive Theorien
- 2. Generalpräventive Theorien
- a) Negative Generalprävention
- b) Integrationsprävention
- c) Positive Generalprävention
- IV. Vereinigungstheorien
- V. Zusammenfassung
- C. Die Einteilung in absolute und relative Straftheorien
- I. Dem „Schulenstreit“ zugrundeliegende Fragestellungen
- II. Absolute Straftheorien
- III. Relative Straftheorien
- IV. Zusammenfassung
- V. Einordnung der Straftheorien als absolute oder relative Theorien
- D. Kritische Analyse der Generalprävention
- I. Kritik von Seiten der absoluten Theorien
- 1. Der Straftäter als „Objekt“ staatlicher Gewalt
- a) Die Entwicklung des Menschen- und Staatsverständnisses
- b) Menschenbild und Staatsverständnis des Grundgesetzes
- c) Konsequenzen aus dem gewandelten Menschen- und Staatsverständnis
- d) Ergebnis
- 2. Fehlende Begrenzung des Strafmaßes
- a) Negative Generalprävention
- b) Integrationsprävention
- c) Positive Generalprävention
- d) Ergebnis
- 3. Fehlende Berechtigung zum Strafen
- II. Kritik von Seiten der relativen Theorien
- 1. Mangelnder empirischer Nachweis ihrer Funktionsfähigkeit
- a) Negative Generalprävention
- b) Integrationsprävention
- c) Positive Generalprävention
- d) Ergebnis
- 2. Generalprävention und inhaltliche Ausgestaltung des Strafvollzugs?
- E. Rechtsphilosophischer Ausblick
- F. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Generalprävention im Kontext absoluter und relativer Straftheorien. Ziel ist es, die Generalprävention kritisch zu analysieren und ihre Rechtfertigung im Lichte verschiedener Straftheorien zu beleuchten.
- Absolute und relative Straftheorien
- Kritik an der Generalprävention aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven
- Der Stellenwert des Menschenbildes und Staatsverständnisses im Strafrecht
- Empirische Fundierung der Generalprävention
- Der Zusammenhang zwischen Generalprävention und Strafvollzug
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Generalprävention ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie legt den Fokus auf die Auseinandersetzung mit absoluten und relativen Straftheorien im Kontext der Generalprävention und kündigt die kritische Analyse an, die im weiteren Verlauf der Arbeit erfolgen wird. Die Einleitung dient der Orientierung und der Klärung der zentralen Fragestellungen.
B. Die Straftheorien – Diskussionsstand: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über verschiedene Straftheorien, einschließlich Sühne-, Vergeltungs- und präventiver Theorien (sowohl spezial- als auch generalpräventiv). Es differenziert zwischen negativer, integrativer und positiver Generalprävention und behandelt Vereinigungstheorien. Die Zusammenfassung dieses Kapitels dient als Grundlage für die spätere kritische Analyse der Generalprävention, indem es die verschiedenen theoretischen Positionen und ihre jeweiligen Argumente darstellt. Der Fokus liegt auf dem Verständnis des breiten Spektrums an Theorien, die die Rechtfertigung von Strafe erklären.
C. Die Einteilung in absolute und relative Straftheorien: Dieses Kapitel untersucht den „Schulenstreit“ und die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Straftheorien. Es analysiert die zugrundeliegenden Fragestellungen und ordnet die zuvor diskutierten Straftheorien in diese beiden Kategorien ein. Der Fokus liegt auf der Klärung der konzeptionellen Unterschiede zwischen beiden Ansätzen und der Bedeutung dieser Unterscheidung für die Bewertung von Generalprävention. Die Zusammenfassung der verschiedenen Standpunkte bildet die Basis für die folgende kritische Auseinandersetzung.
D. Kritische Analyse der Generalprävention: In diesem zentralen Kapitel wird die Generalprävention aus der Perspektive sowohl absoluter als auch relativer Straftheorien kritisch analysiert. Es werden Einwände bezüglich der Behandlung des Straftäters als „Objekt“ staatlicher Gewalt, der fehlenden Begrenzung des Strafmaßes und der fehlenden Berechtigung zum Strafen diskutiert. Die Kritik von Seiten der relativen Theorien konzentriert sich auf den Mangel an empirischem Nachweis und den Zusammenhang zwischen Generalprävention und der Ausgestaltung des Strafvollzugs. Dieses Kapitel liefert eine umfassende Bewertung der Stärken und Schwächen der Generalprävention aus unterschiedlichen theoretischen Blickwinkeln.
E. Rechtsphilosophischer Ausblick: Dieses Kapitel bietet einen Ausblick auf die rechtphilosophischen Implikationen der vorherigen Analysen. Es werden die ethischen und moralischen Aspekte der Generalprävention beleuchtet und in einen breiteren rechtsphilosophischen Kontext eingeordnet. Dieser Abschnitt vertieft die bereits im vorherigen Kapitel diskutierten Punkte und setzt sie in einen umfassenderen Zusammenhang.
Schlüsselwörter
Generalprävention, absolute Straftheorien, relative Straftheorien, Strafrecht, Strafzweck, negative Generalprävention, positive Generalprävention, Integrationsprävention, Menschenbild, Staatsverständnis, empirische Forschung, Strafvollzug, Rechtsphilosophie.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument: Kritische Analyse der Generalprävention im Kontext absoluter und relativer Straftheorien
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert kritisch die Generalprävention im Kontext absoluter und relativer Straftheorien. Sie untersucht die Rechtfertigung der Generalprävention aus verschiedenen theoretischen Perspektiven und beleuchtet den Stellenwert von Menschenbild und Staatsverständnis im Strafrecht.
Welche Straftheorien werden behandelt?
Die Arbeit behandelt ein breites Spektrum an Straftheorien, darunter Sühne-, Vergeltungs-, und Präventionstheorien (spezial- und generalpräventiv). Im Detail werden negative, integrative und positive Generalprävention sowie Vereinigungstheorien diskutiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich und der Gegenüberstellung absoluter und relativer Straftheorien.
Was ist der Unterschied zwischen absoluten und relativen Straftheorien?
Die Arbeit beleuchtet den „Schulenstreit“ und die Unterscheidung zwischen absoluten (z.B. Vergeltungstheorien) und relativen Straftheorien (z.B. Präventionstheorien). Absolute Straftheorien betonen den immanenten Wert der Strafe, während relative Straftheorien die Strafe als Mittel zur Erreichung bestimmter Zwecke (z.B. Prävention) betrachten. Die Arbeit analysiert die konzeptionellen Unterschiede und die Bedeutung dieser Unterscheidung für die Bewertung der Generalprävention.
Wie wird die Generalprävention kritisch analysiert?
Die Generalprävention wird aus der Perspektive sowohl absoluter als auch relativer Straftheorien kritisch analysiert. Die Kritikpunkte umfassen die Behandlung des Straftäters als „Objekt“ staatlicher Gewalt, die fehlende Begrenzung des Strafmaßes, die fehlende Berechtigung zum Strafen (aus Sicht absoluter Theorien) und den Mangel an empirischem Nachweis sowie den Zusammenhang zwischen Generalprävention und der Ausgestaltung des Strafvollzugs (aus Sicht relativer Theorien).
Welche Rolle spielen Menschenbild und Staatsverständnis?
Die Arbeit betont die Bedeutung des Menschenbildes und des Staatsverständnisses für die Rechtfertigung von Strafe und insbesondere der Generalprävention. Es wird untersucht, wie sich ein gewandeltes Menschen- und Staatsverständnis auf die Bewertung der Generalprävention auswirkt.
Welche empirischen Aspekte werden berücksichtigt?
Die Arbeit thematisiert die empirische Fundierung der Generalprävention und kritisiert den Mangel an empirischen Nachweisen für die Wirksamkeit der Generalprävention, insbesondere aus der Perspektive relativer Straftheorien.
Welchen Stellenwert hat der Strafvollzug?
Der Zusammenhang zwischen Generalprävention und der inhaltlichen Ausgestaltung des Strafvollzugs wird kritisch beleuchtet. Es wird untersucht, wie die Praxis des Strafvollzugs die Wirksamkeit der Generalprävention beeinflusst.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Überblick über Straftheorien, Unterscheidung absoluter und relativer Straftheorien, kritische Analyse der Generalprävention, rechtsphilosophischer Ausblick und Zusammenfassung.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Generalprävention, absolute Straftheorien, relative Straftheorien, Strafrecht, Strafzweck, negative Generalprävention, positive Generalprävention, Integrationsprävention, Menschenbild, Staatsverständnis, empirische Forschung, Strafvollzug, Rechtsphilosophie.
- Citar trabajo
- Christian Heinichen (Autor), 2000, Generalprävention im Lichte absoluter und relativer Straftheorien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134718