Ein Steuerstrafverfahren ist für die Betroffenen eine psychische Ausnahmesituation. Neben dem Fokus, sich mit der Ermittlungsbehörde auseinanderzusetzen, treten meist weitere erhebliche Probleme auf. Diese können beispielsweise von Seiten der Finanzbehörde, des Gewerbeamtes oder der Krankenversicherung erfolgen. Im Rahmen der finanzbehördlichen Vorgehensweise können sich viele Probleme ergeben, wozu u.a. grobe Schätzungen, Zinsberechnungen und Zuschläge zählen.
Rechtswissenschaftlich interessant ist die Zinserhebung durch die Finanzbehörde hinsichtlich der Steuernachforderung, wenn diese als hinterzogen gilt.
Dieser Zinsanspruch ist in der Abgabenordnung gesetzlich niedergelegt. Parallel hierzu kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte strafprozessual arrestieren. Somit werden Vermögenswerte, welche zur steuerlichen Befriedigung herangezogen werden könnten, zwangsweise in fiskalische Hand übergeleitet. Üblicherweise hindert dies nicht den Zinsanspruch der Finanzbehörde. Problematisch wird der Fall jedoch, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, der der Staatsanwaltschaft aufträgt, die arrestierten Gelder an die Finanzbehörde auszukehren, die Staatsanwaltschaft dem jedoch nicht nachkommt. Somit wird weiterhin ein Zins erhoben, obgleich die Vermögenswerte, die zur Tilgung der Steuerschuld vorhanden wären, in fiskalischer Hand sind und nicht an das Finanzamt überwiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Würdigung
- Zinsanspruch gem. §233a AO
- Arrestierung gem. §§111 f StPO
- Lösungsansätze
- Teleologische Reduzierung über § 242 BGB i.V.m. § 227 AO
- Amtshaftungsprozess gegen Staatsanwaltschaft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert die rechtlichen Möglichkeiten der Abwehr des Zinsanspruches nach § 233a AO im Steuerstrafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einem strafprozessualen Arrest von Vermögenswerten. Dabei wird die Problematik beleuchtet, die entsteht, wenn die Staatsanwaltschaft trotz eines richterlichen Beschlusses, der die Auskehrung der arrestierten Gelder an die Finanzbehörde anordnet, diesen nicht nachkommt.
- Zinsanspruch nach § 233a AO
- Vermögensarrest nach §§ 111 ff StPO
- Spannungsverhältnis zwischen Zinsanspruch und Arrest
- Teleologische Reduzierung des Zinsanspruchs
- Amtshaftungsanspruch gegen die Staatsanwaltschaft
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Der Text stellt die Problematik der Zinserhebung durch die Finanzbehörde im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren dar, insbesondere im Fall eines Vermögensarrests durch die Staatsanwaltschaft.
- Rechtliche Würdigung:
- Zinsanspruch gem. §233a AO: Dieser Abschnitt erläutert die gesetzliche Grundlage des Zinsanspruchs im Rahmen des Erhebungsverfahrens der Abgabenordnung und dessen Zweck.
- Arrestierung gem. §§111 f StPO: Dieser Abschnitt beschreibt das Arrestverfahren als Mittel der Zwangsvollstreckung im Steuerstrafverfahren und seine Anwendungsmöglichkeiten.
- Lösungsansätze:
- Teleologische Reduzierung über § 242 BGB i.V.m. § 227 AO: Dieser Abschnitt diskutiert die Möglichkeit, den Zinsanspruch aufgrund der Grundsätze von Treu und Glauben zu reduzieren oder ganz zu erlassen.
- Amtshaftungsprozess gegen Staatsanwaltschaft: Dieser Abschnitt erörtert die Möglichkeit, einen Amtshaftungsprozess gegen die Staatsanwaltschaft anzustrengen, falls diese dem richterlichen Beschluss zur Auskehrung der Gelder nicht nachkommt.
Schlüsselwörter
Steuerstrafverfahren, Zinsanspruch, § 233a AO, Vermögensarrest, §§ 111 ff StPO, Teleologische Reduzierung, Treu und Glauben, Amtshaftung, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörde, Schuldbegleichung, Zahlungseingang.
- Arbeit zitieren
- Clemens Eydt (Autor:in), Leo Unland (Autor:in), 2023, Die Abwehr des Zinsanspruchs § 233a AO im Steuerstrafverfahren. Zwei rechtliche Möglichkeiten im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1342660