Die Gesellschaftsform der GmbH wird vor dem Hintergrund gewählt, die direkte Haftung mit dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter auf das in die GmbH eingezahlte Stammkapital zu beschränken. Da die GmbH als juristische Person nur durch ihre Organe den Geschäftsführer, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung handeln kann, sind diese Haftungsrisiken ausgesetzt.
Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, die zuständig für die Vertretung der Gesellschaft sind und gesetzlich zugewiesene Angelegenheiten übernehmen. Im Rahmen der Arbeit wird sowohl auf die Innen- und Außenhaftung eingegangen.
Während die Bestellung eines Geschäftsführers erforderlich ist, ist die Errichtung eines Aufsichtsrates ist grundsätzlich per Gesetz nicht zwingend vorgesehen. Daher kann die GmbH entweder ohne Aufsichtsrat existieren oder ihn per Satzung (fakultativer Aufsichtsrat) bestimmen. Aufgabe des Aufsichtsrates der GmbH ist die Überwachung der Geschäftsführung. Bei der Bestimmung des Umfanges der Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern sind vor allem §§ 93 Abs. 1 und 116 AktG von Bedeutung, die auf den Verhaltensstandard eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes abstellen. Entsprechend des § 52 Abs. 1 GmbHG haften Aufsichtsratsmitglieder bereits für leichtes Verschulden, mit ihrem persönlichen Vermögen, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und unter Umkehr der Beweislast.
Das oberste Organ, deren Weisungen die Geschäftsführer unterworfen sind ist die Gesellschafterversammlung. Neben den in § 46 GmbHG beschriebenen Aufgaben, entscheidet die Gesellschafterversammlung stets über Grundsätze der Unternehmenspolitik. Im Bereich der Innenhaftung hat ein Gesellschafter einen entstandenen Schaden auszugleichen, den er durch einen Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verursacht hat. Hinsichtlich der Außenhaftung steht den Gläubigern der GmbH gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG lediglich das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. Allerdings werden in extremen Ausnahmesituationen durch die Rechtsprechung Möglichkeiten der Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter angenommen. Diese Fälle umfassen die Durchgriffshaftung wegen Rechtsnorm- und Institutsmissbrauch, Vermögensvermischung, Unterkapitalisierung und wegen existenzgefährdender Eingriffe.
Inhaltsverzeichnis
- Executive Summary
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Haftung im Zuge der GmbH Gründung
- Vorgründungsgesellschaft
- Vor-GmbH
- Haftung der Gründungsgesellschafter
- Haftung der Geschäftsführer
- Haftung der Gründungsgesellschafter nach Eintragung ins Handelsregister
- Der Geschäftsführer als Organ einer GmbH
- Stellung des Geschäftsführers in der GmbH
- Pflichten des Geschäftsführers
- Auskunftspflicht
- Treuepflicht
- Gesellschaftsrechtliche Organisationspflichten
- Insolvenzantragspflicht
- Innenhaftung des Geschäftsführers
- Außenhaftung des Geschäftsführers
- Haftung für die Verbindlichkeiten der GmbH
- Haftung aus Vertrauen
- Rechtsscheinshaftung
- Prospekthaftung
- Haftung wegen der Verletzung geschützter Rechtsgüter
- Der Aufsichtsrat als Organ einer GmbH
- Aufgaben des obligatorischen Aufsichtsrates der GmbH
- Aufgaben des fakultativen Aufsichtsrates der GmbH
- Haftung des Aufsichtsrates
- Die Gesellschafterversammlung als Organ einer GmbH
- Aufgaben der Gesellschafterversammlung
- Innenhaftung der Gesellschafterversammlung
- Außenhaftung der Gesellschafterversammlung
- Durchgriffshaftung wegen Rechtsnorm- und Institutsmissbrauch
- Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung
- Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung
- Durchgriffshaftung wegen existenzgefährdender Eingriffe
- Versicherungslösungen
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Haftungsaspekten von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern einer GmbH. Die Arbeit analysiert die Haftungsrisiken, die in den verschiedenen Phasen der Gründung einer GmbH entstehen, sowie die Haftung im laufenden Betrieb der GmbH.
- Haftung im Gründungsstadium
- Haftung des Geschäftsführers
- Haftung des Aufsichtsrates
- Haftung der Gesellschafter
- Durchgriffshaftung
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel "Haftung im Zuge der GmbH Gründung" behandelt die Haftung der Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer in den verschiedenen Phasen der GmbH-Gründung. Es werden die Rechtsformen der Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH erläutert und die jeweiligen Haftungsregelungen dargestellt. Das Kapitel "Der Geschäftsführer als Organ einer GmbH" analysiert die Stellung des Geschäftsführers innerhalb der GmbH und beschreibt seine Pflichten und Aufgaben. Es werden die Innenhaftung und Außenhaftung des Geschäftsführers im Detail dargestellt und die verschiedenen Anspruchsgrundlagen erläutert. Das Kapitel "Der Aufsichtsrat als Organ einer GmbH" behandelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates in einer GmbH. Es werden die Unterschiede zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Aufsichtsrat dargestellt und die Haftungsregelungen für Aufsichtsratsmitglieder erläutert. Das Kapitel "Die Gesellschafterversammlung als Organ einer GmbH" befasst sich mit den Aufgaben und Pflichten der Gesellschafterversammlung und den Haftungsrisiken für Gesellschafter. Es werden die verschiedenen Formen der Durchgriffshaftung auf Gesellschafter erläutert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Haftung von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern der GmbH, die Gründung einer GmbH, die Innenhaftung und Außenhaftung, die Durchgriffshaftung, die Verlustdeckungshaftung, die Handelndenhaftung, die Vorbelastungshaftung, die Pflichten des Geschäftsführers, die Aufgaben des Aufsichtsrates, die Gesellschafterversammlung und die Kapitalerhaltungsvorschriften.
- Quote paper
- Anja Böhm (Author), 2009, Haftungsaspekte von Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftern der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134210