Staaten, die eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstreben, müssen für den Beitritt verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss es sich bei dem Beitrittskandidaten gemäß Art. 49 EUV um einen europäischen Staat handeln. Weitere Bedingung ist die Erfüllung der sog. Kopenhagener Kriterien durch den Beitrittsstaat. Hierzu zählen die politischen und die ökonomischen Kriterien sowie die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Ferner wird verlangt, dass die EU selbst fähig zur Aufnahme eines weiteren Staates ist. Dieses Kriterium wird insbesondere im Hinblick auf einen Beitritt der Türkei, aber auch Russlands diskutiert. Während eine Aufnahme Russlands an diesem Kriterium scheitern würde, werden im Fall der Türkei zumindest umfassende Reformen der EU vor dem Beitritt angemahnt.
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Der neue Vertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des gescheiterten Verfassungsvertrags, baut als Änderungsvertrag aber auf der Struktur der beiden bestehenden Verträge – des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – auf. Während der EU-Vertrag seinen Namen behält (im Folgenden: EUV n.F.), wird der Name des EG-Vertrages in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi-schen Union (AEUV)“ geändert. Der Begriff „Gemeinschaft“ wird im Vertragstext dabei konsequent durch „Union“ ersetzt. [...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Überblick über wesentliche Neuerungen im Lissabonner Vertrag
1. Institutionelle Änderungen
2. Verfahrensänderungen
3. Neuerungen bei den Sachpolitiken
4. Weitere ausgewählte Neuerungen
5. Nicht übernommene Regelungen aus dem Verfassungsvertrag
III. Bewertung ausgewählter Aspekte
1. Die Kompetenzprobleme im Mehrebenensystem
2. Effiziente Entscheidungsstrukturen im Rat?
3. Künftige institutionelle Gewichtsverteilung
4. Steigerung der demokratischen Legitimation der EU
5. Bewertung
IV. EU-Reform und Türkeibeitritt
V. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die institutionellen und verfahrenstechnischen Reformen des Vertrages von Lissabon unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union im Kontext einer möglichen Erweiterung, insbesondere hinsichtlich eines Beitritts der Türkei.
- Strukturelle und institutionelle Anpassungen durch den Lissabonner Vertrag
- Verfahrensänderungen bei der Gesetzgebung und Entscheidungsfindung
- Demokratische Legitimation und Mitspracherechte
- Herausforderungen der EU-Erweiterung und institutionelle Aufnahmefähigkeit
Auszug aus dem Buch
Die Kompetenzprobleme im Mehrebenensystem
Einerseits erkennen die Mitgliedstaaten im Lissabonner Vertrag zwar die Lösungskompetenz der EU in zahlreichen Bereichen an, andererseits sind die Mitgliedstaaten jedoch bemüht, die Zuständigkeiten der Union im Vertrag immer wieder zu begrenzen. Dies wird durch die Hinweise auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV n.F., Art. 7 AEUV) sowie auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 EUV n.F.) deutlich. Auch die Platzierung der Vorrangregelung in der 17. Erklärung sowie die Existenz der Kompetenzkataloge in Art. 2 ff. AEUV weisen in diese Richtung. In Art. 4 Abs. 2 S. 3 EUV n.F. wird mit der nationalen Sicherheit zudem ein ausschließlicher Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten ausdrücklich in den Verträgen festgeschrieben. Weitere Kompetenzbegrenzungsregeln, wie z.B. in der 18. Erklärung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, unterstreichen diesen Befund.
Nimmt man jedoch die der EU zugewiesenen ausschließlichen und geteilten Zuständigkeiten, die Vertragsabrundungskompetenz in Art. 352 AEUV, die Unterstützungs-, Koordinierungs-, Ergänzungs-, Überwachungs- und Fördermaßnahmen sowie die neu aufgenommenen Politikbereiche zusammen, bleibt kaum ein Politikbereich übrig, in dem die EU nicht in irgendeiner Form tätig werden kann. Dieser Befund mag auch zur Besonderheit der Regelung einer ausdrücklichen mitgliedstaatlichen Kompetenz im Bereich der nationalen Sicherheit beigetragen haben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel umreißt die rechtlichen Beitrittsvoraussetzungen für die EU und führt in die Genese sowie die Grundstruktur des Lissabonner Vertrages als Reaktion auf die Krise nach den gescheiterten Verfassungsreferenden ein.
II. Überblick über wesentliche Neuerungen im Lissabonner Vertrag: Hier werden die institutionellen Anpassungen, wie die Schaffung neuer Ämter und Gremien, sowie wesentliche Verfahrensänderungen und inhaltliche Neuausrichtungen der Sachpolitiken detailliert dargestellt.
III. Bewertung ausgewählter Aspekte: Das Kapitel widmet sich einer kritischen Analyse der Kompetenzverteilung, der Effizienz der Entscheidungsstrukturen im Rat und der Frage, inwiefern die Reformen die demokratische Legitimation der EU tatsächlich erhöhen.
IV. EU-Reform und Türkeibeitritt: Hier wird der Zusammenhang zwischen den institutionellen Reformen und der spezifischen Herausforderung eines möglichen EU-Beitritts der Türkei unter Aspekten der Handlungsfähigkeit und Integrationsdynamik untersucht.
V. Schlusswort: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass der Vertrag zwar einen materiell bedeutenden Kern des Verfassungsvertrags beibehält, jedoch aufgrund seiner Komplexität und mangelnden Transparenz nur eine vorläufige, pragmatische Lösung darstellt.
Schlüsselwörter
Vertrag von Lissabon, Europäische Union, institutionelle Reformen, Aufnahmefähigkeit, Türkeibeitritt, Kompetenzverteilung, EU-Erweiterung, demokratische Legitimation, Entscheidungsstrukturen, Grundrechte-Charta, Mehrebenensystem, Ratspräsidentschaft, Vertragsrevision.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf die institutionelle Architektur der Europäischen Union und analysiert, wie diese Änderungen die Handlungsfähigkeit und Aufnahmefähigkeit der EU beeinflussen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Mittelpunkt stehen die institutionellen Neuerungen, Verfahrensänderungen, die demokratische Legitimation, das Verhältnis der Kompetenzen im Mehrebenensystem sowie die Auswirkungen auf den Beitrittsprozess neuer Staaten wie der Türkei.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Bewertung der Frage, ob der Lissabonner Vertrag die EU nach der Verfassungskrise handlungsfähiger macht und wie er den Herausforderungen künftiger Erweiterungen begegnet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche Analyse auf Grundlage der Primärtexte (Verträge), ergänzt durch die Auswertung aktueller rechtswissenschaftlicher Literatur und Stellungnahmen zu den Vertragsreformen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung der Neuerungen (Institutionen, Verfahren, Sachpolitik), eine kritische Bewertung dieser Aspekte sowie eine spezifische Fallbetrachtung der Herausforderungen durch einen Türkeibeitritt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vertrag von Lissabon, EU-Handlungsfähigkeit, Aufnahmefähigkeit, institutionelle Reform, demokratische Legitimation und Erweiterungspolitik charakterisiert.
Wie bewertet der Autor die Effizienz der neuen Entscheidungsstrukturen im Rat?
Der Autor weist darauf hin, dass die Ausweitung der Mehrheitsentscheidung zwar die Handlungsfähigkeit tendenziell stärkt, aber durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und ein komplexes System der Entscheidungsfindung an Transparenz verliert.
Welche Rolle spielt die Türkei im Kontext der neuen EU-Strukturen?
Aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und ihrer Position zu zentralen EU-Politiken wird die Türkei als ein Faktor gesehen, der die Integrationsdynamik der EU erheblich beeinflussen könnte, was den Druck zu weiteren Reformen der EU vor einem Beitritt erhöht.
Wie steht es um die Vorrangwirkung des Unionsrechts im neuen Vertrag?
Der im Verfassungsvertrag explizit vorgesehene Vorrang des Unionsrechts wurde auf Druck einiger Mitgliedstaaten aus dem Vertragstext gestrichen, wobei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu in einer Erklärung dennoch abgesichert bleibt.
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- Dr. Gerald G. Sander (Author), 2009, Der Vertrag von Lissabon und die Aufnahmefähigkeit der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133987