Deutschland bezeichnet sich in seinem Grundgesetz als “Sozialstaat”. Über diesen wird immer wieder gestritten. Für manche ist er der Grund für wirtschaftliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen da er in allen Bereichen fortlaufend helfend einspringt und so den eigenen Willen zur Selbsthilfe schwächt. Andere sehen den Sozialstaat als zu schwach und fordern mehr soziale Gerechtigkeit. Grade in Deutschland hat der Sozialstaat eine lange Tradition und seine Wurzeln reichen ins 19. Jahrhundert zurück. Um sich ein Urteil über den heutigen Sozialstaat bilden zu können ist es also wichtig seine Entwicklung zu betrachten und zu erkennen, welche Kräfte auf ihn gewirkt haben.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Der Sozialstaat
2.2 Internationaler Vergleich
3. Fazit
Literatur
1. Einleitung
Deutschland bezeichnet sich in seinem Grundgesetz als “Sozialstaat”. Über diesen wird immer wieder gestritten. Für manche ist er der Grund für wirtschaftliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen da er in allen Bereichen fortlaufend helfend einspringt und so den eigenen Willen zur Selbsthilfe schwächt. Andere sehen den Sozialstaat als zu schwach und fordern mehr soziale Gerechtigkeit. Grade in Deutschland hat der Sozialstaat eine lange Tradition und seine Wurzeln reichen ins 19. Jahrhundert zurück. Um sich ein Urteil über den heutigen Sozialstaat bilden zu können ist es also wichtig seine Entwicklung zu betrachten und zu erkennen, welche Kräfte auf ihn gewirkt haben.
Ein Sozialstaat hat u. a. die Aufgabe Menschen zu helfen, die ohne diese Hilfe ihr Leben nicht oder nicht mehr leben können. Die Aufgaben des Sozialstaates sind jedoch mit immensen Kosten verbunden und gerade im Jahr 2009 der weltweiten Wirtschaftskrise ist die Sorge vieler Bürger groß, dass der Staat eines Tages nicht mehr in der Lage sein wird diese hohen Kosten leisten zu können. Ein Heer von Arbeitslosen und die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bilden weitere Gründe für die Frage nach der langfristigen Entwicklung des Sozialstaates und nach der Dauerhaftigkeit seiner Finanzierung. Gerade der demografische Wandel in der Bundesrepublik macht durch die Überalterung der Gesellschaft deutlich, dass in Zukunft mit klar steigenden Kosten zu rechnen ist. Auch gilt es die Frage zu klären, ob der Staat die individuelle Freiheit seiner Bürger sichern und gleichzeitig für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen kann. Gerade in dieser Aufgabe gibt es in der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend Klärungsbedarf.
Doch was genau macht einen Sozialstaat aus und was sind seine Aufgaben? Der Professor Hans F. Zacher gibt folgende Definition:
“Der Sozialstaat (ist) ein Staat, der den wirtschaftlichen und wirtschaftlich bedingten Verhältnissen auch in der Gesellschaft wertend, sichernd und verändernd mit den Ziel gegenübersteht, jedermann ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten, Wohlstandsunterschiede zu veringern und Abhängigkeitsverhältnisse zu beseitigen oder zu kontrollieren...”
In diesem Essay möchte ich die Frage beantworten ob der Begriff des Sozialstaates überhaupt (noch) auf die BRD zutrifft und ob dieser eine Ewigkeitsgarantie besitzt. Zunächst werde ich den Begriff erläutern und erklären wie ein Sozialstaat funktioniert und wie er in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und verankert ist. Anschließend versuche ich zu klären inwiefern der Sozialstaat international vergleichbar ist und welche Rolle die Bundesrepublik Deutschland hierbei in einem internationalen Vergleich einnimmt. Die Ergebnisse werden dann von mir in einem Schluss zusammengefasst und reflektiert.
2. Hauptteil
2.1 Der Sozialstaat
Der Begriff “Sozialstaat” steht für einen modernen Staat, der nicht nur für Eigentum und Freiheit, eintritt, sondern auch verpflichtet ist die gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu gestalten. Diese Verpflichtung kann verfassungsrechtlich oder politisch sein. Die primären Ziele des Sozialstaats sind u. a. Verbesserung der Stellung sozial schwacher Personen, die Sicherung der sozialen Lage derjenigen, die dies nicht selbst können sowie eine annähernd gleiche Förderung des Wohles aller und eine gleichmäßige Verteilung der Lasten, also Kosten, die sich aus der Erfüllung dieser Ziele ergeben bzw. dafür notwendig sind. Zu unterscheiden ist der Begriff “Sozialstaat” vom Begriff “Wohlfahrtsstaat”.
Der Sozialstaat hält sich im Hintergrund und greift dann ein, wenn ein Mensch sich in einer unverschuldeten Notlage befindet aus der er aus eigener Kraft nicht mehr herausfindet. Der Wohlfahrtsstaat ist oft mit einer negativen Wertung verbunden, da er weiter geht und weiter reichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift. Die Idee des sozialen Staates kam im 19. Jahrhundert auf, da verschiedene Faktoren zu einer enormen Veränderung der Lebensformen und zu einer Verarmung weiter Bevölkerungskreise geführt haben. Durch die wachsende industrielle Produktionsweise mit ihren großen technischen Erfindungen wurden viele Menschen, die bisher selbstständig im Handwerk gearbeitet hatten in der Konkurrenz zu den Fabriken brotlos. Mit der politischen Liberalisierung die sich beispielsweise in der Bauernbefreiung ausdrückte, kamen auch weitere Probleme hinzu. Viele Bauern wurden zahlungsunfähig und mussten den eben erst zugeteilten Boden wieder verkaufen. Auch das massive Bevölkerungswachstum führte in der Kombination mit den beiden Punkten zu elenden Existenzbedingungen weiter Teile der Gesellschaft. Wie konnte man diese elenden Zustände überwinden? Aus dieser Frage bildete sich die politische Bewegung des Sozialismus die die Ziele Gleichheit, Solidarität und Freiheit in eine Reihenfolge brachte.
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- Florian Schaffer (Author), 2008, Politische Systeme im Vergleich , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133705
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