Gegenstand dieser Seminararbeit soll keine Gesamtanalyse der Umsetzung der DIRL in deutsches Recht sein. Vielmehr soll der Mangelbegriff bei Verträgen über digitale Produkte untersucht werden. Zuerst erfolgen allgemeine Begriffsbestimmungen. Im Weiteren wird auf die Systematik des neuen Mangelbegriffs eingegangen. Es werden die Anforderungen an die Sachmangelfreiheit, namentlich die subjektiven und objektiven Anforderungen, sowie die Anforderungen an die Integration erörtert. In diesem Zusammenhang wird auch die Aktualisierungspflicht des Unternehmers behandelt und der Rechtsmangel überblicksartig beleuchtet. Zuletzt werden die Kernpunkte zusammengefasst und die gravierendsten Änderungen zum alten Vertragsrecht herausgearbeitet.
Die Digitalisierung hat – vor allem in den letzten zwei Dekaden – die europäische Gesellschaft einem gigantischen Transformationsprozess unterworfen und geprägt, wie kaum eine andere Entwicklung. Weltweit ist ein stetig wachsender Absatzmarkt mit einer großen Innovationsdichte entstanden. Damit einhergegangen sind diverse neue rechtliche Probleme. Die nationalen Kodifikationen der EU-Mitgliedsstaaten waren teilweise nur bedingt gut geeignet, passende Antworten auf diese Fragen zu liefern. Eine Modernisierung des Schuldvertragsrechts war angezeigt, um dem neuen Regelungsbedarf gerecht zu werden.
Das Europäische Parlament und der Rat haben infolgedessen am 20. Mai 2019 die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen verkündet. Die Umsetzung der DIRL in deutsches Recht erfolgte am 25. Juni 2021. Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1. Januar 2022. Durch die einheitliche Regelung in der Europäischen Union (EU) soll zur Schaffung eines reibungslosen Binnenmarktes beigetragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau gesichert werden. Die Richtlinie folgt dem Grundsatz der Vollharmonisierung, das heißt, die Mitgliedstaaten dürfen – sofern in der Richtlinie nichts anderes bestimmt ist – in ihrem nationalen Recht keine von den Bestimmungen der Richtlinie abweichenden Vorschriften aufrechterhalten oder einführen. Vieles – vor allem das, was judiziell erschlossen werden soll – ist noch unklar und eignet sich daher für eine wissenschaftliche Untersuchung.
Gliederung
A. Einleitung
I. Allgemeine Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich der §§ 327 ff
B. Untersuchung des Mangelbegriffs
I. Die Definition der Sachmangelfreiheit
1. Kumulation der Anforderungen
2. Maßgeblicher Zeitpunkt
3. Subjektive Anforderungen
4. Objektive Anforderungen
5. Anforderungen an die Integration
II. Die Aktualisierungspflicht des Unternehmers
1. Umfang der Aktualisierungspflicht
2. Maßgeblicher Zeitraum
3. Die Informationspflicht
4. Adressat der Aktualisierungspflichten
5. Abschließende Bewertung der Aktualisierungspflicht
III. Der Rechtsmangel
IV. Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
1. Information der Abweichung vor Vertragsschluss
2. Ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung
V. Zusammenfassung der Kernpunkte und ein Vergleich mit dem alten Vertragsrecht
LITERATURVERZEICHNIS
- Quote paper
- Marco Eißing (Author), 2023, Der Mangelbegriff bei Verträgen über digitale Produkte. Die Aktualisierungspflicht des Unternehmers und der Rechtsmangel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1336359
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.