Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs: Vom VO-SF zum AO-SF

Änderungen, Neuerungen, Vorteile und Kritik


Seminararbeit, 2007

12 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundgedanken der VO-SF

3. Grundgedanken der AO-SF

4. Änderungen und Neuerungen im Vergleich zwischen VO-SF und AO-SF

5. Vorteile der und Kritik an der AO-SF

6. Fazit

7. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Das Recht auf Bildung ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights – ICESCR)1 der Vereinten Nationen (United Nations – UN) als grund-legendes Menschenrecht anerkannt und soll jedem Kind bzw. Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung und dementsprechende Chancengleichheit garantieren. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund bestimmter Probleme vom „Normalbetrieb“ der Regelschulen nicht ausreichend gefördert werden (können), sieht das deutsche Schulwesen verschiedene sonder-pädagogische Fördermöglichkeiten vor. Geregelt wird diese Förderung durch landesinterne Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen galt von August 1995 bis Juli 2005 die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort (VO-SF), die dann im August 2005 von der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) abgelöst wurde.

Die Frage ist nun, welche Neuerungen sich durch die AO-SF für die sonder-pädagogische Förderung ergeben, welche Änderungen es im Vergleich zur alten VO-SF gibt, was für Vorteile die neue Verordnung gegenüber ihrer Vor-gängerin bringt und was man an ihr dennoch kritisieren kann? Diese Arbeit beschäftigt sich also mit einer Analyse der beiden Verordnungen.

2. Grundgedanken der VO-SF

Die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF) vom 22. Mai 1995 trat am 1. August 1995 in Kraft und war somit genau zehn Jahre gültig.

Sie bestand aus 17 Paragraphen, wobei § 1 eine Art Einführung beinhaltete, in der geklärt wurde in welchen Fällen das Verfahren überhaupt anzuwenden ist, wer für das Verfahren zuständig und wer zu beteiligen ist. § 2 bis § 8 befassten sich mit Definitionen der Behinderungen, die einen sonderpäda-gogischen Förderbedarf bedingen konnten, § 9 konkretisierte die jeweils ent-sprechenden Förderschwerpunkte, § 10 bis § 15 erläuterten das genaue Verfahren von der Eröffnung (§ 10) über die Ermittlung des sonderpäda-gogischen Förderbedarfs (§ 11), die Entscheidung über den sonderpäda-gogischen Förderbedarf und den Förderort (§ 12), die Aufnahme in die Schule (§ 13), die jährliche Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf und Förderort (§ 14) bis zur Beendigung der sonderpädagogischen Förderung (§ 15). § 16 regelte noch die sonderpädagogische Förderung von Berufsschul-pflichtigen und § 17 das In-Kraft-Treten der Verordnung.

Die Schwerpunkte bildeten hier die klare Konzentration auf die möglichen Behinderungen, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen, sowie auf die Vorgehensweise während des eigentlichen Verfahrens. Diese beiden Teile gingen von § 2 bis § 15, was zeigt, dass für weitere Informationen oder tiefer gehende Erläuterungen nur drei zusätzliche Paragraphen in der Verordnung vorgesehen waren, die diesem (vor allem im Vergleich zur späteren AO-SF) nicht wirklich gerecht wurden.2

3. Grundgedanken der AO-SF

Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) vom 29. April 2005 trat am 1. August 2005 in Kraft und löste damit die zuvor geltende VO-SF ab.

Die AO-SF besteht aus 43 Paragraphen, untergliedert in vier Teile (sonder-pädagogische Förderung, Hausunterricht, Schule für Kranke, Schlussbestim-mungen). Der erste Teil ist weiterhin in acht Abschnitte unterteilt, die jeweils unterschiedlich viele Paragraphen beinhalten.

Im ersten Abschnitt „Grundlagen“ werden in § 1 die vorgesehenen Schwer-punkte und Orte sonderpädagogischer Förderung aufgelistet. § 2 erläutert dann die vier entsprechenden Förderschultypen (je nach Förderschwerpunkt).

Der zweite Abschnitt „Entscheidung über sonderpädagogischen Förder-bedarf, Förderschwerpunkte und den Förderort“ enthält zu Beginn in § 3 allgemeine Bestimmungen zu Anwendung und Zuständigkeit des Verfahrens, § 4 bis § 10 definieren die Behinderungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf begründen können, § 11 bis § 16 befassen sich mit dem Verfahren selbst, wiederum von der Eröffnung (§ 11), über die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (§ 12), die Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort (§ 13), die Aufnahme in die Schule (§ 14), die jährliche Überprüfung, den Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs (§ 15) bis zur Beendigung der sonderpädagogischen Förderung oder dem Wechsel des Förderschwerpunkts (§ 16). § 17 erläutert das Verfahren in der Sekundarstufe II und § 18 widmet sich speziell Schüler-innen und Schülern aus Zuwandererfamilien.

Der dritte Abschnitt „Gemeinsame Bestimmungen für die Bildungsgänge“ beinhaltet in § 19 allgemeine Bestimmungen zu Ausbildungs- und Prüfungs-ordnungen, Stundentafeln, Unterrichtsvorgaben, Zeugnisformularen, Förder-plänen und zusätzlichen Möglichkeiten der Klassenkonferenz. In § 20 werden Maßnahmen zur pädagogischen Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder beschrieben.

[...]


1 Art. 13.1 ICESCR

2 Zur weiteren Erläuterung siehe Kapitel 4 dieser Arbeit

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs: Vom VO-SF zum AO-SF
Untertitel
Änderungen, Neuerungen, Vorteile und Kritik
Hochschule
Universität zu Köln
Veranstaltung
Einführung in sonderpädagogische Fragestellungen für angehende RegelschullehrerInnen
Autor
Jahr
2007
Seiten
12
Katalognummer
V133563
ISBN (eBook)
9783640405091
Dateigröße
413 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfahren, Feststellung, Förderbedarfs, VO-SF, AO-SF, Neuerungen, Vorteile, Kritik
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts (B.A.) Nicolas Sturm (Autor:in), 2007, Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs: Vom VO-SF zum AO-SF, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133563

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