Diese Arbeit erforscht praxisorientiert am Beispiel des Landes NRW, welche Möglichkeiten und Herausforderungen Low-Code-Plattformen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bieten und welche Rahmenbedingungen damit einhergehen.
Das Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für den Einsatz von Low-Code-Plattformen für E-Government am Beispiel des Landes NRW zu formulieren.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland hinkt hinter der des privatwirtschaftlichen Sektors her. Die Politik hat Gesetze zur Förderung der Verwaltungsdigitalisierung verabschiedet, aber es besteht immer noch ein großer Bedarf an Modernisierung und Digitalisierung der Behörden. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt als bevölkerungsreichstes Bundesland und nimmt viele Maßnahmen für die Modernisierung und Digitalisierung seiner Behörden vor. In der Covid-19-Pandemie musste kurzfristig die Corona-Soforthilfe als neues Förderverfahren bundesweit aufgesetzt werden. Das Bundesland Bayern hat innerhalb kürzester Zeit ein komplett digitales und medienbruchfreies Antragssystem über eine Low-Code-Plattform (LCDP) entwickelt. Es wird angenommen, dass diese Technologie sich auch für weitere Einsatzgebiete und speziell für die Herausforderungen des Landes NRW eignet.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Forschungsfrage
1.2 Zielsetzung
1.3 Methodische Vorgehenswei se
1.4 Aufbau der Arb eit
2 Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
2.1 Definition und Abgrenzung
2.1.1 Definition der Begriffe „Digitalisierung“ und „digitale Transformation“
2.1.2 Abgrenzung der Begriffe
2.2 Öffentliche Verwaltung in Deutschland
2.2.1 Definition und Aufbau der öffentlichen Verwaltung
2.2.2 Aufbau der Bundesverwaltung
2.2.3 Aufbau der Landesverwaltung NRW
2.2.4 Organisation innerhalb von Behörden
2.3 Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
2.3.1 Definition von E-Government
2.3.2 Gesetzliche Grundlagen
2.3.3 Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung
2.3.4 Vorgehensweise der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
2.3.5 Vorgehensweise der Digitalisierung in der Landesverwaltung NRW
2.3.6 Herausforderungen des E-Government in Deutschland
3 Low-Code-Plattformen für die Anwendungsentwicklung
3.1 Definition und Abgrenzung
3.1.1 Definition von Low-Code-Plattformen
3.1.2 Abgrenzung von Low-Code-Plattformen
3.2 Architektur und Komponenten von Low-Code-Plattformen
3.3 Überblick über Plattform-Anbieter
3.4 Einsatz von Low-Code-Plattformen in der Praxis
3.5 Vorteile von Low-Code-Plattformen
3.6 Herausforderungen von Low-Code-Plattformen
4 Low-Code-Plattformen zur Digitalisierung der Landesverwaltung NRW
4.1 Low-Code-Plattformen zur Digitalisierung
4.2 Nutzen für die Verwaltungsdigitalisierung
4.3 Grenzen von Low-Code-Plattformen in der öffentlichen Verwaltung
4.4 Rahmenbedingungen für Low-Code-Plattformen in der öffentlichen Verwaltung
5 Qualitative Querschnittsanalyse
5.1 Forschungsdesign
5.2 Datenerhebung über Leitfadengestützte Experteninterviews
5.2.1 Leitfadengestützte Experteninterviews
5.2.2 Entwicklung des Leitfadens
5.2.3 Auswahl der Interviewpartner
5.2.4 Durchführung der Experteninterviews
5.3 Auswertung mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring
5.3.1 Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring
5.3.2 Beschreibung des Vorgehens
5.3.3 Durchführung der Analyse
6 Untersuchung des Nutzenpotenzials von Low-Code-Plattformen für EGovernment in NRW
6.1 Ergebnisse der Experteninterviews
6.1.1 Oberkategorie 1: Nutzen von LCDP für E-Government in NRW
6.1.2 Oberkategorie 2: Grenzen von LCDP für E-Government in NRW
6.1.3 Oberkategorie 3: Rahmenbedingungen für E-Government in NRW
6.1.4 Oberkategorie 4: Citizen-Developer-Ansatz für das Land NRW
6.1.5 Oberkategorie 5: Herausforderungen von E-Government in NRW
6.2 Diskussion der Ergebnisse
6.2.1 LCDP führen zu einer schnelleren Verwaltungsdigitalisierung mit einer hohen Anpassungsfähigkeit
6.2.2 LCDP eignen sich für Fachverfahren, Prozesse und OZG-Leistungen mit einer niedrigen Komplexität
6.2.3 Der Aufbau des Citizen-Developer-Ansatzes ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Implementierung von LCDP
6.2.4 Der Aufbau eines zentralen Kompetenzzentrums gilt als Rahmenbedingung für die Implementierung von LCDP
6.2.5 Die Betrachtung von strategischen Rahmenbedingungen ist für die Implementierung der LCDP notwendig
6.2.6 LCDP müssen in die komplexe IT-Landschaft des Landes NRW integrierbar sein und sich in die Gesamtarchitektur einbetten können
6.2.7 Aspekte der IT-Sicherheit und digitalen Souveränität gelten als Grenzen des Einsatzes von LCDP
6.2.8 Der Einsatz von LCDP kann zu einer niedrigeren Abhängigkeit von externen Dienstleistungen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung führen
7 Handlungsempfehlungen für die öffentliche Verwaltung in NRW
8 Fazit und Ausblick
8.1 Zusammenfassung und Beantwortung der Forschungsfrage
8.2 Kritische Würdigung der Arbeit
8.3 Forschungsempfehlungen und Ausblick
Anhang 1: Interviewleitfaden
Anhang 3: Gesamtübersicht der Häufigkeiten je Code und Interview
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gliederung der Arbeit
Abbildung 2: Verwaltungsgliederung in Deutschland
Abbildung 3: Hierarchischer Aufbau der unmittelbaren Bundesverwaltung
Abbildung 4: EU-Vergleich des Digitalisierungsgrads im Bereich E-Government
Abbildung 5: Vergleich der länderspezifischen E-Government-Potenziale
Abbildung 6: Organigramm Digitalisierungsprogramm Bund
Abbildung 7: Organigramm Digitalisierungsprogramm Föderal
Abbildung 8: Architektur von Low-Code-Plattformen
Abbildung 9: Cloud-Services für LCDP
Abbildung 10: Magic Quadrant LCDP 2020
Abbildung 11: Forschungsprozess
Abbildung 12: Phasenmodell des Forschungsprozesses nach Mayring
Abbildung 13: Deduktiv-induktives Vorgehen der qualitativen Inhaltsanalyse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Fünf Dimensionen des DESI
Tabelle 2: Generationen von Programmiersprachen
Tabelle 3: Geclusterte Herausforderungen von E-Government in NRW
Tabelle 4: Überblick über die Interviewpartner
Tabelle 5: Kreuztabelle Oberkategorie 1
Tabelle 6: Kreuztabelle Oberkategorie 2
Tabelle 7: Kreuztabelle Oberkategorie 3
Tabelle 8: Kreuztabelle Oberkategorie 4
Tabelle 9: Kreuztabelle Oberkategorie 5
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Forschungsfrage
Der aktuelle Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung (ÖV) in Deutschland wird nicht zuletzt in der Covid-19-Pandemie deutlich: Deutschland belegt seit mehreren Jahren einen der letzten Plätze im Digital Economy and Society Index (DESI). Zwischen dem digitalen Nutzerangebot des privatwirtschaftlichen Bereichs und dem der ÖV herrscht ein großes Defizit. Die Politik hat dieses Problem inzwischen erkannt und diverse Gesetze zur Förderung der Verwaltungsdigitalisierung verabschiedet, die im Kapitel 2.3.2 vorgestellt werden. Das jüngste Gesetz ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Gemeinden bis Ende des Jahres 2022 dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen online über Verwaltungsportale zur Verfügung zu stellen und so digitale Behördengänge zu ermöglichen.1
Bei Betrachtung des Digitalisierungsgrades der ÖV im deutschlandweiten Vergleich, liegt das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) als bevölkerungsreichstes Bundesland im oberen Drittel. Das Land NRW nimmt viele Maßnahmen für die Modernisierung und Digitalisierung seiner Behörden vor. Es ist Teil des durch das OZG initiierten Programms Föderal und betreibt für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW (EGovG NRW) seit 2017 das Programm Digitale Verwaltung NRW (DVN). Letzteres hat Auswirkung auf ungefähr 120.000 Beschäftigte in 550 Behörden des Landes NRW.2 Für die Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land NRW von 2020 bis 2025 eine Milliarde Euro Investitionsmittel zur Verfügung.3 Wie der Landesrechnungshof (LRH) NRW dem Programm DVN nach einer Prüfung im Juni 2021 allerdings statuierte, konnten bisher nur Einzelerfolge umgesetzt werden. In der Breite sind die meisten Prozesse weiterhin von Medienbrüchen geprägt und die behörden-, bzw. ressortübergreifende Digitalisierung erfolgt nicht schnell genug, um die gesetzlichen Fristen zu erreichen.4 Bis zum Ende der Erhebung des LRH bis Dezember 2019 konnten lediglich 15 Projekte zur Geschäftsprozessoptimierung (GPO) umgesetzt werden, obwohl bis Ende 2025 ungefähr 1.000 Projekte abgeschlossen sein sollten. Darüber hinaus ist das zentrale Grundlagenprojekt für die strategische Erstellung der IT-Architektur für das Land NRW noch nicht abgeschlossen.5 Diese und weitere Herausforderungen, die im Kapitel 2.3.6 dargestellt werden, gilt es für das Land NRW zügig zu bearbeiten, um Fahrt in der Verwaltungsdigitalisierung aufzunehmen und sich unabhängig der gesetzlichen Fristen zu einer nutzerzentrierten Verwaltung zu transformieren.
In der Covid-19-Pandemie musste kurzfristig die Corona-Soforthilfe als neues Förderverfahren bundesweit aufgesetzt werden. Das Bundesland Bayern gilt hier als Vorreiter, da es innerhalb kürzester Zeit ein komplett digitales und medienbruchfreies Antragssystem über eine Low-Code-Plattform (LCDP) entwickelt hat.6 Solche Plattformen zeichnen sich durch die modellbasierte Softwareentwicklung mit visuellen Benutzeroberflächen aus, über die Applikationen sowohl entwickelt als auch betrieben und administriert werden können. Verschiedene Vorteile und Nutzenerwartungen hinsichtlich der Geschwindigkeit und Flexibilität, die im Kapitel 3.5 näher dargestellt werden, werden mit der Low-CodeEntwicklung verbunden.7 Gemäß Gartner werden bis zum Jahr 2023 mindestens 50 % aller mittelständigen und großen Unternehmen Applikationen über LCDP betreiben.8 In Fachzeitschriften werden LCDP auch als Problemlöser für die Zukunft der ÖV gesehen, da sie Folgeaufwände für den Betrieb und die Anpassung von entwickelter Software erheblich reduzieren. Damit einhergeht auch die Verschiebung von Entwicklungskompetenzen in den Fachbereich, der über die bereitgestellten Modellierungswerkzeugen zu Co- Entwicklern wird.9
Aufgrund der positiven Erfahrungen in den Beispielprojekten auf Bundesebene wird die Annahme getroffen, dass sich diese Technologie auch für weitere Einsatzgebiete und speziell für die Herausforderungen des Landes NRW eignet. Da dieses Nutzenpotenzial von LCDP für die ÖV noch nicht erforscht ist, verfolgt diese Arbeit die Beantwortung der folgenden Forschungsfrage am Beispiel der Landesverwaltung NRW: Welche Möglichkeiten und Herausforderungen bieten Low-Code-Plattformen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und welche Rahmenbedingungen gehen damit einher?
1.2 Zielsetzung
Ausgehend von der im Kapitel 1.1 genannten Forschungsfrage, erforscht diese Arbeit den Nutzen und die Einsetzbarkeit von LCDP für Verwaltungsabläufe der ÖV praxisorientiert am Beispiel des Landes NRW. Im Zuge dessen werden mögliche Herausforderungen und Rahmenbedingungen betrachtet, die mit der Einsetzbarkeit entsprechender Plattformen für die Entwicklung digitaler Anwendungen im öffentlichen Umfeld einhergehen. Des Weiteren wird untersucht, welche Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung in NRW nicht mit LCDP gelöst werden können. Dies erfolgt durch die Ermittlung von Grenzen von LCDP. Ziel dieser Arbeit ist es, die Forschungsfrage zu beantworten und Handlungsempfehlungen für das Land NRW auf Basis der im Kapitel 1.3 dargestellten methodischen Vorgehensweise zu formulieren.
1.3 Methodische Vorgehensweise
Die Beantwortung der Forschungsfrage und die Erarbeitung der vorgenannten Zielsetzung erfolgt zunächst mithilfe einer Literaturrecherche zu den Themen der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland und NRW sowie den LCDP. Diese theoretische Erarbeitung führt zu einer Synthese, die über ein empirisch-qualitatives Forschungsdesign geprüft wird. Dieses ist vor dem Hintergrund des Forschungsgegenstands besonders gut geeignet, da die qualitative Forschung das Ziel verfolgt, neue, bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge zu ermitteln. Durch eine offene Befragung kann ein hoher Informationsgehalt erreicht werden.10 Die primäre Datenerhebung wird mithilfe von teilstandardisierten Experteninterviews durchgeführt, deren Vorgehensweise im Kapitel 5.2 näher erläutert wird. Die Interviews werden einerseits mit Beschäftigten der ÖV, die Ex- perten11 in der Verwaltungsdigitalisierung sind und sich bereits mit dem Thema LCDP befasst haben, durchgeführt. Andererseits werden externe Berater mit Spezialisierung auf Digitalisierung in der ÖV und Hintergründen in der Softwareentwicklung oder Erfahrungen im Einsatz von LCDP befragt. Im Anschluss an die primäre Datenerhebung werden die aufgezeichneten Experteninterviews transkribiert und mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring analysiert und ausgewertet.
1.4 Aufbau der Arbeit
Zur Beantwortung der oben dargestellten Forschungsfrage werden zunächst die relevanten theoretischen Grundlagen vorgestellt sowie wichtige Begriffe definiert, die mit der ÖV, deren Digitalisierung und dem Konzept der LCDP zusammenhängen. Der Ablauf der Arbeit ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 1: Gliederung der Arbeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Wie in Abbildung 1 dargestellt, erfolgt in Kapitel 2 zunächst eine Definition der Digitalisierung mit einer anschließenden Erläuterung des Aufbaus der ÖV in Deutschland mit besonderem Fokus auf die Landesverwaltung NRW. Anschließend wird die Vorgehensweise der Digitalisierung in der ÖV, u.a. anhand gesetzlicher Grundlagen, vorgestellt. Das darauffolgende Kapitel 3 gibt Aufschluss über die Bestandteile von LCDP und deren Vorteile und Herausforderungen sowie Abgrenzung zu anderen Entwicklungsmethoden. Im Kapitel 4 erfolgt dann die Synthese der vorherigen Informationen, indem u.a. bereits aktuelle Anwendungsszenarien von LCDP zur Digitalisierung der ÖV vorgestellt werden. Das Kapitel schließt mit der Erstellung von Hypothesen für die in Kapitel 5 folgende qualitative Querschnittsanalyse ab. In diesem Kapitel wird die methodische Vorgehensweise zur Beantwortung der Fragestellungen vorgestellt, der Interviewleitfaden erstellt und die Durchführung der Experteninterviews beschrieben. Es folgt im Kapitel 6 die Gegenüberstellung der theoretischen und qualitativ-empirischen Forschungsergebnisse und die sich ergebende Beantwortung der Hypothesen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse werden in Kapitel 7 entsprechende Handlungsempfehlungen für die ÖV zur Einsetzbarkeit von LCDP in der Digitalisierung ausgesprochen. Im letzten Kapitel wird die Forschungsfrage zusammenfassend beantwortet. Darüber hinaus erfolgt eine kritische Würdigung der Arbeit und ein Ausblick mit Forschungsempfehlungen.
2 Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
2.1 Definition und Abgrenzung
2.1.1 Definition der Begriffe „Digitalisierung“ und „digitale Transformation“
Im alltäglichen Gebrauch werden die Begriffe „Digitalisierung“ und „digitale Transformation“ häufig als Synonym verwendet. Daher werden in diesem Abschnitt Definitionen vorgestellt, die als einheitliche Grundlage für das weitere Verständnis dieser Arbeit gelten.
Digitalisierung wird unterschiedlich definiert. In der traditionellen Betrachtungsweise der technischen Interpretation wird Digitalisierung als Überführung analoger Informationen mithilfe eines sogenannten Digitizers in ein digitales Medium verstanden. In der Dokumentenverarbeitung erfolgt dieser Vorgang z. B. mithilfe eines Scanners, der in diesem Fall als Digitizer gilt. Software interpretiert das eingescannte Dokument und überführt es in eine digitale Speicherform, die nahezu überall verfügbar gemacht werden kann. Des Weiteren wird Digitalisierung traditionell als Übernahme von Aufgaben, die zuvor von Menschen erledigt wurden, durch ein technisches System verstanden.12 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird der Begriff wie folgt definiert: Digitalisierung bedeutet die digitale Verarbeitung von Prozessen, die eine Vorstufe zur Automatisierung abbilden.13 Insgesamt wird Digitalisierung daher als Verschiebung von analoger Leistungserbringung hin zu digitaler Leistungserbringung verstanden.14
„Der Begriff Digitale Transformation bezeichnet erhebliche aktive Veränderungen des Alltagslebens, der Wirtschaft und der Gesellschaft durch die Verwendung digitaler Technologien und Techniken sowie deren Auswirkungen.“15
Durch digitale Transformation werden Problemstellungen oder neue bzw. veränderte Anforderungen vollständig neugedacht und mithilfe digitaler Technologien grundlegend verändert. Dies bezieht sich auf die (Weiter-)Entwicklung von Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie organisatorischen oder verwaltungsinternen Abläufen.16 Eine wichtige Eigenschaft der digitalen Transformation ist, dass diese niemals vollständig abgeschlossen sein kann. Technologien werden stets weiterentwickelt, neue Technologien erreichen die Marktreife und treiben so auch zukünftig Veränderungen an.17
2.1.2 Abgrenzung der Begriffe
Digitalisierung und digitale Transformation lassen und sollten sich voneinander abgrenzen. Im weiteren Verlauf kann Digitalisierung als Grundlage oder Enabler der digitalen Transformation verstanden werden.18 Durch die Umwandlung von analogen Daten in ein digitales Medium, bzw. die Verschiebung analoger Leistungserbringung zur digitalen Leistungserbringung wird die digitale Transformation überhaupt erst ermöglicht. Die im Zuge dessen verfügbar gemachten Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen können so völlig neu vor dem Hintergrund der kundenzentrierten (Weiter-)Entwicklung gedacht werden. Prozesse der öffentlichen Verwaltung können so im Zuge der digitalen Transformation Bürger- / Unternehmenszentriert und möglichst medienbruchfrei verändert werden. Diese transformierten Verwaltungsverfahren unterscheiden sich teilweise grundlegend von den vorherigen Möglichkeiten und bringen neue Nutzererfahrungen mit sich.19
2.2 Öffentliche Verwaltung in Deutschland
2.2.1 Definition und Aufbau der öffentlichen Verwaltung
In diesem Kapitel wird zunächst die ÖV definiert und deren Herkunft bestimmt. Neben dem grundsätzlichen organisatorischen Aufbau erfolgt die Herleitung des grundlegenden Verwaltungshandelns. Dies ist für die Erarbeitung des Handlungsdrucks, unter dem die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland steht, von höchster Relevanz.
Unter dem Begriff öffentliche Verwaltung wird die Verwaltungstätigkeit des Staates verstanden, die in der Gewaltenteilung der Exekutiven zugeordnet wird. Historisch erfolgte eine Aufteilung der Verwaltungstätigkeiten in die folgenden fünf Bereiche, die als Ressorts bezeichnet werden: Auswärtige Verwaltung, Innere Verwaltung, Militärverwaltung, Justizverwaltung und Finanzverwaltung. Im Zuge der Industrialisierung und Weiterentwicklung der Gesellschaft wurden die heute bekannten zusätzlichen Ressorts in Form von Wirtschafts-, Verkehrs-, Arbeits-, Kultur-, Sozial- und Umweltverwaltung gegründet.20 In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) erfolgt eine organisatorische Grundeinteilung der Verwaltung in Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen. Die Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und teilen sich in Bund, Bundesländer, Landkreise und Kommunen auf. Die ÖVist diesen Gebietskörperschaften rechtlich im Sinne des Verwaltungsrechts sowie organisatorisch zugeordnet. In der folgenden Abbildung 2ist die Aufteilung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt:
Abbildung 2: Verwaltungsgliederung in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 15
Wie in dieser Abbildung zu sehen ist, sind dem Bund 16 Bundesländer zugeordnet, die sich wiederum in 294 Landkreisen und 10.827 Gemeinden aufgliedern.21 Im Folgenden wird näher auf die Grundlage von Verwaltungshandeln, dem Verwaltungsrecht, eingegangen.
Das deutsche Verwaltungsrecht als Grundlage des Verwaltungshandelns leitet sich aus den Staatszielen des Demokratieprinzips und Föderalismusprinzips sowie dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) ab. Daraus resultiert für das Verwaltungsrecht, dass Verwaltungshandeln nicht eigenständig ist, sondern auf den Grundlagen von Gesetzen im Sinne der Exekutiven basiert. Aus dem Föderalismusprinzip folgt die Aufteilung der Staatsgewalt auf Bund und Länder. Weitere Träger der Staatsgewalt sind gemäß Artikel 28 Absatz 1 und 2 GG auch kommunale Institutionen im Sinne von Gemeinden, bzw. Gemeindeverbänden, wie bereits in Abbildung 2 dargestellt. Daher sind für das Verwaltungsrecht mehrere Vorschriften bindend, die sich aus der sogenannten Gesetzgebungskompetenz, Verwaltungskompetenz und Normenhierarchie ergeben. Zusammengefasst regeln diese drei Vorschriften die Aufteilung der Gesetzgebungsbefugnis, Verwaltungsaufgaben und Reihenfolgen geltender Normen zwischen Kommunen, Ländern und Bund.22 Gemäß Artikel 30 GG sind hauptsächlich die Bundesländer für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig und somit auch für den größten Teil des Verwaltungshandelns verantwortlich, während sich der Bund für die Gesetzgebung verantwortlich zeichnet. Die Bundesländer können mithilfe eigener Vorschriften Aufgaben an Kommunen weiterleiten. Im Zuge dessen erfolgt auch die Bestimmung zur Finanzierung daraus resultierender Kosten.23
Zusammenfassend resultiert Verwaltungshandeln in der BRD über alle föderalen Ebenen hinweg immer aus gesetzlichen Vorschriften. Die Verwaltungsaufgaben werden im Föderalismusprinzip auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt.
2.2.2 Aufbau der Bundesverwaltung
Der Aufbau der Bundesverwaltung der BRD unterscheidet sich in die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Die Differenzierung erfolgt gemäß der Zuordnung staatlicher Aufgaben. Die unmittelbare Bundesverwaltung wird vom Bund geführt und besteht entsprechend des Prinzips der hierarchischen Ordnung aus obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden, unteren Bundesbehörden und unselbständigen Bundeseinrichtungen. Der hierarchische Aufbau ist in der nachfolgenden Abbildung 3 dargestellt.
Abbildung 3: Hierarchischer Aufbau der unmittelbaren Bundesverwaltung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Brühl, R, Staatsorganisation, 2019, o. S.
Zu den obersten Bundesbehörden zählen u.a. die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt. Diese Einrichtungen sind für die komplette Bundesrepublik zuständig und unterstehen keiner weiteren Behörde. Ihnen unterstellt sind die Bundesoberbehörden, wozu u.a. das Bundesverwaltungsamt und das Bundespolizeipräsidium gehören. Untere Bundesbehörden sind Bundesoberbehörden direkt zugeordnet und teilen sich ihre Zuständigkeit örtlich stark auf. Als Beispiele sind hier Bundespolizeidirektionen und Hauptzollämter anzuführen. Wie in Abbildung 3 erkennbar, gibt esin Ergänzung dazu noch unselbstständige Bundeseinrichtungen, die zwar unmittelbar den obersten Bundesbehörden zugeordnet, allerdings nicht in den regulären Verwaltungsaufbau integriert sind. Dazu gehören u.a. der Generalbundesanwalt und das Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund. Zur mittelbaren Bundesverwaltung zählen Bundeskörperschaften, -anstalten oder -stiftungen des öffentlichen Rechts, die u.a. aus den Trägern der Sozialversicherung, Deutschen Rentenversicherung sowie weiteren Institutionen bestehen.24 Da der Forschungsgegenstand den unmittelbaren Bestandteil der ÖV betrachtet, wird die mittelbare Bundesverwaltung nicht weiter berücksichtigt.
2.2.3 Aufbau der Landesverwaltung NRW
Der hierarchische Aufbau der Landesverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland folgt dem Aufbau der Bundesverwaltung. Dabei ist eine hohe Diversität des Aufbaus in den 16 Bundesländern vorhanden. Aufgrund des thematischen Bezugs dieser Arbeit wird in diesem Unterkapitel der Aufbau der Landesverwaltung NRW vorgestellt.
Die Landesverwaltung NRW gliedert sich analog zur Bundesverwaltung in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden, Landesmittelbehörden und untere Landesbehörden. Hinzu kommen Landesbetriebe, die als Teil der ÖV staatliche Aufgaben erbringen, allerdings auch privatwirtschaftliche Aufträge bearbeiten. Dazu zählen u.a. der Landesbetrieb für Straßenbau (Straßen.NRW) sowie der Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW).25
Auf der Ebene der obersten Landesbehörden sind die Landesregierung, die Staatskanzlei als Behörde des Ministerpräsidenten und die Ministerien auf Landesebene angesiedelt. Letztere folgen den thematischen Ressortabgrenzungen der Bundesverwaltung. Derselben Ebene ist der vom Landtag NRW gewählte Landesbeauftragte für Datenschutz zugeordnet. Die Verwaltungsebene der Landesoberbehörden beinhaltet verschiedene Landesämter, die für das komplette Land NRW zuständig sind. Hierzu zählen z. B. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landeskriminalamt. Danach folgen die Landesmittelbehörden, welche ihre Zuständigkeiten auf fünf Regierungsbezirke aufteilen. Diese sog. Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster bilden das Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen.26 Die Bezirksregierungen haben eine besondere Funktion, da sie vom Ressortprinzip abweichen und die Landesregierung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Landesorganisationsgesetz NRW in ihrem entsprechenden Bezirk vertreten. Sie unterstehen den Ministerien und bündeln die zentralen Verwaltungsaufgaben aller Ressorts in Richtung der unteren Lan- desbehörden.27 Der unteren staatlichen Verwaltungsebene sind die unteren Landesbehörden zugeordnet. Diese sind die Städte und Kommunen mit ihren Finanzämtern, Kreispolizeibehörden, Schulämtern und weiteren Behörden. Der Landrat oder die Landrätin ist für die Verwaltungsbehörden in ihrem Kreis verantwortlich.28
2.2.4 Organisation innerhalb von Behörden
Die Organisation innerhalb der Behörden folgt auf Bundesebene der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und auf nordrhein-westfälischer Landesebene der Geschäftsordnung der Landesregierung NRW (GOLR), die auf der GGO basiert. Dort werden Grundsätze der Organisationsstruktur der Ministerien sowie die Zusammenarbeit untereinander und mit den Verfassungsorganen geregelt.29
Die politische und fachliche Leitung der Landesverwaltung NRW obliegt gemäß Abschnitt 1, § 1 der GOLR dem Ministerpräsidenten. Diesem dient gemäß Abschnitt 1, § 3 der GOLR die Staatskanzlei als oberste Landesbehörde. Sie ist dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt und unterstützt ihn bei seiner Aufgabenerfüllung. Darüber hinaus setzt der Ministerpräsident je Ressort / Aufgabenschwerpunkt Minister ein. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden in Abschnitt 2 der GOLR geregelt. Demnach führt ein Minister ein fachliches Ressort und wird durch einen oder mehrere Staatssekretäre vertreten. Jedes Ministerium muss die rechtlichen Erfordernisse an die Aufbaustruktur für den Organisationsaufbau als Grundlage nutzen und kann darauf aufbauend gestalten. Aufgrund des Bezugs dieser Arbeit zum Land NRW, wird im Folgenden beispielhaft der organisatorische Aufbau, bzw. die behördeninterne Organisation des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) vorgestellt.
Das MWIDE ist das Wirtschafts- und Digitalministerium des Landes NRW und wird von einem Minister aus dem Kabinett des regierenden Ministerpräsidenten geleitet. Dessen Stellvertreter ist ein Staatssekretär, welcher für die Verwaltung verantwortlich ist. Der Führungsspitze sind diverse Stabsstellen und Beauftragte sowie Ministerialbüros mit unterschiedlichen Disziplinen, wie z. B. Presse und strategische Planung, zugeordnet. Die zweite Ebene besteht aus den folgenden neun Abteilungen mit unterschiedlichen Fachgebieten: Zentralabteilung, Digitalisierung der Landesverwaltung, Wirtschaftspolitik, Innovation und Märkte, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung, Energie, Klimaschutz, Standortmarketing und -entwicklung, Europa und Recht. Abteilungen gliedern sich auf der nächsten Ebene in Gruppen und Referate, die weitere Spezialisierungen in den Fachgebieten behandeln. Darüber hinaus werden in Ministerien auch folgende Gremien und Funktionen beschäftigt: (örtlicher) Personalrat, (örtliche) Schwerbehindertenvertretung, Hauptpersonalrat, Hauptschwerbehindertenvertretung, Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte.30
2.3 Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
2.3.1 Definition von E-Government
Zu Beginn ist es für das weitere Verständnis der Arbeit notwendig, den Begriff E-Government näher zu erläutern. Der Begriff Electronic Government (E-Government) gilt als Oberbegriff für die Verwaltungsdigitalisierung und beinhaltet Informations-, Kommunikations- und Austauschprozesse innerhalb von Behörden und untereinander. Darüber hinaus liegt der Fokus auch auf der Kommunikation mit Bürgern, Unternehmen und Institutionen sowie Organisationen. Es geht im Wesentlichen darum, elektronische Verwaltungsdienstleistung zur Verfügung zu stellen.31 E-Government wird auch als Electronic Governance, Digital Government oder Online Government bezeichnet. In der BRD hat sich der Begriff E-Government durchgesetzt. Im Rahmen dieser Arbeit wird darunter die Möglichkeit von Regierungen verstanden, innovative Informations- und Kommunikationstechnologien für die Entwicklung und Bereitstellung von nutzerorientierten Verwaltungsdienstleistungen innerhalb von Behörden und für Bürger sowie Unternehmen zu nutzen. Dies trifft den Kern der Digitalisierung, weshalb E-Government und Verwaltungsdigitalisierung synonym bezeichnet werden.32
2.3.2 Gesetzliche Grundlagen
Entsprechend des vorgestellten Verwaltungshandelns beruht dies demnach auf gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften. Daraus resultiert auch für die Digitalisierung der ÖV das Erfordernis von gesetzlichen Grundlagen, deren Darstellung in diesem Abschnitt erfolgt.
Für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sind verschiedene Gesetze zu berücksichtigen. Als wichtigste Gesetze sind in diesem Kontext das E-Government-Gesetz (EGovG) und das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt, anzuführen. Darüber hinaus sind auch Bezüge zum De-Mail-Gesetz, Open-Data-Gesetz, E-ID-Gesetz sowie einem Gesetzesentwurf zum Abbau der Schriftformerfordernis im Verwaltungsrecht relevant. Das im Jahre 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, kurz: EGovG) unterstützt die Verwaltung bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für effiziente und effektive Verwaltungsdienste in elektronischer Form. Wesentliche Aspekte sind die Schaffung von einheitlichen elektronischen Zugängen zu Verwaltungsleistungen, die elektronische Verwaltungsarbeit, die elektronische Bezahlung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Möglichkeit, elektronische Nachweise einzureichen. In Verbindung mit dem Open- Data-Vorhaben werden auch Regelungen zur Bereitstellung digital verfügbarer Daten getroffen. Open-Data bedeutet, spezifische Verwaltungsdaten öffentlich verfügbar zu ma- chen.33 Als wichtiges Hindernis elektronischer Verwaltungsarbeit wird die Schriftformerfordernis angesehen, die auf mehreren Gesetzen beruht. Diese wird zwar durch die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) im digitalen Raum gewahrt, allerdings ist die große Masse der Bevölkerung nicht mit der qeS ausgestattet. Dies führt bislang dazu, dass häufig keine Alternative zur Papierform angewendet werden kann. Das EGovG greift auch diesen Aspekt auf und lässt weitere Technologien zu, die die Schriftformerfordernis ersetzen: die De-Mail und der neue Personalausweis (nPA). Die erste Lösung arbeitet mit der qeS auf Anbieterseite und einem sicheren Anmeldeverfahren, über das sich Bürger und Unternehmen identifizieren können. Die zweite Lösung über den nPA funktioniert in Kombination mit der elektronischen-ID-Funktion (eID) des nPA mit einer durch die Behörde bereitgestellten Anwendung.34
Das OZG gilt als gesetzliche Grundlage für den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz legt einen weiteren Grundstein für die Digitalisierung, indem es die öffentliche Verwaltung in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Nutzern bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 2 des OZG müssen Bund und Länder einen gemeinsamen barriere- und medienbruchfreien Portalverbund schaffen, auf denen die Verwaltungsleistungen der Behörden verschiedener föderalistischer Ebenen digital zur Verfügung gestellt werden. Der Portalverbund besteht gemäß § 1 Nummer 2 OZG aus der Verbindung mehrerer Verwaltungsportale von Bund und Ländern. Aus dem OZG ergibt sich zum einen die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen der ÖV (Bund, Länder, Kommunen) und zum anderen deren Vernetzung. Dabei steht der barriere- und medienbruchfreie nutzerorientierte Entwicklungsansatz im Vordergrund.35 Während das OZG ein bundeseinheitliches Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen ist, gilt das EGovG für die Bundesverwaltung und gibt den grundsätzlichen Rahmen für die ÖV allgemein. Aufgrund der aufgeteilten Gesetzgebungskompetenz sind auf Länderebene noch eigene EGovG mit teilweise verschiedenen Ausprägungen vorhanden. Im Land NRW ist das EGovG NRW anzuwenden. Dieses hat gem. § 1 EGovG NRW zum Ziel, die Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit und innerhalb der Behörden in NRW zu schaffen und die Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse medienbruchfrei sowie elektronisch durchzuführen. Neben Aspekten rundum dem elektronischen Zugang zur Verwaltung, elektronischen Bezahlmöglichkeiten und elektronischen Rechnungen werden in Abschnitt 3 des EGovG NRW Regelungen für die informationstechnische Zusammenarbeit getroffen. So ist der Beauftragte des Landes für Informationstechnik für die Ausgestaltung der Digitalisierung im Land NRW in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten und den Ministern verantwortlich. Darüber hinaus wird festgelegt, dass der Landesbetrieb IT.NRW gem. § 24 EGovG NRW als Rechenzentrum für die Landesverwaltung zur Verfügung steht und die Landesverwaltung gemäß Leistungsabnahme-Verordnung (LAVO) an IT.NRW als zentralen IT-Dienstleister gebunden ist.
Zusammenfassend ist das EGovG die Grundlage jeglicher Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und verknüpft mehrere spezifische Gesetze miteinander. Hierbei liegt der Fokus auf den Prozessen und Verfahren innerhalb und zwischen den Behörden. Das OZG hingegen gibt die Marschrichtung für die nutzerzentrierte Digitalisierung und elektronische Bereitstellung von Verwaltungsleistungen für Bürger, Unternehmen und weiteren Kundengruppen der öffentlichen Verwaltung vor. In die für das Land NRW geltende Ausgestaltung in Form des EGovG NRW sind Teile des OZG integriert.
2.3.3 Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung
Der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung lässt sich u.a. aus dem Digital Economy and Society Index (DESI) der Europäischen Kommission sowie dem eGovernmentBenchmark des Unternehmens Capgemini im Auftrag der Europäischen Kommission ableiten.
Mithilfe des DESI wird jährlich der Fortschritt der Digitalisierung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in fünf Dimensionen gemessen und miteinander verglichen. Den Dimensionen liegen insgesamt 37 Indikatoren zugrunde, die zu den genannten Themenbereichen zusammengefasst und übergreifend dargestellt werden.36 In der folgenden Tabelle werden die fünf Dimensionen erläutert.
Tabelle 1: Fünf Dimensionen des DESI
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 11
Die in Tabelle 1 dargestellten Dimensionen werden auch als Politikbereiche bezeichnet.
Sie fassen verschiedene Indikatoren zusammen, die in den EU-Mitgliedsstaaten erhoben werden. Die Dimensionen Konnektivität, Humankapital, Internetznutzung und Integration der Datentechnik geben keinen unmittelbaren Aufschluss über den Digitalisierungsgrad der ÖV, sondern folgen der gesamt-staatlichen Betrachtung. Die relevanten Informationen für den Stand der Verwaltungsdigitalisierung werden allerdings in der fünften Dimension Digitale öffentliche Dienste betrachtet. Bei näherer Betrachtung dieser Dimension wird ersichtlich, dass im direkten Vergleich des aktuellen DESI 2020 (Daten aus 2019) gegenüber dem DESI 2018 (Daten aus 2017) EU-weit eine positive Steigerung über alle Indikatoren dieser Dimension hinweg zu verzeichnen ist. Folgende Indikatoren werden hier gemessen:37
- 5a1 E-Government Nutzer
- 5a2 Vorausgefüllte Formulare
- 5a3 Online-Serviceabwicklung
- 5a4 Digitale Verwaltungsleistungen für Unternehmen
- 5a5 Öffentlich-verfügbare Verwaltungsdaten
Die Ergebnisse dieser Indikatoren werden dann zu einem Gesamtpunktwert in der Dimension 5 Digitale öffentliche Dienste zusammengefasst. Dabei bedeutet ein Wert von 100 eine vollständige Erfüllung der Kriterien gemäß den erhobenen Indikatoren während 0 Punkte keine Erfüllung bedeuten.38 In der folgenden Abbildung werden die Ergebnisse dieser Dimension des DESI 2020 vorgestellt.
Abbildung 4: EU-Vergleich des Digitalisierungsgrads im Bereich E-Government
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 74
Die in Abbildung 4 dargestellten Zahlen geben Aufschluss über die Digitalisierungsgrade der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der ÖV. Aus der Abbildung wird ersichtlich, dass Estland (EE), Spanien (ES), Dänemark (DK), Finnland (FI) und Lettland (LV) den Index mit 85 bis 89 Punkten anführen. Auf dem letzten Platz ist Rumänien (RO) angesiedelt. Deutschland (DE) befindet sich mit 66 Punkten auf dem 22., bzw. acht-letzten Platz und damit auch unterhalb des EU-weiten Durchschnitts von 72,2 Punkten.39
Ein weiterer Benchmark, der im Gegensatz zum DESI rein auf den Grad der Verwaltungsdigitalisierung abzielt, ist der eGovernment Benchmark. Dieser wird jährlich von der Europäischen Kommission publiziert und in Auftrag gegeben. Die Durchführung der Studie und Erhebung der Daten erfolgt über das Unternehmen Capgemini. Im Rahmen dessen werden die vier folgenden Kriterien betrachtet und zur Bewertung herangezogen:
1. Kundenzentrierung (Tiefe der online angebotenen Leistungen, Mobilfreundlichkeit, Unterstützungs- und Feedback-Mechanismen)
2. Transparenz (Klar veröffentlichte Informationen über Verwaltungsdienstleistungen, Entscheidungsstellen, Datennutzung)
3. Wichtige Befähiger (Welche Schlüsseltechnologien werden verwendet?)
4. Grenzübergreifende Mobilität (Einfachheit des digitalen Zugangs zu Verwaltungsleistungen aus dem Ausland)40
Die Datenerhebung erfolgt über geschulte Testkunden, die die Verwaltungsdienstleistungen hinsichtlich der zuvor genannten Kriterien bewerten. Dabei werden unterschiedliche Use-Cases betrachtet, die Aufschluss über den Digitalisierungsgrad der Verwaltung geben sollen. Diese sind typische Verwaltungsprozesse, wie z. B. Umzug, Gründung einer Familie oder Gründung eines Unternehmens.41 Im Zuge dessen erfolgt die Bewertung anhand der prozentualen Erfüllung der zuvor genannten Kriterien. Die Ergebnisse unterstützen die bereits vorgestellten Ergebnisse des DESI hinsichtlich der Einordnung des Digitalisierungsgrads der ÖV in Deutschland in die mittlere Kategorie. Deutschland ist der Kategorie 60-70 % zugeordnet, während der Durchschnitt bei 62 % liegt. An der Spitze befinden sich Malta (97 %), Estland (92 %), Österreich (87 %) und Lettland (87 %).42 Im Rahmen dieser Studie wird eine weitere Betrachtung durchgeführt, bei der die individuellen Ländermerkmale im Rahmen einer vergleichenden Bewertung untereinander berücksichtigt werden. Dabei fließt neben der Perspektive der Digitalisierung, die sich aus dem Gesamtbenchmark bzw. Digitalisierungsgrad der ÖV des entsprechenden Landes ergibt, auch die Perspektive der Durchdringung, d.h. der Nachfrage nach digitalen Verwaltungsdienstleistungen, in die Betrachtung mit ein.43 In der folgenden Abbildung 5 werden die Ergebnisse dieser weiteren Betrachtungsweise dargestellt. Auf der horizontalen Achse ist die prozentuale Durchdringung und auf der vertikalen Achse der Digitalisierungsgrad des Landes abgebildet. Die vier Quadranten stellen die Interpretation hinsichtlich der Dimensionen ungenutztes E-Government, fruchtbares bzw. genutztes E-Government, ausbaufähiges E-Government und nicht konsolidiertes E-Government dar. Die Pfeile geben Aufschluss über die Ergebnisse in Bezug auf den Durchschnitt der betrachteten Perspektiven wieder. Dabei bedeutet ein Pfeil nach oben, eine überdurchschnittliche Durchdringung, ein Pfeil nach unten eine unterdurchschnittliche Durchdringung, ein Pfeil nach rechts eine überdurchschnittliche Digitalisierung und ein Pfeil nach links eine unterdurchschnittliche Digitalisierung des Landes.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Vergleich der länderspezifischen E-Government-Potenziale
Quelle: Capgemini, E-Gov-Benchmark, 2020, S. 46
Abbildung 5 zeigt, dass Deutschland (DE) dem unteren, linken Quadranten zugeordnet wird und somit als Land mit nicht-konsolidiertem E-Government gilt. Die Ausprägungen zeigen eine unterdurchschnittliche Digitalisierung der Verwaltungsleistungen sowie eine unterdurchschnittliche Durchdringung des Online-Angebots. Estland (EE) führt in dieser Darstellung den EU-weiten Vergleich an, während Griechenland (EL) das Schlusslicht bildet.
Beide Studien, bzw. Indizes zeigen, dass Deutschland in der Verwaltungsdigitalisierung EU-weit mit 66 Punkten unter dem Durchschnitt von 72,2 Punkten des DESI sowie mit 60 % unter dem Durchschnitt von 62 % des eGovernment-Benchmarks liegt. Bei Betrachtung des zwei-Jahres-Zeitraums von 2017 zu 2019 hat sich Deutschland um ca. 5 Prozentpunkte bei der Verwaltungsdigitalisierung verbessert, während ein EU-weiter Wachstum von 6 Prozentpunkten zu verzeichnen ist.44
Bei Schärfung des Blicks innerhalb der Bundesrepublik Deutschland lässt sich die Frage stellen, welche Bundesländer in der Digitalisierung ihrer Verwaltung führend sind und an welcher Stelle das Land NRW steht. Zur Herleitung wird der Deutschland Index der Digitalisierung 2021 herangezogen. Dieser wird jährlich aktualisiert und bewertet die Themenfelder Digitale Kommune, Bürgerservices, Digitales Leben, Infrastruktur und Wirtschaft und Forschung im Bundesländer-Vergleich.45 Für die Ermittlung des Grades der Verwaltungsdigitalisierung im Land NRW werden die Themenfelder Nr. IV Bürgerservices, Nr. V Digitale Kommune und das Schwerpunktthemenfeld OZG-Umsetzung herangezogen. Im Themenfeld Nr. IV Bürgerservices wird anhand verschiedener Kriterien mit entsprechender Gewichtung ermittelt, wie bürgerorientiert die digitale Verwaltung im Bundesländervergleich ist. Die wichtigsten beiden Kriterien sind zum einen die Bewertung der Möglichkeit, elektronisch Formulare zu übermitteln (60 %) und zum anderen die erfolgreich beantworteten Informationsfreiheitsanfragen (25 %). Letzteres soll das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenhaltung bewerten. In diesem Themenfeld ist das Land Bayern (92,6 Indexpunkte) führend, dicht gefolgt von Bremen (88 Indexpunkte), NRW (84 Indexpunkte) und Rheinland-Pfalz (80 Indexpunkte).46 Das Themenfeld Nr. V Digitale Kommune ermittelt über die Kriterien des Nutzens (40 %), der Offenheit (20 %), der Benutzbarkeit (20 %) und des Zugangs (20 %) den Grad der Digitalisierung von Kommunen im Bundesländervergleich. In diesem Themenfeld führen die Länder Berlin und Hamburg mit 80,7 Indexpunkten, bzw. 75 Indexpunkten.47 Das Land NRW bewegt sich mit 60 Indexpunkten im Mittelfeld. Im Schwerpunktthema OZG-Umsetzung statuiert das Kompetenzzentrum Öffentliche IT, dass noch kein Durchbruch in der OZG-Umsetzung zu verzeichnen ist. In dem als Flächenland geltenden Bundesland NRW nutzen 72 % der Kommunen bereits Bürgerkonten über das Verwaltungsportal des Landes und 39 % die E-Payment Basiskomponente als digitale Bezahlmöglichkeit von Verwaltungsleistungen. Damit liegt das Land NRW über dem Bundesweiten Durchschnitt von ca. 30 % für Bürgerkonten und E-Payment. Führend sind Hamburg, Bremen und Berlin, die bereits umfangreich Bürgerkonten und E-Payment anbieten.48
Insgesamt zeichnet sich ab, dass sich das Land NRW im direkten Ländervergleich im oberen Drittel hinsichtlich des Digitalisierungsgrads im E-Government bewegt.
2.3.4 Vorgehensweise der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Aus den Ausführungen des vorherigen Abschnitts resultiert die Notwendigkeit, Anstrengungen zur Verwaltungsdigitalisierung in der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen. Die aktuelle Vorgehensweise zur Digitalisierung der ÖV in Deutschland wird daher in diesem Kapitel vorgestellt.
Bereits seit dem Jahr 2000 werden bundesweit verschiedene strukturierte Projekte durchgeführt, um die Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen und qualitativ zu verbessern. Gleichzeitig werden auch infrastrukturelle Projekte vorangetrieben, um den Erfordernissen der vernetzten und digitalisierten Verwaltungsleistungen an die technische Infrastruktur gerecht zu werden. Wie bereits zuvor dargestellt, sind bis heute diverse Gesetze in Kraft getreten, die als Grundlage der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gelten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen E-Government-Strategie erkannt und organisationale Grundpfeiler der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland im Jahre 2009 über Artikel 91c GG festgelegt.49
Mit dem im Jahre 2014 für die 18. Legislaturperiode aufgesetzten Programm Digitale Verwaltung 2020 sollte die Verwaltung digitalisiert und zukunftsfähig aufgestellt werden. Dabei definierte die Bundesregierung die zukünftige Verwaltung wie folgt: „Diese nutzt die Potenziale der Digitalisierung, ist effektiv, transparent, effizient, barrierefrei, bürgerund unternehmensfreundlich.“50 Das Programm berücksichtigte neben modernen Technologien und Organisationsveränderungen auch die Verpflichtung des Staats, nutzerzentrierte und damit IT-gestützte, digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen sowie (dadurch) eine hohe Attraktivität als Arbeitgeber zu gewährleisten.51 Darüber hinaus werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auch die gesetzlichen Formerfordernisse, zu denen z. B. die Schriftformerfordernis und die Pflicht zum persönlichen Erscheinen gehören, auf den Prüfstand gestellt.52 Das Programm ist von Seiten der Bundesregierung am 26. April 2017 ohne Ergebnisdarstellung für beendet erklärt worden.53
Dafür werden derzeit mithilfe der gesetzlichen Grundlage des EGovG des Bundes und der länderspezifischen EGovG sowie des OZG Verwaltungsleistungen digitalisiert und nutzerzentriert für Bürger, Unternehmen und weitere Stakeholder digital verfügbar gemacht. Konkret geschieht dies in den auf Grundlage des OZG initiierten Digitalisierungsprogrammen Bund und Föderal. Die Aufteilung erfolgt auf Basis der Zuständigkeiten der im OZG-Umsetzungskatalog definierten 575 Verwaltungsleistungen, die als OZG-Leis- tungen bezeichnet werden. Dabei werden 115 OZG-Leistungen in der Zuständigkeit des Bundes gesehen und somit im Digitalisierungsprogramm Bund bearbeitet, während die übrigen 80 % der OZG-Leistungen mit Zuständigkeit auf Landesebene im Digitalisierungsprogramm Föderal berücksichtigt werden.54 Die OZG-Umsetzung wird als sehr komplex eingeschätzt, da es sich um ein Vorhaben mit enormem Ausmaß und Einfluss handelt, das alle Ebenen des föderalistischen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet. Die OZG-Leistungen müssen auf landesweiten Portalen online zur Verfügung gestellt und anschließend zu einem Portalverbund zusammengeschlossen werden. Dabei soll ein einheitliches Benutzerkonto, u.a. als Anforderung der EU, gewährleistet werden.55 Die Verantwortung zur OZG-Umsetzung allgemein und im Digitalisierungsprogramm Bund obliegt dem BMI. In der folgenden Abbildung 6 ist die Aufbauorganisation des Digitalisierungsprogramms Bund dargestellt.
Abbildung 6: Organigramm Digitalisierungsprogramm Bund
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG-Bund, 2019b, o. S.
Wie in der Abbildung 6 ersichtlich, erfolgt die grundsätzliche Aufteilung in den Ebenen Strategie und Planung sowie Umsetzung. Die erste Ebene besteht aus den folgenden Gremien: Digitalkabinett, bestehend aus Bundeskanzleramt, Normenkontrollrat und Digitalrat; IT-Steuerungsgruppe und IT-Rat. Des Weiteren beinhaltet die Ebene zur Strategie und Planung des Programms auch die Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts (Ko- ITB) und das Programm-Management aus dem BMI. Dieses wird zentral vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO) gesteuert, der auch die Schnittstelle in die Bundesministerien bildet. Auf der Umsetzungsebene sind die zuständigen Bundesbehörden, ein OZG-Koordinator, die Bundesdruckerei und der IT-Dienstleister der Behörde zugeordnet.56
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal gilt der IT-Planungsrat als zentraler Ansprechpartner. Es ist unabdingbar die entwickelten digitalen Services auf einer sicheren und zuverlässigen IT-Infrastruktur zu betreiben. Aus diesem Grund ist der IT-Planungsrat ebenfalls für die Informationstechnologie (IT) zuständig, wozu er die Föderale IT-Kooperation (FITKO) gegründet hat, die mit Vertretern diverser Interessensgruppen eine einheitliche IT-Strategie und -Architektur für die ÖV erarbeitet.57 Teilnehmer des IT-Planungsrats sind der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und Beauftragte aus allen Bundesländern. Des Weiteren können der Bundesbeauftragte für Datenschutz sowie Vertreter von Gemeinden oder Verbänden bei Bedarf an den drei Mal jährlich stattfindenden Sitzungen des IT-Planungsrats teilnehmen.58 Die FITKO ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) und besteht aus einem multidimensionalen, agilen Team mit Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft, das den IT-Planungsrat bei seiner konzeptionellen Umsetzung der Beschlüsse zur Digitalisierung der ÖV berät. Sie wurde im Jahr 2020 gegründet und soll bis Ende 2021 personell aufgestockt und mit Digitalisierungsbudgets befähigt werden, um die IT-Architektur weiterzuentwickeln und föderale Aktivitäten zur Digitalisierung der ÖV zentral zu bündeln bzw. zu koordi- nieren.59 In der folgenden Abbildung 7 ist die Aufbaustruktur des Digitalisierungsprogramms Föderal dargestellt.
Abbildung 7: Organigramm Digitalisierungsprogramm Föderal
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG-Föderal, 2019c, o. S.
Die in der Grafik abgebildeten Akteure und Gremien in der OZG-Umsetzung auf föderaler Ebene teilen sich ebenfalls in die beiden Ebenen Strategie und Planung sowie Umsetzung auf. Die Steuerungs- und Planungsebene besteht aus dem IT-Planungsrat, gemeinsam mit der FITKO, die auch mit dem BMI das Programmmanagement verantwortet. Darüber hinaus werden kommunale Spitzenverbände als Vertreter der Kommunen und Gemeinden mit in der ersten Ebene beteiligt. Über diesen strukturellen Aufbau erfolgt die direkte Verknüpfung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Die 460 OZG-Leistungen, die im Rahmen des OZG-Digitalisierungsprogramms Föderal bearbeitet werden, sind in 14 Themenfelder eingeordnet. Jedes Themenfeld wird gemeinsam von mehreren Bundesländern unter der Federführung eines Bundeslandes bearbeitet. Auf der Umsetzungsebene gibt es je Bundesland OZG-Koordinatoren, die die IT-Dienstleister des Landes und der Kommunen koordinieren. Des Weiteren werden Projektgruppen aus den Fachministerkonferenzen gebildet, die auf der Umsetzungsebene gemeinsam mit OZG-Teams, die Methodenwissen für die Umsetzung mitbringen, an sogenannte Leistungsverantwortliche des Bundes und der Länder berichten. Wesentlicher Aspekt des Programms ist das „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA-Prinzip), das sich dadurch kennzeichnet, dass die entwickelten Online-Dienste und Ergebnisse aus den Themenfeldern auch den anderen Bundesländern in Form von nachnutzbaren Online-Diensten zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitsteilung sichert die Möglichkeit zur Nachnutzung und sorgt für eine effiziente Umsetzung in der BRD.60
2.3.5 Vorgehensweise der Digitalisierung in der Landesverwaltung NRW
Neben den vom Bund aufgesetzten Programmen und Projekten zur föderal-übergreifenden Verwaltungsdigitalisierung, an denen das Land NRW beteiligt ist, werden auch eigene Maßnahmen für E-Government durchgeführt. Im Folgenden wird die Vorgehensweise der Digitalisierung im Land NRW dargestellt.
Der Beauftragte für Informationstechnik des Landes NRW, auch CIO NRW genannt, ist für die strategische Digitalisierung des Landes sowie der Landesverwaltung NRW zuständig. Er ist der Abteilung II des MWIDE zugeordnet und hat seit 2013 ein Team für die Digitalisierung des Landes NRW aufgebaut. Zentrale Aufgaben sind u.a. Themen wie IT-Sicherheit für die Behörden, Ausbau von E-Government sowie die Vertretung des Landes NRW im IT-Planungsrat. Der CIO berichtet im MWIDE unmittelbar an den Wirtschafts- und Digitalminister NRW und ist für alle Digitalisierungsprojekte der ÖV im Land NRW verantwortlich.61 Die gleiche Funktion ist auch in den anderen Bundesländern vorgesehen, jedoch gibt es hier Unterschiede in den organisatorischen Zuordnungen sowie der Verankerung der Verantwortung in verschiedenen Ressorts.62 In NRW ist das MWIDE bereits dem Namen nach das Ministerium, das die Digitalisierung im Land NRW verantwortet, was auch die Zuordnung des CIO's zu diesem Ministerium begrün- det.63
Im Jahr 2019 hat der Ministerpräsident gemeinsam mit dem Wirtschafts- und DigitalMinister sowie dem CIO die Strategie für ein digitales NRW unter dem Motto „Teilhabe ermöglichen - Chancen eröffnen“64 veröffentlicht. Mit Hauptschwerpunkt auf die Digitalisierung der Wirtschaft inkl. Ausbau der technischen Infrastruktur, wie Breitbandausbau und Mobilfunk, werden auch Schnittstellenthemen wie die digitale Verwaltung in NRW strategisch betrachtet. Unter diesem Aspekt wird die ÖV als Dienstleister bezeichnet, dessen Qualität eine wesentliche Eigenschaft für die Standortbewertung des Landes gilt. In der Strategie wird das Ziel formuliert, dass die Verwaltung in NRW viele persönliche Behördengänge abschaffen und digital abbilden soll, um den Alltag der Bürger und Unternehmen zu erleichtern. Dazu müssen auch behördeninterne Verwaltungsprozesse optimiert, digitalisiert und in der Folge papierlos bearbeitet werden.65 Unter dem Begriff Open Government wird die moderne Verwaltung betrachtet, die auf transparentes und kooperatives Verwaltungshandeln setzt, um Innovationen zu schaffen und zu fördern sowie Staat und Verwaltung maßgeblich weiterzuentwickeln. Wesentliches Kriterium ist dabei die Barrierefreiheit der digitalen Verwaltungsleistungen. Diverse Projekte sollen das E-Government im Land NRW intern in den Behörden und nach außen digitalisieren. So digitalisieren bereits seit 2018 fünf Modellkommunen ihre Bürgerbüros und optimieren dazu ihre IT-Infrastruktur. Des Weiteren wird die digitale Austausch-Plattform, die dem Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen gemäß OZG dient, unter dem Namen Ser- vicekonto.NRW stetig fortgeschrieben. Digitale Steuerverwaltungen, elektronische Bezahlmöglichkeiten über E-Payment, und weitere Themen werden zur Fortentwicklung des E-Government in NRW betrachtet. Maßgeblich sind das EGovG NRW und das OZG, welches die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der ÖV bilden und in Kapitel 2.3.2 vorgestellt werden. Darüber hinaus sollen Bürger und Unternehmen über Open Government zukünftig einfacher an öffentlichen Entscheidungen beteiligt und dadurch die Innovationskraft im Land NRW erhöht werden. Dazu werden Schnittstellen und Standards geschaffen, um offene Verwaltungsdaten kostenfrei online über https://open.nrw zur Verfügung zu stellen.66
Mit dem Programm Digitale Verwaltung NRW (DVN) wird das EGovG NRW seit 2017 mit folgender Zielsetzung strukturiert umgesetzt:
1. Verbesserung der Servicequalität der Verwaltung im Land NRW
2. Schaffung von modernen und attraktiven Arbeitsplätzen
3. Effiziente Optimierung des Verwaltungshandelns
4. Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
Daraus resultieren vier Handlungsfelder, in die sich das Programm gliedern lässt. Zum einen wird der Zugang von Bürgern und Unternehmen zur Landesverwaltung durch die Bereitstellung von Bürgerkonten über das Servicekonto NRW vereinfacht. Zum anderen werden die Prozesse innerhalb der Landesverwaltung NRW optimiert und teilweise automatisiert. Dies geschieht unter dem Namen Geschäftsprozessoptimierung (GPO). Des Weiteren werden Standards definiert und rechtliche Normen überprüft, um den verwaltungsrechtlichen Rahmen zur Digitalisierung der Verwaltung zu schaffen. Mithilfe des Handlungsfeldes Veränderungsmanagement werden die Ziele der Digitalisierung transparent gegenüber den Beschäftigten dargestellt und die Ergebnisse sichtbar gemacht.67 Für die zentrale Steuerung des Programms wird die Programmsteuerungsmethode Managing Successful Programmes (MSP) und für die einzelnen Projekte die Projektmanagementmethode Projects in Controlled Environments (PRINCE2) verwendet. Das Programm DVN hat Auswirkungen auf insgesamt ca. 120.000 Beschäftigte in über 550 Landesbehörden in NRW. In sogenannten E-Government Grundlagenprojekten (EGP) werden grundlegende IT-Lösungen entwickelt, die anschließend als Basiskomponenten zur Verfügung stehen und z. B. für die Digitalisierung von Prozessen oder die Einführung der elektronischen Verwaltungsarbeit genutzt werden. Nach Abschluss der EGPs werden diese operativ in den Behörden umgesetzt. Dabei dient der Landesbetrieb IT.NRW als zentraler Betreiber der Basiskomponenten, der auch unabhängig davon für das Land NRW sämtliche IT-Systeme hostet und betreibt.68
Als Vorreiter und sogenanntes Modellministerium gilt das MWIDE, das unter dem Namen MWIDE digital 2022 und in Verantwortung des CIO, ein Programm zur Digitalisierung, Optimierung und Beschleunigung der Verwaltungsarbeit bis zum Jahr 2022 gestartet hat. Zentrale Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Modernisierung des MWIDE fließen in die Umsetzungsprojekte zur Digitalisierung weiterer Ministerien und nachgeordneter Behörden ein. Die Umsetzung des Programms wird in die drei Säulen E-Verwaltungsarbeit, Arbeitswelt 4.0 und Optimierung von Verwaltungsprozessen gegliedert. Diese Aufteilung folgt damit dem Programm DVN. Hinter E-Verwaltungsarbeit verbirgt sich die elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) mit den Basiskomponenten der digitalen Akte (E-Akte) zur Speicherung, Bearbeitung und Erstellung digitaler Dokumente, der elektronischen Umlaufmappe (E-Laufmappe) zur Durchführung von digitalen Abstimmungsprozessen und dem ersetzenden Scannen zur Digitalisierung vorliegender Dokumente und Posteingänge. Diese Basiskomponenten werden in den EGPs im Programm DVN entwickelt und zentral für die Ministerien zur Verfügung gestellt, wodurch der enge Bezug zwischen den beiden Programmen ersichtlich wird.69 In der Säule Arbeitswelt 4.0 werden die Arbeitsplätze modernisiert. Dazu gehören u.a. Hardware und Software für mobiles Arbeiten sowie Fortbildungskonzepte für digitale Führung und Arbeitsmetho- den.70 Mithilfe der letzten Säule der Optimierung von Verwaltungsabläufen werden unter Einbindung der Fachabteilungen Geschäftsprozessoptimierungen durchgeführt.71
Auch die Digitalisierung nachgeordneter Behörden wird im Land NRW mithilfe von Pilotprojekten vorangetrieben. Dazu gehören u.a. die digitalen Modellkommunen Aachen, Wuppertal, Gelsenkirchen, Soest und Paderborn, die als Vorreiter der insgesamt 396 Städte und Gemeinden im Land NRW gelten. Mit Stand 2020 werden aktuell 62 Digitalisierungsprojekte in den digitalen Modellkommunen umgesetzt, dessen Umsetzungskonzepte, Verfahren und Softwarelösungen nachgelagert in den übrigen Kommunen zum Einsatz kommen sollen.72 Wesentliche Partner für die Digitalisierung der Kommunen ist der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN), der mit einem Kompetenzzentrum zur Digitalisierung die IT-Dienstleistungslandschaft regional weiterentwickelt und die digitale Vernetzung von Kommunen gewährleistet.73 Die in der ÖV entwickelten Fachanwendungen werden als Fachverfahren bezeichnet. Dies sind Computerprogramme, mithilfe dessen Behörden ihre Verwaltungsprozesse teilweise oder komplett digital bearbeiten können. Als Nutzer werden sowohl Beschäftigte der ÖV als auch zum Teil Bürger und Unternehmen adressiert.74
Parallel zu der Verwaltungsinternen Digitalisierung über die Programme MWIDE digital 2022 und DVN wird die Umsetzung des OZG im Land NRW über die Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW koordiniert. Die zentrale OZG-Koordinierungsstelle gilt als wesentliches Kommunikationsorgan innerhalb des Landes sowie zum Bund und anderen Bundesländern.75 Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines bundesweiten Portalverbunds, wird der deutsche Portalverbund auch auf europäischer Ebene über das Single Digital Gateway (SDG) mit weiteren Portalverbünden der EU-Mitgliedsstaaten verknüpft.76 Als Basis der OZG-Umsetzung dient das Föderale Informationsmanagement (FIM). Dieses gliedert sich in drei Bausteine und liefert „die notwendigen Grundlagen, um digitale Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren einfach und rechtssicher zur Verfügung zu stellen.“77 Über den Baustein Leistungsbeschreibungen werden Verwaltungsleistungen inkl. gesetzlicher Grundlagen und zu beteiligenden Organisationen bzw. Einrichtungen transparent verfügbar gemacht. Der zweite FIM-Baustein Datenfelder definiert alle Daten, die für den Abruf einer Verwaltungsleistung notwendig sind. Mit dem dritten Baustein der Prozesse werden rechtliche Vorgaben in einem Baukastensystem in Form von Teilprozessen zur Verfügung gestellt.78 Wie bereits eingangs vorgestellt, wurden die 575 OZG-Leistungen im Rahmen des OZG-Umsetzungskatalogs zu 14 Themenfeldern zusammengefasst, deren Bearbeitung zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt ist. Das Land NRW hat die Federführung im Themenfeld Arbeit und Ruhestand und wirkt steuernd in den Themenfeldern Bauen und Wohnen, Ein- und Auswanderung sowie Unternehmensführung und -entwicklung mit. Darüber hinaus unterstützt das Land NRW auch in einigen Einzelthemen innerhalb der Themenfelder. Je Themenfeld sind zwei OZG-Leistungen priorisiert worden, die in sogenannten Digitalisierungslaboren erarbeitet werden. Diese Methode beinhaltet die nutzerorientierte Entwicklung mit agilen und kreativen Methoden wie z. B. Scrum und Design Thinking unter Einbindung der Bürger bzw. Unternehmen und mit Unterstützung fachlicher Experten. Ziel ist die Erstellung und das Testen von Prototypen inkl. Entwicklung von Umsetzungs- konzepten.79 Neben der zentralen Koordinierungsstelle bei d-NRW werden in den Ressorts OZG-Umsetzungskoordinatoren und in den Kommunen OZG-Themenfeldkoordi- natoren mit den Aufgaben der OZG-Umsetzung und Koordination betraut.80 Für die Verwendung standardisierter Schnittstellen und IT-Lösungen ist die Arbeitsgruppe Technik verantwortlich, die dafür sorgt, dass das EfA-Prinzip auch auf technischer Seite Anwendung findet. In der ÖV werden dafür sogenannte XÖV-Standards verwendet, nach denen die Übermittlung von Daten zwischen Online-Diensten und Fachverfahren definiert wer- den.81
Zusammenfassend werden im Land NRW Digitalisierungsprogramme auf allen Ebenen der Landesverwaltung durchgeführt. Das Programm DVN ist dabei für die obersten Landesbehörden und Landesoberbehörden, also den Ministerien und Bezirksregierungen, zuständig. Das MWIDE gilt hier als Vorreiter und Vorbild für die weiteren Ministerien.
[...]
1 Vgl. Kühn, H., Digitalisierungsstand, 2021, S. 1.
2 Vgl. Landesregierung NRW, Digitalisierungsstrategie, 2019, S. 42 ff.
3 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, EGovG NRW, 2020b, o. S.
4 Vgl. Landesrechnungshof NRW, Prüfbericht 2021, S. 5.
5 Vgl. Landesrechnungshof NRW, Prüfbericht, 2021, S. 12.
6 Vgl. Pegasystems, Soforthilfe, 2020, o. S.
7 Vgl. Augsten, S., Low-Code-Development, 2019, o. S.
8 Vgl. Gartner, LCDP-Anbieter, 2020, S. 1.
9 Vgl. Mehmanesh, H., Verwaltungszukunft, 2020, o. S.
10 Vgl. Röben, H., Wetzel, K., Forschungsmethoden, 2017, S. 12 ff.
11 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
12 Vgl. Hess, T., Digitalisierung, 2019, o. S.
13 Vgl. Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 2.
14 Vgl. Wolf, T., et al., Definition Digitalisierung, 2018, S. 58.
15 Pousttchi, K., Digitale Transformation, 2020, o. S.
16 Vgl. Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 2.
17 Vgl. Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 13.
18 Vgl. Pousttchi, K., Digitale Transformation, 2020, o. S.
19 Vgl. Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 2 f.
20 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Verwaltungsdefinition, 2015, o.S.
21 Vgl. Streicher, H. W., Digitale Transformation ÖV, 2020, S. 14.
22 Vgl. Haakh, R., Verwaltungshandeln, 2015, S. 2 ff.
23 Vgl. Brühl, R., Staatsorganisation, 2019, S. 25 f.
24 Vgl. Brühl, R., Staatsorganisation, 2019, S. 30 f.
25 Vgl. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesverwaltung, 2021, o. S.
26 Vgl. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesverwaltung, 2021, o. S.
27 Vgl. Brühl, R., Staatsorganistaion, 2019, S. 35.
28 Vgl. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesverwaltung, 2021, o. S.
29 Vgl. Brühl, R., Staatsorganisation, 2019, S. 32.
30 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Organistation, 2021a, o. S.
31 Vgl. Meier, A., E-Government-Definition, 2009, S. 13.
32 Vgl. Alshehri, M., Drew, S., E-Government, 2010, o. S.
33 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, EGovG, 2020, o. S.
34 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, EGovG-Kommentar, o.J.a, S. 5 f.
35 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG, o.J.b, o. S.
36 Vgl. Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 10 f.
37 Vgl. Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 74. Originaltext: 5a1 e-Government users, 5a2 pre-filled forms, 5a3 Online service completion, 5a4 Digital public services for businesses, 5a5 Open data
38 Vgl. Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 122.
39 Vgl. Europäische Kommission, DESI, 2020, S. 74.
40 Capgemini et al., E-Gov-Benchmark, 2020, S. 15. Originaltext: 1. User Centricity - To what extent are services provided online? How mobile friendly are they? And what online support and feedback mechanisms are in place? 2. Transparency - Are public administrations providing clear, openly communicated information about how their services are delivered? Are they transparent about the responsibilities and performance of their public organisations, and the way people's personal data is being processed? 3. Key Enablers - What technological enablers are in place for the delivery of eGovernment services? 4. Cross-Border Mobility - How easily are citizens from abroad able to access and use the online services?
41 Vgl. Capgemini et al., E-Gov-Benchmark, 2020, S. 14.
42 Vgl. Capgemini et al., E-Gov-Benchmark, 2020, S. 18.
43 Vgl. Capgemini et al., E-Gov-Benchmark, 2020, S. 44.
44 Vgl. Capgemini et al., EGov-Benchmark, 2020, S. 6.
45 Vgl. Hölscher, I. et al., Digitalisierungsgrad, 2021, S. 8 f.
46 Vgl. Hölscher, I. et al., Digitalisierungsgrad, 2021, S. 28 ff.
47 Vgl. Hölscher, I. et al., Digitalisierungsgrad, 2021, S. 32 ff.
48 Vgl. Hölscher, I. et al., Digitalisierungsgrad, 2021, S. 38 ff.
49 Vgl. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, E-Government, o.J., o. S.
50 Bundesministerium des Innern, Bundesprogramm, 2014, S. 10.
51 Vgl. Bundesministerium des Innern, Bundesprogramm, 2014, S. 11.
52 Vgl. Bundesministerium des Innern, Bundesprogramm, 2014, S. 16 ff.
53 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Digitale Agenda, 2017, o. S.
54 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG-Bund, 2019b, o. S.
55 Vgl. Berzel, A., Länderdigitalisierung, 2020, S. 424.
56 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Digitalisierungsprogramm, 2019a, o.S.
57 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG, o.J.b, o. S.
58 Vgl. IT-Planungsrat, IT-Planungsrat, 2021b, o. S.
59 Vgl. IT-Planungsrat, FITKO, 2021a, o. S.
60 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, OZG-Föderal, 2019c, o. S.
61 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen, CIO NRW, 2021b, o. S.
62 Vgl. Berzel, A., Länderdigitalisierung, 2020, S. 420.
63 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen, Organisationsplan, 2021e, o. S.
64 Landesregierung NRW, Digitalisierungsstrategie, 2019, S. 1.
65 Vgl. Landesregierung NRW, Digitalisierungsstrategie, 2019, S. 41.
66 Vgl. Landesregierung NRW, Digitalisierungsstrategie, 2019, S. 42 ff.
67 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, DVN, 2021c, S. 1 f.
68 Vgl. Pinkwart, A., EGovG-NRW-Erfahrung, 2019, S. 14 ff.
69 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Modellministerien, 2021d, o. S.
70 Vgl. Hagen, H., Foltis, S., MWIDE-digital, 2019, o. S.
71 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Modellministerium, 2021d, o. S.
72 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Digitale Kommunen, 2020a, S. 4.
73 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Digitale Kommunen, 2020a, S. 12.
74 Vgl. Keitel, C., Fachverfahren, 2018, o. S.
75 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, Digitale Kommunen, 2020a, S. 14.
76 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, OZG-NRW, 2019, S. 3.
77 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, OZG-NRW, 2019, S. 4.
78 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, OZG-NRW, 2019, S. 4 f.
79 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, OZG-NRW, 2019, S. 8 ff.
80 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, OZG-NRW, 2019, S. 16 ff.
81 Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen, OZG-NRW, 2019, S. 20.
- Arbeit zitieren
- Tobias Müller (Autor:in), 2021, Low-Code-Plattformen in der öffentlichen Verwaltung. Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung am Beispiel der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1335538
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