Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Gesetzes von 1985 die Zulassung von Aufwandsrückstellungen wesentlich erweitert. Das Thema Aufwandsrückstellungen ist bis heute noch aktuell, weil seit der Einführung viele Autoren hierzu Stellung bezogen haben und eine eindeutige Festlegung des Anwendungsbereiches dieser Rückstellungsart nicht möglich ist. Zuletzt waren die Euro-Einführung und der Jahrtausend-Wechsel Sachverhalte, bei denen über die Bildung von Aufwandsrückstellungen diskutiert wurde. Der Zeitablauf hat diese Sachverhalte von selbst erledigt. Aber heute besitzen Sachverhalte wie Großreparaturen, Standortverlegungen, Forschungs- und Entwicklungskosten, Werbemaßnahmen noch immer an Aktualität, obwohl seit Einführung des erweiterten Rückstellungsbegriffes geraume Zeit verstrichen ist.
Da unter dem Begriff Aufwandsrückstellungen verschiedene Sachverhalte subsumiert werden, muss eine Unterteilung vorgenommen werden. Die Aufwandsrückstellungen unterteilen sich in Rückstellungen für Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen und für Abraumbeseitigung, wenn diese Maßnahmen innerhalb des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden, sowie in Rückstellungen für in ihrer Eigenart nach genau umschriebenen Aufwendungen. Problematisch erscheinen besonders die Rückstellungen für in ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen, weil der Gesetzgeber es unterlassen hat, eine genaue Festlegung der zu berücksichtigenden Aufwendungen zu treffen. Es erfolgte nur eine Einengung dieses Rückstellungsbegriffes durch die gesetzlich definierten Voraussetzungen, wie für ihrer Eigenart nach genau umschriebenen, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Durch diese Voraussetzung wollte der Gesetzgeber einer Erweiterung des Rückstellungsbegriffes entgegenwirken und eine Abgrenzung zu der allgemeinen Vorsorge durch die Rücklagen treffen. Die Herleitung eines Vergangenheitsbezugs für zukünftige Ausgaben, die durch den § 249 Abs. 2 HGB vorweggenommen werden sollen, erscheint mir besonders problematisch.
Ich möchte mich in dieser Arbeit mit den Aufwandsrückstellungen, insbesondere mit denen gemäß § 249 Abs. 2 HGB befassen und erläutern, warum diese Rückstellungen noch heute so problematisch sind.
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Aufwandsrückstellungen im Allgemeinen
- Begriff
- Historische Entwicklung
- Voraussetzungen
- Die ihrer Eigenart nach genau umschriebenen Aufwendungen
- Die zeitliche Zuordnung
- Die Wahrscheinlichkeit und Sicherheit des Ausgabenanfalls
- Die Unbestimmtheit von Höhe und Zeitpunkt des Eintritts
- Weitere Voraussetzungen
- Problemkreise
- Das Ansatzwahlrecht der Aufwandsrückstellungen
- Abgrenzung zu den Rücklagen
- Vergangenheitsbezogenheit
- Grundsätzliches
- Großreparaturen
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Werbemaßnahmen
- Umzugs- und Geschäftsverlegungsaufwand
- Nachholung von Aufwandsrückstellungen
- Aktivierungspflicht der zukünftigen Ausgaben
- Bewertung
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der Aufwandsrückstellungen in der Praxis. Dabei werden insbesondere die Problemkreise, die mit der Anwendung des Bilanzierungswahlrechts und der Abgrenzung zu Rücklagen verbunden sind, untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie die Anwendung des Ansatzes in der Praxis zu bewerten ist und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.
- Bilanzierungswahlrecht der Aufwandsrückstellungen
- Abgrenzung zu den Rücklagen
- Vergangenheitsbezogenheit und zukünftige Ausgaben
- Aktivierungspflicht und Bewertung
- Rechtliche und praktische Herausforderungen im Umgang mit Aufwandsrückstellungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung der Aufwandsrückstellungen in der Praxis darstellt und die Relevanz des Themas hervorhebt. Im zweiten Kapitel werden die Aufwandsrückstellungen im Allgemeinen betrachtet. Hierbei werden der Begriff der Aufwandsrückstellung, deren historische Entwicklung und die Voraussetzungen für deren Ansatz beleuchtet.
Kapitel drei widmet sich den Problemkreisen der Aufwandsrückstellungen. Hierbei wird die Abgrenzung der Aufwandsrückstellungen zu Rücklagen, die Vergangenheitsbezogenheit der Aufwandsrückstellungen, die Nachholung von Aufwandsrückstellungen, die Aktivierungspflicht zukünftiger Ausgaben und die Bewertung der Aufwandsrückstellungen diskutiert. Die Kapitel konzentrieren sich dabei auf die Herausforderungen, die die Anwendung des Bilanzierungswahlrechts in der Praxis mit sich bringt.
Schlüsselwörter
Aufwandsrückstellungen, Bilanzierungswahlrecht, Rücklagen, Vergangenheitsbezogenheit, zukünftige Ausgaben, Aktivierungspflicht, Bewertung, Praxisprobleme, Rechtliche Herausforderungen, Bilanzierung, Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung
- Arbeit zitieren
- Niels Ommen (Autor:in), 2003, Aufwandsrückstellungen in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13336