Das Ziel dieser Hausarbeit ist, eine abschließende Antwort auf die Fragestellung "Ist das duale Rundfunksystem in Deutschland noch zeitgemäß?" zu geben und einen möglichen Ausblick in Richtung eines öffentlich-rechtlichen Internets zu wagen. Insbesondere wird die Kritik am dualen Rundfunksystem in Deutschland betrachtet, die sich nicht nur auf den Rundfunkbeitrag bezieht, sondern häufig auch eine fehlende Transparenz bemängelt. Viele Kritiker sind außerdem der Meinung, der Rundfunk sei nicht so unabhängig, wie es das Modell vorsieht, da ein zu hoher politischer Einfluss herrscht. Diese Kritik wird eingeordnet, sodass eine abschließende Beantwortung der Fragestellung möglich wird.
Das duale Rundfunksystem in Deutschland ist längst überholt und nicht mehr zeitgemäß. Dieser Kritik muss sich das in Deutschland angewandte Modell des Rundfunks häufig stellen. Im Folgenden wird zunächst erläutert, wie es zum dualen Rundfunksystem in Deutschland kam und aus welchen Gründen es eingeführt wurde. Außerdem wird dargestellt, wie sich private, öffentlich-rechtliche und staatliche Sender in ihrer Struktur unterscheiden und wie sie sich finanzieren. Weiter wird näher darauf eingegangen, welche Konsequenzen die verschiedenen Modelle für die Programmstruktur der Sender bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DEFINITION DES DUALEN RUNDFUNKSYSTEMS
2.1 Historie
2.2 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
2.3 Privater Rundfunk
2.4 Abgrenzung zum Staatlichen Rundfunk
3 VERGLEICH DER PROGRAMMSTRUKTUR IM DUALEN RUNDFUNKSYSTEM
4 KRITIK AM DUALEN RUNDFUNKSYSTEM
5 DISKUSSION
5.1 Fazit
5.2 Ausblick: Das öffentlich-rechtliche Internet
LITERATUR
1 Einleitung
„Das duale Rundfunksystem in Deutschland ist längst überholt und nicht mehr zeitgemäß.“
Dieser Kritik muss sich das in Deutschland angewandte Modell des Rundfunks häufig stellen. Im Folgenden wird zunächst erläutert, wie es zum dualen Rundfunksystem in Deutschland kam und aus welchen Gründen es eingeführt wurde. Außerdem wird dargestellt, wie sich private, öffentlich-rechtliche und staatliche Sender in ihrer Struktur unterscheiden und wie sie sich finanzieren. Außerdem wird näher darauf eingegangen, welche Konsequenzen die verschiedenen Modelle für die Programmstruktur der Sender bedeuten. Das Ziel dieser Hausarbeit ist, eine abschließende Antwort auf die Fragestellung „Ist das duale Rundfunksystem in Deutschland noch zeitgemäß?“ zu geben und einen möglichen Ausblick in Richtung eines öffentlich-rechtlichen Internets zu wagen.
Insbesondere wird die Kritik am dualen Rundfunksystem in Deutschland betrachtet, die sich nicht nur auf den Rundfunkbeitrag bezieht, sondern häufig auch eine fehlende Transparenz bemängelt. Viele Kritiker sind außerdem der Meinung, der Rundfunk sei nicht so unabhängig, wie es das Modell vorsieht, da ein zu hoher politischer Einfluss herrscht. Diese Kritik wird eingeordnet, sodass eine abschließende Beantwortung der Fragestellung möglich wird.
2 Definition des dualen Rundfunksystems
Zurzeit wird in Deutschland das duale Rundfunksystem praktiziert. Dieses Organisationsmodell beinhaltet das „Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Rundfunk“ (Bayerischer Rundfunk, 2019). Die Historie sowie die Struktur des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Zudem wird eine Abgrenzung zu Sendern vorgenommen, die unmittelbar dem Staat unterstellt sind.
2.1 Historie
Das duale Rundfunksystem, wie es aktuell praktiziert wird, entstand nach dem zweiten Weltkrieg. Die Nationalsozialisten nutzten die Medien vorher gezielt, um ihre Inhalte zu verbreiten und die Menschen vom Gedankengut des Nationalsozialismus zu überzeugen. Unter der Macht Adolf Hitlers wurde die Pressefreiheit aufgehoben und die Medien wurden dazu gezwungen, die Ideologie der Nationalsozialisten zu verbreiten. Durch viele Filme wurde, oftmals unterschwellig, Hass gegen Juden geschürt. Um die Unterstützung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und im Krieg weiter bestehen zu können, wurden spezielle Propaganda-Filme ausgestrahlt.
Ein solcher Missbrauch der Medien und damit eine „Neuauflage eines zentralistischen, von einseitigen Interessen abhängigen Rundfunks“ (Wiechers, 2018) sollte unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund beschlossen die Siegermächte nach dem zweiten Weltkrieg, dass der Rundfunk zukünftig staatsfern sein sollte. Entscheidend waren die Briten, die den Anstoß für die Entstehung eines unabhängigen Rundfunks gaben. 1945 wurde Radio Hamburg ins Leben gerufen, das zunächst unter britischer Führung sendete. Der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) wurde schließlich im Jahr 1948 als erste öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland lizensiert (vgl. MDR, 2019).
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) entstand 1950 aus dem Zusammenschluss verschiedener Anstalten, wie zum Beispiel dem bayerischen Rundfunk (BR) und dem hessischen Rundfunk (HR), die mit dem NWDR eine „Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (MDR, 2019) trafen. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bilden bis heute die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio.
Ein wichtiger Faktor, der dazu führte, dass neben dem öffentlich-rechtlichen ein privater Rundfunk besteht, war der Ausbau durch Breitbandkabel und des Satelli- ten-Fernsehens. Durch diese Technologien wurden neue Kapazitäten für weitere Sender frei, die von öffentlich-rechtlichen Sendern allein nicht genutzt werden konnten. Private Anbieter sollten in Deutschland gehalten werden, wodurch 1984 der private Rundfunk durch das Bundesverfassungsgericht erlaubt wurde und das Organisationsmodell, in dem nur öffentlich-rechtliche Sender vertreten waren, durch den dualen Rundfunk in Deutschland abgelöst wurde. Seither bestehen diese beiden Strukturen des Rundfunks parallel und bieten der Gesellschaft somit ein breites Angebot an Programmen.
2.2 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk spielen vor allem die beiden Anstalten ARD und ZDF eine große Rolle. Sie sind nicht von Unternehmen oder dem Staat abhängig. Das Bundesverfassungsgericht legte durch sein Urteil aus dem Jahr 1962 fest, dass Rundfunkanstalten als öffentliche Einrichtungen gelten, die „eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen“ (Wiechers, 2018). Aus dem 1987 verhandelten Rundfunkstaatsvertrag geht hervor, dass die Rundfunkanstalten einen Programmauftrag erfüllen müssen (vgl. Wiechers, 2018). Grundsätzlich sollen die öffentlich-rechtlichen Sender den Menschen eine Grundversorgung bieten. Dieser Auftrag wird daher „Grundversorgungsauftrag“ (Sjurts, 2018) genannt. Darunter zählt das Informieren, Unterhalten und das Vermitteln von Kultur. Programme sollen es der Bevölkerung möglich machen, sich eine eigene, reflektierte Meinung zu bilden. An dieser Stelle wird deutlich, wie wichtig die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender ist, um einen Missbrauch der Medien zu verhindern. Das Programm darf nicht danach ausgerichtet werden, wie viele Menschen damit erreicht werden. Es muss ein vielfältiges Angebot an Programmen geben, die für alle Gruppen der Gesellschaft relevant sind. Diese Gruppen meinen nicht nur das Alter der Menschen, sondern beispielsweise auch ihren Glauben. Es müssen Programme für Menschen mit Migrationshintergrund oder auch Menschen mit Be- hinderung gesendet werden. Außerdem muss die Ausgeglichenheit von Programmen für Männer und Frauen hergestellt sein. Das „Programm darf nicht einseitig einer Partei, Gruppierung oder Weltanschauung dienen“ (Wiechers, 2018), sodass ein gesellschaftlicher Diskurs für alle Bürgerinnen und Bürger möglich ist (Elixmann, 2016) und die binnenpluralistische Organisation der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten gewahrt bleibt. Zur Durchsetzung dieses Programmauftrags trifft sich regelmäßig, meist monatlich, der jeweilige Rundfunkrat einer jeden Landesrundfunkanstalt, um zu überwachen, ob diese Programmgrundsätze eingehalten werden. Der Rundfunkrat ist einer der drei Hauptorgane der Landesrundfunkanstalten. Er besteht aus Personen, die verschiedene Gruppen vertreten. Beispiele dafür sind Vertreterinnen und Vertreter der Kirche, der Universitäten, aber auch der Landesregierung. Eine weitere wichtige Position in Landesrundfunkanstalten ist der Intendant beziehungsweise die Intendantin. Die Person steht als Leitung, vor allem repräsentativ in der Öffentlichkeit, für die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Er oder sie wird vom Rundfunkrat für vier bis sechs Jahre gewählt (vgl. Vehlow, 2001). Das dritte Organ bildet der Verwaltungsrat. Dieses Gremium behält die Kontrolle über die Geschäfte der Landesrundfunkanstalt. Er steht dem Intendanten oder der Intendantin beratend in Bereichen wie Personal oder Technik zur Seite. Weniger Einfluss nimmt der Verwaltungsrat auf die Programmgestaltung, da die Aufgabe der Überwachung hauptsächlich dem Rundfunkrat obliegt.
Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich zum größten Teil über den Rundfunkbeitrag. Dieser Beitrag in Höhe von 18,36 € (Stand: Februar 2022) pro Monat und Haushalt muss in Deutschland an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlt werden. Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Menschen, die Gelder aus Sozialhilfen beziehen, kann diese Gebühr nicht umgangen werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern hängt der Rundfunkbeitrag also nicht von der Nutzung des Rundfunks oder von der Einkommenshöhe ab, sondern wird von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder festgelegt und ist grundsätzlich für jeden Haushalt verpflichtend. Diese Entscheidung fällt auf Grundlage des von den Rundfunkanstalten ermittelten Finanzbedarfs, das bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) gemeldet wird. Diese unabhängige Kommission gibt wiederum eine Einschätzung über den Finanz- bedarf ab und empfiehlt den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten eine Senkung oder Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Um den Betrag letztendlich festzulegen, müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen. Neben dem Rundfunkbeitrag finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender auch über Werbeeinnahmen. Dieser Anteil ist jedoch deutlich kleiner als im privatwirtschaftlichen Rundfunk.
2.3 Privater Rundfunk
Im Folgenden wird die Struktur sowie die Finanzierung des privaten Rundfunks näher erläutert. Durch den flächendeckenden Einsatz von Kabel- und Satellitenrundfunk wurde es möglich, viele weitere Frequenzen freizugeben, die nicht ausschließlich von öffentlich-rechtlichen Sendern belegt werden konnten. So wurde der Privatfunk im Jahr 1984 in Deutschland etabliert und bildet seither, gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das duale Rundfunksystem. Bereits einige Jahre später gab es viele privatwirtschaftlich organisierte Rundfunkveranstalter, die oftmals lokal begrenzt sendeten. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus der „Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Frequenzvergabe für zusätzliche UKW-Hörfunkprogramme“ (Wiechers, 2018).
Während sich öffentlich-rechtliche Sender größtenteils über die Rundfunkbeiträge finanzieren, erhalten private Sender keine Gebührenzahlungen. Sie finanzieren sich durch Werbung, die Unternehmen im Fernsehen oder Radio schalten möchten. Entscheidend ist dabei die Sendezeit und die Bekanntheit der laufenden Sendung. Das Schalten einer Werbung wird für Unternehmen teurer, wenn ihre Werbung zu einem beliebten Zeitpunkt ausgestrahlt werden soll, in dem viele Zuschauerinnen und Zuschauer die Werbung konsumieren.
Kontrolliert wird der private Rundfunk durch die verschiedenen Landesmedienanstalten. In der Regel ist jeweils eine Landesmedienanstalt (LMA) für ein Bundesland zuständig. Es gibt allerdings einige Zusammenschlüsse, wie zum Beispiel von Hamburg und Schleswig-Holstein, sodass es insgesamt 14 Landesmedienanstalten in Deutschland gibt. Diese werden ebenfalls durch den einen kleinen Teil des Rundfunkbeitrags finanziert (vgl. Enkeler, 2018). Die Landesmedienanstalten kontrollieren unter anderem, ob Gesetze und Vorgaben zur Kennzeichnung von Werbung eingehalten werden.
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- Julius Heyers (Author), 2022, Das duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland. Struktur und Aktualität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1333352
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