Der Schutz des ungeborenen Lebens kann in unterschiedlichen
Zusammenhängen von Bedeutung sein. Hier sollen drei Fallgruppen
unterschieden werden: Als erstes zu nennen ist die nicht- therapeutische
Abtreibung, die den Hauptteil des Referates in Anspruch nehmen wird.
Außerdem zu nennen ist der Fall, dass ein ungeborenes Kind gegen den Willen
der Mutter getötet wird. Einen solchen Sachverhalt hatte der EGMR zu
entscheiden, da eine im 6. Monat schwangere Frau bei einer Untersuchung ihr
Kind verlor. In einem solchen Fall, in dem kein Konflikt zwischen Mutter und
dem Ungeborenen vorliegt, spricht einiges dafür, das Recht des Ungeborenen
so zu konzipieren, wie das Lebensrecht bereits Geborener. Möglicherweise sei
das Leben des Ungeborenen jedoch auch über die Rechte der Mutter zu
schützen.
Außerdem zu nennen sind die Tatbestände, die innerhalb des
Embryonenschutzgesetzes genannt werden So macht sich derjenige nach §1
Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar, der menschliche Embryonen zu
Forschungszwecken erzeugt. Ebenso soll verhindert werden, dass an bereits
vorhandenen Embryonen geforscht wird; außerdem verboten ist das so
genannte Klonen. Die Würde des Menschen hat in all diesen Fällen Vorrang
vor der Forschung. Der Staat ist von Verfassung wegen verpflichtet, die Würde
des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zu
schützen. Diese objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes setzt dem
Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Freiheit der Forschung (Art.
5 Abs. 3 GG) Grenzen.
Allen drei Fallgruppen gemeinsam ist die Frage, wann der Mensch Mensch und
so zum Träger des grundrechtlichen Schutzes des Lebens und der
Menschenwürde wird. Neben dem Versuch der Beantwortung dieser Frage, mit
einem Blick auf das Grundrecht auf Leben und den Schutz der
Menschenwürde, soll auch die Entwicklung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch bis zu der heute geltenden Regelung hier diskutiert
werden. Neben dieser weitestgehend herrschenden Meinung muss jedoch auch
das davon abweichende Konzept Horst Dreiers zur Sprache kommen, der von
einem gestuften vorgeburtlichen Lebensschutz spricht. Letztendlich soll ein
Gespräch in einer Schwangerschaftskonfiktberatungsstelle einen Blick in die
gängige Praxis der Beratung ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Internetverzeichnis
- Einleitung
- A. Die Nicht- therapeutische Abtreibung- historischen Entwicklung
- B. Das aktuelle Schutzkonzept
- I. Darlegung des Konzepts
- II. Ein Blick in die Praxis
- III. Mögliche Änderungen
- C. Die Grundrechtsposition des Embryos
- I. Das Recht auf Leben
- II. Der Schutz der Menschenwürde
- D. Die Grundrechtsposition der Frau
- E. Stufungen des vorgeburtlichen Lebensschutzes- Das Konzept Horst Dreiers
- I. Darlegung des Konzepts
- II. Einwände gegen das Konzept
- Schlussbemerkung
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs und untersucht, wie ein wirksamer Schutz des Embryos gewährleistet werden kann. Der Fokus liegt auf der historischen Entwicklung der Abtreibungsregelungen, dem aktuellen Schutzkonzept in Deutschland, der Grundrechtsposition des Embryos und der Frau sowie der Kritik an Horst Dreiers Konzept eines gestuften vorgeburtlichen Lebensschutzes.
- Das Recht auf Leben des Embryos
- Der Schutz der Menschenwürde des Embryos
- Das Selbstbestimmungsrecht der Frau
- Die Fristenregelung mit Beratungspflicht
- Die Kritik an Horst Dreiers Konzept eines gestuften Lebensschutzes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die verschiedenen Fallgruppen des Schutzes des ungeborenen Lebens dar. Die nicht-therapeutische Abtreibung wird als Hauptthema des Referates behandelt, während der Fall des Todes eines ungeborenen Kindes gegen den Willen der Mutter und die Forschungsaspekte des Embryonenschutzgesetzes kurz erwähnt werden.
Kapitel A beleuchtet die historische Entwicklung der Abtreibungsregelungen in Deutschland. Es werden die Reformbestrebungen der 70er Jahre, die Fristenregelung und die Indikationenregelung sowie die Wiedervereinigung Deutschlands mit ihren unterschiedlichen Regelungen und die Entwicklung bis zum heutigen Modell beleuchtet.
Kapitel B beschreibt das aktuelle Schutzkonzept des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland. Es werden die drei Phasen der Schwangerschaft, die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs und die Beratungspflicht sowie die Praxis der Beratungsstellen von donum vitae und pro familia dargestellt.
Kapitel C befasst sich mit der Grundrechtsposition des Embryos. Es werden das Recht auf Leben, der Schutz der Menschenwürde und die staatliche Schutzpflicht gegenüber dem Embryo diskutiert.
Kapitel D behandelt die Grundrechtsposition der Frau im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs. Es werden das Recht auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft, die Intimsphäre der Frau und der Konflikt zwischen den Grundrechten der Frau und dem Lebensschutz des Embryos beleuchtet.
Kapitel E analysiert Horst Dreiers Konzept eines gestuften vorgeburtlichen Lebensschutzes. Es werden die vier Stufen des Schutzes, die Einwände gegen das Konzept und die Kritik an Dreiers Argumentation im Kontext der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Schutz des ungeborenen Lebens, den Schwangerschaftsabbruch, die Fristenregelung, die Beratungspflicht, das Recht auf Leben, die Menschenwürde, das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Grundrechtsposition des Embryos und das Konzept von Horst Dreier. Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Perspektiven auf den Schutz des ungeborenen Lebens und analysiert die rechtlichen und ethischen Aspekte der Abtreibungsdebatte.
- Arbeit zitieren
- Alexandra Kloß (Autor:in), 2008, Der Schutz des ungeborenen Lebens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133249