Georg Jellinek gilt als der Klassiker der Allgemeinen Staatslehre und ist bis heute in der Rechts- und Sozialwissenschaft präsent. Nicht nur seinem Hauptwerk, dem 1900 erschienenen monumentalen Werk der „Allgemeinen Staatslehre“ verdankt er diese Bezeichnung. Hans Kelsen zufolge ist diese die „vollendete Zusammenfassung der Staatslehre des 19. Jahrhunderts“. Auch Schriften, wie das „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ lösten eine lebhafte Diskussion aus. Noch heute wird die darin enthaltene Statuslehre zur Systematisierung der Grundrechte heran gezogen. Viele der von ihm formulierten Begriffe sind inzwischen zum Gemeingut der Staatslehre geworden. Obwohl in der früheren Bundesrepublik seine Sichtweise von Staat und Recht mancherorts auf Ablehnung oder Unverständnis stieß, wird heute wieder über eine „Anschlussfähigkeit“ seiner Thesen nachgedacht, um zeitgemäße Staatsbetrachtung durchführen zu können.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Biographischer Abriss
C. Die vorgefundene politische Situation
D. Ausgewählte Bereiche des Werkes Jellineks
I. Subjektive öffentliche Rechte, Menschen- und Bürgerrechte
II. Der Begriff des Staates
III. Die Staatszwecklehre
IV. Die Zwei- Seiten- Theorie des Staates
V. Rechtsgeltung
VI. Die zwei Seiten der Verfassung
E. Fazit
Literaturverzeichnis
Albert, Hans- Peter: Der Staat als „Handlungssubjekt“: Interpretation und Kritik der Staatslehre Georg Jellineks; Inaugural- Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophisch- Historischen Fakultät der Ruprecht- Karls- Universität Heidelberg; Institut für politische Wissenschaft; 1988
Anter, Andreas(Hrsg.): Die normative Kraft des Faktischen: Das Staatsverständnis Georg Jellineks; Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden; 1.Auflage; 2004
Heinrichs,Helmut;Franzki, Harald; Schmalz, Klaus; Stolleis, Michael(Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft; C.H. Beck, München 1993
Jellinek,Georg: Allgemeine Staatslehre; Verlag von O. Häring; Berlin; 1900
Kersten, Jens: Georg Jellinek und die klassische Staatslehre; Mohr Siebeck; Tübingen; 2000
Nelson,Leonard: Die Rechtswissenschaft ohne Recht. Kritische Betrachtungen über die Grundlagen des Staats- und Völkerrechts insbesondere über die Lehre von der Souveränität; Verlag von Veit& Comp.; Leipzig; 1917
Paulson, Stanley L. und Schulte, Martin(Hrsg.): Georg Jellinek: Beiträge zu Leben und Werk; Mohr Siebeck; Tübingen; 2000
Sinzheimer, Hugo: Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft; Vittorio Klostermann; Frankfurt am Main
A. Einleitung
Georg Jellinek gilt als der Klassiker der Allgemeinen Staatslehre und ist bis heute in der Rechts- und Sozialwissenschaft präsent. Nicht nur seinem Hauptwerk, dem 1900 erschienenen monumentalen Werk der „ Allgemeinen Staatslehre“ verdankt er diese Bezeichnung. Hans Kelsen zufolge ist diese die „vollendete Zusammenfassung der Staatslehre des 19. Jahrhunderts“[1]. Auch Schriften, wie das „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ lösten eine lebhafte Diskussion aus.[2]Noch heute wird die darin enthaltene Statuslehre zur Systematisierung der Grundrechte heran gezogen. Viele der von ihm formulierten Begriffe sind inzwischen zum Gemeingut der Staatslehre geworden. Obwohl in der früheren Bundesrepublik seine Sichtweise von Staat und Recht mancherorts auf Ablehnung oder Unverständnis stieß, wird heute wieder über eine „Anschlussfähigkeit“ seiner Thesen nachgedacht, um zeitgemäße Staatsbetrachtung durchführen zu können.[3]
B. Biographischer Abriss
Georg Jellinek wurde am 16.Juni 1851 in Leipzig geboren und starb am 12. Januar 1911 in Heidelberg. Es ist das Zeitalter Bismarcks. Durch seinen Onkel Herrmann, ein Märtyrer der Revolution von 1848 in Wien, ist er aufs engste mit dem Gedankengut der Revolution verbunden. Sein Vater Adolf hingegen repräsentiert die sogenannte gemäßigt fortschrittliche Partei der „Wissenschaft des Judentums“. Den Sohn hingegen zieht es in die Welt der deutschen Universität des 19. Jahrhunderts.[4]Will man seinen Bildungsweg skizzieren, so sollte man mit dem Studium in Wien von 1867 bis 1870 beginnen, anschließend zog es ihn für zwei Semester nach Heidelberg, um 1871 zurück nach Wien zu kehren und 1871/72 in Leipzig zu studieren. Neben den juristischen Vorlesungen befasste er sich auch mit der „mathematischen und physikalischen Geometrie, der griechischen Philosophie und der deutschen Geschichte“.[5]In Leipzig, wo er mit seine philosophischen Arbeit zur Weltanschauung Leibnitz‘ und Schopenhauers 1872 promovierte, schließt er sich einem Kreis von Gelehrten und Studenten an. Von 1874 bis 1876 übernimmt Jellinek eine Stelle als Konzeptpraktikant in der niederösterreichischen Statthalterei, einer Finanzaufsichtsbehörde. Im Jahre 1878 wird sein Gesuch auf Erteilung einer venia legendi für Rechtsphilosophie mit der Arbeit „Die sozialethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe“ von der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in Wien auf Grund seines Judentums abgelehnt. Ein Jahr danach erreicht er jedoch die venia mit seiner Habilitationsschrift „Die Klassifikation des Unrechts“. Anschließend ist er bis zu seinem Demission für 10 Jahre Mitglied dieser Fakultät. 1880 erscheint Jellineks erster Beitrag zum Völkerrecht, „Die Lehre von den Staatenverbindungen“ mit dem er auch international bekannt wird. Anschließend wird die venia auch auf das Völkerrecht ausgedehnt. Mit 32 Jahren wird er zum Extraordinarius. Er heiratet Camilla Wertheim, die Tochter eines angesehenen jüdischen Arztes die dem Judentum selbst aber fern stand. Es beginnt nun die Zeit seiner erfolgreichen Wiener Lehrtätigkeit bis 1889. Diese Zeit war geprägt von finanziellen Schwierigkeiten und der finanziellen Abhängigkeit von seinen Eltern und Schwiegereltern, sowie der Erniedrigung zwar alle Pflichten eines Professors, aber nicht dieselben Rechte zu haben. Sein erster Sohn stirbt kurz nach der Geburt, was zu einer tiefen depressiven Krise Jellineks führt. Der klerikal- antisemitischen Partei gelingt es, seinen Antrag auf ein Ordinariat zu verhindern, was dazu führt, dass Jellinek bittet, von seinem Amt als Extraordinarius enthoben zu werden. Allerdings ist er zu dieser Zeit schon weit über Wien hinaus so bekannt, sodass es möglich scheint, eine Berufung nach Leipzig oder Berlin zu erhalten. Jedoch erhält er erst 1890 die Berufung nach Basel, als ordentlicher Professor für Staatsrecht, wo er die schweizerischen Verhältnisse kennenlernt, die ihn stark in seinem Denken prägen, obwohl er nur zwei Semester in Basel war und 1891 Ordinarius für Staatsrecht, Völkerrecht und Politik in Heidelberg wird. Die sich anschließenden zwanzig Jahre bis zum Ende seines Lebens bringen reichen publizistischen Ertrag. Dazu zählt das „System der subjektiven öffentlichen Rechte“, „Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“, sowie „Die Allgemeine Staatslehre“. Dazu kommen zahlreiche kleine Schriften, Rezensionen, Reden und eine fruchtbare herausgeberische Tätigkeit. Auch blühen seine Freundschaften zu anderen Wissenschaftlern. 1907 erreicht er den Triumph Prorektor der Universität Heidelberg zu werden; seine Veranstaltungen füllen immer große Säle. 1909 erleidet Jellinek einen Schlaganfall, von dem er sich nicht mehr vollständig erholen kann. 1910 ließ sich Jellinek in Nizza protestantisch taufen. Sein Grab auf dem Heidelberger Bergfriedhof enthält weder jüdische noch christliche Symbole.
[...]
[1]Albert: Der Staat als „Handlungssubjekt“- Interpretation und Kritik der Staatslehre Georg Jellineks, S.3.
[2]Boldt: Staat, Recht und Politik bei Georg Jellinek, in Anter: Die normative Kraft des Faktischen, S.13
[3]Ebd.
[4]Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, S.363
[5]Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, S. 365
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