Im Rahmen des Essays werden die unmittelbaren und mittelbaren völkerrechtlichen Auswirkungen des Afghanistankrieges ab 2001 behandelt. Hierbei werden drei Fragestellungen thematisiert: Völkerrechtliche Qualifizierung der Terroranschläge vom 11. September als grundlegende Fragestellung, Entwicklung des Kriegsvölkerrechts bei bewaffneten nicht-internationalen Konflikten, Vereinbarkeit von gezielten Tötungen mit dem humanitären Völkerrecht.
Bevor wir uns den oben genannten Aspekten zuwenden, soll mit einem kurzen historischen Abriss unter besonderer Würdigung der UN-Resolution 1386 vom 12. September zu diesen hingeleitet werden. Zudem wird in die unterschiedlichen Rechtfertigungsgründe für eine Durchbrechung des allgemeinen Gewaltverbots eingeführt, um die anschließenden Aussagen in den völkerrechtlichen Kontext besser einordnen zu können. Abschließend soll die völkerrechtliche Bedeutung und Nachwirkung des (zweiten) Afghanistankrieges bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Einleitende Bemerkungen
1.2 Historischer Abriss
2. Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung des Gewaltverbotes
2.1 Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat
2.2 Intervention auf Einladung/Konsens
2.3 Failed State
2.4 Responsibility to Protect / Humanitäre Intervention
2.5 Notstand
2.6 Selbstverteidigung
3. Hauptteil
3.1 Völkerrechtliche Qualifizierung der Terroranschläge vom 11. September als grundlegende Fragestellung
3.2 Entwicklung des Kriegsvölkerrechts bei bewaffneten nicht-internationalen Konflikten
3.3 Vereinbarkeit von gezielten Tötungen mit dem humanitären Völkerrecht
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtlichen Entwicklungen, die durch den Afghanistankrieg ab 2001 angestoßen wurden, und analysiert die veränderte Interpretation grundlegender Rechtsnormen im Kontext asymmetrischer Kriegführung und internationalem Terrorismus.
- Völkerrechtliche Einordnung von Terroranschlägen als bewaffnete Angriffe im Sinne der UN-Charta
- Weiterentwicklung des Selbstverteidigungsrechts gegenüber nicht-staatlichen Akteuren
- Herausforderungen des Kriegsvölkerrechts in nicht-internationalen Konflikten
- Rechtliche Problematik und Zulässigkeit gezielter Tötungen (targeted killings)
Auszug aus dem Buch
III. Vereinbarkeit von gezielten Tötungen mit dem humanitären Völkerrecht
Höchst umstritten ist, inwieweit die gezielte Tötung (targeted killing) der Angehörigen und Unterstützer bewaffneter nichtstaatlicher Organisationen mit dem humanitären Völkerrecht und dem allgemeinen Menschenrechtsschutz vereinbar ist. Das Problem stellt sich in besonderer Schärfe bei Personen, die aus der Deckung in der Zivilbevölkerung heraus an terroristischen Anschlägen mitwirken, ohne als Mitglieder bewaffneter Einheiten kontinuierlich Kampffunktionen wahrzunehmen.
In einem internationalen (d. h. zwischenstaatlichen) bewaffneten Konflikt dürfen die Kombattanten zu jeder Zeit und an jedem Ort bekämpft werden. Im auf nicht internationale bewaffnete Konflikte anwendbaren humanitären Völkerrecht sind die Regeln weniger eindeutig. In einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, wie z. B. einem Bürgerkrieg gibt es keine „Kombattanten“. Stattdessen dürfen die Staaten – wie in einem internationalen bewaffneten Konflikt – nur die Zivilpersonen, die „unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen“, direkt angreifen. Entscheidend kommt es hier darauf an, wie der Begriff der „direkten Beteiligung an Feindseligkeiten“ zu konkretisieren ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel skizziert die völkerrechtliche Zäsur durch die Anschläge vom 11. September und definiert die zentralen Fragestellungen der Untersuchung.
2. Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung des Gewaltverbotes: Hier werden die im Völkerrecht diskutierten Ausnahmen zum Gewaltverbot analysiert, um eine Basis für die Einordnung der militärischen Interventionen zu schaffen.
3. Hauptteil: Der Hauptteil vertieft die völkerrechtliche Qualifizierung der Anschläge, die Problematik asymmetrischer Konflikte sowie die rechtliche Bewertung gezielter Tötungspraktiken.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Afghanistankrieg, Gewaltverbot, Selbstverteidigung, UN-Charta, Terrorismus, asymmetrische Kriegführung, humanitäres Völkerrecht, gezielte Tötung, nicht-internationaler Konflikt, UN-Resolutionen, Taliban, ISAF, Operation Enduring Freedom, „unwilling or unable“-Doktrin
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit in der Essenz?
Der Essay befasst sich mit der Analyse der völkerrechtlichen Konsequenzen des Afghanistankrieges ab 2001, insbesondere im Hinblick auf das allgemeine Gewaltverbot.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Die zentralen Felder sind die Definition des „bewaffneten Angriffs“ durch Terroristen, die Anwendung von Selbstverteidigungsrechten und die Regeln des Kriegsvölkerrechts in hybriden bzw. nicht-internationalen Konflikten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich die völkerrechtliche Auslegung durch die Ereignisse nach dem 11. September 2001 gewandelt hat und welche Auswirkungen das auf die staatliche Handlungslogik hat.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse unter Auswertung relevanter UN-Resolutionen, völkerrechtlicher Lehrmeinungen und aktueller Fallbeispiele der Staatenpraxis.
Was umfasst der inhaltliche Schwerpunkt im Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Qualifizierung der Terroranschläge als Rechtsgrundlage, die Abgrenzung von Konfliktarten und die Diskussion um die rechtliche Legitimität von „Targeted Killings“.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Völkerrecht, Selbstverteidigung, Asymmetrische Kriegführung und die Unwilling-or-unable-Doktrin.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „Unwilling or Unable“-Grundsatzes?
Der Autor ordnet diesen Grundsatz als einen entscheidenden, wenn auch kritisch diskutierten Baustein ein, der die Schwelle für militärische Interventionen in fremden Staaten erheblich verändert hat.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung von Kombattanten und Zivilpersonen?
Dies ist laut Autor eines der schwierigsten Themengebiete, da in asymmetrischen Konstellationen die klassische Trennung oft unscharf wird, was die Anwendung des humanitären Völkerrechts vor große Herausforderungen stellt.
- Citation du texte
- Alexander Helmut Schweda (Auteur), 2021, Die völkerrechtlichen Dimensionen des Afghanistankrieges ab 2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1329297