Die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist unabhängig von der Erscheinungsform eine Unterart der Kommanditgesellschaft, also eine Personenhandelsgesellschaft, mit dem Ziel der Haftungsbegrenzung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob oder unter welchen Voraussetzungen eine Konzernrechnungslegungspflicht für die GmbH & Co. KG besteht. Dabei gilt es zu beantworten, wer durch das Gesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist: die Komplementär-GmbH oder die KG? Zur Beurteilung der Konzernrechnungslegungspflicht der GmbH & Co. KG ist zum einen nach den Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sowie den Verpflichtungstatbeständen des § 290 HGB zu unterscheiden. Daher werden zunächst die Rechtsform der GmbH & Co. KG und ihre Erscheinungsformen sowie deren Charakteristika erläutert. Anschließend werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 290 HGB auf eine GmbH & Co. KG im Normalstatut mit personenverschiedener und personenidentischer Gesellschafterstruktur angewendet. Daraufhin wird auf die Möglichkeit eines befreienden Konzernabschlusses nach § 264b HGB hingewiesen und aufgezeigt, warum durch die verwirrende Darstellung des Eigenkapital- und Ergebnisausweises bei einem Konzernabschluss der Komplementär-GmbH i.d.R. die Absicht besteht, eine Konzernrechnungslegungspflicht der Komplementär-GmbH zu vermeiden. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und gibt einen Ausblick auf die Rechtslage nach dem BilRuG.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Begriff und Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
- 2.1 Normalstatut und personenverschiedene Gesellschafter-struktur
- 2.2 Normalstatut und personenidentische Gesellschafterstruktur
- 3. Konzernrechnungslegungspflicht der GmbH & Co. KG ?
- 3.1 Beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens
- 3.2 Anwendung auf die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
- 3.2.1 Normalstatut und personenverschiedene Gesellschafter-struktur
- 3.2.2 Normalstatut und personenidentische Gesellschafter-struktur
- 3.2.3 Zwischenergebnis
- 3.3 Befreiender Konzernabschluss nach § 264b HGB
- 3.4 Eigenkapital- und Ergebnisausweis der Komplementär-GmbH im Konzernabschluss
- 4. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welcher Form die GmbH & Co. KG konzernabschlusslegungspflichtig ist. Dabei werden die verschiedenen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG betrachtet und die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.
- Begriff und Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
- Beherrschender Einfluss im Konzernverhältnis
- Anwendung der Konzernrechnungslegungspflicht auf die GmbH & Co. KG
- Befreiender Konzernabschluss nach § 264b HGB
- Eigenkapital- und Ergebnisausweis der Komplementär-GmbH im Konzernabschluss
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 bietet eine allgemeine Einführung in das Thema Konzernrechnungslegungspflicht der GmbH & Co. KG. In Kapitel 2 wird der Begriff der GmbH & Co. KG erläutert und die verschiedenen Erscheinungsformen dieser Gesellschaftsform dargestellt. Kapitel 3 befasst sich mit der Frage der Konzernrechnungslegungspflicht der GmbH & Co. KG. Hier werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Konzernrechnungslegungspflicht auf die GmbH & Co. KG untersucht, insbesondere der beherrschende Einfluss des Mutterunternehmens. Weiterhin werden die verschiedenen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Konzernrechnungslegungspflicht analysiert. Abschließend werden der befreiende Konzernabschluss nach § 264b HGB und die Darstellung des Eigenkapitals und Ergebnisses der Komplementär-GmbH im Konzernabschluss beleuchtet.
Schlüsselwörter
Konzernrechnungslegung, GmbH & Co. KG, Beherrschender Einfluss, Mutterunternehmen, Tochterunternehmen, Konzernverhältnis, Befreiender Konzernabschluss, § 264b HGB, Eigenkapital, Ergebnis, Komplementär-GmbH.
- Arbeit zitieren
- Felix Knaak (Autor:in), 2016, Konzernrechnungslegungspflicht bei der GmbH & Co. KG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1328795