Cash is a fact, profit is an opinion. Diese Losung gilt im 21. Jahrhundert mehr denn je. Nicht nur vor dem Hintergrund von Basel II und einer sich abzeichnenden Kreditklemme gilt es, die Liquidität zu jedem Zeitpunkt im Unternehmen zu sichern. Doch gerade im Bereich von mittelgroßen Unternehmen zeichnet sich ein Engpass und somit eine Problemsituation ab. Ein probates, aber bisher wenig genutztes Mittel zur Liquiditätssicherung stellt das Factoring dar.
Im Folgenden wird dieses alternative Finanzierungsinstrument näher vorgestellt. Dazu erfolgt in einem ersten Schritt die begriffliche Definition, gefolgt von einer Analyse der einzelnen Entwicklungsstufen. Um die vielschichtigen Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen, werden im Anschluss daran die Formen und Funktionen des Factoring vorgestellt.
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung wird durch das Heranziehen eines internationalen Rankings verdeutlicht. In Ergänzung dazu geht die Autorin auf die breite Bekanntheit, bei gleichzeitig geringer Anwendung insbesondere im Segment der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), ein. Abschließend werden die Vor- und Nachteile gegenübergestellt und anhand eines Fallbeispiels illustriert. Im Fazit erfolgt die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition
3. Entwicklung
3.1. Retrospektive
3.2. Moderne Tendenzen
4. Charakterisierung des Factoring
4.1. Formen
4.2. Funktion
5. Bedeutung
5.1. Makroökonomisch
5.2. Mikroökonomisch
6. Praxisrelevanz
6.1. Vorteile
6.2. Nachteile
7. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Cash is a fact, profit is an opinion. Diese Losung gilt im 21. Jahrhundert mehr denn je. Nicht nur vor dem Hintergrund von Basel II und einer sich abzeichnenden Kreditklem-me gilt es, die Liquidität zu jedem Zeitpunkt im Unternehmen zu sichern. Doch gerade im Bereich von mittelgroßen Unternehmen zeichnet sich ein Engpass und somit eine Problemsituation ab. Ein probates, aber bisher wenig genutztes Mittel zur Liquiditätssi-cherung stellt das Factoring dar.
Im Folgenden wird dieses alternative Finanzierungsinstrument näher vorgestellt. Dazu erfolgt in einem ersten Schritt die begriffliche Definition, gefolgt von einer Analyse der einzelnen Entwicklungsstufen. Um die vielschichtigen Einsatzmöglichkeiten aufzuzei-gen, werden im Anschluss daran die Formen und Funktionen des Factoring vorgestellt. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung wird durch das Heranziehen eines internationalen Rankings verdeutlicht. In Ergänzung dazu geht die Autorin auf die breite Bekanntheit, bei gleichzeitig geringer Anwendung insbesondere im Segment der kleinen und mittel-großen Unternehmen (KMU), ein. Abschließend werden die Vor- und Nachteile gegen-übergestellt und anhand eines Fallbeispiels illustriert. Im Fazit erfolgt die Zusammen-fassung der wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit.
2. Begriffsdefinition
Auf der Aktivseite der Bilanz findet man unter dem Punkt B des Umlaufvermögens die Position II.1. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Dieser Position wird eine hohe Bedeutung im Unternehmen beigemessen, da entweder ein effektives Forde-rungsmanagement im Unternehmen selbst betrieben wird oder aber die Forderungen gegenüber Dritten verkauft werden.1 Dieser Forderungsverkauf von offenen noch nicht fälligen Forderungen an spezialisierte Unternehmen (z.B. Kreditinstitute) durch das veräußernde Unternehmen selbst, wird als Factoring bezeichnet. Traditionell bezieht sich der Forderungsverkauf auf Güter, weniger auf Dienstleistungen.2 Der Käufer tritt als Factor und der Veräußerer als Klient auf.3 Dabei übernimmt der Factor über einen Kaufvertrag ein potentielles Zahlungsausfallrisiko der gekauften Forderung gegen eine fest vereinbarte Provision.4 Da die Anlaufkosten der oben beschrieben Geschäftsbezie-hung (Gläubigerwechsel) nicht unerheblich sind und amortisiert werden müssen, be-gründen sich solche Partnerschaften oft in Form von Rahmenverträgen auf eine mittlere Sicht von 2-3 Jahren.5 Nahezu den gesamten ausstehenden Rechnungsbetrag (abzüglich einer Risikopauschale sowie einer Provision) überweist der Factor in der Regel inner-halb von 48 Stunden auf das Geschäftsgirokonto. Mit dem Forderungsverkauf nutzen die Unternehmen einen Finanzierungsbaustein, der die eigene Liquidität und damit auch den Handlungsspielraum erhöht.6
3. Entwicklung
3.1. Retrospektive
Begibt man sich auf die Suche nach den historischen Wurzeln des Factoring, so muss man weit in die Geschichte vorchristlicher Zeit zurückblicken. Bereits im Altertum will man erste Züge des Factoring erkannt haben. So sollen bereits Babylonier und Römer die Geschäftspraxis des Forderungsverkaufs genutzt haben. Im Mittelalter schließlich entdeckten die Augsburger Kaufmannsfamilien der Fugger und Welser diese Finanzie-rungsform für sich. In dieser Zeit verfügten sie über Handelsniederlassungen in Über-see, die ein „Faktor“ für sie leitete. Die Funktion des „Faktors“ erwies sich als sehr hilf-reich, da er den jeweiligen örtlichen Markt genau kannte und sein Wissen um die Bonität der Kunden im Sinne der Kaufmannsfamilien einsetzte.7 Mit der Entdeckung Amerikas entwickelte sich für die europäischen Handelshäuser ein attraktiver Markt in Übersee. Neben dem reinen Produktverkauf bot man den Kunden weitere Serviceleis-tungen wie die der Vorfinanzierung und Forderungsverwaltung an. 1890 jedoch endete diese Entwicklung jäh durch den McKinley Zoll-Tarif. Die USA erhob seinerzeit einen horrenden Schutzzoll (48,9%) auf Textilimpor]te, der viele Handelsagenten dazu zwang, sich nach einer neuen Geschäftsidee umzusehen. Als Ergebnis dieser Umbruchphase wird das Finanzierungs-Factoring genannt, das erstmals die Forderungsfinanzierung mit Delkredere-Schutz beinhaltete. In der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts breitete sich das Factoring weit über die Landesgrenzen der USA aus.8
3.2. Moderne Tendenzen
Um die moderne Entwicklung insbesondere in Deutschland zu beleuchten, ist es notwe-nig auf zwei einschneidende Entscheidungsprozesse einzugehen. Zum einen auf die BGH Entscheidungen 1977/789 und zum anderen auf die Einführung des §354a HGB im Jahre 1994. Das Kernproblem bestand bis in die 80er Jahre darin, ob nicht der Eigen-tumsvorbehalt der Forderungsabtretung an den Factor widersprach. Mit der Urteilsver-kündung schaffte das BGH seinerzeit Klarheit darüber, dass das Factoring nicht rechts-widrig und der Eigentumsvorbehalt dem Forderungskauf gegenüber nachrangig zu be-handeln sei. Der erhoffte Wachstumseffekt blieb jedoch aus, da es bis zu diesem Zeit-punkt immer noch Unstimmigkeiten bezüglich des Abtretungsverbotes bestanden.10 Erst 1994 entschärfte man diese unzufriedenstellende Situation, indem man Klarheit darüber schaffte, dass ein Forderungsverkauf auch dann möglich sei, wenn dieser in den AGBs ausgeschlossen wird.11 Damit konnte sich das Factoring zu einer mittlerweile bedeuten-den Finanzierungsalternative und günstigen Form der Liquiditätsbeschaffung entwi-ckeln.
4. Charakterisierung des Factoring
4.1. Formen
In der klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Literatur findet man das Factoring je nach Art des Forderungsverkaufs unterteilt in offenes (notifiziertes), halboffenes und stilles (nichtnotifiziertes) Factoring. Beim offenen Factoring informiert der Klient den Drittschuldner über den Forderungsverkauf. Dieser kann die seinerseits ausstehende Verbindlichkeit nur mit befreiender Wirkung an den Factor zahlen.12 Beim halboffenen Factoring wiederum hat der Schuldner die Wahl, ob er an den Klienten oder an den Factor zahlt. Das Unternehmen, welches die Geldleistung zu bekommen hat, teilt dem Debitor mit, an wen dieser entlastend zahlen kann. Im Gegensatz zum offenen Factoring erfährt der Debitor beim stillen Factoring nichts von der abgetretenen Forderung, mit der Folge, dass der ausstehende Betrag an den Klienten überwiesen wird. Das Facto-ring-Institut operiert im Hintergrund und erhält den Betrag im zweiten Schritt vom Klienten überweisen.13
In der weiterführenden Literatur lässt sich das Factoring nach drei grundlegenden Ei-genschaften (siehe Abbildung 1) unterscheiden: dem Kriterium des Zahlungsausfalls, der Information der Debitoren (s.o. – klassische Sichtweise) und der Inanspruchnahme der Dienstleistungen. Jeder dieser Punkte beinhaltet wiederum zwei bis drei weitere Differenzierungen. Die Unterscheidung nach der Übernahme des Zahlungsausfallrisikos beinhaltet die Punkte des echten und des unechten Factoring. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das komplette Delkredere-Risiko. Wobei beim unechten Factoring, wie der Name schon vermuten lässt, das Zahlungsausfallrisiko eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen unterteilt man in Full-Service-Factoring, Inhouse-Factoring und Online-Factoring. Beim Full-Service-Factoring profitiert der Klient von dem kompletten Dienstleistungspaket des Factors. Neben der Liquidität (Finanzierungsfunktion) und dem Servicepaket kommt der Klient in den Genuss der Absicherung des Zahlungsausfallrisikos. Wenn Unternehmen von Factoring sprechen meinen sie landläufig das Full-Service-Factoring. Beim Inhouse-Factoring wiederum nutzt der Klient lediglich zwei der drei möglichen Dienstleistungen des Factors: die Finanzierungsfunktion und die Zahlungsausfallrisikofunktion.14 Etwa 80% des Factoring-Umsatzes werden über das Full-Servcie-Factoring abgedeckt.15 Die dritte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bezeichnet man als Online-Factoring. Dieses erlangte über die Jahre des elektronischen Fortschritts eine immer größere Bedeutung. Wurde einst der Factoring-Prozess via Papier und Post abgewickelt, so läuft heute fast das gesamte Verfahren aus Kostengründen über Email und Internet. Eine vollständig beleglose Abwicklung ist perspektivisch denkbar.16
[...]
1 Vgl. Ludwig, Eberhard/ Prätsch, Joachim/ Schikorra, Uwe: Finanzmanagement, 3. Aufl., Berlin/ Heidelberg/ New York 2007, S. 187
2 Vgl. Kirsch, Ina: Forderungskäufer werben um Dienstleister, in: HB vom 08.10.2008, S. 37
3 Vgl. Schierenbeck, Henner: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 16. Aufl., München/ Wien 2003, S. 442
4 Vgl. Süchting, Joachim,: Finanzmanagement: Theorie und Politik der Unternehmensfinanzierung, 6. Auflage, Wiesbaden 1995, S. 195
5 Vgl. Ludwig, Eberhard/ Prätsch, Joachim/ Schikorra, Uwe: a.a.O., S. 188
6 Vgl. Hennes, Markus/ Metzger, Susanne: Wieder flüssig durch Factoring, in: HB vom 19.12.2008, S. 18
7 Vgl. Binder-Degenschild, Leo: Die Entwicklung des modernen Factoring, in: Hagenmüller, Karl Friedrich/ Sommer, Heinrich Johannes (Hrsg.): Factoring-Handbuch, Frankfurt am Main 1987, S. 26
8 Vgl. Schütze, Rene: a.a.O., S. 22
9 BGH Urteil vom 19.9.1977 - VIII ZR 169/76; BGH Urteil vom 07.06.1978 - VIII ZR 80/77
10 Vgl. Larek, Emil/ Steins, Ulrich: a.a.O., S. 94
11 Vgl. Internet-Recherche vom 28.03.2009, http://www.bundesverband- factoring.de/fileadmin/Redakteure/PDF/Folder20065.pdf, Broschüre des BFM "Wirtschaftliche Bedeu-tung des Factorings"
12 Vgl. Becker, Hans Paul: Investition und Finanzierung, 2.Auflage, Wiesbaden 2008, S. 226
13 Vgl. Olfert, Klaus/ Reichel, Christopher: Finanzierung, 12. Aufl., Ludwigshafen /Rhein 2004, S. 337
14 Vgl. Schütze, Rene: Factoring im Mittelstand, Saarbrücken 2008, S. 43-46
15 Vgl. Brink, Ulrich: Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Inhouse-Factorings, in: FLF 2/2008, S. 80
16 Vgl. Schütze, Rene: Factoring im Mittelstand, Saarbrücken 2008, S. 46
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