Ziel dieser Hausarbeit ist die Wirksamkeit und die Auswirkungen der rechtlichen Grundlagen und der ergangenen Rechtsprechung des BAG und des BVerfG zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst gem. § 14 II TzBfG darzustellen.
Befristeten Arbeitsverträgen wird nach wie vor im öffentlichen Sektor eine große Bedeutung zugesprochen. Der Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen lag im Jahr 2020 bei 6,9 %. Der Großteil der Berufseinsteiger beginnt den öffentlichen Dienst verbunden mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis. Der Anteil an befristeten Neueinstellungen lag im Jahr 2020 bei 44,4 %. Der Wechsel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist dabei jeweils unklar.
Trotz teilweiser starker Kritik gegenüber Arbeitsbefristungen der öffentlichen Hand, werden Mitarbeiter sachgrundlos befristet eingestellt, um flexibel reagieren zu können. Angesichts dieser Tatsachen beinhalten der zuletzt ergangene Beschluss des BVerfG vom 06.06.2018 sowie weitere Entscheidungen des BAG signifikante Auswirkungen und eine erhebliche Tragweite in der sachgrundlosen Befristungspraxis des öffentlichen Sektors.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Historische Entwicklung
- Gesetzliche und tarifvertragliche Rechtsgrundlagen
- Sachgrundlose Befristung gem. § 14 II TzBfG
- Befristungshöchstdauer und zulässige Verlängerungsmöglichkeiten
- Anschlussverbot
- Derselbe Arbeitgeber und früheres Arbeitsverhältnis
- Vorbeschäftigung
- Fragerecht
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die Wirksamkeit und Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst gemäß § 14 II TzBfG. Ziel ist es, die aktuellen Rechtsentwicklungen und ihre praktische Relevanz für die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sektor zu beleuchten.
- Die historische Entwicklung der sachgrundlosen Befristung im öffentlichen Dienst
- Die rechtlichen Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst
- Die Rechtsprechung des BAG und des BVerfG zur sachgrundlosen Befristung
- Die Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Praxis der Befristung im öffentlichen Dienst
- Der aktuelle Stand der Rechtslage und mögliche zukünftige Entwicklungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst ein und beleuchtet die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen Arbeitsmarktlage. Die historische Entwicklung des Sachthemas wird im zweiten Kapitel dargelegt, während das dritte Kapitel die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechtsgrundlagen der sachgrundlosen Befristung im öffentlichen Dienst untersucht. Das vierte Kapitel widmet sich der Analyse der Rechtsprechung des BAG und des BVerfG zur sachgrundlosen Befristung und deren Auswirkungen auf die Praxis. Abschließend beleuchtet das fünfte Kapitel das Fazit und den Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich.
Schlüsselwörter
Sachgrundlose Befristung, öffentlicher Dienst, § 14 II TzBfG, Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Rechtsprechung, Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Tarifvertrag, Arbeitsmarkt, Flexibilität, Beschäftigungsverhältnis, Rechtsentwicklung, Praxisrelevanz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine „sachgrundlose Befristung“?
Gemäß § 14 II TzBfG darf ein Arbeitsvertrag bis zu einer Dauer von zwei Jahren befristet werden, ohne dass ein spezifischer sachlicher Grund (wie z.B. eine Elternzeitvertretung) vorliegen muss.
Wie hoch ist der Anteil befristeter Einstellungen im öffentlichen Dienst?
Im Jahr 2020 lag der Anteil an befristeten Neueinstellungen im öffentlichen Dienst bei beachtlichen 44,4 %.
Was besagt das „Anschlussverbot“?
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Welche Bedeutung hat der BVerfG-Beschluss vom 06.06.2018?
Dieser Beschluss hat signifikante Auswirkungen auf die Befristungspraxis, da er die Grenzen der Vorbeschäftigung und die Auslegung des Anschlussverbots präzisiert hat.
Warum nutzt der öffentliche Dienst sachgrundlose Befristungen trotz Kritik?
Die öffentliche Hand nutzt dieses Instrument vor allem, um flexibel auf Haushaltsvorgaben und wechselnden Personalbedarf reagieren zu können.
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- Anonym (Author), 2021, Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1324549