In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, wobei ich insbesondere die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung („Dei Verbum“) beleuchte.
Beginnend mit einer Skizzierung des Verlaufs des Zweiten Vatikanischen Konzils, sowie einer kurzen Erörterung dessen Intention, widme ich mich konkret der dogmatischen Konstitution
Dei Verbum. Nach einführenden Passagen in die Ausgangssituation, sowie die Entstehung des Konziltextes, gehe ich näher auf ihren Werdegang ein und fokussiere die einzelnen Kapitel mit ihren jeweiligen Inhalten.
Abschließend möchte ich die bedeutendsten „Errungenschaften“ und Resultate dieser Konstitution für die Kirche, sowohl als auch für uns Menschen versuchen herauszustellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Zweite Vatikanische Konzil
2.1 Das Konzil – der Verlauf
2.2 Zielsetzung des Konzils
3. Die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“
3.1 Ausgangssituation
3.2 Werdegang der Konstitution
3.3 Inhalte der Konstitution Dei Verbum
3.4 Besonderheiten der Konstitution
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, wobei ich insbesondere die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung („Dei Verbum“) beleuchte.
Beginnend mit einer Skizzierung des Verlaufs des Zweiten Vatikanischen Konzils, sowie einer kurzen Erörterung dessen Intention, widme ich mich konkret der dogmatischen Konstitution
Dei Verbum. Nach einführenden Passagen in die Ausgangssituation, sowie die Entstehung des Konziltextes, gehe ich näher auf ihren Werdegang ein und fokussiere die einzelnen Kapitel mit ihren jeweiligen Inhalten.
Abschließend möchte ich die bedeutendsten „Errungenschaften“ und Resultate dieser Konstitution für die Kirche, sowohl als auch für uns Menschen versuchen herauszustellen.
2. Das Zweite Vatikanische Konzil
2.1 Das Konzil – der Verlauf
Das Zweite Vatikanische Konzil wurde am 25. Januar 1959 unter Papst Johannes XXIII., als eine „Diözesansynode der Stadt Rom“[1], angekündigt. Diese sollte einem ökumenischen Konzil für die Gesamtkirche gleichen, um „…eine tief greifende Isolierung zu überwinden und zu einer neuen globalen Stärke zu finden“[2]. Ab Oktober 1962 bis einschließlich November 1965 wurde das Konzil mit 2498 Konzilsvätern aus insgesamt 133 Ländern abgehalten. Es bestand aus 4 Sitzungsperioden, die allesamt der allgemeinen Neubestimmung der Lehre und des Lebens der Kirche dienen sollten. Die als allgemeine Kongregation bekannte erste Sitzungsperiode begann am 11. Oktober 1962 und wurde am 8. Dezember gleichen Jahres beendet. Die zehn zu besetzenden Konzilskommission sollten mittels bereits erstellter Kandidatenlisten relativ schnell belegt werden, jedoch gehörten der von der Vorbereitungskurie erstellten Liste überwiegend Kandidaten, die eng mit der Kurie verflochten waren, an. Daher verfassten die Bischöfe selbst eine ihnen mehr zusagende Kandidatenliste. Es kam zur Vertagung der Sitzung, woraus sich eine Art Eigendynamik entwickelte, welche der zum derzeitigen Zeitpunkt kranke Papst Johannes XXIII. sehr begrüßte. Einen Ausblick auf die zu erwartende Leistung des Konzils gewährte innerhalb dieser ersten Sitzungsperiode bereits ein Brief des Erzbischofs von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, in dem dieser das Ziel des Konzils in Worte zu fassen versuchte. Der ökumenische Dialog als roter Faden, sowie die intensive Fokussierung des Wesens der Kirche gewann große Zustimmung, sodass dies den ersten Rückschlag für die oppositionelle Kurie darstellte.
Nach dieser zweimonatigen „Warmlaufzeit“[3] des Konzils übernahm im Jahr 1963 Kardinal Montini, als Papst Paul VI. die Nachfolge Johannes XXIII., unter welchem nun die zweite Sitzungsperiode abgehalten wurde. Beginnend mit dem 29. September 1963 widmete man sich der zukünftigen Rolle der Bischöfe. Einige Parteien plädierten für eine größere Gemeinschaft, wohingegen wiederum einige das bestehende hierarchische Gefälle gegenüber dem Papst erhalten wollten. Diese konservativen Verfechter der Tradition führten letztlich zur Protestrede des Kölner Kardinals Joseph Frings, welcher am 8. November 1963 Kardinal Ottiviani und
dessen Verfahrensweisen bezüglich der Glaubenskongregation kritisierte, da diese nicht mehr zeitgemäß seien. Kardinal Frings setzte sich in seiner historischen Rede für eine Reform des Heiligen Offiziums ein, die in Ansätzen von Papst Paul VI. auch durchgeführt wurde. Gegen Ende der zweiten Sitzungsperiode kam es zur Verabschiedung der Konstitution über die Liturgie („Sacrosanctum Concilium“), welche als Basis für die Liturgiereform von 1969 diente.
Entgegen den ersten beiden Sitzungsperioden, kam es in den darauf folgenden zu weniger Turbulenzen, sodass in diesen viele wichtige Dokumente verabschiedet wurden. Einige wichtige Dokumente der dritten Sitzungsperiode (14. September 1964 – 21. November 1964), sowie der Vierten (14. September 1965 – 8. Dezember 1965) waren die Konstitution über die Kirche („Lumen Gentium“) und die pastorale Konstitution über die Kirche („Gaudium et Spes“). Besondere Bedeutung erlangte ebenso die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung („Dei Verbum“), erlassen in der dritten Sitzungsperiode am 18. November 1965, welche von Spezialisten und Exegeten erarbeitet wurde.[4]
2.2 Zielsetzung des Konzils
Papst Johannes XXIII. umschrieb das Ziel des Konzils als „aggiornamento“[5]. Diese Bezeichnung, aus der Kaufmannssprache stammend, bedeutet eigentlich „Bücher oder Register auf den neusten Stand bringen.“[6] Vielmehr verbarg sich hinter dieser Bezeichnung jedoch eine „globale Erneuerung der Kirche von Innen heraus“[7] und eine Verlebendigung des Glaubens, sowie des Gemeinschaftslebens in der Kirche. Der Glaube und das christliches Leben sollten alltäglich werden. Es müsse glaubhaft vermittelt werden, dass es der Glauben und speziell die christliche Praxis vermag, vielfältige Perspektiven für das Leben zu erschließen. Dabei stellen der Weltbezug des Glaubens und die positive Hinwendung zu den Fragen der Zeit, die vom Konzil angestrebte „innere“ Erneuerung der Kirche dar. Die Begegnung mit der Welt müsse einem Dialog gleichen, in dem die Kirche Antworten auf die fragende Welt anbietet. Ebenso lag dabei auch der Beitrag der Kirche zum weltweiten Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden im Blickfeld des Konzils.[8] Papst Johannes setzte dem Zweiten Vatikanischen Konzil somit eine
[...]
[1] Pesch, Otto Hermann: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte-Verlauf- Ergebnisse- Nachgeschichte .
Würzburg: Echter Verlag, 2001, S.47
[2] Wassilowsky, Günther: Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. Freiburg:
Verlag Herder, 2004, S.185
[3] Pesch, Otto Hermann: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte-Verlauf- Ergebnisse- Nachgeschichte .
Würzburg: Echter Verlag, 2001, S.90
[4] Vgl. Pesch, Otto Hermann: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte-Verlauf- Ergebnisse-
Nachgeschichte . Würzburg: Verlag Echter, 1994, S.95-102
[5] Bredeck, Michael: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento, Paderborn: Verlag Schöningh,
2007, S.15
[6] Ebenda, S.31
[7] Wassilowsky, Günther: Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. Freiburg:
Verlag Herder, 2004, S.21
[8] Bredeck, Michael: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento, Paderborn: Verlag Schöningh,
2007, S.13
- Quote paper
- Dorothee Kremietz (Author), 2008, Das Zweite Vatikanische Konzil, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132303
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