Den Ausgangspunkt dieser Streitfrage bildet die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta am 7. Dezember 2000 anlässlich des Europäischen Rates von Nizza. Aufgrund dieser bloßen Erklärung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission wird die rechtliche Verbindlichkeit der Charta einhellig abgelehnt. Dass dieser Zustand nicht zufrieden stellend ist, zeigen nicht nur die Argumente zur Notwendigkeit eines verbindlichen Grundrechtskatalogs auf EU-Ebene, sondern gerade das nach wie vor andauernde politische Streben und Bemühen, die Rechtsverbindlichkeit der Charta herbeizuführen. Doch warum entfaltet die Charta noch keine rechtliche Bindungswirkung?
Inhaltsverzeichnis
- A.) Einleitung
- B.) Aktueller Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Nizza
- I. Vom Mandat zur „feierlichen Proklamation“ der Grundrechte-Charta
- 1. Das Mandat des Europäischen Rates von Köln (03./04.06.1999)
- 2. Die Notwendigkeit einer verbindlichen Grundrechts-Charta
- a) Legitimierung der Unionsgewalt durch umfassenden Grundrechtsschutz
- b) Vorgaben des Grundrechtskonvents
- 3. Der Europäische Rat von Nizza (07.- 09.12.2000)
- II. Die Auswirkungen des „Post-Nizza-Prozesses“ auf den Rechtsstatus der Charta
- III. Die gegenwärtige rechtliche Qualität der Grundrechte-Charta
- IV. Die Bedeutung der Grundrechte-Charta für den Rechtsverkehr
- 1. Die „feierliche Proklamation“ der Charta durch die Organe der EU
- a) Die Selbstbindung des Europäischen Parlaments
- b) Die Selbstbindung der Kommission
- c) Die Selbstbindung des Europäischen Rates
- 2. Die Bedeutung der Charta für die Rechtsprechung des EuG / EuGH
- a) Keine rechtliche Bindung an die Grundrechte-Charta
- b) Heranziehung zur Bestätigung bzw. Konkretisierung i. R. d. Art. 6 Abs. 2 EUV
- aa) Rechtsprechung des EuG Erster Instanz
- (1) Urteil in der Rechtssache „,max.mobil“ vom 30. Januar 2002
- (2) Urteil in der Rechtssache „Sunrider“ vom 13. Juli 2005
- (3) Bewertung dieser Urteile
- bb) Rechtsprechung des EuGH
- cc) Schlussanträge der Generalanwälte vor dem EuGH.
- (1) Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano vom 8. Februar 2001
- (2) Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 14. Oktober 2004
- (3) Bewertung der Schlussanträge
- aa) Rechtsprechung des EuG Erster Instanz
- 3. Die Bedeutung der Charta für den Europäischen Bürgerbeauftragten
- 4. Die Ausstrahlung auf die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR
- 5. Der Einfluss auf die Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte
- 1. Die „feierliche Proklamation“ der Charta durch die Organe der EU
- C.) Zukünftiger Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Lissabon
- I,I. Vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag
- 1. Die,,Berliner Erklärung“ (25.03.2007)
- 2. Das Mandat des Europäischen Rates von Brüssel (21./22.06.2007).
- 3. Der Europäische Rat von Lissabon (18./19.10.2007)
- 4. Die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta in Straßburg (12.12.2007)
- 5. Die Unterzeichnung des Reformvertrags in Lissabon (13.12.2007).
- 6. Die erste Ratifikation des Reformvertrags von Ungarn (17.12.2007)
- II. Der Reformvertrag als neuer „Wegweiser“ für die Grundrechte-Charta?
- 1. Die Vorgaben des Verfassungsvertrags
- 2. Die Lösung des Reformvertrags
- 3. Vergleich und Wertung dieser beiden Ansätze
- III. Die Konsequenzen einer rechtsverbindlichen Charta für den Rechtsverkehr
- 1. Die Verpflichteten der Charta
- a) Die Bindung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
- aa) Organe der Union
- bb) Einrichtungen der Union
- cc) Sonstige Stellen der Union
- dd) Wahrung des Subsidiaritätsprinzips
- ee) Tragweite der Grundrechtsbindung für die Union
- b) Die Bindung der Mitgliedstaaten
- aa) Der Widerstand gegen die ständige Rechtsprechung des EuGH.
- bb) Die Durchführung des Unionsrechts
- (1) Administrative Durchführung
- (2) Normative Durchführung
- (3) Probleme beim Vollzug von Unionsrecht
- c) Unmittelbare Drittwirkung?
- a) Die Bindung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
- 2. Das Verhältnis zu den nationalen Verfassungen und zur EMRK
- a) Das Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht
- b) Die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
- 3. Der Rechtsschutz des Unionsbürgers
- a) Rechtsschutz vor dem EuGH
- b) Rechtsschutz vor nationalen Gerichten
- IV. Die „,Hürden“ auf dem Weg zu einer rechtsverbindlichen Grundrechte-Charta
- 1. Die Verpflichteten der Charta
- D.) Zusammenfassung mit Schlussbemerkungen
- III,Alber, Siegbert LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der EU, sowohl in ihrer aktuellen als auch in ihrer zukünftigen Ausgestaltung. Die Arbeit analysiert die Entwicklung des Rechtsstatus der Charta, beginnend mit dem Mandat des Europäischen Rates von Köln im Jahr 1999 bis hin zum Vertrag von Lissabon.
- Die Entwicklung des Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der EU
- Die Auswirkungen des Vertrags von Nizza auf die Charta
- Die Bedeutung der Charta für den Rechtsverkehr
- Die Konsequenzen einer rechtsverbindlichen Charta für den Rechtsverkehr
- Das Verhältnis der Charta zu den nationalen Verfassungen und der EMRK
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Seminararbeit ein und stellt die Relevanz des Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der EU dar. Kapitel B analysiert den aktuellen Rechtsstatus der Charta nach dem Vertrag von Nizza. Es werden die Entstehung und die „feierliche Proklamation“ der Charta sowie die Auswirkungen des „Post-Nizza-Prozesses“ auf ihren Rechtsstatus beleuchtet. Kapitel C befasst sich mit dem zukünftigen Rechtsstatus der Charta nach dem Vertrag von Lissabon. Es werden die Vorgaben des Verfassungsvertrags und die Lösung des Reformvertrags analysiert, sowie die Konsequenzen einer rechtsverbindlichen Charta für den Rechtsverkehr untersucht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der EU, den Vertrag von Nizza, den Vertrag von Lissabon, die „feierliche Proklamation“, die Bindung der Organe der EU, die Bedeutung der Charta für den Rechtsverkehr, das Verhältnis der Charta zu den nationalen Verfassungen und der EMRK sowie die Konsequenzen einer rechtsverbindlichen Charta.
- I,I. Vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag
- I. Vom Mandat zur „feierlichen Proklamation“ der Grundrechte-Charta
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- Anika Leidinger (Author), 2008, Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132263