[...] Das Thema „Direkte Demokratie“ beschäftigt Politiker und Wissenschaftler bereits seit langer
Zeit. Die Anfänge liegen schon in der Antike, genauer in der athenischen Demokratie im 5.
und 6. Jahrhundert vor Christus. Hier wurden alle wichtigen Entscheidungen von der
Volksversammlung aller voll berechtigten Bürger getroffen. In der Folgezeit setzten sich
Monarchien und der Absolutismus in Europa durch. Erst im 18. Jahrhundert entflammte eine
erneute Diskussion darüber, ob Souveränität repräsentierbar ist. Zu nennen sind hier vor allem
zwei verschiedene Ansichten: Einerseits die der Federalists, für die eine Herrschaft des
Volkes undenkbar war. Andererseits die des Jean-Jacques Rousseau, für den Souveränität
unübertragbar und unveräußerlich war. Allerdings konnte sich Rousseaus Ansatz nicht
durchsetzen, da er unverkennbare Schwächen hatte.
In der Bundesrepublik Deutschland sieht das Grundgesetz keine direktdemokratischen
Entscheidungsverfahren vor. Einzig in den Artikeln 29 und 146 werden dem Volk direkte
Einflussmöglichkeiten eingeräumt, wenn eine neue Verfassung in Kraft treten
beziehungsweise das Bundesgebiet neu gegliedert werden soll.
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 1949 als äußerst stabil
erwiesen. Bewusst wurden keine direktdemokratischen Elemente in die Verfassung
aufgenommen. Zu sehr waren das Scheitern der Weimarer Republik und dessen Folgen im
Bewusstsein der Menschen verankert. Heute allerdings besteht unter Wissenschaftlern der
Konsens, dass die Weimarer Republik nicht an Volksentscheiden oder anderen plebiszitären
Mitteln gescheitert ist. Deutlich wird die Angst, die mit direkter Demokratie 1949 verbunden
war, in folgenden Worten des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss: „Das Volksbegehren,
die Volksinitiative, in den übersehbaren Dingen mit einer staatsbürgerlichen Tradition
wohltätig, ist in der Zeit der Vermassung und Entwurzelung, in der großräumigen Demokratie
die Prämie für jeden Demagogen und die dauernde Erschütterung des mühsamen Ansehens,
worum sich die Gesetzgebungskörper, die vom Volk gewählt sind, noch werden bemühen
müssen, um es zu gewinnen.“ Erst in den sechziger Jahren entstanden erste Bewegungen,
beispielsweise Studentenbewegungen, die sich für die Einführung von direktdemokratischen Elementen einsetzten. Mit der Wende kam es schließlich in allen deutschen Bundesländern
zur Ausbildung und Verankerung solcher in den Verfassungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Volksinitiative und Referendum – zur Theorie direkter Demokratie
- Grundlagen
- Das Quorum – notweniges Übel oder unnötiges Hindernis?
- Direkte Demokratie im internationalen Vergleich
- Direkte Demokratie in der Schweiz
- Direkte Demokratie in Österreich
- Fazit
- Direkte Demokratie in den deutschen Bundesländern
- Regelungen im Überblick
- Die Praxis im Überblick
- Direkte Demokratie in Sachsen
- Volksentscheid ins Grundgesetz?
- Was kann direkte Demokratie leisten und was nicht?
- Die Systemverträglichkeit der direkten Demokratie mit dem Grundgesetz
- Ein Beispiel: Der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung vom 13.03.2002
- Abschlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Tabelle 1: Übersicht über Quoren und Fristen in den deutschen Bundesländern
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Chancen und Risiken die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene für das politische System der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen würde. Die Arbeit analysiert die theoretischen Grundlagen direkter Demokratie, betrachtet internationale Beispiele und untersucht die Situation in den deutschen Bundesländern, insbesondere in Sachsen. Darüber hinaus werden die Systemverträglichkeit direkter Demokratie mit dem Grundgesetz und die Problematik hoher Quoren beleuchtet.
- Theoretische Grundlagen direkter Demokratie
- Internationale Beispiele für direkte Demokratie
- Direkte Demokratie in den deutschen Bundesländern
- Systemverträglichkeit direkter Demokratie mit dem Grundgesetz
- Chancen und Risiken direkter Demokratie auf Bundesebene
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema „Direkte Demokratie“ ein und beleuchtet die historische Entwicklung sowie die aktuelle Debatte um die Einführung direktdemokratischer Elemente in Deutschland. Das zweite Kapitel widmet sich der Theorie direkter Demokratie und behandelt die Grundlagen von Volksinitiative und Referendum sowie die Problematik des Quorums. Im dritten Kapitel werden internationale Beispiele für direkte Demokratie, insbesondere in der Schweiz und Österreich, vorgestellt und analysiert. Das vierte Kapitel befasst sich mit der Situation in den deutschen Bundesländern und beleuchtet die verschiedenen Regelungen und die Praxis direkter Demokratie, wobei ein besonderer Fokus auf Sachsen gelegt wird. Das fünfte Kapitel untersucht die Frage, ob ein Volksentscheid ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte, und analysiert die Systemverträglichkeit direkter Demokratie mit dem Grundgesetz anhand eines Beispiels aus dem Jahr 2002.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die direkte Demokratie, Volksentscheid, Referendum, Volksinitiative, Quorum, Systemverträglichkeit, Grundgesetz, Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Sachsen, internationale Beispiele, Schweiz, Österreich, Chancen und Risiken.
- Quote paper
- Nico Mehlhorn (Author), 2008, Volksentscheid und Referendum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132251
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