Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2ff GewStG stellt eine relevante Norm für immobilienhaltende Gesellschaften zur Reduzierung der Steuerbelastung dar. Die Nutzung der erweiterten Kürzung kann die Gewerbesteuer auf bis zu 0 % verringern. Dies führt bei einer Kapitalgesellschaft zu einer möglichen Reduktion der insgesamten Steuerbelastung um 50 % (Nach § 23 Abs. 1 KStG: 15% KStG und im Durchschnitt 15,225 % Gewerbesteuersatz bei einem Hebesatz von 435). Auf der anderen Seite ist die Gewerbesteuer wegen ihrer hohen Ertragskraft für die Gemeinden besonders wichtig. Durch das Fondsstandortgesetz wurden ab dem Erhebungszeitraum 2021 neue Regelungen in § 9 Nr. 1 S. 3 GewStG aufgenommen. Der Gesetzgeber hat sich bis zu der Änderung strikt gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Nun erfolgt eine Kodifizierung einer Unschädlichkeitsgrenze. Auch wurden Regelungen, die die Energiewende begünstigen sollen, in § 9 Nr. 1 GewStG eingefügt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen des § 9 Nr. 1 S. 2 - 6 GewStG
I. Sinn und Zweck der Norm
II. Aufbau der Norm
III. Tatbestand der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2ff GewStG
1. Grundstücksunternehmen, welche eine begünstigte Tätigkeit ausüben
2. Kein Ausschluss nach § 9 Nr. 1 S. 5 - 6 GewStG
3. Antrag und Rechtsfolge
C. Neuerungen durch das Fondsstandortgesetz
I. § 9 Nr. 1 S. 3 lit. b) aa) GewStG
1. Allgemeines
2. Auswirkungen des neuen § 9 Nr. 1 S. 3 lit. b) aa) GewStG
a) Rechtslage bis zum Erhebungszeitraum 2021
b) Aktuelle Rechtslage
II. § 9 Nr. 1 S. 3 lit. b) bb) GewStG
1. Allgemeines
2. Auswirkungen des neuen § 9 Nr. 1 S. 3 lit. b) bb) GewStG
a) Rechtslage bis zum Erhebungszeitraum 2021
b) Aktuelle Rechtslage
III. § 9 Nr. 1 S. 3 lit. c) GewStG
1. Allgemeines
2. Auswirkungen des neuen § 9 Nr. 1 S. 3 lit. c) GewStG
a) Rechtslage bis zum Erhebungszeitraum 2021
b) Aktuelle Rechtslage
D. Risiken bei der Aufnahme und Beendigung von Vermietungstätigkeiten
I. Probleme bei der Beendigung der begünstigten Tätigkeit
1. Unterjährige Veräußerung des einzigen oder letzten Grundstücks
2. Schädliche Abwicklungstätigkeiten
a) Kapitalgesellschaft
b) Gewerblich geprägte Personengesellschaft
II. Probleme bei der Aufnahme von begünstigten Tätigkeiten
1. Zeitliches Ausschließlichkeitsgebot in BFH III R 7/19
2. Strenges Stichtagsprinzip
3. Vermietung von Betriebsvorrichtungen und schädliche Nebentätigkeiten
a) Grundsätzliche Schädlichkeit
b) Rechtsprechungsausnahmen
c) Entschärfung durch § 9 Nr. 1 S. 3 lit c) GewStG
E. Rechtspolitische Würdigung
F. Fazit
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