Der Handel mit Emissionszertifikaten wurde zum 1. Januar 2005 in Deutschland eingeführt. Es handelt sich dabei um ein mengenorientiertes, wirtschaftspolitisches Instrument zum Schutz der Umwelt. Der Staat stellt den Verursachern der Emissionen am Anfang eines festgelegten Zeitraums unentgeltlich eine ausgewählte Zahl an Zertifikaten zur Verfügung, von denen jedes das Emittieren einer bestimmten Menge an Schadstoffen erlaubt, die nicht überschritten werden darf. Die Knappheit an Zertifikaten soll dazu führen, dass Emissionsreduktionen an ökonomisch sinnvollen Stellen vorgenommen werden. Das derzeitige System des Emissionshandels ist allerdings aus Sicht der Umweltverbände noch nicht ausgereift.
Allein in Deutschland existieren rund 100 Umweltverbände, die ihre umweltpolitischen Interessen vertreten. Mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen versuchen sie, die vom Menschen verursachten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Dabei greifen sie teilweise auf eine finanzstarke Mitgliederzahl zurück. Auch beim Emissionshandel haben die Umweltverbände ihre eigenen Forderungen und Appelle an Bundesregierung, Unternehmen und Privatpersonen.
In diesem Zusammenhang ist es das Ziel dieser Arbeit, zu überprüfen, ob die Umweltverbände tatsächlich einen so großen Einfluss haben, wie es in der Theorie beschrieben ist und ob sie ihre Interessen anhand der zahlreichen Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen, in der Tat durchsetzen können. Zu Beginn dieser Arbeit wird daher eine kurze Einführung in die ökonomische Theorie der Interessengruppen gegeben. Anschließend werden Instrumente dieser Interessengruppen erläutert, anhand derer sie im politischen und administrativen Entscheidungsprozess Einfluss nehmen können. Hinführend zum dritten Abschnitt werden ausgewählte Umweltverbände vorgestellt und auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen, auf die sie sich stützen können. Im dritten Abschnitt soll geprüft werden, inwiefern die theoretischen Grundlagen auf die Umweltverbände in der Praxis anwendbar sind. Daher werden zu Beginn die Forderungen der Umweltverbände im Hinblick auf den Emissionshandel anhand ausgesuchter Positionspapiere und Presseveröffentlichungen vorgestellt. Im Anschluss daran werden die Instrumente der Umweltverbände, die sie tatsächlich zur Durchsetzung ihrer Interessen nutzen, näher erläutert. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Betrachtung der tatsächlichen Durchsetzungskraft ihrer Interessen und mit einem zusammenfassenden Fazit ab.
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 EINFÜHRUNG IN DIE ÖKONOMISCHE THEORIE DER INTERESSENGRUPPEN
2.2 INSTRUMENTE DER UMWELTVERBÄNDE
2.3 POLITISCHES GEWICHT DER UMWELTVERBÄNDE UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN
3 UMWELTVERBÄNDE UND EMISSIONSHANDEL: EIN BLICK IN DIE PRAXIS
3.1 UMWELTVERBÄNDE UND IHRE FORDERUNGEN FÜR DEN EMISSIONSHANDEL
3.2 ANGEWANDTE INSTRUMENTE DER UMWELTVERBÄNDE ZUR DURCHSETZUNG DER INTERESSEN
4 KRITISCHE BETRACHTUNG DER PRAKTISCHEN DURCHSETZUNGSKRAFT
5 FAZIT
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: DER EINFLUSS VON INTERESSENGRUPPEN AUF POLITISCHE UND ADMINISTRATIVE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER
ABBILDUNG 2: PRO-KOPF-EMISSIONEN CO2 IN KILOGRAMM IM EUROPÄISCHEN RAUM (2005)
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: AUSWAHL BEKANNTER UMWELTVERBÄNDE IM ZAHLENVERGLEICH
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Der Handel mit Emissionszertifikaten wurde zum 1. Januar 2005 in Deutschland eingeführt.[1] Es handelt sich dabei um ein mengenorientiertes, wirtschaftspolitisches Instrument zum Schutz der Umwelt. Der Staat stellt den Verursachern der Emissionen am Anfang eines festgelegten Zeitraums unentgeltlich eine ausgewählte Zahl an Zertifikaten zur Verfügung, von denen jedes das Emittieren einer bestimmten Menge an Schadstoffen erlaubt, die nicht überschritten werden darf. Die Knappheit an Zertifikaten soll dazu führen, dass Emissionsre-duktionen an ökonomisch sinnvollen Stellen vorgenommen werden. Das derzeitige System des Emissionshandels ist allerdings aus Sicht der Umweltverbände noch nicht ausgereift.
Allein in Deutschland existieren rund 100 Umweltverbände, die ihre umweltpolitischen Interessen gegenüber Ländern, Bund und Privatwirtschaft vertreten. Mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen versuchen sie, die vom Menschen verursachten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Dabei greifen sie teilweise auf eine finanzstarke Mitgliederzahl zurück. Auch beim Emissionshandel haben die Umweltverbände ihre eigenen Forderungen und Appelle an Bundesregierung, Unternehmen und Privatpersonen.
In diesem Zusammenhang ist es das Ziel dieser Arbeit, zu überprüfen, ob die Umweltverbän-de tatsächlich einen so großen Einfluss haben, wie es in der Theorie beschrieben ist und ob sie ihre Interessen anhand der zahlreichen Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen, in der Tat durchsetzen können. Zu Beginn dieser Arbeit wird daher eine kurze Einführung in die ökonomische Theorie der Interessengruppen gegeben. Anschließend werden Instrumente dieser Interessengruppen erläutert, anhand derer sie im politischen und administrativen Entscheidungsprozess Einfluss nehmen können. Hinführend zum dritten Abschnitt werden ausgewählte Umweltverbände vorgestellt und auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen, auf die sie sich stützen können. Im dritten Abschnitt soll geprüft werden, inwiefern die theoretischen Grundlagen auf die Umweltverbände in der Praxis anwendbar sind. Daher werden zu Beginn die Forderungen der Umweltverbände im Hinblick auf den Emissionshan-del anhand ausgesuchter Positionspapiere und Presseveröffentlichungen vorgestellt. Im Anschluss daran werden die Instrumente der Umweltverbände, die sie tatsächlich zur Durchsetzung ihrer Interessen nutzen, näher erläutert. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Betrachtung der tatsächlichen Durchsetzungskraft ihrer Interessen und mit einem zusammen-fassenden Fazit ab.
2 Theoretische Grundlagen
Bevor konkret auf die Umweltverbände und ihre Forderungen im Hinblick auf den Emissi-onshandel eingegangen wird, soll zunächst ein Überblick zu den theoretischen Grundlagen gegeben werden. Dabei erfolgt zuerst eine kurze Einführung in die Theorie der Interessen-gruppen, daran anknüpfend werden zentrale Instrumente dieser Interessengruppen betrachtet, auf die sich die Umweltverbände stützen können und abschließend wird das politische Gewicht der Umweltverbände aufgezeigt, indem auf ausgewählte Umweltverbände eingegan-gen wird sowie rechtliche Grundlagen zur Einflussnahme vorgestellt werden.
2.1 Einführung in die Ökonomische Theorie der Interessengruppen
In dieser Arbeit wird die Theorie der Gruppen und der Organisationen von Olson zugrunde gelegt, um das Handeln von Gruppen, die Einflussnahme ebendieser und das Durchsetzen gemeinsamer Interessen im politischen Entscheidungsprozess besser zu verstehen.
Der Zweck einer Gruppe, die im Wesentlichen eine wirtschaftliche Ausrichtung hat, besteht für Olson zunächst darin, dass die Interessen ihrer Mitglieder gefördert werden.[2] Hierzu führt er weiter aus, dass „ Organisationen (...) eine Funktion erfüllen [können], wenn es gemeinsa-me oder Gruppeninteressen gibt, und obwohl Organisationen oft auch rein persönlichen, individuellen Interessen dienen, besteht ihre charakteristische und primäre Funktion doch darin, die einer Gruppe von Individuen gemeinsamen Ziele zu fördern.“[3] Die Organisations-fähigkeit von Interessen, die Zugangsmöglichkeit zu politisch-administrativen Systemen und die Ressourcenausstattung spielen unter anderem in diesem Zusammenhang eine entscheiden-de Rolle.[4] Diese Faktoren können die Grundlage dafür bilden, ob und welche Interessen überhaupt einen direkten oder indirekten Einfluss nehmen können.
Eine Interessengruppe ist nach Märtz aus der ökonomischen Perspektive eine Art Produzent für gruppenspezifische Verteilungsvorteile, die im politischen Prozess versucht, durch das Ausüben politischen Drucks ihren Einfluss zu vergrößern.[5] Die Mitglieder einer solchen Interessengruppe haben das Erwerben privater Güter zum Ziel, was sie im politisch-administrativen Prozess durch alleiniges Engagement wohl nicht oder nur mit erhöhtem
Aufwand an Ressourcen bewerkstelligen können.[6] Aus ökonomischer Sicht stellt sich für ein Mitglied die Frage, ob die erwarteten Distributionsgewinne die entstehenden Kosten während der Mitgliedschaft, wie zum Beispiel Beiträge oder Spenden, ausgleichen oder überwiegen. Dies stellt einen wichtigen Faktor in der Entscheidung über eine Mitgliedschaft in einer Interessengruppe dar.
Ein Problem, das häufig in diesem Zusammenhang auftritt, ist das sogenannte Free-Rider-Verhalten.[7] Dies beschreibt den Umstand, dass Individuen kaum Anreize besitzen, Ressour-cen und Mittel zur Förderung der gemeinsamen Interessen aufzubringen, da sie immerhin auch profitieren, wenn andere Mitglieder in ebendiese investieren. Denkt jedes Individuum in dieser Weise, dann würde das Entstehen der Organisation verhindert werden. Ein gemeinsa-mes Interesse kann daher nicht allen die Grundlage für das Entstehen einer Organisation oder Gruppe darstellen.
Olson führt nun daran anknüpfend weiter aus, unter welchen Bedingungen sich Individuen zu einer Gruppe oder Organisation zusammenschließen. Wichtige Kriterien stellen hierbei einerseits die Gruppengröße und andererseits selektive Anreize dar.[8] Bei einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit nur wenigen Mitgliedern ist eine Zuordnung von Kosten und Nutzen in der Organisation meist eindeutig möglich, sodass der Beitrag eines Einzelnen am Kollektivgut von größerer Bedeutung ist. Im Gegensatz dazu wächst mit steigender Anzahl der Mitglieder die Gefahr des Free-Rider-Verhaltens bei einigen Mitgliedern, da der Anteil des Einzelnen am Kollektivgut geringer wird. Jedoch kann auch bei einer großen Gruppen-größe das einzelne Individuum zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele beitragen, wenn es einen hohen Anteil am Gesamtnutzen hat und auf das Kollektivgut nicht verzichten will. Das Schaffen positiver selektiver Anreize, beispielsweise in Form von sozialen Anreizen oder ökonomischen Anreizen in Form privater Güter, kann in diesem Zusammenhang helfen, das Individuum zum freiwilligen Beitritt in die Organisation zu bewegen und an den Kosten für die Erstellung des Kollektivgutes zu beteiligen.
Ein interessanter Aspekt, den Olson anführt, ist die Aussage, dass er eine schlagkräftige politische Interessenvertretung einer Organisation mit rational handelnden Individuen zum Schutz der Umwelt als kaum zu erwarten erachtet.[9] Dies sei insbesondere auf das Free-Rider-Verhalten zurückzuführen, da sich Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität als Kollektivgut über die Allgemeinheit streuen. Im Folgenden wird es aufschluss-reich sein, herauszustellen, ob Olson in dieser Hinsicht Recht behalten hat.
2.2 Instrumente der Umweltverbände
Ein bedeutsames Kriterium zur Bewertung des Einflusspotenzials von Interessengruppen auf politische und administrative Entscheidungen bildet die Analyse der Instrumente, die den Organisationen zur Verfügung stehen. Die Instrumente sind dabei eigebettet in ein Geflecht aus wechselseitigen Forderungen und Verpflichtungen zwischen den Interessengruppen, Politikern, Bürokraten und Wählern.[10] Nachstehende Abbildung 1 soll die verschiedenen Instrumente der Interessengruppen, anhand derer sie auf politische und administrative Entscheidungsträger direkt und indirekt Einfluss nehmen können, mit jeweiligen Beispielen anschaulich darstellen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der Einfluss von Interessengruppen auf politische und administrative
Entscheidungsträger
[Quelle: in Anlehnung an Horbach (1992), S. 55]
Umweltverbände können als Interessengruppen direkten und indirekten Einfluss auf politische und administrative Entscheidungen nehmen, indem sie beispielsweise ihren Informationsvor-sprung nutzen.[11] Da Politiker, Parteien und Wähler ihre Entscheidungen immer unter Unsicherheit treffen, können sie diese mit wichtigen Informationen über bestimmte Wirtschafts-und Gesellschaftsbereiche versorgen. So können Politiker einerseits mit Informationen über beispielsweise bestimmte Wirtschaftszweige, Auswirkungen bestimmter Maßnahmen, die potenzielle Reaktion von Wählerkreisen oder deren zahlenmäßige Größe versorgt werden, während die Wähler und die Öffentlichkeit zum Beispiel über staatliche Eingriffe oder Unterlassungen und ihre Auswirkungen informiert werden können. Um dabei dauerhaft ihr Ansehen und ihre Glaubwürdigkeit zu bewahren, sollten Verbände diese Daten nicht zu ihren Gunsten „manipuliert“ weiter geben.
Ein weiterer Aspekt zur direkten Einflussnahme stellen finanzielle Zuwendungen an Parteien und Bürokraten dar.[12] Insbesondere Parteien mit geringen Einnahmen aus Beiträgen werden aus Finanzierungsgründen den Anliegen der Verbände nachgehen. Während die Finanzierung von Parteien eine legale Maßnahme darstellt, so fallen hingegen finanzielle Zuwendungen an Politiker und Bürokraten aus diesem Rahmen heraus.
Eine andere bekannte Art der direkten Einflussnahme ist die personelle Durchsetzung in Form von Lobbying.[13] Hierbei wird der Versuch unternommen, loyale Personen, welche die Interessen des Verbandes vertreten, beispielsweise in Parlamente, Ministerien oder wichtige Ausschüsse zu bringen.
Ein weiteres Beispiel für indirekte Einflussnahme bildet die Ausbeutung von Marktmacht.[14] Ein Interessenverband, der in einer Marktwirtschaft in einem oder mehreren Märkten über beachtlichen Einfluss verfügt, kann durch gezielte Maßnahmen das Verhalten der Wähler beeinflussen. Dies kann die Parteien und Politiker dazu veranlassen, den Anliegen der Interessenverbände nachzukommen.
Das in der Abbildung 1 dargestellte breite Band an möglichen Instrumenten stellt auf den ersten Blick eine solide Grundlage dar, politische und administrative Prozesse und Entschei-dungen durch die Entscheidungsträger beeinflussen zu können. Wie die Umweltverbände diese Instrumente konkret nutzen und welche Durchsetzbarkeit diese in der Praxis tatsächlich haben, wird in der praxisbezogenen Betrachtung des Kapitels 4 näher erläutert. Zunächst soll nun hinführend auf das politische Gewicht der Umweltverbände und die rechtlichen Grundla-gen eingegangen werden.
[...]
[1] Vgl. hierzu und folgend Elspas & Stewing (2006), S. 3.
[2] Vgl. Olson (1968), S. 4.
[3] Olson (1968), S. 6.
[4] Vgl. Meyer (1996), S. 105.
[5] Vgl. Märtz (1990), S. 72 sowie Becker (1983), S. 372.
[6] Vgl. hierzu und folgend Horbach (1992), S. 54 sowie Becker (1983), S. 372 f.
[7] Vgl. hierzu und folgend Meyer (1996), S. 105.
[8] Vgl. hierzu und folgend Olson (1968), S. 42 f., S. 45 f.; Meyer (1996), S. 106; Schneider & Volkert (1999), S. 130.
[9] Vgl. hierzu und folgend Olson (1968), zitiert bei Meyer (1996), S. 107.
[10] Vgl. z. B. Becker (1983), S. 371 sowie Schneider & Volkert (1999), S. 125.
[11] Vgl. hierzu und folgend Bernholz & Breyer (1994), S. 169 f. sowie Schneider & Volkert (1999), S. 130.
[12] Vgl. hierzu und folgend Bernholz & Breyer (1994), S. 171 sowie Meyer (1996), S. 112.
[13] Vgl. hierzu und folgend Meyer (1996), S. 112.
[14] Vgl. hierzu und folgend Bernholz & Breyer (1994), S. 170.
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.