Die Konstellation des drei Parteien Verhältnisses der Bürgschaft ist ein altbewährtes Sicherungsmittel, des in Ermanglung anderweitiger Vertrauensbasis, Sicherheit einfordernden Gläubigers. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist eine vergleichsweise junge Schöpfung der Kautelarjurisprudenz. Durch Vereinbarungen in Bau-AGB hat sie in der Rechtsprechung umfangreich Einzug gehalten.
Dieser Aufsatz setzt seinen Schwerpunkt auf die Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB, die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern, die Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern, die Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern und die Mietbürgschaft auf erstes Anfordern.
Zudem geht dieser Aufsatz der Frage nach, ob der Akzessorietätsgrundsatz durchbrochen wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern
- II. Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB
- 1. Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
- 2. Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
- 3. Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern
- 4. Mietbürgschaft auf erstes Anfordern
- III. Wird der Akzessorietätsgrundsatz durchbrochen?
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Bürgschaft auf erstes Anfordern, ein in der Praxis häufig verwendetes, aber auch juristisch umstrittenes Sicherungsmittel. Die Analyse konzentriert sich auf die Rechtsnatur dieser Bürgschaftsform, insbesondere im Hinblick auf den Akzessorietätsgrundsatz und die Zulässigkeit ihrer Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Rechtsnatur der Bürgschaft auf erstes Anfordern
- Akzessorietätsgrundsatz und seine Durchbrechung
- Zulässigkeit in AGB (Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Mietbürgschaften)
- Vergleich mit abstrakter Garantie
- Praktische Relevanz im Baugewerbe
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft auf erstes Anfordern. Es werden zwei historische Entwicklungslinien aufgezeigt: eine aus dem Bankenwesen resultierende, die den Schutz der Banken vor unberechtigten Einwendungen des Bürgen zum Ziel hat, und eine zweite, die den funktionellen Ersatz des Bardepots und das Interesse des Hauptschuldners am Liquiditätserhalt betont. Die wirksame Vereinbarung einer solchen Bürgschaft setzt einen schriftlichen Vertrag voraus, der die Verpflichtung des Bürgen zur Zahlung auf erste Anforderung ohne Vorausklage beinhaltet. Das Kapitel beschreibt zudem die Grenzen der sofortigen Zahlungspflicht des Bürgen, etwa bei rechtsmissbräuchlichem Handeln des Gläubigers. Schließlich wird die Umkehrung der Prozesslast im Vergleich zur gewöhnlichen Bürgschaft diskutiert und der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruch des Bürgen im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme erläutert. Die unterschiedlichen Prozessrisiken für Gläubiger und Bürgen werden herausgestellt und die Privilegierung des Gläubigers durch Liquiditätsvorteil und Wegfall des Bonitätsrisikos im internationalen Geschäft diskutiert.
II. Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB: Dieses Kapitel analysiert die Verwendung der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere im Baugewerbe. Es werden verschiedene Arten von Bürgschaften auf erstes Anfordern in AGB betrachtet: Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Vorauszahlungsbürgschaften und Mietbürgschaften. Das Kapitel zeigt auf, dass die Rechtsprechung die formularmäßige Vereinbarung von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften auf erstes Anfordern in AGB aufgrund unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers für unwirksam erklärt hat. Die Begründung liegt in der unangemessenen Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer und dem daraus resultierenden Liquiditätsvorteil für den Auftraggeber. Die Rechtslage zu Vorauszahlungs- und Mietbürgschaften in AGB bleibt hingegen noch offen. Die Kapitel unterstreichen die kritische Betrachtung der Rechtsprechung gegenüber der formularmäßigen Vereinbarung dieser Bürgschaftsformen, nicht aber prinzipiell gegen die Bürgschaftsform an sich.
III. Wird der Akzessorietätsgrundsatz durchbrochen?: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage, ob die Bürgschaft auf erstes Anfordern den Akzessorietätsgrundsatz durchbricht. Es werden verschiedene Literaturmeinungen vorgestellt, die die Bürgschaft auf erstes Anfordern unterschiedlich einordnen: als Zwischenform zwischen abstrakter Garantie und streng akzessorischer Bürgschaft, als nicht-akzessorisch oder sogar als gänzlich andersartigen Vertragstypus. Die unterschiedlichen Meinungen begründen sich in der zeitlichen Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Zahlung des Bürgen und der späteren Prüfung der Hauptforderung. Das Kapitel referiert die Rechtsprechung des BGH, die zwar eine Lockerung des Akzessorietätsprinzips im Stadium der Geltendmachung feststellt, aber die Wiederherstellung der Akzessorietät im Rückforderungsprozess betont.
Schlüsselwörter
Bürgschaft auf erstes Anfordern, Akzessorietätsgrundsatz, AGB, Gewährleistung, Vertragserfüllung, Vorauszahlung, Miete, Baugewerbe, Garantie, Rückforderungsanspruch, Rechtsprechung, Bonitätsrisiko, Liquidität, Prozesslast.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: "Die Bürgschaft auf erstes Anfordern"
Was ist der Gegenstand der Arbeit?
Die Arbeit untersucht umfassend die Bürgschaft auf erstes Anfordern, ein in der Praxis häufig genutztes, aber juristisch umstrittenes Sicherungsmittel. Der Fokus liegt auf der Rechtsnatur dieser Bürgschaftsform, insbesondere im Hinblick auf den Akzessorietätsgrundsatz und deren Zulässigkeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Rechtsnatur der Bürgschaft auf erstes Anfordern, den Akzessorietätsgrundsatz und dessen mögliche Durchbrechung, die Zulässigkeit in AGB (inkl. Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Mietbürgschaften), einen Vergleich mit abstrakten Garantien, die praktische Relevanz im Baugewerbe sowie die unterschiedlichen Prozessrisiken für Gläubiger und Bürgen.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in vier Kapitel: Kapitel I erläutert die Entstehung und rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft auf erstes Anfordern. Kapitel II analysiert deren Verwendung in AGB, insbesondere im Baugewerbe, und betrachtet verschiedene Arten wie Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Mietbürgschaften. Kapitel III befasst sich mit der Frage, ob der Akzessorietätsgrundsatz durchbrochen wird. Kapitel IV fasst die Ergebnisse zusammen.
Welche Arten von Bürgschaften auf erstes Anfordern werden unterschieden?
Die Arbeit unterscheidet verschiedene Arten von Bürgschaften auf erstes Anfordern in AGB: Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Vorauszahlungsbürgschaften und Mietbürgschaften. Die Rechtsprechung zu diesen unterscheidet sich, wobei die formularmäßige Vereinbarung von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften oft als unwirksam angesehen wird.
Wird der Akzessorietätsgrundsatz durch die Bürgschaft auf erstes Anfordern durchbrochen?
Die Arbeit diskutiert unterschiedliche Meinungen zur Frage, ob die Bürgschaft auf erstes Anfordern den Akzessorietätsgrundsatz durchbricht. Es wird die Rechtsprechung des BGH referiert, die eine Lockerung des Prinzips bei der Geltendmachung, aber die Wiederherstellung der Akzessorietät im Rückforderungsprozess betont.
Welche praktische Relevanz hat die Arbeit?
Die Arbeit ist besonders relevant für die Praxis im Baugewerbe und für alle, die sich mit Sicherungsmitteln im Vertragsrecht befassen. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte der Bürgschaft auf erstes Anfordern und die damit verbundenen Risiken.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Bürgschaft auf erstes Anfordern, Akzessorietätsgrundsatz, AGB, Gewährleistung, Vertragserfüllung, Vorauszahlung, Miete, Baugewerbe, Garantie, Rückforderungsanspruch, Rechtsprechung, Bonitätsrisiko, Liquidität, Prozesslast.
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- Robin Steinwachs (Author), Die Bürgschaft auf erstes Anfordern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1311109