Diese Arbeit befasst sich zunächst mit der historischen Entwicklung des § 100d StPO, zeigt danach die verfassungsrechtlichen Grundlagen auf, untersucht die strafprozessuale Konturierung und die allgemeinen sowie speziellen Auswirkungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Heutzutage leben wir in einer Welt, die von Tag zu Tag immer schneller und vor allem immer digitaler wird. Die digitale Welt erobert dabei immer mehr und mehr unseren Alltag und wirkt auf viele Bürger bedrohlich. Ob die Debatten um Twitter, die Massen an Daten die durch Facebook abgeschöpft werden oder die neusten Social-Media Plattformen aus China. Vor allem deshalb haben wohl immer mehr Menschen den Wunsch nach Freiheit. gleichzeitig steigen jedoch auch die Rufe nach mehr Sicherheit.
Höchster Maßstab der hierbei in einem Rechtsstaat iSd Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten ist, ist aber vor allem, dass Verfolgung von Straftaten nicht um jeden Preis erfolgen dürfen. Aufgrund der besonderen Nähe zum Grundgesetz wird das Strafprozessrecht - wohl nicht ganz zu unrecht - häufig als angewandtes Verfassungsrecht bezeichnet. Auch deshalb hat das BVerfG einen Kernbereich privater Lebensgestaltung entwickelt, der heute in § 100d StPO niedergeschrieben ist.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die historische Entwicklung der Kernbereichsrechtsprechung des BVerfG
1. Elfes-Urteil, 1957
2. Die zweite Tagebuch-Entscheidung, 1989
3. Das Urteil zum Großen Lauschangriff, 2004
4. Der Beschluss zum BKA-Gesetz, 2016
III. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG
2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art.1Abs.1GG
3. Allgemeine Handlungsfreiheit, Art 2 Abs. 1 GG
4. Speziellere Grundrechte
IV. Strafprozessuale Konturierung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
1. Geheimhaltungswille
2. Art der Örtlichkeit
a) Privatwohnung
b) Betriebs- und Geschäftsräume
3. Personelle Indikatoren
4. Strafvorbehalt
V. Allgemeine Auswirkungen des Schutzbereichs privater Lebensgestaltung
1. Zwei-Stufen-Konzept des BVerfG
a) Erste Stufe: Datenerhebung
b) Zweite Stufe: Auswertung und Verwertung
aa) Unselbstständiges Beweisverwertungserbot
bb) Problem der entlastenden Beweise
c) Unabhängige Stelle
VI. Spezielle Auswirkungen des Schutzbereichs privater Lebensgestaltung
1. Vorkehrungen zum Kernbereichsschutz bei Maßnahmen nach §100aStPO
2. Vorkehrungen zum Kernbereichsschutz bei Maßnahmen nach §100bStPO
3. Vorkehrungen zum Kernbereichsschutz bei Maßnahmen nach §100cStPO
4. Kumulation verschiedener Überwachungsmethoden
VII. Fazit
- Quote paper
- Dominik Stanislavchuk (Author), 2022, Reichweite und Auswirkungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Sinne des § 100d Abs. 1 StPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1308340
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