Die Arbeit beschäftigt sich mit der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2003 den Kreis der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erweitert und damit die Grundlage für Medizinisches Versorgungszentren geschaffen. Neben zugelassenen und ermächtigten Ärzten sowie den ermächtigten Einrichtungen können nun auch MVZ diesen Status erhalten.
Zu den Gründungsberechtigten eines MVZ gehören von Beginn an auch zugelassene Krankenhäuser (§ 108 SGB V), die sich mit der Errichtung wirtschaftliche, wettbewerbliche und medizinische Vorteile erhoffen. Die Zusammenlegung zuvor getrennter Aktivitäten führt betriebswirtschaftlich zu niedrigeren Kosten, einer besseren Marktposition und einer Risikostreuung.
Der Gesetzgeber ist gewillt, diese Möglichkeiten rechtlich zu eröffnen, muss aber zugleich Grenzen zum Schutz der Patienten, der Ärzte und nicht zuletzt der Medizin selbst setzen. Dabei spielt insb. die Frage, ob und wie der ambulante und der stationäre Sektor künftig besser verzahnt werden sollten, eine entscheidende Rolle. Für die Gründung eines MVZ durch ein zugelassenes Krankenhaus führt das zu einer Vielzahl an Möglichkeiten und Grenzen, die das Thema dieser Arbeit darstellen.
Um diesen Schwerpunkt besser zu verstehen, wird zunächst der dafür relevante gesetzliche Rahmen im Gesundheitssektor mit der Sektorentrennung vorgestellt. Anschließend wird die Gründung eines MVZ anhand der Voraussetzungen und der Entwicklung besprochen. Basierend darauf wird in der Folge konkret auf das MVZ in Trägerschaft eines zugelassenen Krankenhauses eingegangen und vor dem Hintergrund der Sektorentrennung Möglichkeiten und Grenzen einer Gründung erörtert. Um dem Rahmen der Seminararbeit sowie der dem Thema gebührenden Tiefe gerecht zu werden, werden dabei vordergründig die die Bereiche Marktposition, Finanzierung und Ressourcenverwendung betreffenden Aspekte behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Die Attraktivität des neuen ambulanten Leistungserbringers MVZ.
- B. Gesetzlich regulierte Sektorentrennung...
- I. Gesundheitssektor als häufiges Ziel gesetzgeberischer Regelungen..
- II. Sektorentrennung ambulant - stationär..
- C. Gründung eines MVZ.
- I. Das MVZ.
- II. Abgrenzung zur Berufsausübungsgemeinschaft
- III. Gründungsvoraussetzungen..
- IV. Historische Entwicklung des MVZ - Polikliniken
- D. Möglichkeiten und Grenzen der Gründung durch zugelassene Krankenhäuser.
- I. Das Krankenhaus als „geborener Träger“.
- II. Marktposition
- 1. Wettbewerbsvorteile
- 2. Steuerung des Patientenstroms.
- 3. Bedarfsplanung als Grenze – Diskussion um das Terminservice- und Versorgungsgesetz ....
- a) Unterversorgung § 100 SGB V
- b) Überversorgung § 101 SGB V
- c) Zulassungsverzicht zugunsten einer MVZ Angestelltentätigkeit als Möglichkeit
- d) Freiberuflichkeit der Ärzte als Grenze vs. flächendeckende Versorgung
- e) Diskussion im Gesetzgebungsprozess des Terminservice- und Versorgungsgesetz.......
- 4. Finanzierung..
- III. Finanzierung..
- 1. Duale Finanzierung.
- 2. Finanzierung der Investitionen .....
- a) Möglichkeit der Einbeziehung privater Investoren – Änderung durch das Versorgungsstrukturgesetz ......
- b) Beteiligung von Investoren am MVZ
- c) Minderheitsbeteiligung von Investoren am Krankenhaus
- aa) Restriktive Meinung
- bb) Rechtspositivistischer Ansatz...
- cc) Wille des Gesetzgebers mit Ausdruck im Versorgungsstrukturgesetz .....
- dd) Grundsatz der freien Praxisführung – der Ärztliche Leiter (§ 95 I S. 2 SGB V).
- d) Umgehung der Gründungsbefugnis durch Bestandsschutzregelung.
- e) Zwischenfazit
- 3. Finanzierung der Leistungen
- a) DRG-System.
- b) EBM
- c) Finanzierungsoptimierung ..
- d) Grenzen der Optimierung.
- IV. Ressourcenverwendung .....
- 1. Apparativer Bereich
- a) Möglichkeit der Doppelnutzung..
- b) Grenzen bei der Verwendung öffentlicher Fördermittel.
- c) Subventionierung......
- d) EU-Beihilferecht als Grenze (Art. 107 I, 108 III AEUV)
- e) Folgen für die Konkurrenzsituation..
- 2. Personeller Bereich
- a) Möglichkeiten der engen Zusammenarbeit zwischen MVZ und Krankenhaus ......
- b) Wahlleistungen bei Honorararztverträgen als Grenze – BGH, NJW 2019, 1519..............
- c) Grenzen bezüglich der gegenseitigen Patientenzuweisung (§§ 31 II MBO, 3a UWG, 299 a, b StGB)......
- aa) Anwendbarkeit des Berufsrechts
- bb) Grenzen des Berufsrechts in Hinblick auf das MVZ
- cc) Rechtsfolgen.
- E. Abschließende Stellungnahme und Schlusswort
- Die Attraktivität von MVZ für Krankenhäuser
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sektorentrennung im Gesundheitswesen
- Die Gründungsmöglichkeiten und Voraussetzungen von MVZ
- Die Auswirkungen von MVZ auf die Marktposition von Krankenhäusern
- Die Finanzierung und Ressourcenverwendung von MVZ
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch zugelassene Krankenhäuser nach § 95 Abs. 1a SGB V. Sie analysiert die Attraktivität des neuen ambulanten Leistungserbringers MVZ und beleuchtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Sektorentrennung im Gesundheitswesen.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A erläutert die Attraktivität von MVZ für Krankenhäuser als neuen ambulanten Leistungserbringer. Kapitel B analysiert die gesetzlich regulierte Sektorentrennung im Gesundheitswesen, insbesondere die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Kapitel C befasst sich mit der Gründung eines MVZ, seinen Voraussetzungen und der historischen Entwicklung. Kapitel D untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Gründung von MVZ durch zugelassene Krankenhäuser, wobei insbesondere die Marktposition, die Finanzierung und die Ressourcenverwendung beleuchtet werden.
Schlüsselwörter
Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhaus, Sektorentrennung, Bedarfsplanung, Finanzierung, Ressourcenverwendung, Wettbewerbsvorteile, Patientenstrom, EU-Beihilferecht, Berufsrecht.
- Arbeit zitieren
- Jonathan-Milot Spörl (Autor:in), 2020, Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1308326