In der vorliegenden Arbeit geht es im Allgemeinen um Jugendverbandsarbeit. Dabei wird zuerst auf die rechtliche Basis und auf die Historie eingegangen. Danach wird der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) genauer ins Auge gefasst.
Hierbei geht es um die Finanzierung des BDKJ auf Bundesebene und es wird die "72-Stunden-Aktion" erläutert.
Die Jugendverbandsarbeit richtet sich an alle Kinder- und Jugendliche aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Sie basiert auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, dass eine Mitgliedschaft in einer Gruppe, Verband oder Verein die freie Entscheidung eines Jeden ist. Die Teilnahme, Mitarbeit und Mitbestimmung auf allen Ebenen der Gruppen, Verbände und Vereine ist für jeden freigestellt. Oft wird die Verbandsarbeit ehrenamtlich ausgeführt und arbeitet direkt vor Ort mit den Kindern und Jugendlichen. Die kleinen Gruppen vor Ort sind demokratisch organisiert und werden von den Funktionsträgern mandatiert. Die Jugendverbandsarbeit umfasst die folgenden Bereiche: Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendclubs, Straßensozialarbeit, berufsbezogene soziale Arbeit, Kulturpädagogische Aktionen, Nutzer und Betreiber von Bildungsstätten.
Jugendverbandsarbeit
Rechtliche Basis
Die Jugendverbandsarbeit begründet sich auf der Basis des achten Sozialgesetzbuches, welches sich mit Themen der Kinder und Jugendhilfe beschäftigt. Genauer betrachtet bestimmt der § 11 die Grundlage der Jugendarbeit und somit auch die der Jugendverbandsarbeit. Im Detail sagt dieser Paragraf im 1. Absatz aus, dass die Entwicklung junger Menschen gefördert werden soll. Angebote für diese Zielgruppe sollen ihren Interessen entsprechen. Des Weiteren sollen sie zur Selbstbestimmung befähigt werden, eine gesellschaftliche Mitverantwortung entwickeln und zum Engagement in sozialen Themen angeregt werden. All diese Gesetzesvorgaben finden sich u.a. in der ausführenden Jugendverbandsarbeit wieder, somit wäre ein Teil des 2. Absatzes in diesem Paragrafen auch erfüllt. Aus dem 3. Absatz des § 11 SGB VIII werden folgende Themen in unterschiedlicher Gewichtung beachtet: „1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,“ (Stascheit 2018: 1292) . Des Weiteren finden die Bereiche Sport, Spiel, Geselligkeit, internationale Jugendarbeit und Kinder- und Jugenderholung Beachtung. Wir stark auf die Bereiche in der Jugendverbandsarbeit eingegangen wird, wird im Folgenden ansatzweise erläutert. Nach §11 Abs. 4 werden alle Personen angesprochen die maximal 27 Jahre alt sind.
Allgemeines
Die Jugendverbandsarbeit richtet sich an alle Kinder- und Jugendliche aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Sie basiert auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, dass eine Mitgliedschaft in einer Gruppe, Verband oder Verein die freie Entscheidung eines Jeden ist. Die Teilnahme, Mitarbeit und Mitbestimmung auf allen Ebenen der Gruppen, Verbände und Vereine ist für jeden freigestellt. Oft wird die Verbandsarbeit ehrenamtlich ausgeführt und arbeitet direkt vor Ort mit den Kindern und Jugendlichen. Die kleinen Gruppen vor Ort sind demokratisch organisiert und werden von den Funktionsträgern mandatiert. Die Jugendverbandsarbeit umfasst die folgenden Bereiche: Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendclubs, Straßensozialarbeit, Berufsbezogene soziale Arbeit, Kulturpädagogische Aktionen, Nutzer und Betreiber von Bildungsstätten.
Historie
Zum Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre gab es in Deutschland eine Arbeitsmarktkrise. Dies war der Höhepunkt von fehlenden Ausbildungsplätzen in der Bundes Republik Deutschland und hatte zur Folge, dass viele Jugendliche arbeitslos waren. Jugendliche, die bereits eine Berufsausbildung absolviert hatten oder vor einer Anstellung standen fanden keine betriebliche Beschäftigung. Die Jugendverbände entwickelten, um dem Problem Abhilfe zu schaffen verschiedenste Angebote, die die Jugendlichen unterstützen sollten und die ihnen eine Hilfe darstellten. Die Angebote nahmen eine beratende Gestalt an, boten Hilfestellungen, waren Projekte, die benachteiligen Jugendlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätze schafften . „Zahlreiche jugendverbandliche Initiativen schufen Arbeitslosentreffs, Arbeitslosencafés oder andere Treffpunktmöglichkeiten für Jugendliche ohne Job.“ (Fülbier 2001: 718). Zur Gestaltung der Hilfs-Projekte wurden die Jugendlichen partizipatorisch eingebunden. Der Gedanke der Partizipation stammt aus jugendverbandlicher Praxis. Anfangs wurden die Hilfs-Projekte von ehrenamtlichen Personen ausgeführt später wurde diese Arbeit von hauptamtlichen qualifizierten Mitarbeitern erledigt. Im Jahr 1985 übernahmen u.a. Gruppierungen wie der Bund deutscher Pfadfinder (BDP), die Naturfreundejugend, die evangelische Jugend, der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) und das Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Verantwortung für Projekte zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Noch immer nicht, waren die Projekte ausreichend um eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. So entwickelten die Jugendverbände kreative Ideen, um benachteiligte Jugendliche zu integrieren. Sie gründeten beispielsweise soziale Ökohöfe oder Handwerksbetriebe, in denen die Jugendlichen beschäftigt wurden. „Vorteil einer jugendverbandlichen Trägerschaft war für viele Projekte, dass zur Finanzierung Jugendverbände das Startkapital beigetragen haben.“(Fülbier 2001: 719). Des Weiteren konnten sich die einzelnen Verbände durch ihre gute Vernetzung gegenseitig unterstützen. Die Angebote der Jugendverbände bestehen bis heute.
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Der BDKJ wurde 1947 gegründet, hat 660.000 Mitglieder und ist der Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden. Zu den 17 Verbänden zählen die Folgenden: Aktion West-Ost im BDKJ - Arbeitsgemeinschaft für europäische Friedensfragen, DJK Sportjugend, CAJ - Christliche Arbeiterjugend, KjG - Katholische junge Gemeinde, KLJB - Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V., DPSG - Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, Quickborn-Arbeitskreis e.V., KSJ - Katholische Studierende Jugend, J-GCL - Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens, Internationaler Bauorden, BdSJ - Bund der St. Sebastianus Schützenjugend, UNITAS - Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine UNITAS e.V., PSG - Pfadfinderinnenschaft St. Georg, Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) e.V.. Die Mitglieder sind zwischen 7 und 28 Jahre alt.
Die Interessensvertretung aller Mitglieder in den Bereichen, Politik, Kirche und Gesellschaft gilt als wichtigste Aufgabe des BDKJ. Organisiert ist der BDKJ in Kommunen, Bundesländern und im Bundesgebiet. Dazu kommt noch die Einteilung in kirchliche Territorien wie Dekanate, Regionen und in 26 Bistümer. Aus der christlichen Verantwortung möchte der BDKJ alle Mitglieder zu einem kritischen Denken und eigenständigem Handeln ermutigen. Gerechtigkeit und Solidarität bilden für ein verantwortungsbewusstes Handeln und Denken die Basis. „ Er versteht sich als gesellschaftliche Kraft in der Kirche und wirkt bei der „Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen“ mit.“ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend ). Alle Gruppierungen und Unterverbände können sich auf eine finanzielle Absicherung und finanzielle Förderung verlassen. Der BDKJ bietet zudem weitere unterstützende Maßnahmen an.
Folgende genannte Themen werden vom BDKJ behandelt, in dieser Ausarbeitung aber nicht näher behandelt: Arbeit für alle, Datenschutz, Digitale Lebenswelten, Europäische Jugendpolitik, Fairer Handel, Flucht, Frauen- und Mädchenpolitik, Friedensethik, Internationale Jugendarbeit, Jugendpolitik, Kritischer Konsum, Prävention, SINUS-Jugendstudie, Sozialpolitik, Theologie der Verbände, U28 in Kirche & Verbandsaufbau.
Zu den wichtigsten Aktionen zählen die Folgenden, welche aber nicht im Detail, mit Ausnahme der 72-Stunden-Aktion nicht weiter ausgeführt werden: 72-Stunden-Aktion, Aktion Dreikönigssingen, Aktion Kaserne, Josefstag, Jugendaktion von BDKJ und MISEREOR, Jugendkreuzweg, Katholikentag 2022, Ökumenischer Kirchentag 2021, Sozialwort der Jugend, Weltjugendtag, Zukunftszeit, BDKJ-Frauentagung.
Die Aufgaben eines*r Sozialarbeiters*in liegen unter Anderem im Verbandsaufbau, in redaktioneller Arbeit, in der Bereitstellung von Informationsmaterial zu den genannten Themen die der BDKJ behandelt, in der Planung der genannten Aktionen und die Betreuung der Unterverbände.
Finanzierung des BDKJ auf Bundesebene
„Der Rechtsträger auf Bundesebene ist der BDKJ-Bundesstelle e.V., der alle Aktivitäten des Bundesvorstandes und der Bundesstelle trägt. Der Verein finanziert sich aus drei Quellen:“ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend). Die erste Geldquelle sind die Mitgliedsbeiträge der Mitgliedsverbände. Staatliche Mittel kommen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Die dritte finanzielle Grundlage stellen die Kirchensteuern dar, genauer benannt stammen sie aus dem Verband der Diözesen Deutschlands. Damit größere Projekte, wie die 72-Stunden-Aktion, finanzierbar sind werden Drittmittel angefordert. Drittmittel kommen vom Bundesministerium (BMFSFJ), von Hilfswerken wie MISEREOR, den Sternsingern oder weiteren Partnern. „Die Jugend- und Diözesanverbände finanzieren sich über ihre je eigenen Rechtsträger selbst. Für sie übernimmt der BDKJ auf Bundesebene sowie vor allem der Jugendhaus Düsseldorf e.V. zum Teil eine Zentralstellenfunktion für die Vergabe von bundesweiten Fördermitteln.“ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend).
72-Stunden-Aktion
“Die 72-Stunden-Aktion ist eine Sozialaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seiner Verbände.” (72-Stunden-Aktion). Die Teilnehmergruppen müssen in 72 Stunden ein von ihnen ausgewähltes oder ihnen zugeteiltes Projekt umsetzen. Die Aktion findet deutschlandweit statt und steht unter dem Motto “In 72 Stunden die Welt besser machen.” (72-Stunden-Aktion). Die Projekte behandeln politische und gesellschaftliche Themen und werden meist direkt vor Ort umgesetzt. Das bedeutet, dass sie sich auch mit dem Sozialraum der Menschen vor Ort befassen können und sich somit an der Lebenswelt dieser orientieren. Die Gruppen kennen die Bedingungen und Probleme vor Ort, was die Umsetzung des Projekts vereinfacht bzw. die Projektfindung erleichtert. “Die Aktionen können interreligiös, politisch, ökologisch oder international ausgerichtet sein.” (72-Stunden-Aktion). Jegliche Vergemeinschaftungsform von jungen Menschen darf sich an der Aktion beteiligen, dies gilt auch für Gruppen aus anderen Ländern. 2019 haben in Deutschland in 3.400 Gruppen über 160.000 Personen bei der Aktion mitgemacht. 45 Gruppen haben sich in anderen Ländern bei der Aktion beteiligt.
Speziell bei der 72-Stunden-Aktion sehen die Aufgaben eines*r Sozialarbeiters*in wie folgt aus. Die Fachkraft bespricht mit dem Teilnehmern ihre Projektideen oder entwickelt mit Hilfe der Teilnehmer Projektideen. Alle Projekte werden daraufhin dokumentiert und am Tag des Projektstarts verkündet. Öffentlichkeitsarbeit spielt bei dieser Aktion eine große Rolle. Hierfür müssen über sämtliche Medien (Socialmedia, Website, Radio und Zeitungen) viele Beiträge in Text-, Bild- und Videoform geschaltet werden. Die Teilnehmer können sich bei Fragen mit der Fachkraft in Kontakt setzen.
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- Quote paper
- Anonymous,, 2020, Jugendverbandsarbeit und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Rechtliche Basis, Historie und Finanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1306257