Problemstellung
Kreditinstitute und der deutsche Mittelstand stehen vor neuen Herausforderungen, da sich die Spielregeln an den Kapitalmärkten tiefgreifend ändern. Die zentralen Stichworte dabei lauten Baseler Akkord II, internes und externes Rating und neue Finanzierungsformen für den Mittelstand.
Kaum ein Thema wird in Unternehmen, Verbänden und Medien derzeit so intensiv diskutiert wie Rating für den Mittelstand. Auslöser dieser Diskussionen ist die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (kurz: „Basel II“ bzw. „Baseler Akkord“), die erstmals im ersten Konsultationspapier im Juni 1999 veröffentlicht wurde. Ab 2006 müssen Kreditinstitute für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Zukünftig müssen Banken zur Eigenkapitalhinterlegung entweder ein externes Rating – sofern dies für ein Unternehmen zur Verfügung steht und die Bank hierauf zugreift – oder das Ergebnis eines intern erstellten Ratings zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer nutzen.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass spätestens ab 2006 jedes Unternehmen, dass auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist, ein Rating erhalten wird. Ein Rating ist somit sowohl für die Kreditvergabe, die Kreditkonditionen und damit insgesamt für die Finanzierungskosten maßgeblich, es wird zum Dreh- und Angelpunkt im Firmenkundenkreditgeschäft bei den Kreditinstituten. Die einfache Formel dabei lautet:
Gute Bonität = geringes Risiko = niedrige Kreditzinsen
Schlechte Bonität = hohes Risiko = hohe Kreditzinsen oder kein Kredit
Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellt die neue Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses eine besondere Herausforderung dar. Während sich Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Emissionen von Aktien und Industrieanleihen finanziert haben, tendieren KMU dazu, ihren üblichen Finanzbedarf, insbesondere ihre Investitionen, traditionell über den klassischen (Haus-) Bankkredit zu finanzieren. Der Mittelstand befürchtet, dass die Kredite schlichtweg teurer werden oder sich die Banken zukünftig ganz aus dem Firmenkundengeschäft mit dem Mittelstand zurückziehen. Doch auch beim Mittelstand zeichnen sich Trends zu neuen alternativen Finanzierungsformen ab.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Der Begriff des Mittelstands
2.2 Das Rating
2.2.1 Begriff
2.2.2 Ratingarten
2.2.3 Bankinternes Rating vs. Externes Rating
2.2.4 Ratingsymbole und ihre Bedeutung
3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.1 Der Baseler Ausschuss
3.2 Stand der heutigen Eigenkapitalübereinkunft (Grundsatz I)
3.3 Der „Fahrplan“ von Basel II
3.4 Ziele von Basel II
3.5 Das Rahmenwerk – Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords
3.5.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen
3.5.1.1 Kreditrisiko
3.5.1.1.1 Standardansatz
3.5.1.1.2 IRB-Ansatz (International Ratings Based Approach)
3.5.1.1.3 Retailgeschäft (Retail Business) und Behandlung des Mittelstands
3.5.1.1.4 Mindestanforderungen für den IRB-Ansatz
3.5.1.1.5 Techniken zur Risikominderung
3.5.1.1.6 Verbriefung von Forderungen
3.5.1.2 Operationelles Risiko
3.5.2 Säule Zwei: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
3.5.3 Säule Drei: Marktdisziplin
4 Externes Rating der Agenturen
4.1 Ratingagenturen
4.2 Ratinganforderungen
4.3 Ratingprozess
4.4 Ratingkriterien
5 Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute
5.1 Kreditrisiken
5.2 Bankinterne Kreditwürdigkeitsprüfung
5.3 Instrumente der klassischen Bonitätsanalyse
5.3.1 Die Jahresabschlussanalyse
5.3.2 Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
5.3.3 Die Kontendatenanalyse
5.3.4 Betriebsbesichtigungen
5.3.5 Die Branchenanalyse
5.3.6 Permanente Sicherheitenbeobachtung
5.4 Bankinterne Ratingsysteme
5.4.1 Analysemethodik
5.4.2 Bestehende Ratingsysteme
5.4.3 Aktueller Vorbereitungsstand der Kreditinstitute
5.5 Das Kreditratingsystem des BVR
5.5.1 Aufbau
5.5.2 Praxisbeispiel
6 Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung
6.1 Strategischer Nutzen des (externen) Rating
6.2 Auswirkungen auf Kunde-Bank-Beziehung
6.3 Auswirkungen auf Konditionengestaltung
6.4 Auswirkungen auf Kreditvergabeverhalten
6.5 Alternative Finanzierungsformen
6.5.1 Traditionelle Kreditsubstitute
6.5.1.1 Leasing
6.5.1.2 Factoring
6.5.2 Kapitalmarktbezogene Produkte
6.5.2.1 Börsengang
6.5.2.2 Corporate Bonds (Unternehmensanleihen)
6.5.2.3 Asset-Backed-Securities
6.5.3 Private-Equity-Finanzierung
6.5.3.1 Direktbeteiligung
6.5.3.2 Mezzanine-Finanzierung
7 Fazit und Ausblick
Anhang
I Abkürzungsverzeichnis
II Tabellenverzeichnis
III Abbildungsverzeichnis
IV Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Kreditinstitute und der deutsche Mittelstand stehen vor neuen Herausforderungen, da sich die Spielregeln an den Kapitalmärkten tiefgreifend ändern. Die zentralen Stichworte dabei lauten Baseler Akkord II, internes und externes Rating und neue Finanzierungsformen für den Mittelstand.[1]
Kaum ein Thema wird in Unternehmen, Verbänden und Medien derzeit so intensiv diskutiert wie Rating für den Mittelstand.[2] Auslöser dieser Diskussionen ist die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (kurz: „Basel II“ bzw. „Baseler Akkord“), die erstmals im ersten Konsultationspapier im Juni 1999 veröffentlicht wurde. Ab 2006 müssen Kreditinstitute für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten als für risikoärmere. Zukünftig müssen Banken zur Eigenkapitalhinterlegung entweder ein externes Rating – sofern dies für ein Unternehmen zur Verfügung steht und die Bank hierauf zugreift – oder das Ergebnis eines intern erstellten Ratings zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer nutzen.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass spätestens ab 2006 jedes Unternehmen, dass auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist, ein Rating erhalten wird. Ein Rating ist somit sowohl für die Kreditvergabe, die Kreditkonditionen und damit insgesamt für die Finanzierungskosten maßgeblich, es wird zum Dreh- und Angelpunkt im Firmenkundenkreditgeschäft bei den Kreditinstituten.[3] Die einfache Formel dabei lautet:[4]
Gute Bonität = geringes Risiko = niedrige Kreditzinsen
Schlechte Bonität = hohes Risiko = hohe Kreditzinsen oder kein Kredit
Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellt die neue Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses eine besondere Herausforderung dar. Während sich Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Emissionen von Aktien und Industrieanleihen finanziert haben, tendieren KMU dazu, ihren üblichen Finanzbedarf, insbesondere ihre Investitionen, traditionell über den klassischen (Haus-) Bankkredit zu finanzieren.[5] Der Mittelstand befürchtet, dass die Kredite schlichtweg teurer werden oder sich die Banken zukünftig ganz aus dem Firmenkundengeschäft mit dem Mittelstand zurückziehen.[6] Doch auch beim Mittelstand zeichnen sich Trends zu neuen alternativen Finanzierungsformen ab.[7]
1.2 Gang der Arbeit
Zielsetzung dieser Arbeit soll es sein, den neuen Baseler Akkord hinsichtlich dessen Auswirkungen auf den Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute und die Mittelstandfinanzierung kritisch zu beleuchten.
Im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit sollen zunächst grundlegende Begriffe definiert und abgegrenzt werden. Dabei wird auf die gesamtwirtschaftliche Definition und Bedeutung von mittelständischen Unternehmen eingegangen. Anschließend wird der Begriff Rating, dessen verschiedene Ausgestaltungsformen und die Ratingsymbolik vorgestellt. In dem darauf folgenden Kapitel sollen die Entwicklung zu Basel II sowie die Gestaltung und der Aufbau der neuen Eigenkapitalvereinbarung unter Berücksichtigung der laufenden Änderungen zum zweiten Konsultationspapier dargestellt werden. Im vierten Kapitel wird das externe Rating der Agenturen vorgestellt. Im fünften Kapitel werden die Auswirkungen von Basel II auf den Kreditvergabeprozess der Kreditinstitute beschrieben. Hierbei wird die Entwicklung der Kreditwürdigkeitsprüfung von den traditionellen Instrumenten der Bonitätsanalyse hin zu neuen bankinternen Ratingsystemen dargestellt. Gleichzeitig wird die Systematik und der Entwicklungsstand von bankinternen Ratingsystemen dargestellt. Abgerundet wird das Kapitel durch ein Praxisbeispiel im Rahmen des neuen BVR-II-Rating der Volks- und Raiffeisenbanken. Darauf aufbauend werden im sechsten Kapitel mögliche Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf die zukünftige Finanzierungssituation des Mittelstands dargestellt. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch einige Detailfragen von Basel II ungeklärt sind, so scheinen doch bereits heute Grundtendenzen der Konsequenzen für die deutschen mittelständischen Unternehmen ableitbar zu sein. Gleichzeitig werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand aufgezeigt. Die Arbeit wird durch ein Fazit abgerundet.
2 Grundlagen
2.1 Der Begriff des Mittelstands
Unter dem Begriff „Mittelstand“ werden im Allgemeinen kleine und mittlere Unternehmen zusammengefasst. Diesen Unternehmen wird gerade in Deutschland entscheidende Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung beigemessen. Nach der in Deutschland allgemein verwendeten Definition werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro oder – bei der Wahl eines Beschäftigungskriteriums – mit weniger als 500 Beschäftigten dem Mittelstand zugerechnet:[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition in Deutschland[9]
Nach der Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) existieren in Deutschland rund 3,3 Millionen mittelständische Unternehmen mit gut 20 Millionen Beschäftigten. Unter diese Definition fallen 99,7 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Unternehmen wird deutlich, wenn man folgende Zahlen betrachtet: Mittelständische Unternehmen beschäftigen rund 68 % aller Arbeitnehmer und bilden 80 % aller Auszubildenden aus. Sie tragen 53 % zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen bei und erwirtschaften 47 % aller steuerpflichtigen Umsätze. Ferner werden 46 % aller Bruttoinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen getätigt.[10]
Basel II ist vor allem eine Herausforderung für den Mittelstand, da die Finanzierung von Investitionsvorhaben größtenteils über langfristige Bankkredite erfolgt. Während sich Großunternehmen in den letzten Jahren verstärkt über Aktienemissionen und Corporate Bonds finanziert haben, greift der deutsche Mittelstand noch immer überwiegend auf die „klassische“ Kreditfinanzierung zurück.
Dies spiegelt sich auch in der Eigenkapitalschwäche des Mittelstandes wider. Während US-amerikanische Unternehmen beispielsweise eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von rund 50 % aufweisen, ist die Eigenkapitalquote beim deutschen Mittelstand in den letzten Jahren auf unter 20 % gesunken.[11] Insbesondere kleine Unternehmen haben eine weit unterdurchschnittliche Eigenkapitalquote, die zwischen 1,2 % und 3,3 % liegt. Diese Unternehmen arbeiten also mit einer Fremdkapitalquote von 97 % bis 99 %. Demgegenüber liegt die Eigenkapitalquote bei den deutschen Großunternehmen mit über 50 Mio. € Jahresumsatz bei 23 %.[12]
Laut Creditreform ist die schlechte Eigenkapitalsituation des Mittelstandes eine der Hauptursachen für die negative Insolvenzentwicklung der deutschen Unternehmen insgesamt. Die Zahl der Insolvenzen hat 2002 in Deutschland eine neue Rekordmarke erreicht. 37.700 Betriebe mussten im abgelaufenen Jahr einen Insolvenzantrag stellen, dies entspricht einer Steigerung von 16,4 % gegenüber dem Vorjahr (siehe Abbildung 1). Den größten Anteil stellen dabei die kleinen und mittleren Betriebe: Der Anteil insolventer Unternehmen von Betrieben bis zu fünf Angestellten beträgt in Deutschland 63,9 Prozent.[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland[14]
2.2 Das Rating
2.2.1 Begriff
Ursprünglich stammt der Begriff „Rating“ aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Schon 1850 trat er dort im Zusammenhang mit der Bonitätseinstufung von Schuldnern auf.[15] Laut Duden wird von einem Rating gesprochen, wenn eine Meinung auf einer bestimmten Skala abgetragen und in Form einer Zensur oder Note ausgedrückt wird.
Bei Ratings im Finanzbereich wird zwischen drei Arten unterschieden: Produkt-Rating, Rating für Aktien und Credit-Rating. Die folgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich auf das Credit-Rating. Diese Ratingform gibt Auskunft über die Bonität einer Anleihe oder anderer, Forderungsrechte verbriefender Wertpapiere, sowie deren Emittenten. Ein Credit-Rating ist die Meinung über die zukünftige Fähigkeit und die rechtliche Bindung eines Emittenten, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Im Allgemeinen wird zwischen einem kurzfristigen und einem langfristigen Credit Rating unterschieden.[16] Credit-Ratings haben je nach Untersuchungsobjekt, Zielsetzung und Auftraggeber unterschiedliche Ausgestaltungsformen. Im Folgenden werden einige Arten exemplarisch erläutert.[17]
2.2.2 Ratingarten
Emissionsrating – Emittentenrating
Ein Rating kann sich entweder auf einen genau definierten Finanztitel (Emissionsrating) oder allgemein auf die Bonität eines Schuldners (Emittentenrating) beziehen. Die Ratingagentur ratet also sowohl das Unternehmen als auch die jeweilige Kapitalmarkttransaktion. Emittentenratings werden durch die ganzheitliche Analyse eines Unternehmens ermittelt und bilden die Grundlage eines Emissionsratings. Durch zusätzliche Aspekte wie Laufzeit, Rang, Sicherheiten usw. kann das Emissions- vom Emittentenrating abweichen.
Emittentenratings stellen die aktuelle Meinung einer Ratingagentur über die allgemeine Finanzkraft eines Schuldners dar, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.[18]
Solicited – Unsolicited Ratings
Ein Solicited Rating unterscheidet sich von einem Unsolicited Rating durch die Mandantierung. Im Regelfall beauftragt ein Emittent die Ratingagentur mit der Erstellung eines Ratings (Solicited Rating). Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass ein Rating ohne besonderen Auftrag von einer Ratingagentur angefertigt wird, beispielsweise auf Grund einer Anfrage eines Investors. Ein solches Rating wird ohne Mitwirken des Emittenten und nur auf Grundlage von öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen erstellt. Die Aussagekraft eines Unsolicited Ratings wird aufgrund fehlender interner Unternehmensinformationen jedoch in der Regel geringer sein als beim Solicited Rating. Im Gegensatz zu den USA ist die Erstellung eines Unsolicited Rating in Deutschland unüblich.
Dept-Rating – Equity Rating
Beide Ratingarten basieren auf der Analyse der grundlegenden Strukturen eines Unternehmens. Der Unterschied liegt im Adressatenkreis des Ratings, während Debt-Ratings entscheidungsrelevante Informationen für Fremdkapitalgeber liefern, zielen Equity-Ratings auf die Bewertung von Eigenkapitaltiteln ab. Beim Debt-Rating steht die Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens im Hinblick auf die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits im Vordergrund. Durch das Equity-Rating hingegen erhofft sich der Investor eine fundierte Aussage über das Entwicklungspotential seiner Investition, bezüglich Ausmaß und Stabilität der Gewinne.[19]
Unternehmensrating / Mittelstandsrating
Das Unternehmensrating ist die umfassendste Art des Ratings und beinhaltet im engeren Sinne auch das Emittentenrating, da sich der Ratingprozess auf das gesamte Unternehmen bezieht und die Abschätzung der Bonität des Unternehmens zum Ziel hat.[20] Ein Unternehmensrating ist jedoch weit mehr als eine einfache Bonitätsbeurteilung. Dabei wird auch die Zukunftsfähigkeit, die Dynamik sowie die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens beurteilt.[21]
Ist das Untersuchungsobjekt des Unternehmensratings ein mittelständisches Unternehmen, so wird von einem „Mittelstandsrating“ gesprochen. Synonym wird auch der Begriff „Rating für den Mittelstand“ verwendet. Unternehmens- oder Mittelstandsratings haben letztendlich das Ziel, zuverlässige Ausfallwahrscheinlichkeiten zu begründen. Nur dann sind die Ratingergebnisse vergleichbar und können von den Kapitalgebern interpretiert und akzeptiert werden.[22]
Wichtig im Zusammenhang mit dem Thema Rating ist ferner die Trennung zwischen dem bankinternen Rating und dem externen Rating der Ratingagenturen – ein Aspekt, der insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um die Baseler Beschlüsse häufig für Verwirrung sorgt. Es handelt sich zwar bei beiden Ratings um Bonitätseinstufungen, insbesondere das Ziel und die Vorgehensweise unterscheiden sich indes deutlich.
2.2.3 Bankinternes Rating vs. Externes Rating
Interne und externe Ratings unterscheiden sich zunächst einmal dadurch, dass erstere durch die Bank, letztere durch das zu ratende Unternehmen selbst veranlasst werden. Von einem internen Rating wird gesprochen, wenn sich ein Kreditinstitut im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung ein Urteil über die Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers bildet.
Als externes Rating wird die Einstufung eines Unternehmens durch eine unabhängige Ratingagentur bezeichnet. Hierbei geht das Unternehmen von sich aus auf die Ratingagentur zu und beauftragt diese mit der Erstellung eines Ratings gegen Gebühr. Eine Ratingagentur ist insofern unabhängig, als keine Geschäftsbeziehung zu dem zu ratenden Unternehmen beispielsweise in Form einer eingeräumten Kreditlinie oder dergleichen besteht. Der Kontakt zwischen Unternehmen und Ratingagentur ist auf die Vergabe und jährliche Überprüfung des Ratings beschränkt.[23]
Die Ratingagentur führt basierend auf ihrem branchenorientierten Ansatz eine auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Bonitätsanalyse durch. Dies ist Kreditinstituten auf Grund ihrer Kundenzahl nicht möglich. Für Kreditinstitute ist vielmehr ein relativ stark standardisierter Ansatz erforderlich. Dementsprechend basieren bankinterne Ratings bisher hauptsächlich auf den Jahresabschlüssen und kurzfristigen Erfolgszahlen eines Unternehmens und sind somit vorwiegend vergangenheitsorientiert. Auch war es bislang so, dass dem beurteilten Unternehmen sein bankinternes Rating in der Regel nicht kommuniziert wurde. Die zunehmende Abhängigkeit der Kreditkonditionen vom Ratingergebnis wird indes künftig eine höhere Transparenz gegenüber dem Kunden erforderlich machen.[24] Die wesentlichen Unterschiede zwischen bankinternem und bankexternem Rating sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Vergleich Bankinternes Rating vs. Externes Rating[25]
2.2.4 Ratingsymbole und ihre Bedeutung
Das Ergebnis eines Ratings wird in Form eines Ratingsymbols zusammengefasst. Die etablierten US-amerikanischen Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s verwenden zur Bezeichnung unterschiedlicher Risikoklassen von Finanztiteln Buchstabenkombinationen. Die Bestnote im langfristigen Bereich ist generell ein „AAA“ („Triple A“). Sie wird ausschließlich an Finanztitel höchster Qualität vergeben. Mit abnehmender Güte im Sinne von wachsendem Ausfallrisiko erfolgt eine Abstufung bis zu den Buchstaben D bzw. C. Innerhalb der Ratingklassen verwenden die Agenturen Zahlen oder Plus- bzw. Minuszeichen zur Differenzierung. Um Investoren bei der Anlageentscheidung zusätzliche Orientierung zu verschaffen, unterteilen die Agenturen ihr Notensystem in den Investmentbereich (Investment Grade) und den spekulativen Bereich (Speculative Grade bzw. Non-Investment Grade). Die nachstehende Tabelle zeigt die Ratingskalen von Moody’s und Standard & Poor’s, den bekanntesten internationalen Ratingagenturen. Die Skalen dieser Agenturen dienen den meisten Ratingagenturen als Vorbild.[26]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Ratingsymbole und ihre Bedeutung[27]
Durch die Ratingsymbole wird das Ratingergebnis auf nur eine Kennzahl verdichtet. Das verkürzt in hohem Maße den Leseaufwand gegenüber ausführlichen Analysetexten. Die jeweiligen Bonitätsrisiken der verschiedensten Schuldner werden über das Ratingsymbol weltweit vergleichbar gemacht. Haben bestimmte Schuldner in verschiedenen Ländern in Europa z. B. das gleiche „BB+“ Rating, so können die Kreditgeber davon ausgehen, dass diese Kreditnehmer von gleicher, gerade noch spekulativer Kreditqualität sind.[28] Dabei ist nicht entscheidend, wie viele Ratingklassen definiert werden und welche Symbole verwendet werden, sondern die Akzeptanz der Marktteilnehmer. Diese steht und fällt mit der zukünftigen Zuverlässigkeit der Ratingergebnisse. Letztlich kann die Ratingqualität nur mit Hilfe statistischer Analysen von Ausfällen je Ratingklasse erbracht werden. Zu untersuchen ist, wie viele Ratings je Ratingklasse die Agenturen durchgeführt haben und wie viele Leistungsstörungen dabei aufgetreten sind. Somit wird der Grad des eingeschätzten Risikos je Klasse unter zu Hilfenahme von Ausfallwahrscheinlichkeiten beschrieben. Nicht erst die Insolvenz, sondern bereits eine Unterbrechung oder Nichtleistung von Zins- und Tilgungszahlungen wird als Leistungsstörung angesehen.[29] In der folgenden Abbildung werden die Ausfallquoten von Standard & Poor’s exemplarisch dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ausfallquoten nach Standard & Poor’s[30]
Die Abbildung zeigt, dass im Investment-Grade-Bereich kaum Ausfälle auftreten. Ab der „Klasse B“ ist ein deutlicher Anstieg ersichtlich. Bei einem „B-Rating“ besteht mit einer Wahrscheinlichkeit von 5,16 % die Gefahr einer Leistungsstörung innerhalb eines Jahres. Mit der Länge des Beobachtungszeitraumes steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit an.[31]
3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Da Banken Kreditnehmer (von ihren Einlegern) und Kreditgeber zugleich sind und in dieser Vermittlerfunktion Finanzmittel für die Wirtschaft bereitstellen, kommt ihnen im Hinblick auf die Verfügbarkeit dieser Mittel und die Kosten der Finanzierung eine zentrale Stellung in der Gesamtwirtschaft zu. Mit der Vergabe eines jeden Kredites geht das Risiko einher, dass der jeweilige Kreditnehmer seine Raten schuldig bleibt und der Kreditgeber die Kreditsumme zum Teil oder ganz einbüßt: dies ist das Kreditrisiko. Weil Banken aber nicht oder nicht nur mit ihren eigenen finanziellen Mitteln (Eigenkapital), sondern mit dem ihnen überantwortetem Geld der Einleger und anderen Mitteln arbeiten, ist mit der Vergabe von Krediten doch eine weitergehende Verantwortung verbunden. Deshalb treffen die Banken eine eigene Risikovorsorge. Gleichzeitig stehen sie aber national und international im Wettbewerb, es gibt also keine Alternative dazu, durch international abgestimmte Eigenmittelvorschriften für eine angemessene Eigenkapitalausstattung im globalen Bankensystem zu sorgen und Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Mit der Baseler Eigenkapitalvereinbarung verfolgte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht genau diese Absichten und letztlich das Ziel einer Erhöhung der Stabilität der Finanzmärkte.[32]
3.1 Der Baseler Ausschuss
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (nachfolgend: Baseler Ausschuss) wurde 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe (G10-Staaten) gegründet. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Spanien, den USA und Großbritannien. Der Ausschuss tritt im Drei-Monatsturnus bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.[33]
Die deutsche Finanzwirtschaft wird in Basel durch ranghohe Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, bis 01. Mai 2002, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) und der Deutschen Bundesbank (BuBa) vertreten. Diese stehen in einem engen Informationsaustausch mit dem zentralen Kreditausschuss (ZKA), einem Gremium, in dem alle Bankengruppen Deutschlands organisiert sind.[34]
Der Baseler Ausschuss bezweckt die Entwicklung eines internationalen Aufsichtsregel- und
–netzwerks, um die Qualität der Bankenaufsicht weltweit zu verbessern. Zu diesem Zweck werden bestimmte Vorgaben erarbeitet, die streng genommen nur freiwillige Vereinbarungen zwischen den Aufsichtsbehörden und international tätigen Großbanken sind. Die Vorgaben des Baseler Ausschusses finden aber regelmäßig über EU-Richtlinien Eingang in das nationale Aufsichtsrecht. Deshalb ist die Baseler Eigenmittelvereinbarung auch Basis für die entsprechenden deutschen bankenaufsichtlichen Regelungen (Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10 a KWG). Der Baseler Akkord hat sich somit zum international anerkannten Kapitalstandard entwickelt, welcher in über 100 Ländern weltweit bereits zur Anwendung kommt.[35] Letztlich werden also die Empfehlungen des neuen Baseler Akkords alle Kreditinstitute treffen und darüber hinaus erhebliche Veränderungen für die zukünftige Finanzierungspraxis der Banken im Kreditgeschäft mit Unternehmen mit sich bringen.[36]
3.2 Stand der heutigen Eigenkapitalübereinkunft (Grundsatz I)
Schon im Jahre 1988 erließen die Aufsichtsbehörden der im Baseler Ausschuss vertretenen Länder, koordiniert von der BIZ, einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken, die in den ersten Baseler Akkord (in Deutschland umgesetzt im Grundsatz I des KWG) eingingen, der noch lange danach als Meilenstein in der methodischen Entwicklung der Bankenaufsicht galt. Hierbei wurde weltweit erstmalig die Eigenkapitalunterlegung für Kredite standardisiert und der Begriff „Eigenkapital“ verbindlich definiert. Eigenkapitalunterlegung bedeutet, dass die Banken für vergebene Kredite ein gewisses Volumen an Eigenkapital vorhalten und nachweisen müssen. Dadurch sollen bei Kreditausfällen größere Auswirkungen auf die Liquidität der Banken verhindert werden.[37]
Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 wurde einige Male ergänzt, wobei die Änderungen zumeist die Behandlung der außerbilanziellen Tätigkeiten betrafen. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Handelsaktivitäten der Banken wurden im Jahr 1996 auch die Marktpreisrisiken von Banken (Zins- und Aktienkursrisiken des Handelsbuches, Währungsrisiken, Risiken aus Rohwarengeschäften) in die Kapitalunterlegungspflicht einbezogen.[38]
Für die Risikomessung ist in der Baseler Eigenkapitalvereinbarung in ihrer bisher gültigen Form bewusst ein einfaches Konzept festgelegt worden, um den administrativen Aufwand der Banken zu begrenzen und nicht zu sehr in die individuelle Risikosteuerung der Banken einzugreifen. Dabei werden bislang die Geschäftspartner der Banken in die abstrakten Kontrahentengruppen Banken, Nichtbanken (z. B. Unternehmen) und staatliche Kreditnehmer eingeteilt, denen, teilweise auch abhängig von der Restlaufzeit des Geschäftes, die in Tabelle 4 dargestellten Risikogewichte zugeordnet werden.[39]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Aktuelle Grundsatzbelegung (Grundsatz I)[40]
Das zur Unterlegung von Kreditrisiken erforderliche Eigenkapital berechnet sich nach der einfachen Formel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dies bedeutet beispielsweise im Hinblick auf einen Unternehmenskredit in Höhe von 1.000.000 €, dass die Bank hierfür Eigenkapital – also ihr knappstes und teuerstes Gut – in Höhe von 80.000 € (1.000.000 € x 100 % x 8 %) hinterlegen muss. Der vergleichbare Wert bei einem Bank-zu-Bank-Kredit beträgt 16.000 €, während die Kreditgewährung an eine öffentliche Gebietskörperschaft keinerlei Eigenkapital bei der Bank bindet.
Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet heißt dies: Eine Bank darf das 12,5fache ihres Eigenkapitals an Unternehmenskrediten beziehungsweise das 62,5fache ihres Kapitals an Bank-zu-Bank-Krediten ausleihen. Bei Ausleihungen an öffentliche Haushalte gibt es überhaupt keine Restriktionen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Zinsmargen bei Krediten an diese Gruppen entsprechend unterschiedlich hoch sind.[41]
Wesentlicher Auslöser für die Revision der alten Baseler Eigenkapitalübereinkunft sind die Weiterentwicklung der Methoden zur Risikomessung und –steuerung durch die Banken und die mangelnde Differenzierung der bisherigen Regelungen. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass die gegenwärtigen Vorschriften teilweise die falschen Anreize für Banken gesetzt haben. Der Ansatz mittels einfacher Risikogewichte und mit einer unveränderten Acht-Prozent-Quote für Forderungen gegenüber dem privaten Sektor veranlasste die Banken dazu, die durchschnittliche Qualität der Bankkreditportfolios zu senken. So haben die Banken risikoarme Kredite mit niedrigen Gewinnmargen durch Verbriefungstechniken wie Asset-Backed-Securities (ABS) aus ihrer Bilanz entfernt, und nur die risikoreichen Kredite sind in ihrem Portfolio verblieben. Damit ist eine Grundannahme von „Basel I“, ein risikomäßig breit diversifiziertes Portfolio, außer Kraft gesetzt worden. Diese Entwicklung führte darüber hinaus zu einer strategischen Neuausrichtung vieler Banken weg vom Zins- hin zum ertragsreicheren Provisionsgeschäft.[42] Als weiterer Kritikpunkt kann aufgeführt werden, dass durch die Beschränkung auf Kredit- und Marktpreisrisiken, das Zinsänderungsrisiko und die operationellen Risiken nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ferner wurde vor dem Hintergrund der Finanzkrisen in Asien und Mexiko die pauschale Einteilung kreditnehmender Staaten in bestimmte Zonen kritisiert.[43]
Zusammenfassend bringen diese Kritikpunkte zum Ausdruck, dass der derzeitigen Regelung die notwendige Anpassungsfähigkeit an die zunehmenden und immer schnelleren Veränderungen und Innovationen in der Bankenwelt fehlt. Den Herausforderungen eines weltweiten und zunehmend dynamischen und komplexen Finanzsystems kann auf dieser Basis nicht mehr begegnet werden. Mit den Veränderungen am Markt muss sich auch die Eigenkapitalübereinkunft weiterentwickeln.[44]
3.3 Der „Fahrplan“ von Basel II
Um die Schwachstellen der alten Eigenkapitalübereinkunft zu beheben, hat der Baseler Ausschuss im Juni 1999 ein erstes Konsultationspapier zur „Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung“ – mit der Bitte um Stellungsnahme bis zum 31. März 2000 – verfasst, welche die 1988 getroffenen Eigenkapitalvereinbarung ersetzen soll.
Das erste Konsultationspapier enthielt drei grundlegende Neuerungen, die alle auf eine risikogerechtere Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarung abzielten. Die erste bestand in der Klärung und Erweiterung des Geltungsbereichs der bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen. Konkret sollte dies bedeuten: Keine pauschale Unterlegung von Bankkrediten mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital, sondern eine unterschiedliche Unterlegung je nach Bonität des Schuldners. Die zweite Neuerung war, dass es einigen hoch entwickelten Banken gestattet werden sollte, als Grundlage für die Bemessung der Eigenkapitalforderung ein internes Ratingsystem einzubeziehen. Die dritte Änderung schließlich betraf externe Ratingagenturen. Banken sollte es gestattet werden, die Ratings anerkannter externer Bonitätsbeurteilungsinstitute zu verwenden, um ihre Forderungen gegenüber Staaten, Banken und Unternehmen anhand von Risikogewichten zu klassifizieren.[45]
Folge hiervon wäre gewesen, dass das in den USA weit verbreitete externe Rating die Regel für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Risiken geworden wäre, während der internen Bonitätseinstufung der Ausnahmetatbestand zugedacht war. In den mehr als 200 Stellungsnahmen zu dem Papier vom Juni 1999 zeigte sich deutlich, dass die Banken das Ratingfeld nicht nur den Agenturen überlassen wollten. Daher legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, unter Berücksichtigung dieser Stellungsnahmen, am 16. Januar einen neuen Vorschlag zur Fassung der neuen Eigenkapitalvereinbarung vor.
Seit dem 16. Januar 2001 wird das erste durch ein zweites Konsultationspapier ersetzt bzw. flankiert. Dabei wurden die zahlreichen Stellungsnahmen zum ersten Konsultationspapier berücksichtigt und eingearbeitet. Wesentliche Änderungen sind der erweiterte Anwendungsbereich, das Drei-Säulen-Konzept und die Einführung zusätzlicher Risikogewichte.
Ferner sollen anders wie im ersten Konsultationspapier bankinterne Ratings zur Anwendung kommen und gleichberechtigt gegenüber externen Ratings sein. Damit kam der Baseler Ausschuss einer wesentlichen Forderung der deutschen Delegation nach.[46]
Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass die neuen Grundsätze bis Ende 2001 verabschiedet werden und parallel in einem Entwurf für eine EU-Richtlinie übertragen werden. Anfang 2004 sollte „Basel II“ starten. Doch auf Grund von über 250 Stellungsnahmen, in denen sich auch heftige Kritik von Kreditwirtschaft und Mittelstand aus Deutschland niederschlug, hat sich der Baseler Ausschuss im Juni 2001 entschieden, die Konsultationsfrist zu verlängern, und das Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf Ende 2006 zu verschieben.[47] Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Chronologie von Basel II:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 5: Chronologie zu Basel II[48]
3.4 Ziele von Basel II
Hauptziel der neuen Eigenkapitalvereinbarung ist die Förderung von Sicherheit und Solidität des Finanzsystems, während die Eigenkapitalausstattung insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand verbleiben soll. Ferner strebt der Baseler Ausschuss eine Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit und eine umfassendere Behandlung der Risiken im Kreditgeschäft an. Dazu sollen Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalausstattung, die dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank angemessen Rechnung tragen, entwickelt werden.
Diese angestrebten Ziele der Sicherheit und Solidität sind nach Ansicht des Baseler Ausschusses durch Mindestkapitalanforderungen allein nicht zu erreichen. Die neue Eigenkapitalvereinbarung besteht deshalb aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, dem sogenannten „Drei-Säulen-Ansatz“: Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken – ergänzt um eine neue Eigenkapitalanforderung für operationelle Risiken (Säule 1), dem Supervisory Review Process (SRP), das heißt einem Verfahren der bankindividuellen Risikoprüfung durch die Bankenaufsicht (Säule 2) sowie den unter dem Stichwort Marktdisziplin zusammengefassten erweiterten Publizitätsanforderungen (Säule 3). Die drei Säulen bilden ein Paket, somit kann die revidierte Eigenkapitalvereinbarung erst dann als vollständig erfüllt gelten, wenn alle drei Säulen umgesetzt sind.[49]
3.5 Das Rahmenwerk – Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords
Bei der Darstellung der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung wird das Vertrags- und Konsultationswerk wegen der Fülle der erwähnten und definierten Kriterien nur so detailliert erläutert, wie es zur Einbindung und Bearbeitung des Themas der Untersuchung notwendig erscheint. Auf alle Details kann auch aufgrund des umfangreichen Vertragswerkes nicht eingegangen werden. Grundlage der Zitate ist die aktuelle Übersetzung des 2. Konsultationspapiers der Deutschen Bundesbank (Januar 2001). Bei den Ausführungen sind zugleich alle Änderungen Stand: 31.12.2002 berücksichtigt.
3.5.1 Säule Eins: Mindestkapitalanforderungen
In der ersten Säule werden die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen für das Markt-, Kredit- und operationelle Risiko festgehalten. Die Mindestkapitalanforderungen an Banken setzen sich wie bisher aus drei grundlegenden Elementen zusammen. Diese bestehen aus der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitaldefinition, risikogewichtete Aktiva (RWA) sowie der Mindesteigenkapitalquote.[50]
Die Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach Basel II wird wie bisher anhand des so genannten Kapitalkoeffizienten gemessen, der mindestens 8 % betragen muss. Die neue Eigenkapitalunterlegung wird wie folgt berechnet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Neuerungen von Basel II betreffen die Messverfahren für das Kreditrisiko und das neu aufgenommene Operationelle Risiko, während die Messverfahren für das Marktrisiko und die Definition des regulatorischen Eigenkapitals erhalten bleiben.[51][52]
3.5.1.1 Kreditrisiko
Für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken schlägt der Baseler Ausschuss einen auf externen Ratings basierenden Standardansatz sowie zwei auf bankinternen Risikoeinstufungen (Ratings) basierende Ansätze (Internal Ratings Based Approach, IRB-Ansatz) vor.[53]
3.5.1.1.1 Standardansatz
Im Standardansatz werden – wie bisher im Grundsatz I – Risikogewichtungssätze für bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben. Die dabei anzusetzenden risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) ergeben sich weiterhin als Produkt von ausstehendem Kreditbetrag und Risikogewicht (Risk Weight, RW), dessen Höhe nunmehr von externen Bonitätsbeurteilungen durch anerkannte Ratingagenturen wie z. B. Standard & Poor’s abhängt.[54] Dabei ergeben sich folgende Risikogewichte:[55]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 6: Risikogewichte im Standardansatz[56]
Forderungen an Staaten [57]
Bei Forderungen an Staaten hängt die Festlegung der Risikogewichte nicht mehr von der OECD-Zugehörigkeit, sondern vom Rating des Landes ab (z. B. Bundesrepublik Deutschland: AAA). Forderungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, den Internationalen Währungsfond, die Europäische Zentralbank und die Europäische Union wird ein Risikogewicht von 0 % zugeordnet.
Forderungen an Banken[58]
Für die Behandlung von Forderungen an Banken sieht das 2. Konsultationspapier zwei Optionen vor. Die nationalen Aufsichtsinstanzen entscheiden, welche Option für alle Banken in ihrem Aufsichtsbereich zur Anwendung kommt. Bei der ersten Option leitet sich das Risikogewicht für eine Bank aus dem Rating des Sitzstaates ab. Die Banken werden dabei grundsätzlich eine Kategorie schlechter als der Sitzstaat eingestuft. Bei der zweiten Option wird das Risikogewicht einer Bank von ihrem externen Rating bestimmt. Ferner sollen hier kurzfristige Forderungen (Laufzeit bis zu drei Monaten) innerhalb bestimmter Grenzen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, begünstigt werden.
Forderungen an Unternehmen[59]
Wie bereits beschrieben wird bisher jeder Firmenkundenkredit pauschal mit 100 % angerechnet, unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Ausfallrisikos. Dieser Betrag muss dann mit 8 % Eigenkapital hinterlegt werden. Wie man der obigen Tabelle 6 entnehmen kann, wird sich dies mit der Umsetzung von „Basel II“ ändern, da sich die Höhe des Risikogewichtes nun nach dem Ratingergebnis richten soll. Bei Forderungen an Unternehmen ist eine Risikogewichtung zwischen 20 % und 150 % vorgesehen. Kreditkunden ohne Rating werden mit 100 % gewichtet. Die neue Vorgehensweise soll anhand von folgendem Rechenbeispiel erläutert werden:
- Unternehmen 1 (Rating AA-) und Unternehmen 2 (Rating B-)
- Kreditbetrag jeweils in Höhe von 100.000 €
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 7: Beispielrechnung – Eigene Darstellung
Vorher musste die Bank 16.000 € Eigenkapital (8 %) für diese beiden Kredite vorhalten, nun nur noch 13.600 € (6,8 %). Durch die sinkende Eigenkapitalunterlegung durch die Bank kann Unternehmen 1 mit besseren Konditionen rechnen. Für Unternehmen 2 hingegen kommt es zwangsläufig zu einer Verteuerung der Kreditzinsen, da die Bank ihre gestiegenen Eigenkapitalkosten durch eine Anhebung des Zinssatzes kompensieren muss.
Um überhaupt einen objektiven Beurteilungsmaßstab bei der externen Beurteilungsmethodik erreichen zu können, sind nach Ansicht des Baseler Ausschusses die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BAFin) verantwortlich, die Leistungsfähigkeit und die Objektivität der externen Ratingagenturen (External Credit Assessment Institutions, ECAI) einzuschätzen. Dabei sind im Rahmen eines öffentlichen Anerkennungsverfahrens die Kriterien Objektivität, Unabhängigkeit, internationaler Zugang, Transparenz, Veröffentlichung und Glaubwürdigkeit (siehe 4.2) zu prüfen. Bei Mehrfachratings ist das gegebenenfalls schlechtere der beiden besten Ratings anzuwenden.[60]
Hauptkritikpunkt am Standardansatz ist die mangelnde Verbreitung externer Ratings in vielen europäischen Ländern, während bspw. in den USA ein externes Rating sozusagen „zum guten Ton gehört“. Insbesondere der Mittelstand ist hierbei nicht erfasst. Diese sog. „Ratinglücke“ würde zu Wettbewerbsnachteilen gerade für den Mittelstand in Deutschland führen. Darüber hinaus hat die „Ratinglücke“ zur Folge, dass die Mehrzahl der Kreditnehmer unverändert pauschal mit einem Risikogewicht von 100 % versehen wird.[61] Selbst bei einem vorhandenen externen Rating wird sich für den Großteil der Unternehmen in Deutschland nichts ändern, da sich die Unternehmen hauptsächlich in der mittleren Bonitätseinstufung (BBB+ bis B-) befinden (somit lt. Tabelle 6 auch 100 % Risikogewichtung).[62] Die vom Baseler Ausschuss geplante Annäherung des aufsichtsrechtlichen an das ökonomische Kapital würde also nicht erreicht werden.[63]
Ein weiterer Kritikpunkt des Standardansatzes besteht in dem scheinbaren Widerspruch, dass nicht „geratete“ Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 % versehen werden, wohingegen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unterhalb von B-, ein Risikogewicht von 150 % erfahren. Dies würde dazu führen, dass bei Unternehmen, deren Bonität als eher schlecht einzustufen ist, ein vorhandenes Rating zu einer höheren EK-Unterlegungspflicht bei Banken führt, als wenn überhaupt kein Rating vorgenommen würde.[64]
3.5.1.1.2 IRB-Ansatz (International Ratings Based Approach)
Der IRB-Ansatz des neuen Baseler Akkords gliedert sich in drei Bereiche. Diese bestehen aus den relevanten Risikokomponenten, der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) sowie den Mindestanforderungen (siehe 3.5.1.1.4), die Banken erfüllen müssen, wenn sie sich für den IRB-Ansatz qualifizieren möchten. Der IRB-Ansatz splittet sich nochmals in zwei Unteransätze. Zum einen der Basisansatz (Foundation Approach) und zum anderen eine fortgeschrittene Methode (Advanced Approach). Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Bestimmung und Berücksichtigung der Risikokomponenten, sowie in deutlich strengeren Mindestanforderungen.[65]
Bei Anwendung des IRB-Ansatzes müssen Banken die Aktiva des Anlagebuches in insgesamt sechs Exposureklassen mit unterschiedlichen Kreditrisiko-Eigenschaften einordnen: Kredite an Unternehmen, an Banken, an Staaten, an Privatkunden sowie Projektfinanzierungen und Unternehmensanteile.[66] Das Kreditrisiko aus Privatkundenportfolios wird innerhalb des IRB-Ansatzes vereinfacht berechnet. Dies soll insbesondere kleineren Banken den Einstieg in interne Ratings für die bankenaufsichtliche Eigenkapitalberechnung erleichtern. Angesichts der breiten Risikostreuung in solchen Portfolios ist eine geringere Eigenkapitalanforderung vorgesehen (siehe 3.5.1.1.3).[67]
Risikokomponenten
Die im IRB-Ansatz enthaltenen Risikokomponenten von Krediten Unternehmen, Banken und Staaten basieren auf der gängigen Praxis der Kreditrisikomessung und des Kreditrisikomanagements. Zunächst wird die Bonität eines Kreditnehmers durch die Zuweisung zu einer bankinternen Ratingklasse eingeschätzt. Im nächsten Schritt erfolgt die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) für den Zeithorizont von einem Jahr für jede interne Ratingklasse. Als Ausfallkriterium gilt dabei ein Zahlungsverzug von mindestens 90 Tagen oder die Bildung von Einzelwertberichtigungen. Fällt der Kreditnehmer aus, so ist der mögliche Verlust von weiteren Risikoparametern abhängig. Falls die Erlöse aus den geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Verwertung der Sicherheiten und Garantien nicht ausreichen, um den Kredit der Bank abzudecken, bedeutet dies einen tatsächlichen Verlust, dessen Erwartungswert als erwarteter Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls (Loss Given Default, LGD) bezeichnet wird. Diese Größe wird üblicherweise als Prozentsatz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfallzeitpunkt (Exposure at Default, EAD) ausgedrückt. Zudem spielt die Restlaufzeit eines Kredits (Effektive Maturity, M) als Risikokomponente im IRB-Ansatz eine Rolle.[68]
Beim IRB-Basisansatz für Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten muss eine Bank Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) von Kreditnehmern intern schätzen, während sie bei den anderen Risikoparametern (LGD, EAD) auf die Vorgaben der Aufsicht zurückgreift.
Beispielsweise gibt die Bankenaufsicht den Loss Given Default (LGD) bei unbesicherten Forderungen pauschal mit 45 % und bei unbesicherten nachrangigen Forderungen mit 75 % sowie den Exposure at Default (EAD) bei bilanziellen Geschäften mit dem ausstehenden Nominalbetrag vor. Demgegenüber muss die Bank im fortgeschrittenen IRB-Ansatz ihre internen Schätzungen für die weiteren Parameter (LGD und EAD) verwenden.[69]
Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA)
Die Unterlegungsvorschrift für jede Klasse im IRB-Ansatz ergibt sich aus den oben beschriebenen Risikokomponenten (PD, LGD, EAD, M), einer stetigen Risikogewichtungsfunktion (siehe Abbildung 3) und den daraus resultierenden Risikogewichten. Das (unterlegungspflichtige) risikogewichtete Aktivum (RWA) berechnet sich durch Multiplikation der Risikogewichte (RW) mit dem Exposure bei Ausfall (Exposure at Default, EAD). Mit Ausnahme des Bereichs Privatkunden wird die Summe der risikogewichteten Aktiva um einen positiven oder negativen Granularitätsanpassungsbetrag[70] korrigiert, wodurch das Ausmaß von Klumpenrisiken auf aggregierter Ebene im Vergleich zu einem Durchschnittsportfolio einbezogen wird. Im üblicherweise breit diversifizierten Privatkundenbereich wird ein pauschaler Granularitätsabschlag durch vergleichsweise geringe Risikogewichte hingegen implizit berücksichtigt.[71] Die folgende Tabelle soll die Vorgehensweise bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung im IRB-Ansatz verdeutlichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 8: Berechnung der EK-Unterlegung im IRB-Ansatz[72]
Grundlage der oben beschriebenen Berechnungen im IRB-Ansatz bildet folgende Risikogewichtungsfunktion in Abhängigkeit von PD und LGD bzw. M im fortgeschrittenen Ansatz. Die Abbildung verdeutlicht gleichzeitig den Unterschied von IRB-Ansatz und Standardansatz bei der Risikogewichtung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Vergleich Standardansatz mit IRB-Basisansatz[73]
Berücksichtigung der Restlaufzeit
Die Einbeziehung von Kreditlaufzeiten war bislang ein strittiger Punkt in den Diskussion zu Basel II. Obwohl Einigkeit über das zunehmende Risiko bei länger laufenden Krediten bestand, wurde von der deutschen Delegation auf eine Nichtberücksichtigung gedrängt. Maßgeblich für diesen Standpunkt sind die in Deutschland üblichen langen Kreditlaufzeiten, die zu einer Benachteiligung der hiesigen Kreditnehmer geführt hätten. Nunmehr wurde dahingehend ein Kompromiss erzielt, dass die nationalen Aufsichtsbehörden ein Wahlrecht erhalten, ob im fortgeschrittenen IRB-Ansatz auf Laufzeitfaktoren verzichtet werden kann.[74] Da davon auszugehen ist, dass die deutschen Aufsichtsbehörden (BAFin) dieses Wahlrecht nutzen werden, wird - wie im Basisansatz - von einer durchschnittlichen Laufzeit von 2,5 Jahren ausgegangen werden. Für Kredite an Unternehmen, deren konsolidierter Umsatz und konsolidierte Bilanzsumme 500 Millionen Euro überschreiten, müssen die Laufzeitfaktoren allerdings zwingend berücksichtigt werden.[75]
3.5.1.1.3 Retailgeschäft (Retail Business) und Behandlung des Mittelstands
Die Definition des Retail-Segments wurde mittlerweile durch den Baseler Ausschuss konkretisiert. Demnach ist eine Forderung dem Retailsegment zuzuordnen, falls es sich bei dem Kreditnehmer um eine Privatperson oder um ein Unternehmen mit einem Gesamtengagement von weniger als 1 Mio. EUR handelt. Damit wurde gegenüber den bisherigen Planungen eine wesentliche Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. Nach Schätzungen der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) werden ca. 95 % der deutschen Unternehmen zukünftig dem Retailgeschäft zugeordnet.
Für die verbleibenden KMU’s, bei denen aufgrund des Kreditvolumens eine Zuordnung zum Retailgeschäft nicht möglich ist, ist ein Abschlag von bis zu 20 % auf die Kapitalunterlegung im IRB-Ansatz gegenüber Großunternehmen vorgesehen. Der durchschnittliche Abschlag soll bei ca. 10 % liegen. Großunternehmen im Sinne dieser Definition sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.[76]
Das Kreditgeschäft im Retailsegment wird nach Produkttyp, Schuldnerrisiko und weiteren Kriterien in verschiedene Risikosegmente eingeteilt. Die auf diese Weise entstehenden Portfolios innerhalb eines Segments werden gleichartig behandelt. Als Risikokomponenten werden lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlust bei Ausfall (LGD) beziehungsweise der erwartete Verlust (expected loss, EL) betrachtet. Die Restlaufzeit der Kredite bleibt unberücksichtigt. Implizit wird aber auch hier, wie im Basisansatz, eine Restlaufzeit von 2,5 Jahren angenommen. Eine Unterscheidung zwischen Basisansatz und fortgeschrittenen Ansatz erfolgt im Retailgeschäft nicht. Für sämtliche Produkttypen gilt eine identische Risikogewichtungsfunktion:[77]
[...]
[1] vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 11
[2] vgl. Kirchhoff, 2002, Basel II und Rating, S. 5
[3] vgl. Gleißner/Füser, 2002, Leitfaden Rating, S. 4
[4] vgl. Sparkasse, 2002, Was Basel II für sie bedeutet, S. 1
[5] vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 12
[6] vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 3
[7] vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 12
[8] vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2000, Private Banken – Partner des Mittelstands, S. 9
[9] vgl. IfM Bonn, 2000, Mittelstand – Definitionen und Schlüsselzahlen, S. 1
[10] vgl. IfM Bonn, 2000, Mittelstand – Definitionen und Schlüsselzahlen, S. 1
[11] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 57
[12] vgl. Sparkasse, 2002, Kernaussagen der Mittelstandsanalyse, S. 1
[13] vgl. Creditreform, 2002, Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, S. 1
[14] vgl. Creditreform, 2002, Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, S. 1
[15] vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 19
[16] vgl. Büschgen/Everling, 1996, Handbuch Rating, S. 633
[17] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 51
[18] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 51
[19] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 52
[20] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 53
[21] vgl. Everling, 2001, Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 309
[22] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 55
[23] vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 7
[24] vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 7
[25] vgl. HVB-Rating-Advisory, 2001, Informationsleitfaden um Thema Rating / Rating Advisory, S. 8
[26] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 59
[27] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 14
[28] vgl. Everling, 2001, Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 490
[29] vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating – Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 18
[30] vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating – Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 19
[31] vgl. Munsch/Weiß, 2000, Rating – Finanzdienstleistung und Entscheidungshilfe, S. 19
[32] vgl. Braun,2002, Rating kompakt, S. 17
[33] vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 16
[34] vgl. Sparkasse, 2002, Basel II – die Grundlagen, S. 1
[35] vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 16
[36] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 23
[37] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 24
[38] vgl. Wambach/Rödl, 2001, Rating, S. 23
[39] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 25
[40] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 25
[41] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 26
[42] vgl. Kolbeck/Wimmer, 2002, Finanzierung für den Mittelstand, S. 43
[43] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 29
[44] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 30
[45] vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 29
[46] vgl. Braun, 2002, Rating kompakt, S. 29 f.
[47] vgl. Hückmann, 2002, Kreditrating der Mittel- und Kleinbetriebe, S. 23 - 24
[48] vgl. Deutsche Bundesbank, 2002, Basel II – Die neue Eigenkapitalvereinbarung, S. 1
[49] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, Konsultationspapier - Überblick über die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, S. 7
[50] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, Konsultationspapier – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, S. 6 ff.
[51] vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 17
[52] vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 37
[53] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 7 ff.
[54] vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 37
[55] Der Baseler Ausschuss hat sich in seinen Ausführung am Ratingschema von Standard & Poor’s orientiert, ohne dabei diese Agentur qualitativ zu präferieren.
[56] vgl. Keiner, 2001, Rating für den Mittelstand, S. 37
[57] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 7 f.
[58] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 9 f.
[59] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 11
[60] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 13 f.
[61] vgl. Rolfes/Emse, 2000, ecfs-Forschungsbericht, S. 6
[62] vgl. Everling, 2002, Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 606
[63] vgl. Rolfes/Emse, 2000, ecfs-Forschungsbericht, S. 6
[64] vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 38
[65] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 34 ff.
[66] Die folgenden Ausführungen betreffen insbesondere Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten, sowie Privatkunden, da die Vorschläge zu Projektfinanzierung und Unternehmensanteilen noch konkretisierungsbedürftig sind.
[67] vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 24
[68] vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2001, S. 24 f.
[69] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 36 ff.
[70] Die Granularität bezeichnet das Maß für die Anzahl und Höhe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios.
[71] vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 39
[72] vgl. Wilkens/Entrop/Völker, 2001, Strukturen und Methoden von Basel II, S. 39
[73] vgl. Taistra, 2002, Basel II und die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen von KMU, S. 15
[74] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2002, Pressemitteilung, S. 3
[75] vgl. Deloitte & Touche, Update Basel II, S. 2
[76] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2002, Pressemitteilung, S. 3
[77] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001, a.a.O., S. 79 ff.
- Arbeit zitieren
- Wolfgang Volk (Autor:in), 2003, Basel II - Herausforderung für Kreditinstitute und den Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13056
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