Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit den Zweifelsfragen und Problembereichen im Zusammenhang mit der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Gerade noch rechtzeitig hat der Gesetzgeber im Dezember 2019 die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU umgesetzt. Darin ging es um den verpflichtenden automatischen Austausch an Informationen im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen. Dies geschah durch das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“, welches am 01.01.2020 in Kraft getreten ist und hierdurch die Abgabenordnung um die neuen §§ 138d – 138k AO ergänzt. Durch die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen werden Intermediäre und Nutzer dazu verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen an die Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten (das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland) zu melden. Gerade potenziell aggressive Steuergestaltungen sollen dieser Meldepflicht unterfallen. Bereits der Begriff „aggressive Steuergestaltung“ lässt eine gewisse Unbestimmtheit erahnen, welche durch die gesetzliche Umsetzung nicht beseitigt werden konnte. Es bestehen insgesamt viele offene Fragen, die zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen.
Meine Ausarbeitungen stellen zunächst sowohl den Hintergrund als auch der Zweck der neuen Mitteilungspflichten dar. Des Weiteren wird auf die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den europäischen Grundfreiheiten und den Grundrechten der EU-Grundrechte-Charta eingegangen und die einzelnen Problembereiche der Anwendungsvoraussetzungen erläutert. Zuletzt werden die Zweifelsfragen im Rahmen des Mitteilungsverfahrens behandelt und ein Ausblick in den weiteren Verlauf der Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gewagt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hintergrund und Zweck der neuen Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
- I. Hintergrund der Mitteilungspflicht
- II. Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16
- III. Ziel der Mitteilungspflicht
- C. Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
- I. Vereinbarkeit der Richtlinie (EU) 2018/822 mit den Grundfreiheiten und der Grundrechtecharta
- 1. Mögliche Verletzung der Grundfreiheiten des AEUV bzw. des EWR-Abkommens
- 2. Mögliche Verletzung der EU-Grundrechte-Charta
- a) Verletzung der Art. 15, 16 GRCh (Grundrecht auf Berufsfreiheit, Grundrecht auf unternehmerische Freiheit)
- c) Verletzung des Art. 48 Abs. 2 GRCh (Grundrecht auf Achtung der Verteidigungsrechte)
- d) Verletzung des Art. 8 GRCh (Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten)
- 3. Stellungnahme
- II. Einzelne Anwendungsvoraussetzungen der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und deren Problembereiche
- 1. Begriff des Intermediärs
- a) Bedeutung und Definition des Intermediärs
- aa) Vermarkten
- bb) Konzipieren
- cc) Organisieren
- dd) Bereitstellung zur Nutzung
- ee) Verwalten der Umsetzung durch Dritte
- b) Problematik des sogenannten Hilfsintermediär
- a) Bedeutung und Definition des Intermediärs
- 2. Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung und deren allgemeine und spezifische Kennzeichen
- a) Begriff der Steuergestaltung
- b) Grenzüberschreitender Bezug
- c) Weitere Anforderungen
- aa) Kennzeichen i. S. v. § 138e Absatz 1 AO
- bb) „Main-Benefit-Test“
- cc) Kennzeichen i. S. v. § 138e Absatz 2 AO
- 1. Begriff des Intermediärs
- III. Problembereiche und Zweifelsfragen beim Mitteilungsverfahren
- 1. Mitteilungspflicht des Nutzers, § 138g AO
- a) Begriff des Nutzers
- b) Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs
- c) Inhouse-Gestaltung
- 2. Nutzung einer unilateralen „White List“
- 3. Mitteilungspflicht mehrere Intermediäre
- 1. Mitteilungspflicht des Nutzers, § 138g AO
- I. Vereinbarkeit der Richtlinie (EU) 2018/822 mit den Grundfreiheiten und der Grundrechtecharta
- D. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht ausgewählte Problembereiche und Zweifelsfragen im Zusammenhang mit den Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Herausforderungen und Unsicherheiten im Anwendungsbereich der DAC6-Richtlinie zu schaffen.
- Vereinbarkeit der DAC6-Richtlinie mit Grundfreiheiten und Grundrechten
- Definition und Abgrenzung des Begriffs „Intermediär“
- Kriterien für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
- Problembereiche im Mitteilungsverfahren
- Auswirkungen der Mitteilungspflicht auf Steuerpflichtige und Intermediäre
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel dient als Einführung in die Thematik der Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und skizziert den Umfang und die Struktur der Arbeit. Es bietet einen Überblick über die Bedeutung des Themas im Kontext der internationalen Steuervermeidung und legt den Fokus auf die Herausforderungen und offenen Fragen, die im weiteren Verlauf untersucht werden.
B. Hintergrund und Zweck der neuen Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Dieses Kapitel beleuchtet den Hintergrund der neuen Mitteilungspflicht, beginnend mit den Ursachen und Zielen der Richtlinie (EU) 2018/822, die die Richtlinie (EU) 2011/16 ändert. Es erläutert den Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung auf internationaler Ebene und analysiert die Ziele der neuen Mitteilungspflicht im Detail. Der Abschnitt beschreibt die Notwendigkeit für Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, um Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen.
C. Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit verschiedenen Zweifelsfragen und Problembereichen im Zusammenhang mit der Anwendung der Mitteilungspflicht. Es analysiert kritisch die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundfreiheiten und der Grundrechtecharta der EU, wobei mögliche Verletzungen der Berufsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit, des Rechts auf Verteidigung und des Rechts auf Datenschutz im Detail untersucht werden. Darüber hinaus werden die Anwendungsvoraussetzungen der Mitteilungspflicht, insbesondere die Definition des Intermediärs und der Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung, präzise untersucht und die damit verbundenen Herausforderungen erläutert. Schließlich werden spezifische Problembereiche im Mitteilungsverfahren selbst, wie die Mitteilungspflicht des Nutzers, die Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs, die Behandlung von Inhouse-Gestaltungen und die Nutzung von White Lists, eingehend betrachtet.
Schlüsselwörter
Mitteilungspflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, DAC6, Intermediär, Nutzer, Grundfreiheiten, Grundrechtecharta, Steuergestaltung, Steuervermeidung, EU-Recht, Problembereiche, Zweifelsfragen, § 138e AO, § 138g AO.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert ausgewählte Problembereiche und Zweifelsfragen im Zusammenhang mit den Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß der DAC6-Richtlinie. Sie untersucht die rechtlichen Herausforderungen und Unsicherheiten bei der Anwendung dieser Richtlinie.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt u.a. die Vereinbarkeit der DAC6-Richtlinie mit Grundfreiheiten und Grundrechten der EU, die Definition und Abgrenzung des Begriffs „Intermediär“, die Kriterien für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, Problembereiche im Mitteilungsverfahren und die Auswirkungen der Mitteilungspflicht auf Steuerpflichtige und Intermediäre. Im Detail werden die Begriffe Nutzer und Intermediär, der "Main-Benefit-Test" und die Problematik von Inhouse-Gestaltungen untersucht.
Welche Rechtsgrundlage ist relevant?
Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2018/822, welche die Richtlinie (EU) 2011/16 ändert und die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen einführt. Die Arbeit bezieht sich auch auf relevante Bestimmungen des deutschen Steuerrechts, insbesondere § 138e AO und § 138g AO.
Welche Grundrechte könnten betroffen sein?
Die Arbeit untersucht mögliche Verletzungen folgender Grundrechte: Art. 15 und 16 GRCh (Grundrecht auf Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit), Art. 48 Abs. 2 GRCh (Grundrecht auf Achtung der Verteidigungsrechte) und Art. 8 GRCh (Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten).
Was sind die zentralen Problembereiche?
Zu den zentralen Problembereichen gehören die Definition des Intermediärs (insbesondere die Problematik des „Hilfsintermediärs“), die Abgrenzung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die Mitteilungspflicht des Nutzers, die Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs, die Behandlung von Inhouse-Gestaltungen und die Anwendung von „White Lists“.
Welche Ziele verfolgt die Arbeit?
Das Ziel der Arbeit ist es, ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Herausforderungen und Unsicherheiten im Anwendungsbereich der DAC6-Richtlinie zu schaffen und ausgewählte Zweifelsfragen zu analysieren. Sie soll dazu beitragen, die Anwendung der Mitteilungspflicht zu klären und die damit verbundenen Risiken für Steuerpflichtige und Intermediäre zu minimieren.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit ist gegliedert in eine Einleitung, ein Kapitel zum Hintergrund und Zweck der Mitteilungspflicht, ein Kapitel zu ausgewählten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Mitteilungspflicht und ein abschließendes Fazit. Das Kapitel zu den Zweifelsfragen befasst sich ausführlich mit der Vereinbarkeit der Richtlinie mit Grundrechten und Grundfreiheiten sowie mit den einzelnen Anwendungsvoraussetzungen und dem Mitteilungsverfahren.
Wer sind die relevanten Akteure?
Die relevanten Akteure sind der Intermediär (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt), der Nutzer der Steuergestaltung und die nationalen Steuerbehörden. Die Arbeit analysiert die Pflichten und Verantwortlichkeiten dieser Akteure.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen können in der Richtlinie (EU) 2018/822 und den nationalen Umsetzungsgesetzen (z.B. in Deutschland § 138e ff. AO) gefunden werden.
- Quote paper
- Luca Greiß (Author), 2021, Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Ausgewählte Problembereiche und Zweifelsfragen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1300486