„Die Vielfalt der öffentlichen Aufgaben erfordert immer häufiger einen Schriftwechsel zwischen Privatpersonen und Behörden“ (Bundesverwaltungsamt 2002:8). Bei diesem Schriftwechsel spielt Sprache eine enorme Rolle: Sie vermittelt die Informationen des öffentlichen Lebens an die Bürger oder erfragt etwas von Bürgern. Die Sprache der Behörden, oder die Verwaltungssprache, trägt somit die Vermittlungsfunktion im öffentlichen Leben.
In dieser Arbeit werde ich mich mit der Verwaltungssprache und Textsorten der Verwaltung beschäftigen. Das Ziel dieser Arbeit ist, die Textsorten der Verwaltungssprache darzustellen und eine Analyse einer Textsorte anhand des Formulars durchzuführen.
Die Arbeit ist in drei Kapitel aufgeteilt, die sich mit Verwaltungssprache, Textsorten und deren Problem der Normung und Klassifizierung beschäftigen.
Im ersten Kapitel möchte ich die Sprache der Verwaltung analysieren, wobei ich auf die Geschichte der Verwaltungssprache und deren Besonderheiten und Charakteristik eingehen werde.
Im zweiten Kapitel werde ich mich mit den Textsorten der Verwaltungssprache beschäftigen. Hierbei werde ich das Problem der Normung und Klassifizierung der Textsorten näher erläutern und mehrere Unterscheidungen vorstellen.
Das dritte Kapitel stellt die eigentliche Untersuchung der Arbeit dar und beschäftigt sich mit der Textsorte des Formulars. In erster Linie werde ich die theoretische Grundlagen des Formulars schildern sowie Forschungstand und Verständlichkeit dieser Textsorte. Im Weiteren werde ich konkret auf das BAföG-Formular eingehen und dessen Analyse bezüglich Struktur, Satzbau und Verständlichkeit durchführen.
Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich anschließend in der obligatorischen Zusammenfassung gebündelt darlegen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Verwaltungssprache
2.1 Verwaltungssprache
2.2 Besonderheiten und Charakteristik der Verwaltungssprache
3. Textsorten der Verwaltungssprache
3.1 Das Problem der Normung von Fachtextsorten
3.2 Textsorten der Verwaltung
3.2.1 Zum Problem der Klassifizierung von Textsorten
3.2.2 Klassifizierung von Textsorten der Verwaltung
4. Textanalyse vom Formular
4.1 Begriffsbestimmung
4.1.1 Forschungsstand
4.2 Verständlichkeit und Digitalisierung der Formulare
4.2.1 Verständlichkeit der Formulare
4.2.2 Digitalisierung der Formulare
4.3 Analyse des Formulars
4.3.1 Antrag auf Ausbildungsförderung
4.3.2 Struktur
4.3.3 Satzbau
4.3.4 Verständlichkeit
5. Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Die Vielfalt der öffentlichen Aufgaben erfordert immer häufiger einen Schriftwechsel zwischen Privatpersonen und Behörden“ (Bundesverwaltungsamt 2002:8). Bei diesem Schriftwechsel spielt Sprache eine enorme Rolle: Sie vermittelt die Informationen des öffentlichen Lebens an die Bürger oder erfragt etwas von Bürgern. Die Sprache der Behörden, oder die Verwaltungssprache, trägt somit die Vermittlungsfunktion im öffentlichen Leben.
In dieser Arbeit werde ich mich mit der Verwaltungssprache und Textsorten der Verwaltung beschäftigen. Das Ziel dieser Arbeit ist, die Textsorten der Verwaltungs-sprache darzustellen und eine Analyse einer Textsorte anhand des Formulars durchzuführen.
Die Arbeit ist in drei Kapitel aufgeteilt, die sich mit Verwaltungssprache, Textsorten und deren Problem der Normung und Klassifizierung beschäftigen.
Im ersten Kapitel möchte ich die Sprache der Verwaltung analysieren, wobei ich auf die Geschichte der Verwaltungssprache und deren Besonderheiten und Charakteristik eingehen werde.
Im zweiten Kapitel werde ich mich mit den Textsorten der Verwaltungssprache beschäftigen. Hierbei werde ich das Problem der Normung und Klassifizierung der Textsorten näher erläutern und mehrere Unterscheidungen vorstellen.
Das dritte Kapitel stellt die eigentliche Untersuchung der Arbeit dar und beschäftigt sich mit der Textsorte des Formulars. In erster Linie werde ich die theoretische Grundlagen des Formulars schildern sowie Forschungstand und Verständlichkeit dieser Textsorte. Im Weiteren werde ich konkret auf das BAföG-Formular eingehen und dessen Analyse bezüglich Struktur, Satzbau und Verständlichkeit durchführen.
Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich anschließend in der obligatorischen Zusammenfassung gebündelt darlegen.
2. Verwaltungssprache
2.1 Verwaltungssprache
Unter dem Begriff „Verwaltungssprache“ versteht man eine Fachsprache, „die Behörden im Schriftwechsel mit Privatpersonen verwenden“ (vgl. Bundesverwaltungs-amt 2002:9). Verwaltungssprache ist eine Fachsprache. Und aus diesem Grund ist eine eindeutige und umfassende Definition nicht möglich (vgl. Fluck 1996:13). Die Verwal-tungssprache unterscheidet sich von den anderen Fachsprachen dadurch, „dass sie Ausdrücke enthält, die der Form nach mit denen der Gemeinsprache übereinstimmen, auf der Inhaltsebene aber davon abweichen“ (Oksaar 1981:174). Die Verwaltungs-sprache stellt keinen abgegrenzten Sprachbereich dar. Diese wird für sehr unterschiedliche Arten von Schreiben benutzt. Die Gesamtsprache Deutsch kann man im Allgemeinen in drei Bereiche gliedern: juristische Fachsprache, Verwaltungssprache und Alltagssprache (vgl. Bundesverwaltungsamt 2002:9). Die einfachste Form der drei Bereiche stellt die Alltagssprache dar, die auf der Ebene vom Bürger zu Bürger benutzt wird. Die juristische Fachsprache wird in der Gesetzgebung und zwischen Behörden und Privatpersonen benutzt. Diese Fachsprache ist sehr oft für Bürger unverständlich. Die Verwaltungssprache stellt eine Mischform zwischen juristischer und Alltagssprache dar. Sie hat aber auch ihre Sonderformen. Die Verwaltungssprache ist auf die Bürger bezogen, und ihre Aufgabe besteht darin, eine Kontaktaufnahme zwischen dem Amt und dem Bürger verständlich zu machen.
Die Verwaltungssprache ist für normale Bürger sehr oft nicht genug verständlich oder bedarf zusätzlicher Erläuterungen. Die Unverständlichkeit führt zu Missverständnissen, Widersprüchen oder Beschwerden. Um das zu vermeiden, sollte man die Grundregel der Verwaltungssprache kennen (vgl. Bundesverwaltungsamt 2002:10):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2 Besonderheiten und Charakteristik der Verwaltungssprache
Die Verwaltungssprache spielt mit jedem Tag eine größere Rolle in unserem Leben. Lange Zeit gab es allerdings keine Untersuchungen zu Besonderheiten und Sonderformen von Verwaltungssprache. In den 80er Jahren untersuchte Hildegard Wagner die Verwaltungssprache anhand von verschiedenen Verwaltungstexten (vgl. Wagner 1984:11). Das Ziel dieser Untersuchung war, die deutsche Verwaltungssprache zu untersuchen und zu zeigen, welche Sonderformen sie aufweist. Wagner hat die Verwaltungstexte auf syntaktischer und lexikalischer Ebene untersucht. Diese Untersuchung ergab, dass alle untersuchten Texte der Verwaltung „eine gemeinsame sprachliche Struktur“ (Wagner 1984:97) und besondere Sprachmerkmale aufweisen. Was sind das für Merkmale? Zu den wichtigsten gehören (vgl. Wagner 1984):
- Die Verwaltungssprache ist eine Arbeitssprache von Beamten und Verwaltungs-angestellten. Deswegen hat sie auch unpersönlichen und funktionalen Charakter
- In der Verwaltungssprache werden viele Fach- und Fremdwörter, Formeln und Abkürzungen benutzt
- Die Mehrzahl der Wörter sind Ableitungen und Zusammensetzungen: die Allge-meinsprache wird durch Zusammensetzung zu Fachbegriffen der Verwaltungs-sprache
- Der Stil der Verwaltungssprache ist unpersönlich, abstrakt und gedrängt und vermeidet breite Ausführungen
- Die gehobene Form erschwert die Verständlichkeit für Bürger
- Eine weitere Besonderheit ist der kurze Satz, der im Schnitt nicht mehr als 12-15 Wörter hat. Der Satz ist nicht aussagekräftig und besteht aus mehrgliedrigen Zusammensetzungen. Deswegen trägt die Wortlänge dazu bei, dass ein Satz als lang und damit auch unverständlich empfunden wird
- Kennzeichnend für den Satz ist die passive Form. In den meisten aktiven Sätzen wird das Pronomen es als Subjekt gebraucht.
- Die Verwaltungssprache ist an die Rechtsordnung gebunden und macht dement-sprechend Verweise auf die jeweiligen Gesetze. Sie hat somit auch keinen autonomen Status
In der Sprachwissenschaft wird Kritik an der Verwaltungssprache geübt, weil sie unverständlich und ineffektiv sei (vgl. Oksaar 1981:172).
3. Textsorten der Verwaltungssprache
3.1 Das Problem der Normung von Fachtextsorten
„Fachtexte sind […] hochkomplexe, auf mehreren Ebenen strukturierte Gebilde“ (Oldenburg 1996:545). In der Fachsprachenforschung entstehen immer wieder neue Fragen zur Normung der Fachtextsorten. Fachsprachenforschung hat sich bis jetzt auf die Beschreibung der fachlichen Syntax und Textstruktur beschränkt (vgl. Oldenburg 1996:543). Hier kann man zwei folgende Gründe nennen:
1) Linguistik als eine deskriptive Wissenschaft hat sich darauf beschränkt, „sprachliche Strukturen und ihre Verwendung in der Kommunikation zu beschreiben“ (Oldenburg 1996:543), und die präskriptiven Ansätze wurden abgelehnt.
2) Der zweite Grund liegt im Forschungsstand der Fachsprachenforschung. In den 70er Jahre werden zahlreiche Untersuchungen an Fachtexten durchgeführt, mit dem Ziel, präskriptive „Empfehlungen oder Richtlinien zur Gestaltung von Fachtexten“ (Oldenburg 1996:543) zu entwickeln.
Die große Variabilität von Fachtexten erschwert die Beschreibung von Fachtextsorten und Normung dieser Texte überhaupt. Normung kann also nicht „die verbindliche Festlegung der Textstruktur bestimmter Textsorte“ (Oldenburg 1996: 544) bedeuten.
3.2 Textsorten der Verwaltung
3.2.1 Zum Problem der Klassifizierung von Textsorten
„Die Textsorten der Verwaltung sind in spezifischer Weise auf den institutionellen Kontext bezogen“ (Becker-Mrotzek 2000:628). Verwaltungstexte dienen zum Schriftverkehr zwischen Amt und Bürgern. Verwaltungstexte haben funktionalen Charakter und unterscheiden sich von Amt zu Amt. Die Versuche einer Unterscheidung nach Textsorten in der Textlinguistik sind meistens gescheitert. Die Unterscheidung nach Textsorten in der Verwaltung führt häufig zu einer „rudimentären Auflistung unterschiedlicher Textvorkommen“ (Becker-Mrotzek 2000:628). In der Textsorten-forschung gibt es nur einzelne Hinweise und einzelne Arbeiten zu Verwaltungstexten. Eine gemeinsame Texttypologie gibt es zurzeit nicht. Daher ist die die Klassifizierung der Textsorten eine unlösbare Aufgabe.
3.2.2 Klassifizierung von Textsorten der Verwaltung
Trotz der Unstimmigkeiten der Klassifizierung der Verwaltungstexte werden in der Textlinguistik mehrere Vorschläge gemacht. Wagner (1970) führt eine linguistische Analyse der Verwaltungssprache durch, unter besonderer Ausklammerung des mündlichen Sprachgebrauchs der Verwaltungssprache und der funktionalen Beschrei-bung der Texte (Becker-Mrotzek 2000:629). Er macht folgende Unterscheidung:
[...]
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