Im Rahmen dieser Hausarbeit soll anhand verschiedener Entscheidungen versucht werden, einen ausreichenden Überblick über die Auslegung des Übergangs der wirtschaftlichen Einheit sowie deren Rechtsfolgen des § 613a BGB zu verschaffen. Vordergründung sollen hier die Tatbestandsmerkmale sowie die Rechtsfolgen nach Feststellung des Betriebsübergangs beleuchtet werden.
Die Gründe für Unternehmensverkäufe – ob in Teilen oder im Ganzen – sind vielfältig und reichen von Liquiditätsproblemen bis hin zur Erweiterung des eigenen Betriebs. Entscheidend bei den Veräußerungen ist jedoch, dass es sich hierbei um einen Betriebs(teil)übergang gem. § 613a BGB handelt. Die Einführung dieser Norm, welche im Jahr 1972 in Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eingeführt wurde, sollte mehr Rechtssicherheit zugunsten der Arbeitnehmer herbeiführen, indem das Arbeitsverhältnis per Gesetz von dem alten auf den neuen Betriebsinhaber übergeht und demnach erhalten bleibt. Die Prüfung des Vorliegens eines Betriebsübergangs gestaltet sich unterdessen nach wie vor schwierig und bedarf regelmäßig der Einschaltung der Arbeitsgerichte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Entstehungsgeschichte und Normzweck des § 613a BGB
- Der Betriebsbegriff
- Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs
- Wahrung der Identität
- Art des Unternehmens
- Materielle Betriebsmittel
- Immaterielle Betriebsmittel
- Übernahme von Arbeitnehmern
- Übernahme der Kundschaft
- Unterbrechung der Betriebstätigkeit
- Ähnliche Tätigkeit
- Inhaberwechsel
- Rechtsgeschäft
- Wahrung der Identität
- Abgrenzung Funktionsnachfolge
- Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
- Übergang Arbeitsverhältnisse
- Kündigungsverbot
- Haftung
- Fortgeltung von Kollektivnormen
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Betriebsübergang nach § 613a BGB. Sie zielt darauf ab, die wichtigsten Aspekte des Betriebsübergangs zu beleuchten, insbesondere die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen, die mit dem Übergang der wirtschaftlichen Einheit verbunden sind. Die Arbeit soll einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung zum Thema bieten und anhand von verschiedenen Entscheidungen die Auslegung des § 613a BGB näher erörtern.
- Entstehung und Normzweck des § 613a BGB
- Definition des Betriebsbegriffs als wirtschaftliche Einheit
- Identitätswahrende Übertragung der wirtschaftlichen Einheit
- Rechtsfolgen des Betriebsübergangs für Arbeitsverhältnisse
- Abgrenzung zum Funktionsübergang
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Betriebsübergangs ein und beleuchtet die Bedeutung des § 613a BGB für die Rechtssicherheit von Arbeitnehmern bei Unternehmensverkäufen. Kapitel 2 befasst sich mit der Entstehungsgeschichte des § 613a BGB und erläutert dessen Normzweck, insbesondere den Schutz der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. In Kapitel 3 wird der Betriebsbegriff im Sinne des § 613a BGB definiert, wobei die Rechtsprechung des EuGH zur wirtschaftlichen Einheit als zentraler Aspekt hervorgehoben wird. Kapitel 4 analysiert die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs, insbesondere die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit, den Inhaberwechsel und das Rechtsgeschäft. Dabei werden die relevanten Kriterien und ihre Auslegung im Detail betrachtet. Kapitel 5 befasst sich mit der Abgrenzung des Betriebsübergangs von der Funktionsnachfolge, die sich auf die Übertragung einzelner Aufgaben oder Tätigkeiten bezieht. Die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs werden in Kapitel 6 untersucht, wobei die wichtigsten Punkte wie der Übergang von Arbeitsverhältnissen, das Kündigungsverbot, die Haftungsregelungen und die Fortgeltung von Kollektivnormen behandelt werden. Die Arbeit endet mit einem Fazit, das die wichtigsten Ergebnisse zusammenfasst.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, wirtschaftliche Einheit, Identität, Rechtsfolgen, Arbeitsverhältnisse, Kündigungsverbot, Haftung, Kollektivnormen, Funktionsnachfolge, Unternehmensverkäufe, Rechtssicherheit, Arbeitnehmer, Rechtsprechung, EuGH.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 613a BGB beim Betriebsübergang?
Er regelt, dass bei einem Übergang eines Betriebs auf einen neuen Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen.
Was sind die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang?
Zentral ist die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit. Kriterien hierfür sind u.a. die Art des Unternehmens, die Übernahme von Betriebsmitteln, Personal und Kundschaft.
Besteht beim Betriebsübergang ein Kündigungsverbot?
Ja, Kündigungen durch den alten oder neuen Inhaber allein wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Kündigungen aus anderen (z.B. betriebsbedingten) Gründen bleiben möglich.
Was unterscheidet einen Betriebsübergang von einer Funktionsnachfolge?
Bei einer Funktionsnachfolge wird lediglich eine Aufgabe übertragen, ohne dass die organisatorische Struktur oder wesentliche Betriebsmittel übernommen werden; § 613a greift hier meist nicht.
Wer haftet für Verpflichtungen aus der Zeit vor dem Übergang?
Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten ein. Für Forderungen, die vor dem Übergang entstanden sind, haften Veräußerer und Erwerber oft gesamtschuldnerisch innerhalb bestimmter Fristen.
- Quote paper
- Cindy Schmidt (Author), 2022, Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen nach Feststellung des Betriebsübergangs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1297612