Die folgende Arbeit bezieht sich darauf, die körperschaftsteuerliche Organschaft zu analysieren und die daraus resultierenden Rechtsfolgen herauszufiltern. In dieser Arbeit geht es um die Organschaft, die nicht nur als ausschlaggebender Bestandteil der Unternehmensbesteuerung in Deutschland dazu gehörte, sondern sich auch im Laufe der Jahre im Sinne von Umbrüchen selbst verändert hat. Daraus wird die körperschaftsteuerliche Organschaft, die ihren Ursprung in zweifelhafter Rechtsprechung und steigender Bedeutung, findet. Daraus entwickelten sich im Jahre 1977 die gesetzlichen Grundlagen der §§ 14 bis 19 KStG, die auch in der heutigen Zeit noch die Bestandskraft einer körperschaftsteuerlichen Organschaft bilden. Die körperschaftsteuerliche Organschaft, deren Zweck die steuerrechtliche Eingliederung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens in ein anderes beherrschendes Unternehmen darstellt, also Organgesellschaft und Organträger, ist als eine Art Einkommensgemeinschaft anzusehen, die als ein Steuersubjekt zu identifizieren ist.
Im Folgenden wird auf die bestehenden Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft eingegangen. Dabei wird zwischen den Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft und denen aus einer körperschafsteuerlichen Organschaft resultierenden Rechtsfolgen differenziert. In Bezug auf die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft wird dargestellt, welche sachlichen sowie auch persönlichen Voraussetzungen für das Entstehen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft vorliegen müssen. Die Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden zuerst in die Einkommensermittlung der Organgesellschaft und Organträger unterteilt. Im Anschluss wird auf die Rechtsfolgen von etwaigen Mehr- und Minderabführungen und einer verunglückten Organschaft eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
- 2.1 Persönliche Voraussetzungen
- 2.1.1 Der Organträger
- 2.1.2 Die Organgesellschaft
- 2.2 Sachliche Voraussetzungen
- 2.2.1 Die finanzielle Eingliederung
- 2.2.2 Der Gewinnabführungsvertrag
- 3. Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
- 3.1 Die Einkommensermittlung
- 3.1.1 Organgesellschaft
- 3.1.1.1 Ausnahmen nach § 15 KStG
- 3.1.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen
- 3.1.1.3 Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre
- 3.1.2 Organträger
- 3.1.2.1 Rückstellungen
- 3.1.2.2 Beteiligungen an der Organgesellschaft
- 3.1.2.3 Verlustübernahme des Organträgers
- 3.2 Die Mehr- und Minderabführungen
- 3.3 Die verunglückte Organschaft
- 4. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft und deren Bedeutung im deutschen Steuerrecht. Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen für die Entstehung einer Organschaft und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Dabei liegt der Fokus auf der steuerrechtlichen Eingliederung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens in ein anderes beherrschendes Unternehmen.
- Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
- Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
- Einkommensermittlung von Organgesellschaft und Organträger
- Mehr- und Minderabführungen im Kontext der Organschaft
- Die Folgen einer verunglückten Organschaft
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1 bietet eine Einführung in die Thematik der Organschaft und ihren Wandel im Laufe der Jahre. Es beleuchtet die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen der körperschaftsteuerlichen Organschaft und deren Bedeutung für die Unternehmensbesteuerung in Deutschland.
- Kapitel 2 analysiert die Voraussetzungen für die Entstehung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft. Hier werden sowohl die persönlichen Voraussetzungen (Organträger und Organgesellschaft) als auch die sachlichen Voraussetzungen (finanzielle Eingliederung und Gewinnabführungsvertrag) ausführlich betrachtet.
- Kapitel 3 beleuchtet die Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Der Fokus liegt dabei auf der Einkommensermittlung von Organgesellschaft und Organträger sowie den damit verbundenen Besonderheiten. Des Weiteren werden die Mehr- und Minderabführungen im Kontext der Organschaft sowie die Folgen einer verunglückten Organschaft behandelt.
Schlüsselwörter
Körperschaftsteuer, Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, finanzielle Eingliederung, Gewinnabführungsvertrag, Einkommensermittlung, Mehr- und Minderabführungen, verunglückte Organschaft, Unternehmensbesteuerung, Steuerrecht, Rechtsfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zweck einer körperschaftsteuerlichen Organschaft?
Zweck ist die steuerrechtliche Eingliederung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens in ein beherrschendes Unternehmen, um sie als eine Art Einkommensgemeinschaft zu besteuern.
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für eine Organschaft vorliegen?
Es muss einen Organträger (das beherrschende Unternehmen) und eine Organgesellschaft (das eingegliederte Unternehmen) geben, die bestimmte rechtliche Merkmale erfüllen.
Was sind die sachlichen Voraussetzungen einer Organschaft?
Wesentliche Voraussetzungen sind die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft und der Abschluss eines wirksamen Gewinnabführungsvertrages.
Wie erfolgt die Einkommensermittlung bei einer Organschaft?
Das Einkommen der Organgesellschaft wird separat ermittelt und dann dem Organträger zugerechnet, wobei Besonderheiten wie Verlustübernahmen oder Ausgleichszahlungen beachtet werden müssen.
Was versteht man unter einer „verunglückten“ Organschaft?
Eine Organschaft gilt als verunglückt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Durchführung des Gewinnabführungsvertrages) nicht erfüllt werden, was erhebliche steuerliche Nachteile zur Folge hat.
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- Anonym (Author), 2021, Die Rechtsfolge einer körperschaftsteuerlichen Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1285012