Ich werde mich in dieser Hausarbeit mit der Sozialreform von 2005 beschäftigen. Dabei ist es mir wichtig, sowohl die Beweggründe, die zur Reform geführt haben, als auch die daraus entstandenen Folgen näher zu beleuchten. Die Frage, ob sich die gesetzten Ziele und Vorstellungen, die mit der Reform einhergegangen sind, bewahrheitet haben, steht dabei im Zentrum meiner Arbeit. Das seit geraumer Zeit auch schon wieder eine neue Idee über eine Form der Sozialleistungen existent ist, interessiert mich genauso und wird ebenfalls einen Schwerpunkt dieser Arbeit darstellen. Hierbei ist es mir wichtig die Bedenken zu Vor- und Nachteilen des Konzeptes des bedingungslosen Grundeinkommens zu erklären und weiterhin auch auf die mögliche Finanzierung einer solchen Idee näher einzugehen.
Ich habe mich unter anderem für dieses Thema entschieden, da ich selbst als ehemalige Sozialhilfeempfängerin von der Sozialreform betroffen war. Die daraus entstandenen Diskussionen und Neuerungen haben mich schon damals interessiert, doch waren sie für mich zu unübersichtlich, als dass ich mich mit ihnen hätte auseinandergesetzt wollen. Da die Resultate dieser Reform allerdings jetzt erst ansatzweise ausgewertet werden können, interessiert es mich nun umso mehr, die Hintergründe dafür aufzudecken und die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Änderung der Sozialleistungen durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abzuschätzen, in dem ich beide Systeme miteinander vergleichen werde.
Um die Sozialreform von 2005 möglichst verständlich zu machen, werde ich vorerst kurz auf die Struktur des alten sozialen Systems, also das der Sozialhilfe eingehen und werde dann die Überlegungen und Beweggründe, die letztendlich zu der Reform geführt haben, näher betrachten. Als vorerst letzten Punkt werde ich die alte Sozialstruktur mit der jetzigen vergleichen, um die entstandenen Unterschiede besser zu verdeutlichen, bevor ich dann wie oben erwähnt noch kurz einen Vergleich zwischen dem jetzigen und dem eventuell zukünftigen Modell der Sozialen Leistungen anstellen werde und auch hier anhand einer Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen versuchen werde abzuschätzen, wie möglich eine baldige neue Reform wäre.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das alte System
3. Beweggründe der Reform
4. Das neue System
5. Das bedingungslose Grundeinkommen
Literatur
1. Einleitung
Ich werde mich in dieser Hausarbeit mit der Sozialreform von 2005 beschäftigen.
Dabei ist es mir wichtig, sowohl die Beweggründe, die zur Reform geführt haben, als auch die daraus entstandenen Folgen näher zu beleuchten. Die Frage, ob sich die gesetzten Ziele und Vorstellungen, die mit der Reform einhergegangen sind, bewahrheitet haben, steht dabei im Zentrum meiner Arbeit. Das seit geraumer Zeit auch schon wieder eine neue Idee über eine Form der Sozialleistungen existent ist, interessiert mich genauso und wird ebenfalls einen Schwerpunkt dieser Arbeit darstellen. Hierbei ist es mir wichtig die Bedenken zu Vor- und Nachteilen des Konzeptes des bedingungslosen Grundeinkommens zu erklären und weiterhin auch auf die mögliche Finanzierung einer solchen Idee näher einzugehen.
Ich habe mich unter anderem für dieses Thema entschieden, da ich selbst als ehemalige Sozialhilfeempfängerin von der Sozialreform betroffen war. Die daraus entstandenen Diskussionen und Neuerungen haben mich schon damals interessiert, doch waren sie für mich zu unübersichtlich, als dass ich mich mit ihnen hätte auseinandergesetzt wollen. Da die Resultate dieser Reform allerdings jetzt erst ansatzweise ausgewertet werden können, interessiert es mich nun umso mehr, die Hintergründe dafür aufzudecken und die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Änderung der Sozialleistungen durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abzuschätzen, in dem ich beide Systeme miteinander vergleichen werde.
Um die Sozialreform von 2005 möglichst verständlich zu machen, werde ich vorerst kurz auf die Struktur des alten sozialen Systems, also das der Sozialhilfe eingehen und werde dann die Überlegungen und Beweggründe, die letztendlich zu der Reform geführt haben, näher betrachten. Als vorerst letzten Punkt werde ich die alte Sozialstruktur mit der jetzigen vergleichen, um die entstandenen Unterschiede besser zu verdeutlichen, bevor ich dann wie oben erwähnt noch kurz einen Vergleich zwischen dem jetzigen und dem eventuell zukünftigen Modell der Sozialen Leistungen anstellen werde und auch hier anhand einer Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen versuchen werde abzuschätzen, wie möglich eine baldige neue Reform wäre.
2. Das alte System
Die Sozialhilfe in Deutschland begann bis 1880 mit dem Armenpflegegesetz und war Aufgabe der einzelnen Länder. Die danach entstandenen Versicherungsgesetzgebungen, wie die Krankenversicherung 1883, die Unfallversicherung 1884 und das Invaliden- und Altersversicherungsgesetz, entlasteten dieses System sehr, doch es wurde erst in der
Weimarer Republik im Jahre 1924 eine ganz Deutschland umfassende einheitliche Regelung mit der Reichsfürsorgepflichtverordnung und den „Reichsgrundsätzen über die Voraussetzungen, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“, geschaffen. 1962, mit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), welches seit 1976 teil des Sozialgesetzbuches (SGB) wurde, wurde das Sozialhilferecht der Bundesrepublik Deutschland einheitlich. Vereinheitlicht wurden dabei aber nur allgemeine Regelungen. Die Regelungen über die Höhe von der auszuzahlenden Sozialhilfeleistung und anderer Einzelheiten der Hilfegewährung war Aufgabe der einzelnen Bundesländer, welche allerdings diesbezüglich im Austausch untereinander standen[1].
Die Sozialhilfe sollte Bedürftigen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen gewähren. Demnach erhielt jeder Sozialhilfe, der sich nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen konnte und auch keine Leistungen von anderen, wie Angehörigen oder jegliche weitere Sozialleistungen bezog
(Vergleich (Vgl.): Sozialgesetzbuch XII § 2; Bundessozialhilfegesetz § 2). Hierzu zählten ebenso nicht-deutsche Staatangehörige und in Ausnahmefällen auch Deutsche, die im Ausland leben. Bei der Bedarfsberechnung wurden nach der Ermittlung der Bedarfsgemeinschaft und Überprüfung aller wichtigen Aspekte in der jeweiligen Lebenssituation des Antragstellers die Berechnungen durchgeführt. Die Aufstellungen der Sozialhilfeansprüche wurden nach dem Schema der Sozialhilfeberechnung vorgenommen. Die Höhe der Leistungen, welche sich auf den sogenannten Regelsatz bezogen, fiel zunächst in den neuen und alten Bundesländern unterschiedlich aus. Demnach galt, dass Alleinstehenden in den alten Bundesländern 345. Euro und in den neuen Bundesländern 311,- Euro monatlich zustanden. In den meisten Fällen wurde die Sozialhilfe als Geldleistung ausgezahlt, es gab jedoch auch die Möglichkeit der Sach- oder Dienstleistungen. All diese Leistungen wurden nur nach dem Maßstab der Bedürftigkeit erbracht, welcher immer beachtet wurde. Der Anspruch jeder einzelnen Person musste trotzdem separat geprüft werden, um den oben genannten Regelsatz festzulegen. Dabei galt, dass für den Haushaltvorstand 100%, für Kinder unter 14 Jahren 60% und für die übrigen Haushaltsangehörigen 80% des Regelsatzes vorgesehen waren. Es gab allerdings in der Sozialhilfe die Möglichkeit auf Unterkunftskosten, Heizkosten, Sonderkosten oder Mehrbedarf und auch einmalige Hilfen, wie beispielsweise Bekleidungsgeld, wenn sich durch eine Prüfung des Sachverhalts die Richtigkeit der Notwendigkeit ergeben hat. (vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe und http://www.forum-sozialhilfe.de).
Zu den Hilfeleistungen der Sozialhilfe zählten nach dem Sozialgesetzbuch XIII zum einen die Hilfen zum Lebensunterhalt, also die laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nach §§ 27-40 SGB XIII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, also die laufende Sozialhilfe für Menschen ab dem 65. Lebensjahr, als auch für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte unter 65 Jahren (Vgl.: §§ 41-46 SGB XIII). Weiterhin gab es die Hilfen für Gesundheit, sprich vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und die Hilfe bei Sterilisation (Vgl.: §§ 47-52 SGB XIII). Der vierte Punkt galt der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53-60 SGB XIII und es gab die Hilfe
zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XIII. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67-68 SGB XIII und die Hilfen in anderen Lebenslagen, wie der Blindenhilfe, der Altenhilfe, den Hilfen in sonstigen Lebenslagen und die Hilfe bei Bestattungskosten nach §§ 70-74 SGB XIII, machten die Arten der Hilfeleistungen komplett. Natürlich gehörten eine bestmögliche Beratung und Unterstützung der Betroffenen auch zu den Aufgaben der ausführenden Sozialämter[2].
Ich denke, mit diesem kurzen Überblick über die Ausübung des ersten Sozialhilfekonzeptes konnte ich deutlich machen, wie relativ unübersichtlich und mit viel bürokratischem Aufwand verbunden die alte Sozialhilfe war. Warum und was es für Veränderungen innerhalb des seit 2005 bestehenden Konzeptes Hartz IV, benannt nach dem Entwickler Peter Hartz, gegeben hat und wie diese bis heute ausgewertet wurden, werde ich in den nächsten Schritten meiner Arbeit erläutern.
[...]
[1] „Paradigmenwechsel bei den Leistungen“ von Winfried Kievel, Berlin, 2005, Seiten 1-3
[2] „Paradigmenwechsel bei den Leistungen“ von Winfried Kievel, Berlin, 2005, Seiten 287 und 288
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.