Im Folgenden wird das mit den Übertragungsrechten an Fußballspielen zusammenhängende Hausrecht näher definiert und im Speziellen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. November 2005 eingegangen. Zweifelsohne zählt die Samstagnachmittagskonferenz der 1. und 2. Fußball-Bundesliga im UKW-Radio zum Kulturgut des deutschen Sportjournalismus. Bereits im Mai 1964 berichteten Fußballkommentatoren des Bayrischen Rundfunk live aus dem Stadion. Bis heute nehmen Kommentare jedes Wochenende fast neun Millionen Hörer mit in die Fußballstadien der 36 Erst- und Zweitligisten in Deutschland und beschreiben für sie das Spielgeschehen. Damit die Spiele jedoch übertragen werden dürfen, müssen Radiosender seit der Saison 1999/2000 eine Hörfunklizenz bezahlen.
Im März 2013 schrieb die Deutsche Fußball Liga e. V., kurz DFL, diese Übertragungsrechte an den Fußballspielen aufgrund des Interesses von Alternativanbietern erstmals aus. Somit bestand die Möglichkeit, dass die Übertragungen nicht mehr über den ARD-Hörfunk abzurufen sind. Zuvor waren diese über einen Kooperationsvertrag geregelt, der der DFL jährlich rund sieben Millionen Euro zusicherte. Neben den Audiorechten wurde das Live-Rechtepaket für die Internetübertragung, das bis dato der Regiocast-Sender „90elf“ besaß, neu vergeben. Mit dem neugestalteten Wettbewerb um die Vergabe der Rechte wollte die Deutsche Fußball Liga für Fans und Verwerter attraktive, reichweitenstarke und vor allem zukunftsorientierte Lösungen auf sämtlichen Verbreitungswegen erreichen. Neben dem Preis spielte laut damaligen DFL-Direktor Jan Lehmann auch das Produkt des Anbieters eine entscheidende Rolle. Ebenfalls sollte durch die Vergabe eine klare Strukturierung der audiovisuellen Rechte gewährleistet werden.
Letztlich behielt die ARD das UKW-Rechtepaket, während die Web/Mobile-Rechte das neu gegründete Fußballradio „SPORT1.fm“ für vier Jahre erhielt. Zur Bundesligasaison 2017/18 wurde „SPORT1.fm“ vom US-Konzern Amazon übernommen, der über das Format Prime Music von nun an alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga übertrug. Zur neuen Bundesligasaison hat sich dies nochmals geändert. Die ARD, die schon das UKW-Rechtepaket besitzt und auf deren Basis die Bundesliga-Schlusskonferenz auf UKW-Wellen übertragen wird, hat nun auch die Online-Rechte übernommen. So kann die ARD mindestens bis zur Bundesligasaison 2024/25 Audio-Reportagen aus den Stadien der Erst- und Zweitligisten live auf der neuen Sportschau-App übertragen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Hausrecht
- Historie des Hausrechts
- Definition Hausrecht
- Rechtsprechung
- Das Hausrecht bei Sportübertragungen
- BGH vom 8. November 2005 – Hörfunkrechte an Bundesligaspielen
- Fazit
- Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text beleuchtet das Hausrecht im Kontext der Berichterstattung über Fußballspiele, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2005.
- Die historische Entwicklung des Hausrechts
- Die rechtliche Definition des Hausrechts im heutigen Recht
- Die Anwendung des Hausrechts in der Praxis, insbesondere im Bereich der Sportübertragungen
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Fußballspielen
- Die Bedeutung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2005 für das Medienrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Bedeutung der Samstagnachmittagskonferenz der 1. und 2. Fußball-Bundesliga im UKW-Radio für den deutschen Sportjournalismus heraus. Sie beleuchtet die historische Entwicklung der Übertragungsrechte und die aktuelle Situation mit der Vergabe der Rechte an verschiedene Anbieter.
Das Hausrecht
Dieser Abschnitt befasst sich mit der historischen Entwicklung des Hausrechts, seiner Definition im heutigen Recht und der Anwendung in der Praxis, insbesondere bei Sportübertragungen. Die Bedeutung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2005 wird im Detail erläutert.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: Hausrecht, Medienrecht, Sportübertragungen, Fußball, Bundesgerichtshof, Hörfunkrechte, Bundesligaspiele, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Was war der Kern des BGH-Urteils vom 8. November 2005?
Das Urteil befasste sich mit den Hörfunkrechten an den Spielen der Fußball-Bundesliga und klärte grundlegende Fragen zum Hausrecht der Vereine im Verhältnis zur Berichterstattung.
Was versteht man unter dem Hausrecht bei Sportübertragungen?
Das Hausrecht erlaubt es Stadionbetreibern und Vereinen, den Zugang zum Stadion zu kontrollieren und die kommerzielle Verwertung von Übertragungen (Audio/Video) von Bedingungen, wie dem Erwerb von Lizenzen, abhängig zu machen.
Wer hält aktuell die Audio-Rechte für die Bundesliga?
Die ARD hält sowohl das UKW-Rechtepaket als auch die Online-Rechte (mindestens bis zur Saison 2024/25), wodurch Reportagen über UKW und die Sportschau-App verbreitet werden können.
Welche Rolle spielte Amazon bei den Übertragungsrechten?
Amazon übernahm zur Saison 2017/18 das Web/Mobile-Rechtepaket von SPORT1.fm und übertrug die Spiele über Prime Music, bevor die Rechte später wieder an die ARD gingen.
Warum sind Hörfunklizenzen seit 1999/2000 kostenpflichtig?
Seit dieser Saison müssen Radiosender für die Live-Berichterstattung aus den Stadien bezahlen, um die wirtschaftliche Verwertung der Spiele durch die DFL und die Vereine zu unterstützen.
Welche Rechtsgebiete werden im Text im Kontext der Fußballberichterstattung genannt?
Der Text nennt das Medienrecht, Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild sowie Persönlichkeitsrechte als zentrale rechtliche Rahmenbedingungen.
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- Kilian Kreitmair (Author), 2021, Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1269903