Folgenden Fragestellungen wird nachgegangen: Wie ist es zu erklären, dass der Mediziner/Psychiater Dr. Gross trotz seiner NS-Vergangenheit derart lange unbehelligt und zugleich so erfolgreich sein konnte? Worin bestand der Zusammenhang zwischen Euthanasie, NS-Herrschaft und Ärzteschaft? Wie hat man sich die Organisation der Euthanasierung (strukturell und ablauftechnisch) vorzustellen? Welche Umstände zeichneten dafür verantwortlich, dass es in der Causa Gross doch noch zu einer Anklage wegen Mordes gekommen ist?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ideengeschichtlicher Abriss
3 Von der Idee zum Gesetz
4 Die Gnadentod-Ermächtigung Adolf Hitlers
5 Organisation der Kinder- Euthanasie
5.1 Die Kinderfachabteilung Am Spiegelgrund
5.2 Täter*innen, Mitwisser*innen und Taten während der NS-Zeit
5.3 Die NS-Erziehungsanstalt Am Spiegelgrund
6 Dr. Heinrich Gross während der NS-Zeit und in der Nachkriegszeit
6.1 Dr. Heinrich Gross vom 18. November 1940 bis zum 25. Mai 1951
6.2 Die steile Karriere des Dr. Heinrich Gross
6.3 Dr. Gerhart Harrer – ein Wegbegleiter und Gesinnungsgenosse
6.4 Der Wendepunkt und der tiefe Fall des Dr. Heinrich Gross
6.5 Neue belastende Dokumente
7 Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
1 Einleitung
Während des Einlesens zum vorliegenden Thema fiel auf, dass Dr. Heinrich Gross‘ Verwicklung in die Kinder- Euthanasie während der NS-Zeit bis zum Beginn der 1980er-Jahre so gut wie überhaupt nicht Gegenstand medizinhistorischer Forschung war. Selbst die ärztliche Standesvertretung tat sich mit der Pflicht, der „Wahrheit ins Auge zu sehen“, sehr schwer. Erst am 14. Januar 2014 bekamen jene sechs Ärzte – darunter Dr. Werner Vogt –, die nur wenige Jahre zuvor noch als „Aufrührer“ und „Nestbeschmutzer“ verunglimpft worden waren, das Goldene Ehrenzeichen der Ärztekammer Wien dafür verliehen, dass sie ohne Ansehung ihrer da-durch gefährdeten eigenen Existenz auf die „Affäre Gross“ hingewiesen hatten. Die ärztliche Profession verspürte jedenfalls keine Bedenken, selbst in schwere Verbrechen verwickelte NS-Ärzte wieder in ihre Reihen aufzunehmen. Das bewies nicht nur der „Fall Gross“, auch andere Fälle legen diesen Schluss nahe (wie z. B. der des Hans Bertha). Ideologisch war die diskreditierte „ Rassenhygiene “ zwar aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt worden (ohne jedoch eine Auseinandersetzung mit ihren ideengeschichtlichen Grundlagen und Folgen zu führen), personell drängten die „ Ehemaligen “ aber wieder zurück in die Mitte oder Spitze der Gesellschaft (ohne geläutert zu sein), womit das Ergebnis der sog. „ Entnazifizierung “ letztlich bloß kümmerlich sein musste.
Die Forschungslage zur NS-Vergangenheit der Ärzteschaft verbesserte sich durch die wissenschaftliche Beschäftigung mit ihr nur langsam. Ein besonderes Verdienst um mehr Bewegung kommt hier u. a. dem Medizinhistoriker Dr. Herwig Czech zu. In verschiedenen Publikationen befasste er sich z. B. mit dem von ihm so genannten „ Spiegelgrund-Komplex “ (eine seiner jüngsten Abhandlungen und die dadurch ausgelöste Kontroverse drehte sich bspw. um den international anerkannten Kinderarzt Dr. Hans Asperger und dessen (teils bestrittene) „Zuträgerfunktion“ (2020)). Wichtig erscheinen auch die Werke von Oliver Lehmann und Traudl Schmidt (2001), welche die Geschichten des Dr. Gross und des Friedrich Zawrel geschickt und spannend miteinander verwoben haben, sowie die Arbeiten von Waltraud Häupl (2006). Eine Schlüsselposition nimmt im „Fall Gross“ insbesondere der qualitativ/quantitativ arbeitende Matthias Dahl mit seiner Dissertation (2004) ein, und unter den per Internet verfügbaren Schriften stechen m. E. die Diplom-Arbeiten von Birgit Koller (2009) und Karin Ertl (2012) hervor (Ertl verwendete einen Teil der russischen Verhörprotokolle betreffend Dr. Erwin Jekelius). Mag. Peter Schwarz vom DÖW versprach in diesem Zusammenhang, alle möglichen Hebel in Bewegung setzen zu wollen, um in den Besitz der restlichen Protokollteile zu gelangen – seit 2005 ist diesbezüglich jedoch nichts mehr zu vernehmen, obwohl dieser Faden im Sinne eines Erkenntniszuwachses unbedingt wieder aufgenommen und weiterverfolgt werden müsste. An Filmmaterial wurde ebenfalls einiges produziert, aber wie es beworben wird oder zu welch nachtschlafender Zeit so etwas z. B. im Fernsehen für gewöhnlich gesendet wird – das ist wieder eine andere Geschichte. Bezeichnend erscheint der Umstand, dass bis zum Tod von Dr. Heinrich Gross im Jahr 2005 fleißig publiziert wurde; danach trat aber zu diesem Thema eine ziemliche Flaute ein (das Interesse der Presse scheint dem Verlauf einer Konjunkturkurve zu ähneln: zurzeit befinden wir uns im Hinblick auf Heinrich Gross und seine kriminellen Aktivitäten in einem Wellental, einer „publizistischen Depression“. Gibt es nun über die bisherigen Erkenntnisse hinaus tatsächlich nichts mehr von Bedeutung? Der Mann musste doch auch noch ein Privatleben gehabt haben; und wenn er mit seinen Gutachten so überaus gut verdient hat – wohin versickerte all das, wer war Nutznießer*in davon etc.? Das Auftauchen der russischen Verhörprotokolle war doch ein regelrechter Appell an Historiker*innen zu weiterer Forschungsarbeit!
Für ein besseres Verständnis der beruflichen Karrieren des Dr. Gross und anderer ehemaliger NS-Ärzte in der Nachkriegszeit erschien die Darstellung der in Kriegszeiten praktizierten Kinder- Euthanasie unbedingt notwendig. In dieser Vorgeschichte geht es um die Schilderung der organisatorischen Abläufe, um die personelle Ausstattung der Kinderfachabteilung und die Art der „ Behandlung “. Das Augenmerk gilt aber auch dem „ NS-Erziehungsheim “ mit den dort praktizierten „Erziehungsmethoden“ unter einem Leiter, der es – so wie Gross – vortrefflich verstand, seine Gesinnung je nach politischer Opportunität zu wechseln und auf diese Weise in der Zweiten Republik zu Ehren zu kommen. Inhaltlich bewegt sich die vorliegende Erzählung, ausgehend von den ideengeschichtlichen Grundlagen der NS-Ideologie (ein Ausgreifen bis in die Antike verbietet sich aus Platzgründen), über das NS-Gesetz aus 1933, die Gnadentod-Ermächtigung Hitlers, die ersten Auswüchse (Aktion T4 etc.) bis hin zu Gross‘ Aktivitäten an seiner ehemaligen „Wirkungsstätte“Am Spiegelgrund.
Dann beginnt die Nachkriegsgeschichte von Dr. Heinrich Gross mit der ihm widerfahrenen Gunst einer späten Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft, denn das Urteil vor dem Volksgericht endet (wie im Fall seines Arztkollegen Dr Ernst Illing) nicht mit der Hinrichtung, sondern im Nirgendwo: weder ganz schuldig, noch ganz unschuldig, jedoch unbescholten (aus bis heute nicht vollständig geklärten Gründen). Nichts liegt jetzt für ihn näher, als eine neue, glänzende Karriere in seinem erlernten Beruf zu starten. Der chronologisch geordnete Handlungsstrang, der in der Erzählung dominiert, orientiert sich an den besonders markanten und relevanten Ereignissen, die einander häufig bedingen und/oder scheinbar zufällig geschehen. Es ist eine historische Methode, die hier in einer qualitativ ausgerichteten Erzählform versucht, Erklärungen für manchmal schier Unglaubliches, Ungeheuerliches zu finden und Zusammenhänge erkennbar zu machen. Dafür wird weitestgehend Sekundärliteratur verwendet, wobei gelegentlich auch auf verschriftlichte Berichte von Überlebenden der NS-Erziehungsheimes zurückgegriffen wird. Nur einmal widmet sich ein eigener, etwas ausführlicherer Abschnitt, dem ehemaligen Arztkollegen von Dr. Gross, nämlich Dr. Gerhart Harrer, sonst aber werden all die anderen „Nebendarsteller“ in gebotener Kürze in die Nachkriegs-Handlungschronologie einbezogen.
Überlegenswert wäre die Forderung, nicht bei einer Aufarbeitung von 1938 bis 1945 stehenzubleiben, sondern auch die vorausgehenden Perioden der Ersten Republik und des Austrofaschismus hinsichtlich der ideengeschichtlichen Grundlagen und die personellen, institutionellen und gesellschaftlichen Entwicklungen nach dem Zweiten Weltkrieg zu berücksichtigen. Bei alledem ist dabei aber – so wie es auch in der vorliegenden Arbeit geschieht – das Gebot wissenschaftlicher Objektivität und Neutralität zu beachten, obschon dies angesichts der zu behandelnden Thematik nicht immer leichtfällt. Hinsichtlich des Objektivitätsgebots ist außerdem noch auf ein möglicherweise damit verbundenes Dilemma hinzuweisen: Objektivität kann zu mehr Abstand und Abgehobenheit beitragen und somit dazu verleiten, sich moralisch vom zu untersuchenden Objekt und von jeder moralischen Schuld und Verantwortung zu distanzieren. Spätestens dann hätte man aber das Objektivitätsgebot falsch verstanden.
Folgenden Fragestellungen wird nachgegangen: (1) Wie ist es zu erklären, dass Dr. Gross trotz seiner NS-Vergangenheit derart lange unbehelligt und zugleich so erfolgreich sein konnte? (2) Worin bestand der Zusammenhang zwischen Euthanasie, NS-Herrschaft und Ärzteschaft? (3) Wie hat man sich die Organisation der Euthanasierung (strukturell und ablauftechnisch) vorzustellen? (4) Welche Umstände zeichneten dafür verantwortlich, dass es in der Causa Gross doch noch zu einer Anklage wegen Mordes gekommen ist?
2 Ideengeschichtlicher Abriss
Im Jahr 1859 versuchte der Naturforscher Charles Darwin anhand von Beobachtungen im Pflanzen- und Tierreich den Beleg dafür zu erbringen, dass sich eine gerade bestehende Art über einen langen Zeitraum hinweg aus einer älteren Art entwickle. Dies sei in einem Kampf um das Überleben, durch Auslese, geschehen, in dem sich stets die stärksten und genetisch am besten ausgestatteten Lebewesen durch natürliche entwicklungsgeschichtliche Auswahl bzw. Selektion, in einem Kampf um‘s Dasein, durchgesetzt hätten. Es dauerte nicht lange, bis die Lehre Darwins durch die sog. Sozialdarwinisten unzulässigerweise auf die menschliche Gesellschaft übertragen wurden. Ein (gemäßigter) Vertreter dieser Denkrichtung war der deutsche Zoologe und Naturphilosoph Ernst Haeckel, der sich hierzu 1868 noch ausschließlich in theoretischen Überlegungen erging, indem er bspw. die Todesstrafe für Kriminelle als positiv ansah, weil sie die Vererbung verbrecherischer Eigenschaften hintanhalte. Er beurteilte die Rolle der Medizin im Falle erblicher (damals z. T. noch unheilbarer) Erkrankungen, wie etwa der Tuberkulose, Syphilis oder bestimmter Geisteskrankheiten, für kontraproduktiv, zumal im Wege einer Fortpflanzung der Kranken eine Weitergabe ihrer Krankheiten an nachfolgende Generationen ermöglicht werde. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wandte der englische Arzt und Naturforscher Sir Francis Galton in seiner Vererbungslehre die Erkenntnisse seines Vetters Darwin ebenfalls auf den Menschen an, formulierte Thesen zur Verbesserung der menschlichen Rasse und prägte hierfür um 1883 den Begriff Eugenetik (Eugenik).1 Im Wesentlichen handelte es sich bei der Eugenik um eine politische Bewegung, die fast ausschließlich von Angehörigen des Bürgertums und der Mittelschichten vertreten wurde und „[…]vom Staat ein Programm zur Verbesserung der genetischen Ausstattung der menschlichen Rasse forderte.“2
Den Hintergrund dazu bildete die um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert herrschende Befürchtung in der „gebildeten Welt“, die industrielle Lebensweise könne eine zunehmende Degeneration stetig wachsender Bevölkerungskreise herbeiführen, welche dann sogar die Zukunft ganzer Nationen gefährde. Wolle man einer solchen Entwicklung begegnen und die Volksgesundheit aufrechterhalten, so sollte gemäß den „extremen“ Eugenikern die Geburtenrate wertvoller („geeigneter“) menschlicher Rassen – d. h. des Bürgertums oder solcher Rassen, welche z. B. die „richtige“ Hautfarbe hatten – durch eine künstliche, also direkt von Menschen gesteuerte Zuchtauswahl (mittels früher Heirat und gesunder Aufzucht ihrer Kinder) gefördert werden. Die unerwünschten („minderwertigen“) Rassen – im Allgemeinen die Armen, die Angehörigen der Kolonialvölker oder die Fremden – müssten hingegen eine Ausmerze erfahren.3 Die extremen Vertreter der Rassenhygiene – wie die Eugenik in Deutschland von Alfred Ploetz als erstem aus Verständnisgründen auch genannt wurde – gingen also in ihren Forderungen weiter als es Haeckel getan hatte: über reine Beschreibungen hinaus plädierten sie für ein praktisches Eingreifen in die Entwicklung der Gesellschaft, indem sie neben der Erforschung der Vererbungs-gesetze, die künstliche Zuchtwahl sowie die Vernichtung der Minderwertigen als Ziele propagierten. Während sich der deutsche Arzt Wilhelm Schallmayer noch für Heiratsverbote, Zwangssterilisation und unfreiwillige Anstaltsunterbringung, aber gegen eine Euthanasie von erblich vorbelasteten Personen aussprach, trat schon 1895 der Arzt und Eugeniker Ploetz darüber hinaus nicht nur gegen soziale Reformen auf, sondern nahm auch im Hinblick auf die Anwendung der Euthanasie, also hinsichtlich der absichtlichen Herbeiführung des Todes unheilbar Erkrankter, eine befürwortende Haltung ein.4
3 Von der Idee zum Gesetz
Wenngleich den Theorien von Sozialdarwinismus und Rassenhygiene ursprünglich oftmals die positive Absicht zugrunde gelegen haben mag, Leiden durch vererbbare Krankheiten von der Menschheit fernzuhalten, so ist doch zu betonen, dass sie, vielleicht getragen von dieser Gedankenwelt eines euphemistisch umschriebenen „guten Dahinscheidens“, „schönen [sanften] Todes“, oder „richtigen Sterbens“ ein entscheidendes Einfallstor für politischen Missbrauch öffneten (oder auch nur übersahen), das eine Basis für den in der nationalsozialistischen Ideologie verankerten Rassismus bilden sollte und dort auf besonders fruchtbaren Boden fiel. Schon 1920 hatten Adolf Hitler und seine eilfertigen, beredten Paladine auf dem NSDAP-Parteitag in Nürnberg der Bevölkerung unmissverständlich zu verstehen gegeben, womit die Schwächeren in der Gesellschaft im Falle einer NS-Machtübernahme rechnen mussten. Bereits knapp ein halbes Jahr, nachdem diese Situation eingetreten war, erließen am 14. Juni 1933 die neuen „Herren“ in Deutschland das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, welches die Zwangssterilisierung von psychisch Kranken und Behinderten erlaubte. Das Gesetz betraf Personen mit angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, schweren erblichen körperlichen Missbildungen sowie mit schwerem Alkoholismus. Über die Unfruchtbarmachung entschied eine dreiköpfige Erbgesundheitskommission. Weiteres sozialdarwinistisches Gedankengut bezogen die deutschen Nationalsozialisten aus der bereits im Jahr 1920 vom Juristen Karl Binding und vom Psychiater Alfred Hoche herausgegebenen Schrift mit dem Titel Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, die in der Folge zu lang anhaltenden Auseinandersetzungen unter Medizinern, Juristen und Theologen sorgte und mit Blick auf die geistig Toten von einem hartherzigen und erbarmungslosen volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Kalkül geprägt war. Binding und Hoche beurteilten diese Menschen als Ballastexistenzen, Halbe-, Viertels- und Achtels-Kräfte sowie als minderwertige Elemente, die für die Gesellschaft nichts weiter als eine wirtschaftliche Belastung wären, ein Umstand, der ihre Vernichtung legitimiere.5 Das Werk fand unter den Juristen weitgehende Zustimmung, in der Ärzteschaft hingegen mehrheitlich Ablehnung, weil selbst bei einer Bewilligung der Tötung nur der geistig völlig Toten die Grenze bald nach oben verrutschen würde. Nur wenige Psychiater entwickelten vehementen Widerstand gegen die von Binding und Hoche geäußerten Grundgedanken, und schließlich sprach sich die katholische Kirche gegen die Vernichtung nicht nur der Geisteskranken, sondern auch gegen Sterilisierungen aus.6
Mit dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland erfolgte im März 1938 der tiefste Einschnitt in der Geschichte der österreichischen Medizin zum einen durch eine Gleichschaltung der ärztlichen Institutionen, wobei davon auszugehen ist, dass in der Ärzteschaft bereits vor dem Anschluss starke antisemitische und deutschnationale Traditionslinien existierten und sich somit das NS-Gedankengut in den Institutionen ohne nennenswerte Friktionen etablieren konnte. Die Einbringung und Exekution der für die sogenannte Ostmark neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Durchsetzung der NS-Ideologie wurde zum anderen mit entsprechend großem organischen Geschick, mit Konsequenz und vor allem mit entsprechender Durchsetzungskraft betrieben. Um der Aussage des Führer -Stellvertreters, Rudolf Hess, der Nationalsozialismus sei nichts anderes als angewandte Biologie 7 , die nötige „wissenschaftliche Legitimation“ zu verleihen, griff man von Seiten der NS-Machthaber u. a. auf die Berufsgruppe der Mediziner zurück, der man im biologistischen NS-Gesellschaftsmodell eine stark überhöhte Funktion als „Gesundheitsführer“ des deutschen Volkes anbot. Das NS-Regime brauchte die Mitwirkung zahlreicher Ärzt*innen in seinem Krieg gegen die ganze Welt, gegen die Erbkranken und die „jüdischen Rassenfeinde“, aber eine Abhängigkeit bestand ebenso in umgekehrter Richtung, denn viele Mediziner, die selbst keine waschechten Nationalsozialisten waren, wussten die geänderten Rahmenbedingungen zu schätzen, zumal sie nunmehr ohne die alten ethischen Einschränkungen forschen durften.8
Dass sich ein großer Teil der österreichischen Ärztinnen und Ärzte in einer solch privilegierten Position nicht unwohl fühlte, ja dass im Gegenteil die österreichische Ärzteschaft in ganz besonderem Maße von der NS-Ideologie durchdrungen war und dabei aus Karriere-, Existenz- und Überlebensgründen akzeptierte, staatliche Willkür über medizinische Ethik obsiegen zu lassen – mithin wohl auch über das Grundprinzip des Hippokrates –, untermauern folgende Fakten: während der im ehemaligen Österreich 1938/39 (im Vergleich zu Deutschland in wesentlich kürzerer Zeit) ablaufenden Entrechtungs-, Vertreibungs- und Ermordungsphase zum Nachteil jüdischer (resp. sozialdemokratisch sowie christlich orientierter) Ärztinnen und Ärzte waren mehr als 60 % ihrer österreichischen Berufskolleg*innen der NSDAP und 8 % der SS beigetreten – eine Anhängerschaft, die sich dermaßen zahlreich in keinem anderen Berufsbereich sonst fand. Und allein in Wien betrug anfangs die von den NS-Rassekriterien bedrohte absolute Zahl jüdischer Mediziner*innen – selbst nach NS-Angaben – etwa 3.200 der insgesamt 4.900 Ärztinnen und Ärzte. Die von ihnen zu gewärtigenden Nachteile bestanden bspw. im Approbationsentzug, in der Kündigung der Kassenverträge, Entlassungen ohne Entschädigung, Zwangspensionierungen, in der Entfernung aus den öffentlichen Spitälern, der Kündigung von Mietverhältnissen betreffend die Räumlichkeiten zur Berufsausübung oder für Wohnzwecke, in der Privatisierung von Spitälern (insbesondere der Israelitischen Kultusgemeinde) oder etwa in Arisierungen verschiedener Alters-, Versorgungs- und Behindertenheime sowie in diversen Entrechtungsmaßnahmen im Bereich des Medizin-Studiums. Dass sich Psychiater als erste aktiv an der Vertreibung jüdischer und anderer, politisch missliebiger Kollegen beteiligten, zählt zu den unerträglichen und beschämenden Fakten, an die man sich – wenn auch ungern – zu erinnern hat.9
4 Die Gnadentodermächtigung Adolf Hitlers
Im Altreich war in den ersten sechs Jahren nationalsozialistischer Herrschaft mit Hilfe durchtriebener Propaganda (mittels bestens inszenierter Filme und entsprechender Publikationen) in weiten Teilen der Öffentlichkeit eine Grundhaltung gegenüber Schwachen und Kranken vorbereitet worden, die dem von den Nazis herbeibeschworenen „zwingenden Erfordernis“ einer „Tötung lebensunwerten Existenzen“ zuneigte. Die Grundlage für eine Massenvernichtung körperlich und geistig Kranker bildete dabei ein mehrstufiges Vernichtungsprogramm10, dessen erster Punkt ja schon im Jahr 1933 mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gestartet worden war. Der Führer hielt es Ende des Monats Oktober 1939 – entgegen den sonstigen Führererlässen – für richtig, den sog. Gnadentoderlass auf privatem Briefpapier zu unterzeichnen. Weil er einen Zusammenhang zwischen dieser Ermächtigung mit dem Kriegsbeginn verdeutlichen wollte, hatte er das Schriftstück auf den 1. September 1939 zurückdatiert, da er davon ausging, dadurch einen möglichen Widerstand in der Bevölkerung niedrig halten zu können. Außerdem wurde so zum Ausdruck gebracht, dass der Krieg gegen einen äußeren sowie gegen einen inneren Feind (die Kranken und Behinderten) geführt werde, in Wirklichkeit ging es aber um die Ermordung von rassisch Minderwertigen, Ballastexistenzen oder unnütze Esser. Eine Legalisierung der Tötung von Behinderten per Gesetz oder Verordnung lehnte der Führer ab. Das von Hitler unterzeichnete Dokument stellt die einzige direkte Verbindung zwischen ihm und einem Massenmord her, für den im Übrigen absolute Geheimhaltung galt – es hat folgenden Wortlaut:
Reichsleiter B o u h l e r und Dr. med. B r a n d t sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß [sic] nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.11
Das angeordnete NS-Massenvernichtungsprogramm trug den Namen Aktion T4, wobei die Abkürzung T4 für die Adresse der damaligen Euthanasie -Zentraldienststelle in Berlin, Tiergartenstraße 4, stand. Es handelte sich um eine Erwachsenen-Euthanasie und stellte einen Teil der stufenweisen Realisierung zentraler Ziele der nationalsozialistischen Ideologie – die sogenannte Aufartung oder Aufnordung des deutschen Volkes – dar. Bis zur Rücknahme der offiziösen Euthanasie -Programme am 24. August 1941 wurden im Deutschen Reich 70.273 psychisch Kranke (einschließlich zahlreicher ehemaliger Heeressoldaten des Ersten Weltkriegs, der Kriegszitterer, sowie Behinderte) Opfer dieses Vernichtungsprogramms, davon 18.269 Personen allein im Schloss Hartheim bei Linz, einer Tötungsanstalt.12 Was aber hatte zur Einstellung der Aktion T4 geführt?
Trotz aufwändigster Geheimhaltungs- und Irreführungsmaßnahmen der NS-Verantwortlichen war das Wissen um die Krankenmorde in die Öffentlichkeit durchgesickert. Hohe Würdenträger der katholischen Kirche fanden klare Worte, bei einigen leitenden Ärzten von Heil-/Pflegeanstalten mischte sich „partielle Resistenz“ mit „partieller Kollaboration“, das feindliche Ausland zeigte sich erstaunlich gut informiert, bei den Angehörigen psychisch und/oder physisch Behinderter kamen Sorge und Misstrauen auf – es begann in der Bevölkerung zu rumoren. Dies konnte das NS-Regime in Zeiten nachlassender militärischer Erfolge nun aber gar nicht brauchen. Entscheidend war für die auf den mündlichen Befehl Hitlers hin erfolgte (Schein)Rücknahme der Aktion T4 sicherlich die Predigt vom 3. August 1941, in welcher der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen die Ermordung Geisteskranker unverhohlen verurteilt hatte. Als weitere konkrete Beispiele für geistlichen Protest gegen die Krankenmorde sind die Silvesterpredigt 1941 des Bischofs von St. Pölten, Michael Memelauer, zu nennen oder der Widerstand der Visitatorin der Barmherzigen Schwestern in Tirol und Salzburg, Anna Bertha von Königsegg, mit ihrem engagierten Kampf gegen den Abtransport von Kindern und Jugendlichen, wofür sie u. a. in Gestapo-Haft kam sowie unter Hausarrest gestellt wurde. In Hall i. T. gelang es dem Anstaltsleiter Dr. Ernst Klebelsberg gemeinsam mit Prof. Dr. Helmut Scharfetter, bei Gauleiter Franz Hofer gegen die „Verlegung“ von 290 Patient*innen aus Hall i. T. nach Hartheim erfolgreich zu protestieren, womit sie immerhin 111 „heilbare“ und „arbeitsfähige“ Personen, die zur Tötung bestimmt worden waren, retten konnten.13 Des Weiteren wurden von der feindlichen Royal Air Force im Herbst 1941 Flugblätter abgeworfen, aus denen ein äußerst detaillierter Kenntnisstand über Vorgänge, Personen und Räumlichkeiten in Sachen Euthanasie hervorging.14 Schließlich führten administrative Pannen der Tötungsärzte bei der Ausfertigung der Totenscheine (wie im Falles eines an „Blinddarmentzündung“ verstorbenen Patienten, dessen Blinddarm aber bereits 10 Jahre zuvor entfernt worden war) oder das Misstrauen Angehöriger von keinesfalls sterbenskranken Patienten, welche bald nach ihrer „Verlegung“ in andere Anstalten starben, dazu, dass es schon anlässlich der ersten Patient*innen-Transporte von der Wiener Baumgartner Höhe in die Tötungsanstalt Hartheim zu Protesten und Demonstrationen ihrer Angehörigen kam, die von Polizei und SS zurückgedrängt werden mussten – ein für die Verhältnisse im Dritten Reich nahezu einzigartiger Vorgang.15
Ein Ende der Aktion T4 bedeutete dies alles jedoch nicht: die Ermordung der Patient*innen erfolgte nun ab Mitte 1941 nicht mehr in den ursprünglich dafür bestimmten sechs Tötungsanstalten, sondern nunmehr „nur noch“ in dreien mit Hilfe von Gas (Kohlenmonoxid), sowie heimlich und dezentral innerhalb der Heil- und Pflegeanstalten durch Vernachlässigung der Patient*innen und Verabreichung von überdosierten Medikamenten. In den Krankenhäusern Am Steinhof, Klagenfurt, Gugging, Niedernhart in Linz und in Mauer-Öhling, wo außer psychisch und physisch behinderten Patient*innen auch Fürsorgezöglinge, Arbeitsinvaliden, Zwangsarbeiter*innen, Flüchtlinge und schwer verwundete Soldaten auf Eigeninitiative weniger Ärzte umgebracht wurden und sich dazu etwa der ärztliche Direktor von Gugging, der Allgemeinmediziner Dr. Emil Gelny, einer von ihm eigens entwickelten Methode durch Strom oder Pressluft bediente.16
5 Organisation der Kinder- Euthanasie
Parallel zu den vorhin nur in Umrissen erwähnten Massenvernichtungen im Rahmen der Aktion T4, die ja Ende August 1941 nicht wirklich gestoppt wurden, führten die Nationalsozialisten – wie schon weiter vorne angeführt – eine zweite Mordkampagne ungebrochen fort: für sie hatte sich die nicht ganz zutreffende Bezeichnung Kinder- Euthanasie 17 eingebürgert. Sie zielte auf Kinder und Jugendliche ab, die schon innerhalb des Gesundheitssystems bezüglich ihrer geistigen, körperlichen, aber auch im Hinblick auf ihre soziale Entwicklung mit ungünstiger Prognose begutachtet, selektiert und ermordet werden sollten. An dieser Stelle wird deutlich, dass das Regime bemüht war, den Entartungsbegriff immer weiter auszudehnen und auch auf Kinder mit sozialer Benachteiligung (unter dem Schlagwort der „Verwahrlosung“) anzuwenden. So hatte bspw. Werner Villinger das Konstrukt der praktischen Unerziehbarkeit geschaffen und die Worte „psychopathisch“, „unerziehbar“, „asozial“ und „kriminell“ nahezu bedeutungsgleich verwendet. Um diese Asozialen samt ihren lebenden Vorfahren und Nachkommen zu erfassen, musste freilich ein enormer administrativer Aufwand aufgeboten werden.18
Anders als die Aktion T4, die nur als ein kurzfristiges Programm angelegt war, bestand die Besonderheit der Kinder- Euthanasie darin, dass mit ihr eine dauerhafte Maßnahme für eine fortlaufende Vernichtung der Unbrauchbaren geplant war. Im Gegensatz zu T4 hatte man außerdem im Rahmen der Kinder- Euthanasie von Beginn an keine unabhängigen Tötungsanstalten eingerichtet, sondern stattdessen spezielle Abteilungen (sog. Kinderfachabteilungen) innerhalb von bereits existierenden Anstalten geschaffen, womit auch eine administrative Unterstellung des Tötungssystems unter die regulären Gesundheitsbehörden vorgenommen werden konnte. Für die Steuerung dieses Vernichtungsprogramms war eine Tarnorganisation der Kanzlei des Führers gegründet worden, welche den Namen Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden trug. Den für die Tötungsentscheidung erforderlichen Informationsfluss sollte ein mit 18. August 1939 datierter, streng vertraulicher Runderlass des Reichsinnenministeriums unter Wilhelm Frick gewährleisten, der alle Hebammen sowie leitenden Ärzte von Entbindungsanstalten und geburtshilflichen Anstalten anwies, sämtliche missgestalteten Neugeborenen sowie Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr (mit Erkrankungen wie Idiotie, Mongolismus, Mikrozephalie, Hydrozephalus, Spaltbildungen von Kopf und Wirbelsäule oder Lähmungen u. dgl. m.) zwecks „Klärung wissenschaftlicher Fragen“ an die Gesundheitsämter zu melden. Diesen standen als wirksames Instrument sog. Volkspflegerinnen (Fürsorgerinnen) zur Verfügung, um in den einzelnen Familien regelrechte Ermittlungen vorzunehmen. Nach Aufnahme in die Kinderfachabteilung wurde das innerhalb von vier bis sechs Wochen geklärte Krankheitsbild von den Spiegelgrundärzten auf speziellen Meldebögen festgehalten, wonach die Amtsärzte die eingereichten Schriftstücke auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüften und ohne Nachuntersuchung der betroffenen Kinder an die Postadresse der Kanzlei des Führers weiterleiteten. Dort sortierten zwei Nichtmediziner die Meldebögen der nach ihrer Meinung zu Tötenden aus und reichten sie an drei Obergutachter, zwei Kinderärzte und einen Jugendpsychiater, weiter, die ihre Entscheidung mittels eines Minuszeichens auf der Akte (für das Weiterleben des Kindes) bzw. eines Plussignums (für dessen „Behandlung“ – im Klartext für die Ermordung) festhielten. Daraufhin wurden zwei entsprechende Schreiben verfasst, die, von Philipp Bouhler unterfertigt, an den Amtsarzt sowie an die „behandelnde“Kinderfachabteilung vor Ort gerichtet waren. Nicht unterschätzt werden sollte am dargestellten organisatorischen Ablauf die mit der Zuweisung der formalen Tötungsverantwortung zu Lasten des Reichsausschusses und seiner Gutachter verbundene psychologische Entlastungsfunktion für die ausführenden Täter*innen.19
5.1 Die Kinderfachabteilung Am Spiegelgrund
Insgesamt sollen im Deutschen Reich mehr als 30 Kinderfachabteilung en existiert haben, wovon jene in Wien traurige Berühmtheit erlangte. Sie war am 24. Juli 1940 auf dem Gelände der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ als Teil der Wiener Städtischen Jugendfürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ eingerichtet worden, nachdem zunächst der für sie und andere Einrichtungen erforderliche Platz im Zuge einer zuvor erfolgten Deportation von ca. 3.200 Patient*innen nach Hartheim und der dort erfolgten Ermordung geschaffen worden war. Anfangs wurden im Westen des Anstaltsgeländes die neun Pavillons I, III, V, VII, IX, XI, XIII, XV und XVII mit einer Kapazität von insgesamt 640 Betten, bei einem Stand von 28 Pfleger*innen, bezogen, im Herbst 1942 jedoch die beiden Pavillons XV und XVII mit 220 Betten als eigene Institution – für die Aufnahme von Reichsausschussfällen (zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden sowie debiler, bildungsunfähiger Minderjähriger) – aus der Jugendfürsorgeanstalt organisatorisch ausgegliedert und auf Wiener Städtische Nervenklinik für Kinder umbenannt. Trotz dieser formalen organisationsstrukturellen Trennung von Nervenklinik und Jugendfürsorgeanstalt existierten auf der Ebene der Magistratsabteilungen weiterhin enge personelle und informelle organisatorische Zusammenhänge.20 Die offizielle Aufnahmepraxis bestand darin, im Pavillon XVII Kinder und Jugendliche unterzubringen, während man Pavillon XV mit Säuglingen und Kleinkindern belegte, dessen Leitung ab Anfang 1941 Dr. Heinrich Gross innehatte. Genau diese Säuglingsabteilung – intern auch als Reichsausschussabteilung tituliert – war der Hauptschauplatz der Euthanasie - Morde (und nicht nur an Kleinkindern): die überwiegende Mehrzahl der 789 dokumentierten Todesopfer wurde hier getötet.21 Die auffällig häufigen Umbenennungen der Anstalt könnten zum Ziel gehabt haben, die Klinik, die Vorgänge in ihr und ihre Funktion zu vertuschen. Es bleibt z. B. angesichts der Aussage des überlebenden Zeitzeugen Alois Kaufmann fraglich, inwieweit die Trennung in Erziehungs- und Nervenanstalt tatsächlich funktionierte, zumal dieser berichtet, dass die selben Ärzte die Kinder der Erziehungseinrichtung regelmäßig untersuchten und absonderten.22 Das streng durchorganisierte Netzwerk bestand aus der Kanzlei des Führers, Fürsorge-, Gesundheits-, und Wohlfahrtsämtern, Heimen, Hebammen sowie niedergelassenen Ärzten und anderen;23 dies soll die folgende Abbildung grob veranschaulichen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. oben: Versuch einer Rekonstruktion des Tötungs-Netzwerkes bezüglich Kinder- Euthanasie Quelle: Thun-Hohenstein, Die Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Österreich, 89.
5.2 Täter*innen, Mitwisser*innen und Taten während der NS-Zeit
Eine sehr wichtige Rolle spielte bei den Wiener Krankenmorden der in Hermannstadt (Siebenbürgen) geborene Erwin Jekelius, ein 1931 in Wien promovierter Mediziner, der seit Juli 1933 Mitglied der NSDAP und seit März 1938 auch der SA war. Zunächst an der Wiener Universitäts-Kinderklinik als Hospitant tätig, wechselte Jekelius in die Trinkerheilstätte Steinhof, avancierte dort zum Chef und führte ab Juni 1940 das Referat Geisteskranken-, Psychopathen- und Süchtigenfürsorge im Gesundheitsamt (unter dem die Abteilung Ausmerzende Maßnahmen angesiedelt war). Ab Juli 1940 bis Ende 1941 wurde er zusätzlich noch mit der Stelle eines Direktors der Wiener Städtischen Jugendfürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ betraut, wobei ihm in der Anfangszeit noch die Krankenpflegerin Anna Katschenka unterstellt war. Seine zentrale Stellung bei der Durchführung der Kinder- Euthanasie (sowie der Aktion T4) erklärt sich damit, dass er als lokaler Beauftragter der Kanzlei des Führers für die Koordination der betroffenen Dienststellen sowie für eine reibungslose Abwicklung von Deportationen und als Ansprechpartner für Anfragen bzw. für Beschwerden zu fungieren hatte. Als Grund für sein Ausscheiden vermutete man lange die unter ungeklärten Umständen erfolgte Einberufung in die Deutsche Wehrmacht, vor einiger Zeit aufgefundene Unterlagen brachten indessen zutage, dass er mit Hitlers leiblicher Schwester Paula ein Verhältnis hatte, welches vom Führer nicht goutiert wurde. Jekelius war sodann u. a. zur Partisanenbekämpfung im Südosten eingesetzt, von den Sowjets 1945 in Wien verhaftet und in Moskau wegen Beteiligung an Massenvernichtungsaktionen betreffend die sowjetische Zivilbevölkerung zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden, wo er auch 1952 krankheitsbedingt starb.24
Vielfach verstellt das Augenmerk, welches Jekelius häufig geschenkt wird, den Blick darauf, dass im Jänner 1942 seinem Nachfolger Hans Bertha die Oberleitung über die Jugendfürsorgeanstalt übertragen wurde und diesem 1944/45 als ärztlichem Direktor der Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien „Am Steinhof“ die Hauptverantwortung für die NS- Euthanasie in Wien zuzurechnen ist (der gebürtige Österreicher Bertha, ein NSDAP- und SS-Mitglied der „frühen Stunde“, gehörte zum engeren Kreis der Euthanasie -Experten im Deutschen Reich und arbeitete fortwährend an der Weiterentwicklung von Tötungsmethoden). Bezeichnend für den Umgang mit „ehemaligen“ Nationalsozialisten im Nachkriegsösterreich ist, dass er 1945 zwar aus seinen Funktionen entlassen, aber für seine Taten nicht wirklich zur Verantwortung gezogen wurde. Letztlich endete denn auch ein Volksgerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Misshandlung von Häftlingen mit dessen Einstellung, und ein weiteres Verfahren wegen seiner Mitgliedschaften bei der NSDAP und SS führte 1948 aufgrund von Gefälligkeitsaussagen einstiger Gesinnungsgenossen zu einem Freispruch. Schon ab 1948 war Bertha als Facharzt in Bruck an der Mur tätig, 1953 erlangte er wieder seine Dozentur an der Grazer Universität zurück, wurde außerordentlicher Professor, Direktor der Nervenklinik und durfte ab 1962 den Titel eines Universitätsprofessors tragen. Ein Autounfall führte im Jahr 1964 zum Karriere- und Lebensende von Bertha, von dem es heißt, seine Stellung im NS-Euthanasiekomplex sei im Vergleich zu jener von Heinrich Gross eine weitaus gewichtigere gewesen.25
[...]
1 Vgl. Dahl, Matthias, Endstation Spiegelgrund. Die Tötung behinderter Kinder während des Nationalsozialismus am Beispiel einer Kinderfachabteilung in Wien 1940 bis 1945, Wien: Verlag Erasmus 2004, 11; Hinterhuber, Hartmann, Wider das Vergessen. Nationalsozialistische Verbrechen an psychisch Kranken und Behinderten, in: http://oegkjp.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/Psychiatrie-in-der-NS-Zeit.pdf, 145 – 146 (3. 7. 2021); Oberlerchner, Herwig, „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen. Wer die Gegenwart nicht versteht, kann die Zukunft nicht gestalten.“, in: http://oegkjp.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/Psychiatrie-in-der-NS-Zeit.pdf, 147 (3. 7. 2021); Scharsach, Hans-Henning, Die Ärzte der Nazis. Wien: Verlag Orac 2000, 25.
2 Hobsbawm, Eric C., Das imperiale Zeitalter 1875 – 1914, Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch Verlag 2004, 317.
3 Wolfgang Schütz bezeichnet die gezielte Förderung genetisch „wertvoller“ Individuen als positive Eugenik und das Ausschließen von Träger*innen minderwertigen Erbguts von Menschen als negative Eugenik (vgl. Schütz, Wolfgang, Der Umgang der österreichischen Ärzteschaft mit der NS-Vergangenheit, in: https://www.doew.at/cms/download/74sjr/jb_2017_statement_schuetz.pdf, 213 (3. 7. 2021)).
4 Vgl. Dahl, Endstation Spiegelgrund, 11 – 12; Hinterhuber, Wider das Vergessen, 145 – 146; Hobsbawm, Das imperiale Zeitalter, 317; N. N., Kinder-„Euthanasie“, in: http://www.ns-euthanasie.de/index.php/kinder-euthanasie (9. 8. 2021); Oberlerchner, Wer die Vergangenheit nicht kennt, 147; Scharsach, Ärzte der Nazis, 25; Schütz, Der Umgang der österreichischen Ärzteschaft, 213.
5 Vgl. Binding, Karl / Hoche, Alfred, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig: Verlag Felix Meiner 1920, 55, zitiert nach: Dahl, Endstation Spiegelgrund, 14 – 15.
6 Vgl. Dahl, Endstation Spiegelgrund, 12, 14 – 15, 18; Hinterhuber, Wider das Vergessen, 146.
7 Vgl. Lifton, Robert J., The Nazi Doctors. Medical Killing and the Psychology of Genocide, New York: Basic Books, 1986, [o. S.], zitiert nach: Thomas, Florian / Beres, Alana / Shevell, Michael I., „A Cold Wind Coming“, 342.
8 Vgl. Grisold, Wolfgang / Grisold, Simon, Der Umgang der österreichischen Ärzteschaft mit der NS-Vergangenheit. Statement zur Rolle der Neurologie, in: https://www.doew.at/cms/download/44gib/jb_2017_statement_grisold.pdf, 235 (8. 4. 2021); Hruby, Daphne, Der lange Schatten der NS-Medizin, in: https://oe1.orf.at/artikel/644055/Der-lange-Schatten-der-NS-Medizin (17. 3. 2021); Martin, Michael / Fangerau, Heiner / Karenberg, Axel, Österreichische Neurologen unter dem Hakenkreuz: Julius Wagner Jauregg – Walther Birkmayer – Franz Seitelberger. in: Der Nervenarzt 91 (Suppl. 1) 2020, 100; Schütz, Der Umgang der österreichischen Ärzteschaft, 212 – 213; Wiederschein, Harald, So wie Hans Asperger in grausame NS-Verbrechen verwickelt: Diese Ärzte machten später dennoch Karriere, in: https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/nationalsozialismus/befoerdert-ausgezeichnet-geehrt-w.ie-in-ns-verbrechen-verstrickte-aerzte-nach-dem-krieg-karriere-machten_id_10873655.html (1. 7. 2021)
9 Vgl. Czech, Herwig, Braune Westen, weiße Mäntel. Die Versuche einer Entnazifizierung der Medizin in Österreich, in: https:// www.doew.at/cms/download/e7ova/jb_2017_czech.pdf, 181 (4. 4. 2021); Hinterhuber, Wider das Vergessen, 146 – 147; Huber, Marion, NS-Verfolgung von Ärzten, in: https://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2016/oeaez-12-25012016/ns-verfolgung-von-aerzten-entrechtung-vertreibung-ermordung-aerztekammer-wien.html (25. 5. 2021); Reiter-Zatloukal, Ilse / Sauer, Barbara, NS-Entrechtung österreichischer Ärzte und Ärztinnen, in: https://www.doew.at/cms/download/248hb/jb_2017_reiter-sauer.pdf, 23 – 39 (20. 3. 2021); Scharsach, Ärzte der Nazis, 45 – 51; Thun-Hohenstein, Leonhard, Die Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Österreich. Der Versuch der Zusammenschau einer langen Entwicklung, in: DOI 10.1007/s40211-017-0236-z, 89 – 90 (15. 7. 2021).
10 Dieses umfasste Zwangssterilisierungen, Kinder-Euthanasie, Aktion T4, Aktion 14F13 und die Aktion Brandt (vgl. N. N., Kinder-„Euthanasie“, in: http://www.ns-euthanasie.de/index.php/kinder-euthanasie (9. 8. 2021)).
11 Mayr, Walter, Vom Hakenkreuz zum Ehrenkreuz, in: https://www.spiegel.de/politik/vom-hakenkreuz-zum-ehrenkreuz-a-f880556f-0002-0001-0000-000015986016?context=issue (7. 7. 2021); Loose, Ingo, Aktion T4. Die „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus 1933 bis 1945, in: https://www.gedenkort-t4.eu/de/wissen/aktion-t4, Hervorhebung im Original (15. 6. 2021).
12 Vgl. Dahl, Endstation Spiegelgrund, 20 – 23; Hinterhuber, Wider das Vergessen, 146; N. N., Aktion T4, in: www.ns-euthanasie.de/index.php/aktion-t4? (8. 8. 2021); Thomas / Beres / Shevell, A Cold Wind Coming, 342; Thun-Hohenstein, Die Geschichte, 89 – 90.
13 Entwickelten allerdings Anstaltsärzte einen Widerstand dergestalt, dass sie die Abtransporte durch das Ausfüllen von Meldebögen verzögerten, Eintragungen verfälschten, Angehörige benachrichtigten oder Patient*innen einfach entließen, so entsandte die Euthanasie -Zentrale in Berlin Ärztekommissionen in die widerständigen Anstalten, um selbst für das Ausfüllen der Meldebögen und die willkürliche Selektion der Kranken zwecks Vernichtung zu sorgen (vgl. Dahl, Endstation Spiegelgrund, 23).
14 Vgl. Czech, Herwig, Zuträger der Vernichtung? Die Wiener Universitäts-Kinderklinik und die Kindereuthanasieanstalt „Am Spiegelgrund“, Festschrift 100 Jahre Wiener Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, hrsg. v. Univ.-Prof. Dr. Arnold Pollak, Wien: MedUni Wien 2011, 28. Wie groß muss dann der Kreis von Personen mit Wissen um die Gefahr, die den Patient*innen der Kinderklinik tatsächlich drohte, gewesen sein, wenn man allein an die große Zahl an Mitarbeiter*innen der Klinik und auch an den Umfang von in das Erfassungssystem der Kindertötungsaktion involvierten Zuträger-Institutionen denkt, deren wichtigste wohl die sog. Kinderübernahmestelle (KÜST) der Stadt Wien war. Die KÜST wurde einer der Hauptzuträger für die Kinder- Euthanasie, die organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten, „verwahrlosten“ und „asozialen“ Kindern und Jugendlichen. Die Kinderübernahmestelle übernahm die Einweisung der Betroffenen auf den Spiegelgrund, darunter befanden sich viele sog. „Reichsausschussfälle“ (vgl. Czech, Zuträger der Vernichtung?, 21, 28; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 57 – 58; Ertl, Karin, NS-Euthanasie in Wien. Erwin Jekelius: Der Direktor vom „Spiegelgrund“ und seine Beteiligung am NS-Vernichtungsprogramm, phil. Diplomarbeit, Universität Wien 2012, 98).
15 Vgl. Czech, Spiegelgrund-Komplex. Kinderheilkunde, Heilpädagogik, Psychiatrie und Jugendfürsorge im Nationalsozialismus, in: ÖZG (= Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften), 25 (2014) 1 und 2, 207; ders., Hans Asperger und der Nationalsozialismus: Konturen einer Kontroverse, in: Monatsschrift Kinderheilkunde, 168 (Suppl. 3) 2020, 171; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 23 – 24; Gabriel, Eberhard, Die Psychiatrie in der Zeit des Nationalsozialismus, in: http://oegkjp.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/Psychiatrie-in-der-NS-Zeit.pdf, 145 (25. 6. 2021); Hinterhuber, Wider das Vergessen, 146 – 147.
16 Vgl. Czech, Spiegelgrund-Komplex, 207; Hinterhuber, Wider das Vergessen, 145 – 147; Schreiber, Horst, Ein „Idealist, aber kein Fanatiker“. Dr. Hans Czermak und die NS-Euthanasie in Tirol, in: https://www.horstschreiber.at/texte/ein-idealist-aber-kein-fanatiker/ (19. 7. 2021).
17 Nach Czechs Ansicht würde sich im Hinblick auf die Altersstruktur der betroffenen Patient*innen (vom Säugling bis zu 17jährigen) der Terminus Kinder- und Jugendlichen-Euthanasie besser eignen (vgl. ders., Zuträger der Vernichtung?, 37, Fußnote 3).
18 Vgl. Berger, Ernst, Die Rolle der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der NS-Zeit, in: http://oegkjp.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/01/Psychiatrie-in-der-NS-Zeit.pdf, 149 (3. 7. 2021); Czech, Zuträger der Vernichtung?, 10; Hamula, Nahla / Rauch, Julia Isabella, Die Kindereuthanasie „Am Spiegelgrund“, in: https://www.fof-ohlsdorf.de/144s15_euthanasie (5. 8. 2021); Lehmann, Oliver / Schmidt, Traudl, In den Fängen des Dr. Gross. Das misshandelte Leben des Friedrich Zawrel, Wien: Czernin Verlag 2001, 44; Thun-Hohenstein, Die Geschichte, 90.
19 Vgl. Czech, Herwig, Forschen ohne Skrupel. Die wissenschaftliche Verwertung von Opfern der NS-Psychiatriemorde in Wien, in: http://www.eforum-zeitgeschichte.at/1_01a3.html (31. Mai 2021); ders., Zuträger der Vernichtung?, 10; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 27; Ertl, NS-Euthanasie, 102, Fußnote 131.
20 Mit der Klinik Feldhof gab es in Graz neben der Klinik Am Spiegelgrund eine weitere Kinderfachabteilung in Österreich mit dem Zweck, die von den Gutachtern als „lebensunwert“ befundeten Kinder zu töten (vgl. Thun-Hohenstein, Die Geschichte, 90).
21 Über die Zahl der Am Spiegelgrund euthanasierten Patient*innen herrscht in der Literatur keine Einstimmigkeit: von 789 Ermordeten berichten z. B. Czech (vgl. ders., Spiegelgrund-Komplex, 197) und Maleczek et al. (dies., Hans Asperger, Leben und Wirken 1931 bis 1946. Er war kein Handlanger der NS-Kindermörder vom „Spiegelgrund“, in: https://doi.org/10.1007/s00112-020-00948-2, 184 (5. Juli 2021); Thomas / Beres / Shevell (vgl. dies., A Cold Wind Coming, 344) gehen hingegen ebenso wie Scharsach (vgl. ders., Ärzte der Nazis, 100; Mayr, Hakenkreuz – Ehrenkreuz) von 772 behinderten Kindern aus, die ums Leben gebracht wurden.
22 Vgl. Czech, Forschen ohne Skrupel; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 34 – 35; Thun-Hohenstein, Die Geschichte, 90.
23 Vgl. Czech, Spiegelgrund-Komplex, 196 – 197; ders., Forschen ohne Skrupel; ders., Zuträger der Vernichtung, 10 – 11; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 35, 39; Thun-Hohenstein, Die Geschichte, 89.
24 Vgl. Czech, Hans Asperger, 166; ders., Spiegelgrund-Komplex, 197; ders., Zuträger der Vernichtung, 12 – 13; Dahl, Endstation Spiegelgrund, 35; Ertl, NS-Euthanasie, 149, 152; Leo, Rudolf, Die NS-Vergangenheit des Personals im Pavillon 15 „Am Steinhof“ und an der „Rett-Klinik“, in: https://zeit-geschichte.com/rlwp/2017/04/04/am-steinhof-und-rosenhuegel/#_Toc456604739 (14. 8. 2021); Maleczek et al., Hans Asperger, 180; Weinzierl, Ulrich, Ein furchtbarer Psychiater, in: https://www.welt.de/print-welt/article177547/Ein-furchtbarer-Psychiater.html (3. 7. 2021).
25 Vgl. Czech, Herwig, Krieg gegen die „Minderwertigen“, in: Mitteilungen, hrsg. v. DÖW, 188, September 2008, 1 – 2; Gabriel, Psychiatrie, 144 – 145; Leo, Rudolf, Die NS-Vergangenheit des Personals im Pavillon 15 „Am Steinhof“ und an der „Rett-Klinik“.
- Quote paper
- Maximilian Gattinger (Author), 2021, Heinrich Gross, Gerhart Harrer & Co. Ehemalige NS-Ärzte in der österreichischen Medizin in den Nachkriegsjahrzehnten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1267106
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.